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Michael Ballweg, Prozesstag #31: Ballweg weiter blockiert – Staatsanwaltschaft ignoriert Gericht und Realität

Aus dem Klappentext:

Ballweg-Prozess: Arrest auf Annahmebasis? – Staatsanwaltschaft verteidigt Vermögensblockade ohne Beweise Nach über 30 Verhandlungstagen verteidigt die Staatsanwaltschaft Stuttgart weiterhin den Arrest über mehr als 330.000 Euro gegen Michael Ballweg und die media access GmbH – trotz fehlender Beweise und mehrfacher gerichtlicher Kritik. Im neuen Schriftsatz der Staatsanwaltschaft finden sich kaum Fakten, dafür aber viele Konjunktive: Es sei „anzunehmen“, es „könnte sein“, man „dürfe vermuten“. Juristisch formuliert – inhaltlich spekulativ. Das Landgericht Stuttgart hatte bereits im Oktober 2023 die Anklage wegen versuchten Betruges abgewiesen. Im März 2025 bestätigte das Gericht erneut, dass kein Beleg für einen geheimen Vorbehalt oder eine zweckwidrige Mittelverwendung vorliegt. Dennoch verteidigt die Staatsanwaltschaft den Arrest – und bleibt damit in einem fragwürdigen Paralleluniversum aus Vermutungen, das mit der Realität des Verfahrens immer weniger zu tun hat. Themen in diesem Video:
Zeuge zur Schweizer IT & Event Consulting AG: Zweck war Fortführung von Querdenken-711
Staatsanwaltschaft ignoriert gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Schriftsatz strotzt vor Annahmen – Verteidigung bereitet Replik vor
Hinweis auf Pläne für Bürgerkonto und digitale Identität im Koalitionsvertrag
Ein satirischer Blick auf Justiz und Politik inklusive

Aus der Pressemitteilung:

31. Verhandlungstag - Staatsanwaltschaft verteidigt Arrest gegen Ballweg – mit Mutmaßungen statt Beweisen
Stuttgart, 10. April 2025 – Am 31. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen neuen Schriftsatz vorgelegt, in dem sie den Fortbestand der Vermögensarreste gegen Ballweg und die media access GmbH rechtfertigt. Die Verteidigung kritisiert scharf: Der Schriftsatz strotze vor unbelegten Annahmen und ignoriere wesentliche Feststellungen des Gerichts.
Staatsanwaltschaft setzt weiter auf Vermutungen
Obwohl bereits eine über 30-tägige Beweisaufnahme zentrale Thesen der Anklage entkräftet hat, hält die Staatsanwaltschaft an der Maßnahme fest – und das auf Grundlage eines sechsseitigen Schriftsatzes, der laut Verteidigung von Unterstellungen, Mutmaßungen und logischen Fehlschlüssen geprägt ist.
„Es besteht die Annahme, dass...“ – so beginnt nahezu jeder Absatz der Stellungnahme. Belege? Fehlanzeige,“ so Verteidiger Hans Böhme.
Gerichtliche Kritik bleibt unbeachtet
Bereits im Oktober 2023 hatte das Landgericht Stuttgart die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen versuchten Betruges abgelehnt – mit Verweis auf fehlende Beweise und eine fehlerhafte Ausgangslage der Ermittlungen. Im März 2025 bekräftigte das Gericht im Rahmen eines Rechtsgesprächs: Ein geheimer Vorbehalt oder eine zweckwidrige Verwendung von Geldern sei nicht belegbar.
Dennoch wiederholt die Staatsanwaltschaft nun nahezu wörtlich: Es sei „anzunehmen“, dass Gelder privat verwendet wurden – ohne neue Beweise vorzulegen.
Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben
Die Verteidigung kritisiert, dass der Arrest über mehr als 330.000 Euro weiter aufrechterhalten wird, obwohl keinerlei Prognose für eine Verurteilung besteht. Für Michael Ballweg bedeutet das: fortgesetzte Handlungsunfähigkeit – trotz nachgewiesener Unschuld im Kernvorwurf.
„Wir sehen ein juristisch fragwürdiges Konstrukt zur Aufrechterhaltung des Vermögensarrestes – basierend auf Annahmen statt Beweisen,“ so Rechtsanwalt Reinhard Löffler.
Zeuge entlastet Ballweg – IT & Event Consulting AG diente der Bewegung
Im Zentrum des heutigen Verhandlungstages stand die Vernehmung des Verwaltungsrats der IT & Event Consulting AG in der Schweiz. Die Firma wurde gegründet, um Querdenken-711 finanziell auf stabile Beine zu stellen. Der Zeuge bestätigte:
Ziel war es, mit legalen Mitteln Einnahmen zur Weiterführung der Protestbewegung zu generieren.
In der Schweiz waren Projekte möglich, die in Deutschland politisch blockiert wurden.
Die Firma sei letztlich nicht weitergeführt worden – aufgrund der Inhaftierung von Michael Ballweg. Belege für eine illegitime oder gar private Mittelverwendung: keine.
Ballweg: „Ich soll weiter blockiert bleiben“
Michael Ballweg kommentierte nach der Verhandlung:
„Ich soll natürlich weiterhin handlungsunfähig bleiben – ohne Beweise, nur auf Verdacht. Willkommen im besten Justizsystem, das wir je hatten.“
Mit ironischem Seitenhieb verweist Ballweg auf Pläne aus dem Koalitionsvertrag zu Bürgerkonto und digitaler Identität – und ruft erneut zur Auseinandersetzung mit digitaler Selbstbestimmung auf.
Der nächste Verhandlungstag findet am Montag, dem 14. April 2025, statt.

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Dieser Beitrag wurde am 11.4.2025 auf dem YouTube-Kanal vom Koppverlag veröffentlicht. Die zugehörige Presseerklärung zum Prozess findet man hier.

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Bildquelle: Kopp-Verlag


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