Tagesdosis

Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

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Könnte besser sein

Ein Kommentar von Paul Clemente.

In seiner Neujahrsansprache benannte Papst Leo XIV die fundamentalen Irrwege der Gegenwart:

„Krieg ist wieder in Mode gekommen, und eine kriegerische Stimmung breitet sich aus."

Außerdem verwies der Pontifex auf die Gefahr von Sprach-Politik:

„Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist." 

In Sachen Meinungsfreiheit zeigen sich hierzulande zwei Tendenzen. Beide konträr zueinander. Einerseits die juristische Aufarbeitung der Faeser-Jahre. Anderseits die ungebrochene Zensur-Begierde in der Polit-Etage. Starten wir mit der Ex-Innenministerin. Das Verfolgen justiziabler Aussagen reichte nicht. Sie fügte noch das Verbrechen der Delegitimierung hinzu. Ein langes Leben war diesem Konzept nicht beschieden. Bereits in den letzten Monaten ihrer Amtszeit stellte sich die Justiz quer. Ganze sechs Wochen hielt ihr Verbot des Compact-Magazins. Dann beschloss das Bundesverwaltungsgericht die vorläufige Aufhebung des Faeser-Coups. Eine Entscheidung, die im folgenden Jahr bestätigt wurde.   

Auch David Bendel wurde von der SPD-Politikerin vor den Kadi gezerrt. Schließlich hatte der Chefredakteur des Deutschland Kuriers eine satirische Bildcollage publiziert: Darauf hält Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit". Diesmal verhängte das Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Ein Urteil, das dem Spiegel-Magazin als „vergleichsweise milde“ galt. Trotzdem legte Bendel Berufung ein und gewann: Das Landgericht Bamberg sprach ihn frei.

Ähnlich erging es dem Satiriker Tim Kellner. Weil die Innenministerin in angeblich bester Laune die Polizeiliche Kriminalstatistik präsentiert hatte, stellte Kellner ihren Geisteszustand infrage. Ein strammer Untertan meldete dieses Hassverbrechen umgehend und - schwupps folgte der Strafantrag. Der hatte ebenfalls eine kurze Lebensdauer: Kellners Anwalt Markus Haintz erklärte der Staatsanwaltschaft Detmold, dass die Äußerungen seines Mandanten null justiziabel seien. Resultat: Auch dieses Verfahren wurde Ende Dezember eingestellt. 

Nach diesen Beispielen ist man versucht, eine politische Kehrtwende zu feiern. Eine Ausbremsung politischer Willkür, die Rückkehr von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zu feiern. Leider liegt man damit falsch. Nach dem gelungenen Experiment autoritärer Lockdown-Politik und dem Recycling der Majestätsbeleidigung gruselt sich mancher Politiker vor einem Comeback der Meinungsfreiheit.

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther konstatierte im TV-Talk mit Markus Lanz: Social Media bedrohe unsere Demokratie. Sein Rat:

Journalisten sollten sauber arbeiten und auf „politische Agitation“ verzichten. Überhaupt müsse man soziale Netzwerke „im Extremfall“ verbieten oder Jugendlichen unter 16 Jahren den Zutritt verwehren.

Als Beispiel für unsauberes Arbeiten nannte er natürlich kein Mainstream-Blättchen, sondern die alternative Nachrichtenseite Nius. Solche angeblich faktenfreien Portale gelten Günther als „Feinde der Demokratie“

Natürlich sorgten Günthers Aussagen für Wirbel. Weshalb Bundesfamilienministerin Karin Prien ihrem Parteigenossen zur Hilfe eilte. Genauer gesagt: Sie wiederholte Günthers Kritik. Im Interview mit der Taz klagte sie über alternative Medien, „die rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen“. Schlimmer noch:

„Ein Teil dieser Medien will zur Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen, das ist offenkundig.“

Zumindest räumte Prien ein, dass man alternative Medien „aushalten“ müsse. Oder doch nicht? Zumindest ein Türchen soll den Cancel-Fans offen bleiben. O-Ton Prien:

„Die schwierige Frage ist, wo die Grenze zur Desinformation überschritten ist. Wir müssen in der Abwägung der Grundrechte extrem sensibel vorgehen und uns jeden Einzelfall ansehen.“

- Desinformation!

Da haben wir es wieder. Eines der schönen biegsamen Worte. Erinnern Sie sich: Wie oft klagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der Virologe Christian Drosten und alle Zombie-Journalisten, dass böse Alternativmedien die „Grenze zur Desinformation“ überschritten haben? Noch heute, nach Zusammenbruch aller Corona-Mythen, nach Veröffentlichung der RKI-Files glauben sich damalige Akteure im Besitz der Wahrheit. 

Zurück zu Günther und Prien. Denn für die hat Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin Brandenburg, eine frohe Botschaft: Nicht nur Eingriffe in einzelne Artikel, auch das Verbot eines ganzen Medienangebots sei rechtlich gedeckt. Selbst wenn die Schwelle dafür hoch gesetzt sei. Eine Höhe, die von Faeser & Co unterschätzt wurde. 

Für wesentlich größere Angst und Vorsicht sorgen derzeit die EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen. Gegen Journalisten, die etwa russische Propaganda produzieren, verbreiten oder anderweitig mit Russland kollaborieren. Betroffen sind beispielsweise die Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp, Hüseyin Doğru und der Schweizer Historiker Jacques Baud. Ohne Prozess, ohne Urteil wurden deren Konten eingefroren und Pässe entzogen. Ein Verlassen des Landes ist damit unmöglich. Dagegen kann der Betroffene klagen, aber praktisch heißt das: Bis zum europäischen Gerichtshof vordringen. Das dauert Monate, wenn nicht Jahre. Und eine Deckung von Anwaltskosten sind bei eingefrorenen Konten unmöglich. Florian Warweg, Ex-Redakteur der NachDenkSeiten, warnt: Hier wird die Beweislast umgedreht.

Nicht der Kläger muss die Schuld des Angeklagten beweisen, sondern der Angeklagte seine Unschuld.

Diese Sanktionen wurden am vergangenen Donnerstag im deutschen Bundestag noch verschärft. Laut der Tageszeitung Neues Deutschland seien neben der Auszahlung von Honoraren oder Spenden auch verschleierte Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Der Betroffene habe allenfalls Anspruch auf einen humanitären Freibetrag von 506 Euro. Jede andere finanzielle Unterstützung? Verboten. Das ND schreibt:

„Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“

Bleibt die bange Frage, ob diese Sanktions-Drohung nach Beendigung des Krieges wieder aufgehoben wird?

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Kiel, Deutschland, 22.06.24, Eröffnungsfeier mit Ministerpräsident Daniel Günther und weiteren Prominenten auf der Rathausbühne in Kiel

Bildquelle: penofoto / shutterstock 


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