Aus der Pressemitteilung:
39. Verhandlungstag – Staatsanwaltschaft zog Einstellung in Betracht, macht aber weiter
Stuttgart, 2. Juli 2025 – Zum Auftakt des 39. Verhandlungstags wurde ein interner Vermerk öffentlich, der für Aufmerksamkeit sorgte: Die Staatsanwaltschaft hatte am 6. Juni 2025 beim Landgericht Stuttgart telefonisch angefragt, ob eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO grundsätzlich in Betracht komme. Die Vorsitzende Richterin bestätigte ihre grundsätzliche Bereitschaft. Am 26. Juni 2025 teilte Staatsanwalt Eisele jedoch schriftlich mit, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft keine Verfahrenseinstellung erfolgen soll.
Staatsanwaltschaft beantragte Befangenheit gegen die gesamte Kammer
Bereits am 27. Verhandlungstag (17. März 2025) hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf die Einschätzung der Kammer im Rechtsgespräch vom 12. März reagiert – und einen Befangenheitsantrag gegen alle Richter gestellt. Die Kammer hatte damals festgestellt, dass die ursprünglichen Vorwürfe gegen Ballweg weitgehend nicht haltbar seien. Das Gericht schlug eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO vor.
Michael Ballweg kommentierte: „Spannend, wie viele Wendungen dieses Verfahren noch nimmt – obwohl doch längst klar ist, dass nichts dran ist.“
Früher Druck aus dem Finanzministerium
Im Mittelpunkt der heutigen Beweisaufnahme stand eine Beamtin des Finanzamts Stuttgart I. Sie berichtete von einem „Vorsorgegespräch“ mit Ballwegs Steuerberater – lange vor der gesetzlichen Abgabefrist für dessen Steuererklärung. Der Kontakt wurde auf Empfehlung des Ministeriums aufgenommen, nachdem dort ein Schreiben eines kritischen Rechtsanwalts eingegangen war. Dazu erklärte Michael Ballwegs Verteidiger, Rechtsanwalt Ralf Ludwig:
„Hier wurde Druck aufgebaut, bevor es überhaupt eine Grundlage gab. Ein Musterbeispiel für politisch motivierte Vorverurteilung.“
Ballwegs Gewerbeanmeldung, auf die sich das Finanzamt beruft, betraf nicht die Demonstrationen, sondern den Verkauf von Merchandising-Artikeln, wie heute erneut klargestellt wurde.
Demoshop und Künstlerhonorare – widerlegte Vorwürfe
Eine Zeugin des Demoshops berichtete, dass Michael Ballweg auf zusätzliche Einnahmen verzichtete, auf die er Anspruch gehabt hätte. Ralf Ludwig: „Wer Geld verdienen will, verzichtet nicht freiwillig auf Einnahmen.“
Ein weiterer Zeuge, der sich selbst als spirituellen Künstler sah, warf Ballweg vor, Spenden nicht unter Künstlern verteilt zu haben. Die Vorwürfe betrafen einen Anlass, bei dem Ballweg nach der Zerstörung eines LKWs zu Schenkungen für das betroffene Unternehmen aufrief. Dabei nannte Ballweg die Bankverbindung der betroffenen Eventfirma. Ludwig: „Ein weiterer Versuch, aus legitimer Hilfeleistung einen Vorwurf zu konstruieren.“
Finanzamt soll 200.000 Euro erstatten – Bescheid fehlt
Ballweg informierte zum Schluss über eine weitere Entwicklung: Das Finanzamt Stuttgart habe auf Anweisung des Gerichts eine Neuberechnung vorgenommen. Ergebnis: Eine Steuererstattung von 200.000 Euro sei fällig. Ein rechtskräftiger Bescheid liegt jedoch noch nicht vor – Ballweg kündigte eine Untätigkeitsklage an.
„Drei Jahre nach meiner Verhaftung verweigert die Verwaltung weiterhin die Rechtsumsetzung. Das zeigt, wie politisch dieser gesamte Komplex geführt wird.“
Auch Ballwegs Rechtsschutzversicherung verweigert die Kostenübernahme – trotz laufendem Verfahren. Die Verteidigung bereitet Klage vor.
Ausblick
Der nächste Verhandlungstag findet am Freitag, 4. Juli 2025, vor dem Landgericht Stuttgart statt. Geladen ist ein Zeuge aus der Steuerfahndung – laut Verteidigung einer der zentralen Akteure im Ermittlungsverfahren.
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Dieser Beitrag wurde am 3.7.2025 auf dem YouTube-Kanal vom Koppverlag veröffentlicht. Die zugehörige Presseerklärung zum Prozess findet man hier.
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Bildquelle: Kopp-Verlag
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