Kurzer Prozess gegen Meinungsfreiheit

Justiz als Dienerin einer NATO-Bundesregierung!

Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann.

Mal ist es ein Hamburger, dann eine Frau in Köln, jetzt jüngst ein Düsseldorfer: Querbeet Bundesrepublik häufen sich die Fälle wegen angeblicher „Billigung des russischen Angriffskrieges“. Fälle, die juristisch verfolgt werden. Aus den Stuttgarter Nachrichten erfahren wir, dass es eine Umfrage der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg gibt, nach der „der russische Angriffskrieg auch hier immer wieder ein Thema ist“. Die Justiz macht mobil. Es gibt offenkundig eine wachsende Zahl von Fällen, in denen die deutsche Justiz Meinungen verfolgt: Die Meinung, dass der Krieg der Russen nicht so verwerflich sei, wie Regierung und Medien behaupten. Nun sagt der Artikel 5 des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“ Meinungen können falsch oder richtig sein, aber auf keinen Fall sind sie verboten.

Kurzer Prozess einer regierungsfrommen Justiz

Der Fall des Düsseldorfers Kay Strathus ist exemplarisch für die Art, mit der eine regierungsfromme Justiz gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Designer flatterte jüngst ein Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf ins Haus, in dem er beschuldigt wurde, er habe gegen den § 138 Nummer 5 verstoßen; also habe er den „Öffentlichen Frieden“ gestört und müsse nun 3.500 Euro zahlen. Strafbefehle sind das, was man den kurzen Prozess nennen muß: Der Strafbefehl ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden ein kostensparendes und schnelles, daher „vereinfachtes“, bzw. verkürztes Strafverfahren. Der Angeklagte erhält eine Strafe, ohne dass hierfür eine Hauptverhandlung – also eine mündliche Gerichtsverhandlung, an der er teilnehmen müsste – erforderlich ist.

Zeuge der Justiz im Polizeipräsidium Düsseldorf

Was mag der Designer verbrochen haben, dass er einen kurzen Prozess verdient? Er hatte sich auf seiner Facebook-Seite zum Krieg in der Ukraine wie folgt geäußert: „Übrigens hat Russland in Übereinstimmung mit dem § 51 des Völkerrechts gehandelt (Recht auf Selbstverteidigung)“. Strathus hat eine Meinung formuliert. – Im Jahr 2018 belief sich die Zahl der Facebook-Nutzer in Deutschland auf rund 32 Millionen. Heute sind es eher mehr. Wie mögen es die Behörden geschafft haben aus den Millionen Nutzern eine angebliche justiziable Äußerung rauszufischen? Der Strafbefehl gibt einen Hinweis: Als Zeuge für das Meinungsverbrechen des Designers wird ein „KK Aurisch“ benannt, der im „Polizeipräsidium Düsseldorf“ beheimatet sein soll.

Schnüffel-Algorithmus

Unter der Adresse des Düsseldorfer Polizeipräsidiums finden sich der „Staatsschutz“ und das „Landeskriminalamt“. In deren düsteren Büros hat man offensichtlich einen Algorithmus entwickelt, der im Netz das erschnüffeln soll, was eine grundgesetzfeindliche Justiz für eine Störung des öffentlichen Friedens hält. Der öffentliche Frieden sei dann gestört, „wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird“. Dass es an der Regierung liegen kann, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert ist, kann sich die übliche Justiz nicht vorstellen.

Halten wir fest: Die erschütternd parteiliche Justiz stellt sich auf die Seite der NATO im Ukrainekrieg. Damit verstößt sie eklatant gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes, beteiligt sich propagandistisch an einem gefährlichen Krieg und entlarvt so die Schimäre einer unabhängigen Justiz. Der Polizei-Funktionär „KK Aurisch“ ist nur der Knöpfchendrücker in einem schändlichen Kampf der Justiz gegen die Bevölkerung.

Drohung mit dem Völkerstrafgesetzbuch

Im Beschuldigungs-Katalog gegen Kay Strathus taucht auch auf „Dass der vorgenannte Krieg Russlands ein Verbrechen der Aggression nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuchs darstellt“. Man droht dem Designer mal eben mit einem Ermittlungsverfahren des internationalen Gerichtshofs. Das ist eine Drohung, die vom Straftatbestand der räuberischen Erpressung nicht weit entfernt ist. Denn natürlich soll die Meinung des Designers verschwinden. Weil er die Zweifel vieler Bürger am NATO-Krieg in der Ukraine formuliert. Die Justiz macht sich zunehmend zur Dienerin einer Bundesregierung, der NATO-Treue über Recht und Gesetz geht. Diese Verschwörung von Staat und Justiz hat im November 1945 und dem April 1949 in Nürnberg ein schmähliches Ende gefunden. Aber für Lehren aus der deutschen Geschichte ist auf den höheren Rängen der Justiz bislang kein Ohr zu finden.

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Dieser Beitrag wurde zuerst am 4.8.2023 auf dem Portal Rationalgalerie veröffentlicht.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: Christin Klose / shutterstock

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Kommentare (6)

6 Kommentare zu: “Kurzer Prozess gegen Meinungsfreiheit

  1. Upling sagt:

    "Diese Verschwörung von Staat und Justiz hat im November 1945 und dem April 1949 in Nürnberg ein schmähliches Ende gefunden."

    Ein schmähliches Ende jedoch nur ein vorläufiges und leider kein endgültiges wie man an der "Wiederauferstehung" innerhalb der heutigen Grünen und in Teilen der FDP (z.B. Strack Zimmermann) sieht.

    Wenn man aufmerksam und genauer in die jüngste Geschichte blickt, z.B. Verfolgung der Homosexuellen und Verfolgung von Konsumenten illegalisierter Substanzen (Drogen), Werdegang von Filbinger im Justizapparat, kommt schnell zu dem Schluß das es gar keine wesentliche Entnazifizierung gegeben haben kann. In den vergangenen Jahrzehnten konnten die Nazis unbemerkt und in aller Ruhe ihre Brut im System installieren. Geholfen hat dabei Adenauer ("ich schütte doch das Spülwasser nicht weg bevor ich frisches habe")
    Siehe auch z.B. Homosexuellenurteil.

    Ja aber Moment mal Homo's das war doch in den 60ern!
    Nein der Paragraf wurde verschämt still und leise aufgehoben 1995 erst.

    Am BVG kann man gut beobachten daß die Justiz immer noch von gehorsamen braven Lakaien besetzt ist: z.B. Coronaurteil und letztes Cannabisurteil
    Dieses BVG hat für mich keine Legitimation mehr, Strafgesetz hin oder her, da scheiße ich drauf. Dieses Arschkiechergericht ist nur noch peinlich!

    Die 3500 Mücken eines Strafgerichtsurteils würde ich nicht bezahlen, denn daß würde bedeuten daß ich das Drecksurteil anerkennen und ganze Schweinesystem auch noch alimentiere.

    Die Meinungsfreiheit besteht ausschließlich darin die Meinung frei zu äußern und sie auch sogar zu verbreiten. Denn eine Meinung haben kann man ohnehin, Gedanken lassen sich durch das System (noch) nicht kontrollieren. Also kann die Freiheit nur darin bestehen die persönliche Meinung öffentlich kund zu tun.
    Der Straftatbestand der Volksverhetzung bedingt auch die Voraussetzung, daß geeignete Mittel zur Verbreitung dieser Meinung zur Verfügung stehen müßen, also große Reichweite ist eine der Nebenbedingungen. Dies wird von solchen Femegerichten stets ignoriert.

    Das trifft z.B. auf Bärbock oder die Bildzeitung zu. Beide haben große Reichweite und die BILD hat in der Vergangenheit Hass verbreitet, Bärbock erst seit kurzem, dennoch werden sie wegen ihre volksverhetzenden Propaganda (Bärbock= Russenhass) nicht vor Gericht gestellt. Die Strafurteile in Sachen "Voksverhetzung" die in letzter Zeit gegen Friedensaktivisten gefällt wurden stehen nicht im Sinne des Strafrechts und sind deshalb Gefälligkeitsurteile für das Regime in Berlin. Diese "Urteile" sind mehr als peinlich und ich schäme mich oft dafür, Bürger dieses korrupten Staates zu sein, der ständig beteuert ein Rechtsstaat zu sein, aber täglich an der Umsetzung dieses hohen Anspruches scheitert, siehe auch überlange, dh. rechtswidrige Inhaftierung von Herrn Ballweg, als quasi "der kleine Assagne". Wenn die Nagelprobe kommt, versagt unser "Rechtsstaat" und seine Gerichte unweigerlich und stets zuverlässig. Die Freisler's sind längst wieder unter uns! Nur Niemand will sie sehen!

    Folgt man den Lehren von L. Rose führt jedwede Staatenbildung ohnehin zwangsläufig zum Totalitarismus und Gewaltherrschaft, das eigentliche System, also die Religion der Staatenbildung ist genau wie eine Religion gar nicht reformier- oder gesellschaftlich weiter entwickelbar. Das jeweilige Regime in Verbindung mit einer korrumpierten Justiz versucht immer mehr Macht über die Bürger zu erlangen und schreckt am Ende auch vor Verbrechen nicht zurück, siehe Coronamaßnahmen und neuerdings Waffenlieferungen in einen heißen Krieg hinein.

  2. Publicviewer sagt:

    Was sagt uns das?
    Die herrschende Klasse wird niemals aufhören, bis sie uns alle dezimiert und den Rest versklavt haben!
    Wir brauchen eine echte Revolution der diese Strukturen und alle Verantwortlichen beseitigt!

  3. Frank Ps sagt:

    Zu dem Thema hat der ehem. Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof und Verfasser von Standardkommentaren zum Strafgesetzbuch im Spiegel eigentlich alles gesagt.

    Es gibt im StGB auch einen Paragraphen, der von Verfolgung Unschuldiger spricht.

    Thomas Fischer:
    "Innerhalb einiger Tage brach Unruhe in den Medien aus: unerhörte Geheimgesetzgebung, Ausweitung des Strafbarkeitsbereichs ins Unermessliche!

    Ich würde mal sagen: Gemach, gemach! Das Gesetz hat nichts mit dem Krieg in der Ukraine zu tun und auch nichts mit dem Krieg im Jemen. Es handelt sich, wie der Rechtsausschuss des Bundestags richtig erläutert hat, um eine (zügige) »Klarstellung«, die wegen eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland notwendig war. Bisher ist das Leugnen und Verharmlosen nämlich nur in Bezug auf die Holocaust-Taten strafbar, ein Rahmenbeschluss der EU verlangt aber die umfassende Strafbarkeit des Leugnens, Billigens und Verharmlosens auch von anderen Völkermord- und Kriegsverbrechen.

    Die Gruppe oder der Bevölkerungsteil oder die Person, gegen die sich die geleugnete (usw.) Tat richtete, muss eine solche »nach Abs. 1« sein. Und von Absatz 1 sind nach ständiger Rechtsprechung nur Teile der inländischen Bevölkerung umfasst.

    Also: Wenn Huti die Verbrechen an Tutsi leugnen, ist das nicht nach dem deutschen Paragrafen 130 StGB strafbar. Auch nicht, wenn ein Deutscher russische Kriegsverbrechen in der Ukraine oder amerikanische Kriegsverbrechen im Irak leugnet oder grob verharmlost. Daran ändert auch nichts, dass der ebenfalls geänderte Paragraf 5 StGB auch Auslandstaten – unabhängig vom Recht des Tatorts – einbezieht, wenn der Täter Deutscher ist oder in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat. Dadurch verändert sich der Schutzbereich nicht."

    • Frank Ps sagt:

      Nochmals zum Mitschreiben:

      Wenn ein Deutscher russische Kriegsverbrechen in der Ukraine oder amerikanische Kriegsverbrechen im Irak leugnet, billigt oder verharmlost, macht er sich NICHT STRAFBAR.

      Die Gruppe, gegen die sich die geleugnete, gebilligt oder verharmlost Tat richtet, muss zur innländischen Bevölkerung gehören.

  4. inselberg sagt:

    Ist die Nutzung von Facebook nicht quasi eine Selbstanzeige?

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