Verabschiedung des Vertrags droht an der 78. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2025 – Kritik an Inhalten und Verfahren wächst.
Der WHO-Pandemievertrag darf nicht in Vergessenheit geraten. Es liegt eine neue überarbeitete Onscreen-Version (1) vor, die am 21. Februar 2025 still und leise veröffentlicht wurde, mit inhaltlich brisanten Passagen.
Mit der überarbeiteten Version des WHO-Pandemieabkommens vom 21. Februar 2025 steht die Welt – und insbesondere die Schweiz – vor einem Wendepunkt. Trotz massiver Bedenken droht der Vertrag bereits an der 78. Weltgesundheitsversammlung (19.–27. Mai 2025) verabschiedet zu werden – erneut unter Anwendung des intransparenten Konsensverfahrens, bei dem selbst Schweigen als Zustimmung gilt. Ein solches Vorgehen ist demokratiepolitisch brandgefährlich und widerspricht der WHO-Verfassung, die eine Zweidrittelmehrheit fordert. Die aktuelle Vertragsversion enthält hochbrisante Inhalte – besonders in den Artikeln 4, 11, 12 und 13. Diese Passagen sind rechtlich und politisch höchst umstritten. Sie gefährden nicht nur die nationale Souveränität, sondern untergraben demokratische Strukturen, Grundrechte und die medizinische Selbstbestimmung.
Artikel 4: Breite Agenda ohne demokratische Kontrolle
Der sogenannte «One Health»-Ansatz verknüpft Mensch, Tier, Umwelt und Klima in einem übergriffigen Gesundheitsbegriff. Der Artikel verpflichtet Staaten, umfassende Überwachungs-, Präventions- und Kontrollmassnahmen zu implementieren – von Zoonosen bis Abwasserhygiene, Klimawandel und sozialer Ungleichheit.
Besonders gefährlich: Die geplante Conference of the Parties (CoP) – ein neues supranationales Gremium – dürfte künftig operativ bindende Leitlinien beschliessen, ohne parlamentarische Kontrolle.
Artikel 11–13: Technologietransfer, Pathogenhandel und globale Lieferkettensteuerung
Die WHO soll Zugriff auf geistiges Eigentum, Produktionskapazitäten und genetisches Material erhalten – unter dem Vorwand der Pandemievorsorge.
Verpflichtende Abgaben (bis zu 20 %) an die WHO, globale Lieferkettenkontrolle und zentrale Lagerhaltung drohen nationale Handlungsspielräume massiv einzuschränken – gerade für souveräne Staaten wie die Schweiz.
Rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien ausgehebelt
Die in der Präambel enthaltene Passage zur Bekämpfung von «Desinformation» eröffnet die Tür zur Zensur. Kritische Meinungen könnten künftig als "gesundheitsgefährdend" eingestuft und unterdrückt werden. Eine klare Begrenzung fehlt.
ABF Schweiz ruft zum Widerstand auf – 10 zentrale Gründe für die Ablehnung des WHO-Vertrags
- Keine unabhängige Aufarbeitung der Covid-Massnahmen: Fehlentscheidungen bleiben unreflektiert.
- Wissenschaftliche Grundlagen fehlen: Weder Pandemie- noch Impfdefinition sind klar.
- Fokus auf genbasierte Produkte, keine Förderung natürlicher Therapien.
- Ignoriertes Impfversagen: Sicherheitsdefizite und Nebenwirkungen bleiben tabu.
- Demokratieferne WHO-Bürokratie erhält Machtbefugnisse ohne Kontrolle.
- Pathogen-Suche als Geschäftsmodell: Anreize für Angst statt echte Hilfe.
- Milliarden für seltene Pandemien, während reale Krankheiten vernachlässigt werden.
- Keine Haftung, aber maximale Kontrolle durch WHO und Industrie.
- Interessenskonflikte dominieren: Pharmanahe Netzwerke diktieren Inhalte.
- Angriff auf Freiheit und Eigenverantwortung: WHO greift tief in persönliche Rechte ein.
Forderung an den Bundesrat: Kein Vertrag ohne breite demokratische Legitimation!
Der Bundesrat ist durch Annahme der Motion 22.3546 verpflichtet, eine allfällige Ratifizierung dem Parlament vorzulegen. Eine fakultative Volksabstimmung ist zwingend. Die Tragweite des Abkommens erfordert eine breite gesellschaftliche Debatte – jetzt. Es ist fünf vor zwölf.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Artikel-29.03.25.pdf
🇨🇭Kampagne Opting-out IGV, inkl. Online-Petition bis 1. Juni 2025: https://abfschweiz.ch/aktionen/
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