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Heil Spritze!

Heil Spritze!


Pater Theo verurteilt

Von Uli Gellermann.

Man kennt ihn in der Demokratie-Bewegung, den Schauspieler Jean-Theo Jost, der als „Pater Theo“ als einer der ersten auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen demonstrierte. Im März 2020 trat er erstmalig während der 1. Deutschen Hygiene-Demo auf. In dieser Zeit hatte er die „Ekklesia Corona“ gegründet, eine theatralische Karikatur auf die Corona-Zwangsmaßnahmen. Hier wurzelt auch der Ausruf „Heil Spritze“, eine eindeutig satirische Anspielung auf den Spritzen-Kult des Corona-Regimes.

Ist die Aktion des Paters Kunst?

Pater Theo ließ kaum eine Aktion der Demokratie-Bewegung aus; aber einmal war es dem Staat zu viel der Satire, es war Schluss mit lustig: Der Gründer einer fiktiven Corona-Kirche musste vor Gericht. Anfänglich wollte ihn die Justiz wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verknacken. Später sollte es vor dem Berliner Amtsgericht in Moabit darum gehen, ob die Aktion des Paters denn Kunst sei oder doch politische Propaganda. Auf alle Fälle habe er ja den Arm zum Hitler-Gruß gehoben, als er bei seinem Ausruf „Heil Spritze“ seinem Publikum den neuen Gruß der Pharmaindustrie zeigte.

Loriot-Stück der Justiz

Wenn die Lage für Jean-Theo und die Demokratie nicht so ernst gewesen wäre, hätte man die Verhandlung auch für ein Loriot-Stück halten können: Obwohl sich Richterin und Staatsanwalt hinter dickem Glas mit ihren Masken verbarrikadiert hatten, drohte die Richterin allen Zuschauern des Prozess’, die keine Maske trugen, den Ausschluss vom Prozess an; auch wer die Nase oberhalb der Hygienewindel trug, wurde mit Rauswurf bedroht. Selbst Menschen mit einer ärztlichen Maskenbefreiung wurden von ihr mit erhobenem Arm und schriller Stimme des Saals verwiesen. Zwar war eine Akte des Prozessvorlaufs im Amtsverkehr verschwunden, auch ein Video von Pater Theos Aktion war im selben Verkehr unter die Räder der Justiz gekommen, und obwohl die Richterin später bekannte, dass sie vom Thema Rechtsprechung und Kunst keine wirkliche Ahnung habe, ging es irgendwie los.

Staatsanwalt als Kunstkritiker

Aber weil es - während der Staatsanwalt sich als Kunstkritiker versuchte: ‚Das sei doch keine Satire, was Pater Theo geboten hätte, sondern Satire sei, wenn einer zum Beispiel sagen würde, er fände frühes Aufstehen prima, wo doch jeder weiß, dass keiner gern früh aufsteht‘ - zu Heiterkeitsausbrüchen bei den Zuschauern kam, wollte die Richterin den Saal räumen. Erst als wieder staatlich verordneter Ernst einkehrte, konnte es weitergehen.

Charly Chaplins Film „Der große Diktator“

Pater-Theo konnte beteuern, er sei Antifaschist, er konnte am Beispiel von Charly Chaplins Film „Der große Diktator“ beweisen, dass der erhobene Arm in der Kunst immer wieder mal satirisch genutzt worden ist: Vergeblich. Die Richterin bestand darauf, einen Hitlergruß gesehen zu haben. Und wer diesen Gruß als ironische Kritik am Corona-Regime zeige, der mache sich der Verharmlosung des NS-Regimes schuldig.

Freiheit der Meinung?

Freiheit der Kunst? Freiheit der Meinung? Ist doch dem Gericht egal. Das mag ja alles im Grundgesetz stehen, aber sie, die Richterin, habe eine „Gesamtabwägung“ vorgenommen und kraft ihres Amtes und ihrer Abwägung sei der Schauspieler Jost nun mal schuldig und deshalb seien jetzt 70 Tagessätze, ersatzweise Haft, fällig.

Systemjustiz in Moabit

Wenn man jetzt diesen Gerichtstag in Moabit als Beispiel für Systemjustiz bezeichnet, macht man sich dann einer Verharmlosung des NS-Systems schuldig? Oder sagt man nur die schlichte Wahrheit, denn das Corona-Regime hat inzwischen auch eine eigene Justiz, die der Meinung des Systems dienlich ist und die die Opposition mit Verfahren überzieht, während die Regierung ständig das Grundgesetz bricht, ohne vor Gericht gestellt zu werden.

Impfpflicht vorerst vom Tisch

Nur kurz nach dem Prozess gegen Pater Theo konnte die allgemeine Corona-Impfpflicht keine Mehrheit im Bundestag finden. Dank allen ohne Furcht und Maske hat der Kampf der Demokratiebewegung einen Teilsieg errungen. Das wird die Pharmaindustrie nicht hinnehmen: Sie wird ein willfähriges Parlament untertäniger Richter finden, damit es bald wieder heißt: „Heil Spritze!“. Wenn denn die Demokratie-Bewegung in ihrem Kampf nachlassen sollte.

Bitte spenden: Jean-Theo Jost wird vor die nächste Instanz ziehen. Das kostet Geld, z. B. Anwaltshonorare. Deshalb spendet bitte auf das Konto des demokratischen Künstlers: Jean Theo Jost, Berliner Volksbank IBAN DE 47 1009 0000 2417 3390 03 Konto-Nummer: 2417 339 003 Zum Interview mit Pater Theo +++Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. +++ Dieser Artikel erschien zuerst am 08. April 2022 auf dem Blog Rationalgalerie. +++ Bildquelle: Melinda Nagy / shutterstock


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