KenFM am Telefon mit Prof. Nikolaus Knoepffler über: Einschränkung der Religionsfreiheit

Gerade hat das Kölner Landgericht das Urteil gefällt, dass die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen strafbar ist. Sowohl im jüdischen, als auch im muslimischen Glauben gilt die frühe Beschneidung der Jungen als traditionelles Ritual. Das Urteil hat erneut eine heftige Debatte ausgelöst. Jüdische und muslimische Gläubige sind empört. Das Gericht aber begründet sein Urteil, dass die Jungen im einwilligungsfähigen Alter sein müssen, also selbst entscheiden müssen, ob sie der Beschneidung zustimmen oder nicht, da diese kultische Handlung irreparabel ist. Sonja Gehner hat mit Prof. Knoepffler, dem Leiter des Ethikzentrums der Universität Jena über die ethischen Aspekte zu diesem Urteil gesprochen.


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