Entgegen der Praxis in den vergangenen mehr als sechs Monaten hat das Amtsgericht Stuttgart einen mündlichen Haftprüfungstermin der Untersuchungshaft des Querdenkengründers Michael Ballweg kurzfristig für den 11. Januar 2023 um 13 Uhr im Amtsgericht Stuttgart terminiert und nicht die Frist bis zum letzten möglichen Tag abgewartet.
Das Anwaltsteam begrüßt ausdrücklich, dass seitens des Gerichts hier beschleunigt terminiert wird, so der Pressesprecher des Verteidigerteams, Dr. Alexander Christ.
Das Verteidigerteam ist gut vorbereitet und hofft, dass in diesem Termin erstmalig seit dem 14. September 2022 dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt wird, und der Termin nicht wieder vorzeitig durch den Amtsrichter mitten in der Anhörung abgebrochen wird, so Dr. Christ weiter.
Der nach Ansicht der Verteidigung gesetzwidrige Abbruch des Haftverkündungstermins am 29. November 2022 durch den zuständigen Amtsrichter wird aktuell dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Die Verteidiger gehen davon aus, dass Ballweg unmittelbar aus der Haft entlassen wird, wenn ihm das eingeforderte rechtliche Gehör durch das Amtsgericht gewährt wird. Das Anwaltsteam kann mit Belegen nachweisen, dass der Querdenkengründer mehr Geld für die Zwecke der von ihm gegründeten Grundrechtebewegung "Querdenken" ausgegeben hat als er über Schenkungen eingenommen hat. Weder ein versuchter noch ein vollendeter Betrug sind bei dieser Tatsachenlage denkbar, so Dr. Christ.
Die Aufrechterhaltung der Haft werde aktuell ausschließlich dadurch begründet, dass Ausgaben, die Ballweg zwischen Juni 2020 und Februar 2022 getätigt hat, durch Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht zur Kenntnis genommen werden.
Weiterhin wird der Haftbefehl mit einer angeblichen Fluchtgefahr begründet, die darauf beruhen soll, dass Michael Ballweg ein Konto zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica eröffnet haben soll und hierauf Einzahlungen vorgenommen haben soll. Tatsächlich entspricht diese Vermutung nicht den Tatsachen. Entsprechende Bestätigungen eines Rechtsanwalts aus Costa Rica hat das Amtsgericht Stuttgart nicht entgegengenommen.
Das Verteidigerteam hofft, dass der früh angesetzte Haftprüfungstermin als Zeichen gewertet werden kann, dass Michael Ballweg am 11. Januar 2023 aus der von Beginn an unbegründeten Untersuchungshaft entlassen wird.
Für konkrete Pressefragen steht das Anwaltsteam direkt im Anschluss an den Haftprüfungstermin am Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, zur Verfügung.
Eine Pressekonferenz des Verteidigerteams mit vertiefenden Informationen findet am Mittwoch, den 11. Januar 2023, im Restaurant Platzhirsch in Göppingen (Hohenstaufenstraße 116) ab 20 Uhr statt.
Kontaktdaten des Verteidigerteams:
Sprecher Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ christ@lcp-legal.de Mobil: +49 171 5666622
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