In Heilbronn ermittelt die Kriminalpolizei gegen einen Rentner nach § 188 StGB (Beleidigung von Personen des politischen Lebens). Auslöser ist ein Facebook-Kommentar vom Oktober 2025 unter einem Polizeipost zu einem Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz in der Stadt: „Pinocchio kommt nach HN“ mit langer-Nase-Emoji.
Drei Monate später erhielt der Mann eine Vorladung. Das Social-Media-Team der Polizei stieß beim Monitoring auf den Beitrag und erstattete Anzeige. Der Rentner nennt das Verfahren „völlig unverhältnismäßig“ und fordert Einstellung; es nenne keine Person namentlich und sei Satire.
Rechtsexperten zweifeln an der Strafbarkeit: Anwalt Moritz Ott betont, Merz als Pinocchio zu nennen, sei Meinungsäußerung nach Art. 5 GG. Michael Rath-Glawatz sieht ein geschütztes Werturteil. Politiker müssten Kritik aushalten.
Der Fall erinnert an die „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck (2024, später eingestellt). Ob Anklage oder Einstellung folgt, ist offen; Experten erwarten allenfalls eine geringe Strafe.
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Bildquelle: EUS-Nachrichten / shutterstock
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