In Deutschland soll im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie nun das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz eingeführt werden, das nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit, sondern auch den journalistischen Quellenschutz und damit den kritischen Journalismus selbst endgültig begraben wird.
Ein Standpunkt von Thomas Röper.
Ich habe am Montag bereits ein Video von NuoViso über das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz veröffentlicht. Nun will ich auch in einem Artikel erklären, worum es dabei geht und wie die Bundesregierung die Meinungs- und Pressefreiheit endgültig begraben will.
Die EU gibt die Richtung vor
Im Oktober hat die EU die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung in Kraft gesetzt, die laut der EU „andere EU-Initiativen zum Schutz unserer Demokratie und zur Förderung freier und fairer Wahlen“ ergänzen soll. Deutschland muss so eine EU-Verordnung in deutsches Recht umsetzen, was die Bundesregierung mit dem Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz tun will.
Frank Höfer hat in dem NuoViso-Video bereits darauf hingewiesen, dass es hier ein Problem mit gewissen Begriffen gibt. Die EU spricht vom „Schutz unserer Demokratie“, wobei das, was da beschlossen wurde, mit dem, was in Deutschland im Grundgesetz als Demokratie gemeint ist, jedoch wenig zu tun hat. Denn zumindest in dem deutschen Gesetz sind Bestimmungen enthalten, die dem Grundgesetz und den darin garantierten Grundrechten klar widersprechen. Es gibt also offensichtlich einen Unterschied zwischen „unserer Demokratie“ und der im deutschen Grundgesetz beschriebenen Demokratie.
Worum es geht
Mit den Bestimmungen soll politische Werbung in Wahlkämpfen reguliert werden. Die offizielle Idee dahinter ist, dass politische Werbung gekennzeichnet werden muss, um zu verhindern, dass irgendwelche NGOs, Medien, Influencer und so weiter ihre Follower politisch beeinflussen, ohne dass diese erkennen können, dass diese NGOs, Medien, Influencer und so weiter dies im Auftrag anderer und für Geld tun.
Das klingt sinnvoll, aber schon die Definition dessen, was demnach „politische Werbung“ sein soll, zeigt, dass es hier in Wahrheit um Willkür und die Unterdrückung von Meinungen geht, die der EU oder der Bundesregierung nicht gefallen. Das deutsche Gesetz beruft sich dabei auf die Definition der EU-Verordnung, die in Artikel 3 Nummer 2 der EU-Verordnung genannt ist. Darin heißt es unter anderem, „politische Werbung“ sei:
„die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interner Tätigkeiten oder als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, die geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess auf Unionsebene oder auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu beeinflussen“
Nehmen wir das mal auseinander.
Erstens geht es damit um alles, was man mithilfe eines beliebigen Mittels veröffentlicht, es können also auch Posts in sozialen Netzwerken sein, deren politischer Inhalt der Bundesregierung nicht gefällt, der aber nicht strafbar ist. Zweitens wird eingeschränkt, dass es sich gar nicht um bezahlte Werbung handeln muss, denn es heißt, es gehe um „der Regel gegen Entgelt“ platzierte Inhalte. Drittens geht es um Inhalte, die das Ergebnis einer Wahl beeinflussen sollen.
Wenn man das wörtlich nimmt, müsste in Wahlkampfzeiten jeder Zeitungsartikel, der klar eine Partei lobend hervorhebt oder eine andere Partei kritisiert unter diese Bestimmung fallen, denn dass Medien mit ihren Artikeln das Ergebnis einer Wahl beeinflussen wollen, ist die Regel und nicht die Ausnahme. Insbesondere müsste das für alle Medien des Medienimperiums der SPD gelten.
Und erst recht müsste es für alle (überwiegend vom Staat finanzierte) NGOs und Vereine wie correctiv, Omas gegen Rechts, Greenpeace, Volksverpetzer und so weiter gehen, die alle eines eint, nämlich, dass sie die Ergebnisse von Wahlen beeinflussen wollen, damit beispielsweise die AfD oder das BSW weniger Stimmen bekommen.
Aber so ist das natürlich nicht gemeint und es ist nicht zu erwarten, dass die Mainstream-Medien oder die vom Staat geförderten NGOs und Vereine wegen dieses Gesetzes behelligt werden. Anders dürfte es mit oppositionellen Medien wie NuoViso, Compact, apolut und anderen aussehen, die nicht die Positionen der etablierten Parteien unterstützen.
Kein Schutz der Presse mehr
Noch vor wenigen Jahren waren Presse und Journalisten in Deutschland juristisch besonders geschützt. Sie durften nur in absoluten Ausnahmefällen abgehört oder durchsucht werden, weil die Pressefreiheit in Deutschland mal ein wichtiges Gut war. Und zur Pressefreiheit gehört beispielsweise auch der Quellenschutz, denn kein Whistleblower würde sich an einen Journalisten wenden, um beispielsweise über Missstände in einem Ministerium zu berichten, wenn er befürchten müsste, dass der Journalist abgehört wird und der Staat so erfährt, wer hier Missstände aufdeckt.
Dieser Quellenschutz ist nun Vergangenheit, denn in dem neuen deutschen Gesetz steht unter dem Paragrafen 6 „Auskunftserteilung und Durchsuchungen“ unter anderem, dass die Aufsichtsbehörden jederzeit bei Redaktionen auftauchen und Einsicht in so ziemlich alles nehmen dürfen. Und das sogar ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl, wie im Gesetzentwurf steht:
„Bei Gefahr im Verzug dürfen die Personen, die die Nachprüfung auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchführen, während der Geschäftszeit die erforderlichen Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen. An Ort und Stelle ist von ihnen ein Protokoll über die Durchsuchung und ihr wesentliches Ergebnis zu erstellen, aus dem sich, falls keine richterliche Anordnung ergangen ist, auch die Tatsachen ergeben, die zur Annahme einer Gefahr im Verzug geführt haben. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“
Was „Gefahr im Verzug“ bedeutet, ist im Gesetz natürlich nicht klar geregelt, sondern das entscheiden die Beamten nach eigenem Gusto. Sie müssen das zwar im Protokoll vermerken, aber wer damit nicht einverstanden ist, der muss dagegen klagen. Und was das kostet und wie lange das dauert, ist allgemein bekannt.
Hier wird also totale Willkür eingeführt, die noch dazu kaum mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird mit diesem Gesetz quasi für alle Fälle vorsorglich eingeschränkt.
Im Gegensatz zu früher, als die Presse in Deutschland durch Gesetze unter besonderem Schutz stand, wird sie nun sogar weitaus schlechter gestellt als alle anderen Berufsgruppen.
Mehr noch: Die Beamten dürfen sogar „Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können, beschlagnahmen“. Das bedeutet, dass die Beamten, die ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl in Wohnungen und Redaktionen eindringen, alle Computer und Handys mitnehmen dürfen, womit sie einer Redaktion die Weiterarbeit erst einmal unmöglich machen. Und ganz nebenbei landet der Quellenschutz damit natürlich auch auf dem Müllhaufen der Geschichte.
Ganz neue Möglichkeiten der Unterdrückung
Da die EU dazu übergangen ist, kritische Journalisten auf Sanktionslisten zu setzen, ohne dass diesen in der Begründung irgendein Gesetzesverstoß vorgeworfen wird, sondern einfach nur, weil der EU deren Meinung nicht gefällt, eröffnen sich in Kombination mit dem neuen Gesetz ganz neue Möglichkeiten für Unterdrückung und Repression.
Die EU-Sanktionen bedeuten, dass das gesamte Vermögen des Sanktionierten eingefroren wird, dass ihm niemand mehr irgendeinen wirtschaftlichen Vorteil zukommen lassen darf und so weiter. Der Sanktionierte muss danach beim Staat darum betteln, aus seinem eigenen Vermögen Gelder für den Kauf von Lebensmitteln oder die Zahlung von Miete, Versicherungen und so weiter zugeteilt zu bekommen, wobei die Summen, die der Staat dafür genehmigt, natürlich auf dem Niveau der Grundsicherung liegen.
Es heißt zwar, als Sanktionierter könne man sich dagegen juristisch wehren, aber das ist in der Praxis fast unmöglich, weil man auch dazu beim Staat um die Freigabe von Geld aus dem eigenen, eingefrorenen Vermögen betteln muss und der Staat festlegt, was angemessen ist. Hinzu kommt, dass solche Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zehntausende Euro kosten und dass die dafür nötigen Spezialanwälte Stundensätze von mehreren hundert Euro nehmen.
Und wenn sich ein Anwalt findet, der trotzdem bereit ist, den Fall zu übernehmen, kann es dem Anwalt passieren, dass seine Konten gesperrt werden, wenn er beispielsweise um Spenden für die Kosten des Verfahrens bittet. Das ist kein Scherz, das ist mir und meiner Anwältin passiert, als sie gegen die gegen mich verhängten Sanktionen klagen wollte.
Es ist kein Geheimnis, dass kritische Journalisten nicht auf Initiative der EU-Kommission auf der Sanktionsliste landen, sondern dass EU-Mitgliedsstaaten diese Sanktionen initiieren. In meinem Fall steckt also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Bundesregierung hinter meiner Sanktionierung durch die EU, weil meine Kritik an der Politik der EU und der Bundesregierung und meine Berichterstattung über vieles, was deutsche Medien gerne verschweigen, die Bundesregierung nervt.
Nun braucht man nicht mehr viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie diese Instrumente – das neue Gesetz und die Sanktionen – in Kombination wirken.
Wenn ein Journalist oder ein Portal die Bundesregierung nervt, dann kann sie dafür sorgen, dass der Journalist oder die Journalisten eines Portals von der EU sanktioniert werden, damit sie ohne Geld dastehen und ihre Zeit damit verbringen müssen, beim Staat um Geld zu betteln, anstatt ihre journalistische Arbeit zu machen. Parallel dazu lässt die Regierung ihre Beamten ausrücken und die Redaktion oder Wohnung durchsuchen und die Computer und Handys beschlagnahmen.
Wie sollen sich die betroffenen Journalisten dagegen wehren, wenn sie keine modernen Kommunikationsmittel und auch kein Geld mehr haben, um sich ein neues Handy zu kaufen? Wie sollen sie einen Anwalt finden? Und wie sollen sie ihn bezahlen? Schließlich ist ihr Geld eingefroren und neues Geld dürfen sie nicht verdienen, weil niemand ihnen einen wirtschaftlichen Vorteil, also eine Bezahlung, zukommen lassen darf.
In Kombination sind das neue Gesetz und die Sanktionen der EU das ultimative Mittel, um kritische Stimmen auszuschalten, die zwar gegen kein Gesetz verstoßen haben, aber deren Meinung und Berichterstattung der Bundesregierung nicht gefällt.
Das bezeichnet die EU als Maßnahmen zum „Schutz unserer Demokratie“. Da bekommt der Begriff „unsere Demokratie“ eine ganz neue Bedeutung.
Die rhetorische Frage, ob das noch Demokratie ist, spare ich mir an dieser Stelle.
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 14. Januar 2026 auf anti-spiegel.ru.
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Holzstück mit EU-Flagge und Vorhängeschloss auf Laptop
Bildquelle: stockwerk-fotodesign / shutterstock
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