Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat die Einsprüche des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 abgelehnt. Das BSW war mit 4,981 Prozent der Stimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert – nur 9.529 Stimmen fehlten zum Einzug in den Bundestag.
Die Partei hatte argumentiert, dass es zahlreiche Zählfehler gegeben habe, insbesondere zulasten des BSW. Der Ausschuss betont jedoch, dass ein knappes Wahlergebnis allein keinen Anspruch auf Neuauszählung begründet. Das BSW kündigte an, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen und wirft dem Ausschuss vor, in „machtpolitischen Gründen" zu handeln.
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Bildquelle: penofoto / shutterstock
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