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Schweizer Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundesamt für Gesundheit zur Offenlegung der Covid-19-Impfstoffverträge

Schweizer Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundesamt für Gesundheit zur Offenlegung der Covid-19-Impfstoffverträge

Medienmitteilung und erste juristische Einordnung von ABF Schweiz – 17. Februar 2026

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom 10. Februar 2026 das Bundesamt für Gesundheit angewiesen, die während der Corona-Pandemie abgeschlossenen Verträge mit Moderna und Novavax offenzulegen. Damit wird das Öffentlichkeitsprinzip gestärkt und klargestellt: Bei milliardenschweren Beschaffungen im Gesundheitsbereich besteht ein Anspruch der Bevölkerung auf Transparenz.

ABF Schweiz hat die Urteile einer ersten juristischen Einordnung unterzogen. Im Fokus stehen insbesondere die bislang geschwärzten Passagen zu Preisen, Lieferkonditionen, Haftung und Schadloshaltung der Hersteller. Diese Punkte sind nicht nur für die politische Aufarbeitung der Pandemie zentral, sondern gewinnen auch im Hinblick auf die laufende Teilrevision des Epidemiengesetzes an erheblicher Bedeutung. Eine sachliche parlamentarische Debatte setzt vollständige Transparenz voraus.

Sie finden die ganze Medienmitteilung hier: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Medienmitteilung-17.02.26.pdf

Hinweis: Die Online-Petition "Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung" wird aufgrund aktueller Geschehnisse bis Ende Mai 2026 verlängert. Zur Online-Petition: https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/

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Bildquelle: PX Media / shutterstock


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