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Fahrlässige Gefährdung unserer Kinder durch Corona-Selbsttests | Von Markus Fiedler

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Die Corona-Selbsttests stehen seit Langem unter Verdacht. Doch die Konzernmedien schweigen. Nun ist es bewiesen: Sie sind giftig!

Die Bevölkerung wird offenbar mit größter Gleichgültigkeit systematisch in Gefahr gebracht, indem Antigen-Selbsttest mit hochgiftigen Substanzen ohne deren Deklaration an ahnungslose und labortechnisch ungeschulte Bürger ausgehändigt werden. Schüler und Lehrer waren beispielsweise verpflichtet, diese Tests regelmäßig mehrere Male in der Woche anzuwenden. Das wird sich im kommenden Winter voraussichtlich wiederholen. Ein Spiel mit dem Feuer.

Ein Kommentar von Markus Fiedler.

Würden Sie ihrem Kind Zyankali in die Hand drücken? Sicher auf gar keinen Fall! Genau so wenig wie Sie Ihre Kinder an der Engelstrompete (Brugmansia spec.) im Kleingarten herumlutschen lassen würden. Es sei denn, Sie haben ein intensives Interesse am möglichst schnellen Ableben Ihres Nachwuchses.

Dennoch aber haben Millionen von Eltern in Deutschland und Milliarden weltweit ihre Kinder und sich selbst einer ständig wiederholten massiven gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt. Nämlich, in dem sie erlaubten, dass Kinder mit den Corona-Selbsttests herumhantierten.

Diese Schnelltests kommen in der überwiegenden Zahl aus China. Viele Eltern erinnern sich sicherlich noch an die zahlreichen zurückliegenden Skandale zu Babyspielzeug mit schwermetallhaltiger Farbe und ähnlich gefährlichen Substanzen.(1) Bis hierhin kann man sich denken, dass es genau das ist, was man von nicht näher kontrollierten Produkten aus China gewohnt ist. Man könnte also davon ausgehen, dass im hoch kontrollierten Markt der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich solche medizinischen Produkte wegen der zahlreichen negativen Vorerfahrungen nicht ohne grundlegende Sicherheitstests auf den Markt kommen. Werden diese Produkte wirklich kontrolliert?

Eltern wurden vom Staat regelrecht genötigt, ihre Kinder in der Schule den Test selbstständig vornehmen zu lassen. Denen, die sich den „neuen normalen“ Schulregeln aus gutem Grunde verweigerten, wurde mit dem Entzug der Kinder und dem Jugendamt gedroht, wie man beispielsweise in der Frankfurter Rundschau lesen konnte.(2)

Zitat:

"Seit Ende der Osterferien am Montag (19.04.2021) sind Schülerinnen und Schüler in Präsenzunterricht verpflichtet, sich zweimal pro Woche selbst zu testen oder testen zu lassen. „Kommen die Erziehungsberechtigten den ihnen hier obliegenden Pflichten nicht nach oder verweigern sie diese, sind sie darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall das Jugendamt zwecks Inobhutnahme des Kindes bzw. der/des Jugendlichen verständigt werden muss“, heißt es in einem Brief an die Schulleiterinnen und Schulleiter des Main-Kinzig-Kreises [...]".(3)

Auch die Gerichte waren zumeist auf der Linie der staatlichen Institutionen. Eilanträge gegen Testungen und Maskentragen wurden in der Überwiegenden Zahl abgelehnt.(4)

Und das gesamte Szenario haben unendlich dumme bis korrupte Politiker eingetütet, die in ihrer Gleichgültigkeit und ihrem plumpen Aktionismus ganz offenbar nicht nur über politische Leichen gehen, wie wir in den letzten Monaten mit ansehen mussten.

Relativ schnell machte schon im Jahr 2021 ein Gerücht die Runde, dass die hochgiftige Chemikalie Natriumazid in der sogenannten Pufferlösung der Schnelltest enthalten sei.(5) Dieses Gerücht erhärtete sich schnell als Tatsache. Schauen Sie sich den dazu verlinkten Artikel über Natriumazid in der Wikipedia an. Diesen kann ich auch als Wikipediakritiker ausnahmsweise reinen Gewissens verlinken, weil diejenigen, die diesen Artikel geschrieben haben, offenbar vom Fach sind und keine politischen Statements in den naturwissenschaftlichen Text eingebaut haben.

In diesem Artikel finden Sie unmissverständliche Gefahrenkennzeichnungen, die selbst einen unbedarften und chemisch vollkommen ungebildeten Mitbürger in Alarmstimmung versetzen sollten. Siehe Abb.1.

Abb.1 (Gefahrenstoffkennzeichnung von Natriumazid).(6)

Das österreichische Medium Report 24 ist der Sache mit den Giftstoffen in den Corona-Schnelltests nun auf den Grund gegangen und hat noch viel weitgehendere Dinge herausgefunden. Report 24 titelte:

„Sicherheitsdatenblatt beweist: Schul-Tests nicht nur von Natriumazid sondern auch Triton X-100 belastet“.(7)

Für Natriumazid gibt es keine Konzentrationsuntergrenze, die als nicht mehr toxisch angesehen werden kann, wie der Gerichtsmediziner Prof. Dr. Johann Missliwetz auf einer Pressekonferenz vortrug.(8) Natriumazid hat eine dem Cyanid (aus Zyankali oder auch dem berüchtigten „Zyklon B“) und dem Kohlenstoffmonoxid ähnliche Wirkung. Es bindet unumkehrbar an die Sauerstoffbindungsstelle des Enzyms „Cytochrom-c-Oxidase“. Damit wird die Atmungskette in den Mitochondrien der Zellen effektiv gehemmt. Die Zellen ersticken innerlich. Und Natriumazid-Lösungen durchdringen die Haut! Es reicht also aus, mit einer solchen Lösung in Berührung zu kommen um sofortige oder auch erst später eintretende Schäden davonzutragen.

Die Stoffklasse der Azide ist den meisten als hochgiftig bekannt, jedoch konnte ich beispielsweise mit dem Begriff „Triton X-100“ nichts anfangen. Das ist kein chemischer Name, sondern ein sogenannter Trivialname. Eine Produktbezeichnung, hinter der sich alles mögliche verbergen kann.

Report 24 schreibt dazu:

„Die “Pufferflüssigkeit” der Antigen-Schnelltests enthält zu mindestens 1 Prozent (laut Herstellerangaben) den in der EU ohne Sondergenehmigung verbotenen Giftstoff Triton X-100 (Octoxinol 9).“

In der englischen Wikipedia können wir zu dem Produkt lesen:

„Ein Abbauprodukt von Triton X-100 hat sich tatsächlich als ökotoxisch herausgestellt, da es eine hormonähnliche (östrogenomimetische) Aktivität besitzt, die auf Wildtiere wirken kann. Die ECHA nahm die Stoffgruppe schließlich in die Zulassungsliste (Annex XIV) auf, und verpflichtete die pharmazeutische und andere Industrie, dieses Detergens bis zum „Sunset Date“ 4. Januar 2021 zu ersetzen, das betrifft EU-Hersteller, Importeure, und nachgeschaltete Anwender sowie außereuropäische Hersteller, die ihre Produkte in die EU exportieren.“ (Korrigierte maschinelle Übersetzung) (9)

Sowohl das Tensid Triton X-100 als auch Natriumazid wirken in kleinsten Mengen toxisch auf Organismen, wie der Gerichtsmediziner Prof. Dr. Johann Missliwetz auf einer Pressekonferenz vortrug.(10) In den Testkits sind aber auch andere bedenkliche Substanzen. Nach Hautberührungen mit der Pufferlösung sei zu erwarten, dass auch Jahre später noch Hautirritationen bis hin zu Krebsgeschwüren auftreten können, so Prof. Dr. Missliwetz .(11)

Report 24 hat sich bemüht, Labore zu finden, die die Schnelltests auf ihre Inhaltsstoffe untersuchen. Es habe sich zunächst kein Labor gefunden, welches das machen wollte. Ein Vertreter von Report 24 vermutete hier vorauseilenden Gehorsam der Labore.(12)

Eine nicht näher genannte Pharmafirma bot hier Hilfe an. Und so wurden unter notarieller Aufsicht die Pufferlösungen von vier verschiedenen Selbsttest-Herstellern unter sterilen Laborbedingungen in neutrale Gefäße umgefüllt und über den Pharmahersteller an ein Analyselabor geschickt, so die Ausführungen in der Pressekonferenz. Dieses unterzog die Proben einer standardisierten Untersuchung zur Markteinführung medizinischer Produkte. Darunter auch Tests mit Hautzellen, um deren Reaktion auf die Chemikalien zu testen. Auch bei starker Verdünnung der Probenflüssigkeit seien alle Hautzellen abgetötet worden, wie in der Pressekonferenz bekanntgegeben wurde.

Die Proben stellten sich somit auch in mehrfacher Verdünnung allesamt noch als hochtoxisch heraus. Das Labor empfahl der Pharmafirma, das entsprechende Produkt (welches dem untersuchenden Labor nicht bekannt war) nicht auf den Markt zu bringen. Die Wissenschaftler sagten, sie hätten noch nie ein Produkt getestet, was so schlechte Toxizitätswerte hatte.(13)

Desweiteren hat man sich seitens Report 24 um ein offizielles Dokument bemüht, das die Inhaltsstoffe der Antigen-Schnelltests deklariert. Von Seiten des österreichischen Staates und der Hersteller sei dieses Vorhaben abgeblockt worden. Man verweigerte die Herausgabe solcher Dokumente, laut Report 24.

Durch Zuschauerhinweis sei Report 24 dann doch an ein solches Zulassungsdokument für einen dieser Tests gekommen, welches nunmehr auch auf der Seite von Report 24 herunterladbar ist ( https://tinyurl.com/dw106-01 ).(14)

In diesem Dokument wird auf Seite 2 ausdrücklich auf die hohe Toxizität der Inhaltsstoffe Natriumazid und Triton X-100 hingewiesen.

Wir lesen dazu im Abschnitt 4 unter „Erste Hilfe Maßnahmen“:

„Falls INHALATION: An die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Keine Mund-zu-Mund-Beatmungsmethode anwenden, wenn das Opfer verschluckt oder eingeatmet hat; künstliche Beatmung mit Hilfe einer Taschenmaske mit einem Einwegventil oder einem anderen geeigneten medizinischen Beatmungsgerät durchführen. Sofortige medizinische Hilfe ist erforderlich. Bei HAUTKONTAKT: Ziehen Sie sofort alle kontaminierten Kleidungsstücke aus. Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten abwaschen. Sofortige medizinische Hilfe ist erforderlich.“

Ich persönlich habe den Verdacht, dass diese Inhaltsstoffe auch in sehr vielen Testkits anderer Hersteller enthalten sind, da es sich bei den Antigen-Schnelltests um ein standardisiertes Verfahren handelt und vor allem bei der Schnelligkeit, mit der diese Tests auf den Markt geworfen wurden, nicht davon auszugehen ist, dass viele Herstellerfirmen aufwendig eigene und neue Schnelltestverfahren entwickelt haben, sondern oftmals die Inhaltsstoffe nur leicht variiert wurden.

Und es gibt tatsächlich einige Sicherheitsdatenblätter anderer Tests, die man im Netz finden kann, wo beispielsweise Natriumazid, aber auch andere Stoffe als Bestandteile der Pufferlösung auftauchen und explizit als giftig ausgewiesen werden. Z.B. wird Natriumazid auch in einem Sicherheitsdatenblatt von der Firma Roche namens „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test 25T“ als Inhaltsstoff ausgewiesen.(15) Dieses Testkit war bereits Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im bayrischen Landesparlament unter der Drucksache 18/17928 vom 22.10.2021.(16) Auffällig ist übrigens, dass immer wieder solche kritischen Anfragen scheinbar ausschließlich von Vertretern der AfD-Fraktionen gestellt werden. Warum nicht von Mitgliedern anderer Parteien?

Aberwitzig ist, dass es einige Hersteller anscheinend schaffen, ein Produkt auf den Markt zu bringen, in dem die Inhaltsstoffe gar nicht ausgewiesen sind.(17) So beispielsweise nachzulesen im Sicherheitsdatenblatt des Produktes „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Test“. Das gesamte Datenblatt dieses Testkits besteht in den entscheidenden Passagen aus einer Aneinanderreihung der Formulierungen

„Nicht anwendbar. […] Nicht verfügbar. […] Keine bekannt. […] Keine spezifischen Daten.“ (18)

Und genau dieser Test ist es, der laut Antwort auf oben erwähnte parlamentarische Anfrage in Bayern in Schulen verwendet wird. Man verwendet also Tests, von denen man gar nicht die Inhaltsstoffe kennt. Unglaublich!

Auch bezüglich des „AESKU.RAPID SARS-CoV2“ Schnelltests findet man an entscheidender Stelle im Sicherheitsdatenblatt, wo es um die Inhaltsstoffe geht:

„Stoff: Nicht anwendbar. Gemisch: Nicht anwendbar.“ (19)

Werden hier reihenweise Produkte im europäischen Markt zugelassen, für die es keine Sicherheitsbeschreibung gibt?

Interessant war für mich, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aufgrund vermehrter Nachfrage sich dieses Themas angenommen hat und das Vorhandensein von Triton X-100 und Natriumazid in solchen Tests bestätigte. Das Anwendungsrisiko wurde allerdings heruntergespielt, und das sogar in Bezug auf Kinder. Die diesbezügliche Veröffentlichung „Stellungnahme des Koordinierungskreises für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) und des Koordinierungskreises für gefährliche Arbeitsstoffe (KOGAS) - Inhaltsstoffe von Corona (SARS-CoV-2)-Antigen-Schnelltests“ ist in sich nicht stringent logisch und widerspricht sich in Teilen selbst.(20)

Man liest dort beispielsweise:

„Natriumazid kann nach Aufnahme entsprechender Mengen akut sehr giftig sein und nach Verschlucken zu einer äußerst starken Blutdruckabsenkung führen. Hochkonzentrierte Natriumazidlösungen können bei Haut- und Augenkontakt auch Reizungen hervorrufen.“(21)

Dann folgt allerdings ein Satz, der den geneigten Leser aufmerksam macht:

„Für die Giftigkeit ist dabei die aufgenommene Menge von entscheidender Bedeutung!“.(22)

Diese Formulierung steht im Widerspruch zur Aussage von Gerichtsmediziner Prof. Dr. Johann Missliwetz (siehe oben). Er konstatierte, dass es für diesen Stoff keine Mindestgrenze gäbe, die unbedenklich sei. Die DGUV kommt des Weiteren auch zu folgender bedenklichen Aussage:

„Außerdem hat die Testperson bei sachgemäßer Verwendung des Tests und Anwendung gemäß der Gebrauchsanleitung keinen Kontakt mit der Pufferlösung, d.h. die Pufferlösung wird zu keinem Zeitpunkt im oder am Körper [...] verwendet. Auch wenn keine bereits von der Herstellerfirma abgefüllten Extraktionspufferröhrchen verwendet werden, sondern diese durch die Testenden selbst, die Eltern oder zum Beispiel das Schulpersonal im Schulalltag vorbereitet werden müssen, liegt bei sachgemäßer Anwendung ebenfalls keine zusätzliche Gefährdung vor.“

Das kann nur als beschwichtigende politische Aussage gewertet werden, was die Unabhängigkeit der DGUV in Frage stellt. Diese unvorsichtige Herangehensweise sogar bei sehr jungen Schulanfängern steht im absoluten Gegensatz zur ansonsten überaus vorsichtigen Gesetzgebung bezüglich der Anwendung von Chemikalien im Schulunterricht.

Der Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik kommentierte das Vorgehen der österreichischen Behörden bei bereits erwähnter Pressekonferenz scharf und sah hier gleich mehrere Straftatbestände als erfüllt an. Dazu gehörte auch die Gefährdung der Umwelt wegen unsachgemäßer Entsorgung der hochgiftigen Testkit-Abfälle.(23) Er zeigte auf, in welcher Art die Gesetzesnovelle des Medizinproduktegesetzes in maximal verstecktem Vorgehen an der Öffentlichkeit vorbei vorbereitet und eingeführt wurde.(24) Diese Novelle ermöglicht es in Österreich, dass Tests mit gefährlichen Inhaltsstoffen nunmehr in Verkehr gebracht werden durften, die nicht für den Normalbürger geeignet sind. Rechtsanwalt Prchlik sagte in Bezug zu den Selbsttests sichtlich erzürnt:

„Und wenn ich [...] [den Kindern] etwas in die Hand gebe, bei dem draufsteht, das geschulte Gesundheitspersonal darf es nur mit Handschuhen angreifen, dann ist das mehr als nur grob fahrlässig.“ (25)

Schöne neue Corona-Welt!

Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.br.de/nachrichten/wissen/giftiges-spielzeug-darauf-sollten-sie-beim-kauf-achten,RjUJE0b

(2) https://www.fr.de/rhein-main/main-kinzig-kreis/hanau-ort66348/corona-testpflicht-schule-schulamt-hanau-drohung-kindesentzug-90468181.html

https://archive.ph/wip/YzVXg

(3) Ebd.

(4) Masken- und Testpflicht an Schulen: Zwei Urteile zeigen Tendenzen auf. https://lo-recht.lehrer-online.de/schulrecht/fall-des-monats/artikel/fa/masken-und-testpflicht-an-schulen-zwei-urteile-zeigen-tendenzen-auf/

https://archive.ph/wip/0rPjA

(5) https://de.wikipedia.org/wiki/Natriumazid (Version vom 26.9.2022, 18:43 Uhr, Loui0341)

https://archive.ph/wip/11k9p

(6) Ebd.

(7) Sicherheitsdatenblatt beweist: Schul-Tests nicht nur von Natriumazid sondern auch Triton X-100 belastet. Report 24. 24.9.2022. https://report24.news/sicherheitsdatenblatt-beweist-schul-tests-nicht-nur-von-natriumazid-sondern-auch-triton-x-100-belastet/

(8) Pressekonferenz: Flüssigkeit in Antigen-Tests - Laborbefunde zeigen hohe Giftigkeit. RTV Regionalfernsehen. 22.9.2022. Ab Minute 37.00

https://youtu.be/Jteqn8FqKWE

(9) https://en.wikipedia.org/wiki/Triton_X-100#Regulation_in_the_European_Union (Version vom 31.5.2022, 23:46 Uhr, Stephan Leeds)

https://archive.ph/95CP2

(10) Pressekonferenz: Flüssigkeit in Antigen-Tests - Laborbefunde zeigen hohe Giftigkeit. RTV Regionalfernsehen. 22.9.2022. Ab Minute 37.00

https://youtu.be/Jteqn8FqKWE

(11) Ebd. Ab Minute 34.00

(12) Ebd. Ab Minute 20.00

(13) Ebd. Ab Minute 26.00

(14) https://report24.news/wp-content/uploads/2022/09/S-0208G-SDS-for-SARS-CoV-2-Antigen-Rapid-Test-German-V3.0.pdf

(15) https://www.medplus24.de/out/media/SDB_Roche_SARS-CoV-2_Antigentest.PDF

https://bioactiva.com/pub/media/sebwite/productdownloads//s/a/sample_extraction-msds_rt-self_test_watmind_1.pdf

(16) https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0017928.pdf

(17) https://www.sysmex.de/fileadmin/media/f101/Products/COVID-19/Sicherheitsdatenblatt_MSDS-0101_CLINITEST_Rapid_COVID-19_Antigen_Test.pdf

(18) Ebd.

(19) https://www.aesku.com/index.php/service/downloads/diagnostics/material-safety-data-sheets/1361-84000x-aesku-rapid-sicherheitsdatenblatt-de/file

(20) Stellungnahme des Koordinierungskreises für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) und des Koordinierungskreises für gefährliche Arbeitsstoffe (KOGAS) - Inhaltsstoffe von Corona (SARS-CoV-2)-Antigen-Schnelltests. 24.2.2022 https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4462

(21) Ebd.

(22) Ebd.

(23) Pressekonferenz: Flüssigkeit in Antigen-Tests - Laborbefunde zeigen hohe Giftigkeit. RTV Regionalfernsehen. 22.9.2022. Ab Minute 1.06.22

https://youtu.be/Jteqn8FqKWE

(24) Ebd. Ab Minute 54.00

(25) Ebd. Ab Minute 1.02.50

+++

Dies ist ein Text aus der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW) Nr.106 vom 1.10.2022. Die Wochenzeitung ist aus dem Flugblatt zur ersten Demonstration weltweit gegen den Corona-Putsch entstanden. Sie erreicht Menschen, die ansonsten nur der Gleichschaltung der Medienkonzerne ausgesetzt wären und ist auch per Postversand-Abonnement zu ordern: demokratischerwiderstand.de/abo.

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Markus Fiedler ist Diplom-Biologe, Journalist und Redakteur der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand.

+++ Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags. +++ Bildquelle: Maren Winter / Shutterstock.com


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