Das BKA-Lagebild 2024: Ein Überblick über Kriminalität und Zuwanderung
Ein Kommentar von Janine Beicht.
Das Bundeskriminalamt hat im Dezember 2025 das Lagebild zu Kriminalität (1) im Kontext von Zuwanderung für das Jahr 2024 vorgelegt. Diese Analyse basiert auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und erfasst Straftaten ohne politischen Hintergrund sowie ohne ausländerrechtliche Verstöße. Sie umfasst insgesamt 1,97 Millionen Tatverdächtige, von denen 697.000 keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und 172.200 als Zuwanderer galten, was 8,8 Prozent aller Tatverdächtigen ausmacht (2).
Begriffe und Kategorien im Fokus
Um die Daten zu verstehen, definiert das Bundeskriminalamt in seinem Glossar (3) spezifische Begriffe. Zuwanderer umfassen Personen mit Aufenthaltsanlässen wie Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte inklusive Kontingentflüchtlinge, Geduldete sowie solche mit unerlaubtem Aufenthalt.
Ein paar Beispiele: Asylbewerber sind Personen im laufenden Asylverfahren, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, während Asylsuchende den formlosen Asylwunsch geäußert haben und einen Ankunftsnachweis erhalten. Schutz- und Asylberechtigte erhalten anerkannte Status wie Asylberechtigung nach dem Grundgesetz, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbot was zu befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen führt. Geduldete haben abgelehnte Anträge, aber vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aufgrund von Hindernissen wie fehlenden Reisedokumenten. Unerlaubter Aufenthalt betrifft Personen ohne gültigen Titel, einschließlich Asylsuchender.
In Deutschland aufhältige Geflüchtete überstiegen 2024 erstmals drei Millionen, mit starkem Zuwachs bei Ukrainern auf 1,1 Millionen, gefolgt von Syrern mit 629.000, Afghanen mit 323.000 und Irakern mit 167.000 (7).
Gesamtentwicklung der Straftaten
Von insgesamt 3,1 Millionen registrierten Straftaten (4) entfielen 331.308 auf Fälle mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer, was elf Prozent ausmacht. Der Rückgang der tatverdächtigen Zuwanderer um 3,6 Prozent im Vergleich zu 2023 resultiert hauptsächlich aus der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024, die Vergleiche mit Vorjahren erschwert. Dazu steht im BKA-Bericht:
„Im Jahr 2024 sank die Anzahl tatverdächtiger Zuwanderinnen/Zuwanderer im Bereich der Allgemeinkriminalität. […] Dieser Vorjahresvergleich ist jedoch nur beschränkt aussagekräftig, da sich die Cannabis-Teillegalisierung 2024 auf die PKS auswirkte und zu einem Rückgang der Tatverdächtigen- und Fallzahlen insgesamt führte.“ BKA-Bericht (1)
Dennoch stiegen Gewaltdelikte: Rohheitsdelikte um 4,9 Prozent, Straftaten gegen das Leben um 8,9 Prozent, wobei über zwei Drittel Körperverletzungen waren (1). In der Organisierten Kriminalität (OK), wie bei Drogen- oder Schleuserdelikten, stieg die Beteiligung tatverdächtiger Zuwanderer um 9,4 Prozent.
„Die vorherrschenden Staatsangehörigkeiten der tatverdächtigen Zuwanderinnen/Zuwanderer im Bereich der OK waren in absteigender Häufigkeit syrisch, albanisch, libanesisch und türkisch.“ BKA-Bericht (1)
Erstmals analysierte das BKA auch Tatorte und stellte fest, dass 27,5 Prozent der Straftaten in Dienstleistungs- und handwerklichen Einrichtungen wie Geschäften, 19,5 Prozent im öffentlichen Personennahverkehr und 13,8 Prozent auf öffentlichen Straßen begangen wurden.
Unterschiede nach Herkunftsländern
Extreme Unterschiede zeigen sich bei den Herkunftsländern: Ukrainer, die 35,7 Prozent aller Geflüchteten ausmachen, stellen lediglich 12,8 Prozent der tatverdächtigen Zuwanderer, was eine deutliche Unterrepräsentation darstellt. Der BKA-Bericht zeigt deutliche Unterschiede bei Alter, Geschlecht und Herkunft tatverdächtiger Zuwanderer.
„Über die Hälfte der tatverdächtigen Zuwanderinnen/Zuwanderer war unter 30 Jahre alt und über drei Viertel waren männlich. Der Anteil der ukrainischen Staatsangehörigen an den tatverdächtigen Zuwanderinnen/Zuwanderern lag weit unter ihrem Anteil an den in Deutschland aufhältigen Geflüchteten.“ BKA-Bericht (1)
Im Gegensatz dazu machen Menschen aus Maghreb-Staaten (Algerien, Marokko, Tunesien) nur 0,5 Prozent der Geflüchteten aus, sind jedoch mit 9,1 Prozent der Tatverdächtigen stark überrepräsentiert und weisen hohe Mehrfachtäterquoten auf: 62,6 Prozent bei Algeriern, 58,6 Prozent bei Marokkanern und 57,1 Prozent bei Tunesiern. Syrer und Afghanen sind insbesondere bei Gewaltdelikten überrepräsentiert: Auf 100.000 Einwohner kommen 1740 syrische und 1722 afghanische Tatverdächtige, während es bei Deutschen nur 163 sind. In absoluten Zahlen führen bei Gewaltdelikten Deutsche, Syrer, Türken und Rumänen. Weitere auffällige Gruppen sind Algerier, Guineer, Gambier und Syrer bei Gewaltstraftaten, wobei Faktoren wie demografische Gegebenheiten eine Rolle spielen sollen.
Demografische Merkmale der Tatverdächtigen
82,9 Prozent der tatverdächtigen Zuwanderer sind männlich, 57,1 Prozent unter 30 Jahre alt, wobei die 21- bis 30-Jährigen mit 32,2 Prozent überrepräsentiert sind im Vergleich zu 20,1 Prozent in der Gesamtbevölkerung und 17,9 Prozent bei Geflüchteten. Etwa 40 Prozent der Unterschiede lassen sich laut SPIEGEL (5) durch demografische Faktoren erklären, da junge Männer generell stärker kriminalitätsbelastet seien.
Einflussfaktoren seien eine höhere Armutsgefährdung, Probleme auf dem Arbeitsmarkt, geringere Bildung, Gewalterfahrungen, psychische Belastungen, fehlende Perspektiven sowie schwierige Lebensbedingungen in Sammelunterkünften, insbesondere bei Gruppen mit niedrigen Anerkennungsraten.
Der CDU-Politiker Alexander Throm reagierte in einem WELT-TV-Interview auf die Zahlen und nahm damit eine völlig andere Perspektive ein. Er begründete, warum es richtig sei, nach Afghanistan und Syrien „regelhaft“ abzuschieben:
„Wir müssen der Realität ins Auge blicken. Menschen, insbesondere junge Männer aus arabischen und afrikanischen Ländern, führen die Kriminalitätsstatistik an. […] „Ich will aber auch darauf hinweisen, dass die Maghreb-Staaten, Marokko, Tunesien und Algerien in der BKA-Statistik unrühmlich hervorstechen.“ Alexander Throm | WELT (6)
Die Forderung nach Abschiebungen stößt jedoch auf rechtliche Hürden wie Abschiebungsverbote, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention basieren.
Mehrfachtäter und Deliktsmuster
Erschreckend ist: Mehr als ein Drittel der tatverdächtigen Zuwanderer waren Mehrfachtäter, verantwortlich für 77 Prozent der Straftaten mit Zuwandererbeteiligung. Besonders hoch, ebenfalls bei den Maghreb-Staaten, Libyen und Georgien, wo etwa jeder Zweite betroffen ist. So formuliert das BKA:
„Die Mehrfachtatverdächtigen unter den tatverdächtigen Zuwanderinnen/Zuwanderern waren an 77,0 % aller Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderinnen/Zuwanderern beteiligt. […] Verglichen mit dem Anteil aller Mehrfachtatverdächtigen an allen Tatverdächtigen der PKS wiesen Zuwanderinnen/Zuwanderer besonders hohe Anteile Mehrfachtatverdächtiger bei Diebstahls-, Rauschgift- und Rohheitsdelikten auf.“ BKA-Bericht (1)
In den Deliktsbereichen machten Zuwanderer zwölf Prozent der Straftaten gegen das Leben, bei Diebstählen und Vermögensdelikten aus, während ihr Anteil bei Sexualdelikten, Rohheitsdelikten und Rauschgiftdelikten zwischen acht und zehn Prozent lag. Bei Sexualstraftaten sank die Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer um 3,9 Prozent, während sie insgesamt anstieg, und Gewaltdelikte stiegen stärker. Die Tabellen des BKA-Berichts zeigen für Diebstahlsdelikte: Ukrainer 8.762 Tatverdächtige (-5,8 Prozent), Syrer 6.122 (+4,0 Prozent), Algerier 4.067 (-4,3 Prozent); für Vermögensdelikte: Syrer 10.437 (+12,2 Prozent), Afghanen 5.951 (-26,9 Prozent); für Rauschgiftdelikte: Syrer 2.341 (-31,5 Prozent), Algerier 1.706 (-16,2 Prozent).
Zuwanderer auch Opfer
Im Jahr 2024 wurden Zuwanderer in 70.051 Fällen Opfer von Straftaten, ein Anstieg um 5,2 Prozent, was 5,3 Prozent aller Opfer entspricht. Besonders betroffen waren Menschen aus Syrien, der Ukraine und Afghanistan, während die Zahl der Opfer türkischer Herkunft mit 42,6 Prozent stark zunahm, vor allem bei Körperverletzungen, die 73 Prozent ausmachten; bei Sexualdelikten waren 85 Prozent der Opfer Frauen.
Rund 34,5 Prozent der Straftaten, bei denen Zuwanderer Opfer waren, wurden von anderen Zuwanderern begangen. Demgegenüber entfiel nur ein Anteil von 19,2 Prozent auf deutsche Tatverdächtige.
Die Tatorte verteilten sich überwiegend auf öffentliche Straßen (19,7 Prozent), Asylunterkünfte (16,2 Prozent) und Mehrfamilienhäuser (14,1 Prozent). Bei der Altersstruktur fielen 14.685 männliche Opfer zwischen 21 und 60 Jahren besonders auf, während 5.372 weibliche Opfer unter 14 Jahre alt waren. Insgesamt wurden 297 Menschen bei Tötungsdelikten Opfer, ein Anstieg von 1,7 Prozent, wobei es sich meist um Totschlag handelte. Die meisten Opfer stammten aus Syrien und der Ukraine. Das BKA liefert zudem detaillierte Informationen zu den Opfern deutscher Staatsangehörigkeit:
„Unter den insgesamt 118.802 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderinnen/Zuwanderern befanden sich 54.533 deutsche Staatsangehörige […] Der Anteil der deutschen Opfer lag bei 45,9 % […] Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen wurden 117 Deutsche Opfer […] Davon wurden 12 Personen Opfer einer vollendeten Tat. […] Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gab es 3.020 deutsche Opfer. “ BKA-Bericht (1)
Fakten statt Ideologie: Eine offene Debatte ist notwendig
Die Zahlen zeigen eindeutige Unterschiede in Alter, Geschlecht, Herkunft und Deliktarten, die in der öffentlichen Diskussion nicht länger ausgeblendet oder verharmlost werden dürfen. Sie machen deutlich, dass die Sicherheitslage real und komplex ist. Anstatt sich den Herausforderungen zu stellen, hat die Politik in vielen Bereichen bisher lieber weggesehen, Ausreden gefunden oder Debatten verschoben. Dieses Verhalten verhindert eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Ursachen, den Risiken und den strukturellen Rahmenbedingungen, die zu Straftaten führen.
Es ist dringend notwendig, die Diskussion auf eine sachliche, faktenbasierte Grundlage zu stellen. Dabei geht es nicht um Verteufelung oder Pauschalisierung einzelner Gruppen, sondern um eine nüchterne Analyse, die rechtstaatliche und humane Maßstäbe ebenso berücksichtigt wie praktische Handlungsmöglichkeiten. Nur so können gezielte Lösungen entwickelt werden, die den erkannten Problemen entgegenwirken, sei es durch Prävention, effektive Strafverfolgung oder strukturelle Maßnahmen, die gesellschaftliche Risiken reduzieren.
Eine ehrliche Debatte muss klar benennen, wo die Herausforderungen liegen, und die Konsequenzen für Gesellschaft, Sicherheit und Politik aufzeigen. Sie darf nicht länger durch politische Ideologie, Bequemlichkeit oder kurzfristige Symbolpolitik verzerrt werden. Erst wenn Ursachen, Folgen und Handlungsspielräume realistisch abgewogen werden, lassen sich wirksame Maßnahmen ergreifen. Die Zahlen fordern daher, dass Politik, Medien und die Gesellschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen und endlich eine offene, analytische Diskussion führen, die sowohl den Rechtsstaat respektiert als auch die öffentliche Sicherheit schützt.
Quellen und Anmerkungen
(7) Welt, Spiegel2, Tagesschau, Deutschlandfunk, Investment, BKA-Bericht
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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Passau, Deutschland - 1. August 2015: Ein Polizist nimmt die Unterschrift eines Mannes während seiner Registrierung im temporären Registrierungszentrum für Migranten und Flüchtlinge der Stadt Passau in Deutschland entgegen
Bildquelle: Jazzmany / shutterstock
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