Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann.
Der übliche Parlamentarismus spielt Demokratie nur vor: Wesentliche Entscheidungen, wie Deutschlands Teilnahme am Ukraine-Krieg, werden in den Medien so vorbereitet, dass sich die Waffenindustrie freuen kann. Aber manchmal, damit das wählende Publikum glaubt, es hätte die Wahl, werden die tollsten Widersprüche inszeniert. So bei der aktuellen Wahl zum Verfassungsgericht.
Ein eigener Witz der CDU
Der schwule Fraktionschef der CDU muss gegen die SPD-Kandidatin der schwarz-roten Koalition, Professor Frauke Brosius-Gersdorf, stimmen, weil es in seiner Fraktion viele Abtreibungsgegner gibt. Und die glauben, Frauke Brosius-Gersdorf habe dazu eine andere Position als die Katholiken sie haben dürften. Es ist ein eigener Witz, dass die CDU einen Chef hat, dessen Lebensweise angeblich der „schöpferischen Weisheit Gottes entgegensteht“ (Kardinal Ratzinger). Dass stört die amtlichen Katholiken nicht. Aber das ist nur komisch und ein Fall für die innere Debatte der CDU.
„Long-Covid“ nach Impfung
Ein Fall für das Grundgesetz ist die Position der Frauke Brosius-Gersdorf zur sogenannten Impfung. In der Impfdebatte vertrat die Dame die Meinung, dass die Freiheit der Ungeimpften durch eine Impfpflicht eingeschränkt werden muss, wenn dies zum Schutz der Geimpften erforderlich ist. Die Juristin Brosius-Gersdorf befürwortet, bis heute unkorrigiert, die gefährliche Spritzung gegen ein Grippe-Virus. In ihrer Stellungnahme hantiert sie sogar leichtfertig mit dem unwissenschaftliche Begriff
„Long-Covid“, eine Erfindung, hinter der sich nur die „Impffolgen“ verbergen.
Spritzung bis heute nicht korrekt validiert
An keiner Stelle findet sich im Grundgesetz eine Anknüpfung, die eine Grippe-Impfung als rechtens erklärt. Zwar hat eine von der Pharma-Industrie gesteuerte Kampagne versucht, das Corona-Virus zu einer Art Pesterreger aufzubauen. Aber das Virus konnte lästig und unangenehm für die Betroffenen sein, doch die Folgen einer „Notfallzulassung“ der Corona-Spritzstoffe führten häufig zum Tode, zumindest hatten sie schwere Erkrankungen zur Folge. Der sogenannte Impfstoff ist bis heute nicht korrekt validiert.
Schwere Körperverletzung
Frau Brosius-Gersdorf macht sich mit ihrem Impf-Plädoyer der Beihilfe zur schweren Körperverletzung schuldig. Das müsste nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsentzug bis zu 10 Jahren bestraft werden. Das wäre dann eine Verhaftung, die der Gerechtigkeit wirklich dienlich wäre.
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Dieser Beitrag wurde zuerst am 12. Juli 2025 auf dem Portal Rationalgalerie veröffentlicht.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Richterhammer
Bildquelle: Ketnapa Malimon / shutterstock
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