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Kopp: 13. Verhandlungstag im Prozess gegen Michael Ballweg: Tee oder Kaffee – Steuerliche Absurditäten

Aus der zugehörigen Presserklärung:

Stuttgart, 16. Dezember 2024 – Der 13. Verhandlungstag am 16.12.2024 im Verfahren gegen Michael Ballweg brachte erneut schwerwiegende Defizite in den Ermittlungen zutage. Im Fokus stand der dritte Steuerfahnder, der die steuerlichen Grundlagen für das Jahr 2020 im Zusammenhang mit der media access GmbH ermittelt hatte. Seine Aussagen verdeutlichten die Unsicherheit und Willkür, mit der die steuerlichen und juristischen Grundlagen für die Anklage erstellt wurden. 
Unklare Definitionen von „Querdenken“
Ein zentrales Thema des Verhandlungstags war die fehlende Definition der steuerlichen Veranlassung von „Querdenken“. Keine der beteiligten Behörden – weder Steuerfahndung noch Staatsanwaltschaft oder Polizei – konnte präzise darlegen, welche Zwecke unter „Querdenken“ fallen und welche nicht. Der Steuerfahnder räumte ein, dass er sich "eine eigene Vorstellung“ entwickelt habe. Diese willkürliche Herangehensweise führte dazu, dass Ausgaben von den Mitarbeitern der Ermittlungsgruppe "Kreuz" jeweils individuell und unterschiedlich bewertet wurden.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig kritisierte:
„Wie kann ein Verfahren geführt werden, wenn weder die Staatsanwaltschaft noch die Steuerfahndung definieren können, was genau als 'Zweck von Querdenken' gilt? Statt Klarheit herrscht hier ein durchgehend spekulativer Ansatz.“
Fehlende Anrechnung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Die media access GmbH, deren steuerliche Angelegenheiten im Zentrum der Anklage stehen, hatte 64.729,33 Euro Umsatzsteuer im Voraus gezahlt. Diese Vorauszahlungen wurden jedoch weder in den Ermittlungen noch in der Anklageschrift berücksichtigt. Stattdessen stützt sich die Anklage auf die Feststellungen des Steuerfahnders, die weder durch eine Steuerfestsetzung noch durch eine fundierte Prüfung bestätigt wurden.
Rechtsanwalt Hans Böhme kommentierte:
„Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiert auf den Annahmen eines 34-jährigen Steuerfahnders, der sich allein auf seine 'Lebenserfahrung' verlässt. Dass bereits geleistete Vorauszahlungen in Höhe von 64.729,33 Euro ignoriert werden, zeigt die eklatante Unprofessionalität dieses Verfahrens.“
Rechtsanwalt Ralf Ludwig kritisierte das Vorgehen der Steuerbehörden und der Staatsanwaltschaft: „Wir erleben hier ein Ermittlungsverfahren, das offenbar weniger auf Fakten als auf subjektiven Einschätzungen und voreiligen Entscheidungen basiert. Die Staatsanwaltschaft hat diese unzureichenden Grundlagen ungeprüft in ihre Anklage übernommen.“
Willkürliche Beurteilungen statt Fachwissen
Der Steuerfahnder gab zu, Ausgaben wie Tee oder ein Notstromaggregat allein nach seiner persönlichen Einschätzung als privat eingestuft zu haben. Dabei fehlten jegliche objektive Kriterien. Zudem widersprach sich der Zeuge in zentralen Punkten. So verneinte er zunächst die Existenz eines Tresors im Anlagevermögen der media access GmbH, um nach einer Sitzungsunterbrechung einzuräumen, dass ein solcher Tresor doch existiere.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig stellte klar:
„Es ist absurd, dass die Anklage auf einer Ansammlung von subjektiven Meinungen und willkürlichen Einschätzungen fußt. Das ist weder rechtsstaatlich noch fachlich akzeptabel.“
Fazit und Ausblick
Die heutige Verhandlung machte erneut deutlich, dass die Anklage auf wackeligen Beinen steht. Die Verteidigung kritisierte scharf, dass die Staatsanwaltschaft weder eine klare Definition von „Querdenken“ noch eine fachlich fundierte Basis für die Anklage liefern konnte. Stattdessen scheint die Anklage ein Produkt aus Vermutungen und unzureichenden Ermittlungen zu sein.
Michael Ballweg resümierte:
„Die Staatsanwaltschaft hat sich eine Erzählung zusammengeschustert, die mit der Realität nichts zu tun hat. Die Lücken in der Anklage werden von Tag zu Tag offensichtlicher.“
Der Prozess wird am Donnerstag, den 19. Dezember 2024 um 9:00 Uhr, fortgesetzt. Dann wird der Hauptsachgruppenleiter der Steuerfahndung als Zeuge erwartet.

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Dieser Beitrag wurde am 16.12.2024 auf dem YouTube-Kanal des Koppverlags veröffentlicht. Die zugehörige Presseerklärung findet sich auf den Seiten von Querdenken 711.

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Bildquelle: Querdenken 711 / Kopp


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