
Wie sagt man so schön: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Gut so. Seit Jahren konstatiert man das langsame Schwinden der Meinungsfreiheit. Jede Woche ein neues Canceling, ein weiteres Verbot, ein neues Tabu-Wort, bei dessen Verwendung die soziale Todesstrafe droht. Wer konnte das noch aushalten? Dann lieber ganz weg.
Ein Kommentar von Paul Clemente.
Der Entrechtungsprozess startete vor gut fünf Jahren. Mit dem Ausbruch der Pandemie. Und wirkt bis in die Gegenwart. Noch heute werden Menschen juristisch verfolgt, die damals abweichende Meinungen vertraten, Kinder vom Maulkorb befreiten oder eine lebensgefährliche Spritze verweigerten. Mancher ahnte bereits: Die Verfolgung abweichender Meinungen wird nach Ablauf der Lockdown-Diktatur keinesfalls enden, sondern auf andere Bereiche übertragen - wie dem Ukraine-Konflikt.
Nach gründlicher Vorarbeit durch Merkel und Scholz erhält der Bundeskanzler in Spe, Friedrich Merz nun das Privileg, die gestaffelte Entrechtung endlich zum Ziel zu führen: Zum generellen Verbot aller abweichenden Standpunkte. Pluralismus? Nein, danke. Vor wenigen Tagen titelte die Bild-Zeitung:
„Neue Koalition will Lügen verbieten“
Punkt. Nein, das ist kein Scherz, das ist Merz. Alles, was die Regierung nicht als „Wahrheit“ anerkennt, gilt künftig als „Fake News“ und gehört verboten! So steht es in dem Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe „Kultur und Medien“. Begründung: Desinformation und Fake News würden die Demokratie bedrohen.
Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.“
Soziale Plattformen hätten sich dem zu unterwerfen. O-Ton:
„Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“
Welche „staatsferne Medienaufsicht“ hier wohl gemeint ist? Etwa Correctiv? Oder eine andere staatlich gepamperte NGO?
Dieser Vorstoß ging sogar Mainstream-Publikationen wie dem Focus oder dem Tagesspiegel zu weit. Auch Juristen meldeten Bedenken an. So konstatierte Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg gegenüber Bild,
„Verboten sind Lügen erst dann, wenn sie strafbar sind, etwa bei Volksverhetzung. Ansonsten darf man lügen.“
Außerdem sei die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung oft schwer zu treffen. Und was Hass und Hetze betrifft: Das seien keine juristischen Begriffe.
„Grundsätzlich ist die Verbreitung von Hass in Deutschland von der Meinungsfreiheit geschützt. Eine Behauptung wie ‚Ich hasse alle Politiker‘ erfüllt noch keinen Straftatbestand.“
Auch der Augsburger Rechtswissenschaftler Josef Franz Lindner warnte vor der Schaffung eines ‚Fake News‘-Straftatbestands. Damit wäre jede umstrittene Äußerung dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Ähnlich spricht auch der Medienanwalt Christian Conrad. Gegenüber der Berliner Zeitung befand er: In der Rechtsprechung sei bewusstes Verbreiten von Lügen nur strafbar, wenn die Lüge irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletze. Jedes Verbot, das darüber hinausgeht, führe ins Absurde. Social Media-Zensoren müssten dann auch Falschbehauptungen wie „Die Erde ist eine Scheibe“ löschen. O-Ton Conrad:
„Es kann nicht sein, dass sich der Staat zum Wahrheitsministerium aufschwingt.“
Aber genau darum geht es. Was die drei Profi-Juristen nicht einkalkulieren: Der furchteinflößende Risiko-Effekt ist erwünscht! Der Bürger soll nicht zur Meinungsäußerung ermutigt, sondern abgeschreckt werden. Es geht um Erziehung zum postmodernen Untertanen, nicht um Schutz von Persönlichkeitsrechten. Im Gegenteil: Gerade dieser Schutz wird aufgeweicht. Und das nicht erst seit gestern. Inzwischen muss jeder Oppositionelle damit rechnen, dass die Polizei morgens um 5 Uhr bei ihm klingelt, um anschließend das Haus zu filzen. Widerständige Prominente werden sogar unter albernen Vorwänden eingeknastet. Man erinnere sich an den Querdenker Michael Ballweg. Vor diesem Hintergrund interpretiert der Anwalt Joachim Steinhöfel das Koalitionspapier als Drohgebärde. Dieser Vorstoß verfolge das Ziel, missliebige soziale Medien einzuschüchtern. Noch vor vierzehn Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht:
Die Wahrheitspflicht dürfe nie so weit gehen, dass die Meinungsfreiheit darunter leidet. Niemals sollten Bürger aus Angst vor Repressionen schweigen. Ein Satz wie aus einem fernen Utopia.
Man stelle sich vor, das besagte „Lügenverbot“ hätte 2020 bereits gegolten. Zu Beginn der Lockdown-Ära. Fast alles, was die Regierung damals verkündete, ist inzwischen widerlegt. Zur Erinnerung: Nein, das Virus übertrug sich nicht durch Fledermausfleisch auf den Menschen, es kroch aus einem Labor. Und nein, die Omikron-Variante war kein zweites Ebola, wie Frank-Ulrich Montgomery behauptet hat. Ebenso wenig schützte die mRNA-Impfung vor Infektionen. Und frei von Nebenwirkungen war sie schon gar nicht. Im Gegenteil. In beneidenswerter Vermessenheit hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel, der RKI-Leiter Lothar Wieler oder Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Wissenschaft zum Herrschaftsinstrument verfälscht. Aber auch jetzt, im Jahr 2025, nachdem das RKI-Akten-Leaking den ganzen Schwindel enttarnt hat, steht fest: Niemand, kein Regierungsbeamter, kein RKI-Forscher und keine Medien-Marionette wird sich für diesen Wahnsinn verantworten müssen. Trotzdem muss man sagen: Es hätte alles noch schlimmer kommen können. Indem man Aufklärer wie Dr. Wolfgang Wodarg und Professor Sucharit Bakhdi nicht nur gelöscht und beschimpft, sondern auch eingesperrt hätte! Gestützt auf ein Gesetz, das bloß noch Regierungspropaganda legalisiert. Genau das aber droht uns jetzt. Ganz nach französischem Vorbild. Dort entwarf man vor einem Jahr den Artikel 4, auch liebevoll „Artikel Pfizer" genannt. Nach ihm gilt: Wer die mRNA-Brühe kritisiert, kann für drei Jahre eingeknastet oder um 45.000 Euro erleichtert werden.
Nebenbei ist es nicht ohne Ironie, dass eine Regierung, die den Bürger vor der Wahl beispiellos belogen hat, jetzt zur juristischen Jagd auf angebliche Lügen ruft. Müsste Friedrich Merz da nicht als erster vor den Richter? Mancher Kommentator vergleicht das Vorhaben von CDU und SPD mit dem Wahrheitsministerium aus George Orwells „1984“. Dessen Grundsatz lautet: Wenn einer Lüge nicht widersprochen wird, gilt sie irgendwann als Wahrheit. Resultat: Die Untertanen, im Roman als „Proles“ bezeichnet, verlieren jegliches Interesse an Politik. Apathische Bürger jedoch sind der feuchte Traum postdemokratischer Politik. Die macht dem Untertan in kleinen Schritten klar: In der Mainstream-Politik haben seine Anliegen keinen Platz mehr. Man benötigt ihn lediglich als Steuerzahler und alle vier Jahre als Wähler.
Wer glaubt, die neuen Koalitionspapiere griffen den Bürger lediglich auf Ebene der Meinungsfreiheit an, täuscht sich. Netzpolitik.org hat kürzlich ein Dokument der Arbeitsgruppe 1 - für Innen, Recht, Migration und Integration geleaked. Das enthält einen neuen Plan zur Bekämpfung organisierter Kriminalität: Und zwar die vollständige Beweislastumkehr beim „Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft“. Zur Info: Im Strafrecht liegt der Schuldnachweis eigentlich beim Kläger. Kann der ihn nicht erbringen, dann gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Eine Beweislastumkehrung kannte das hiesige Strafrecht nicht. Bis jetzt.
Das Fazit von alldem: Die Hürden, die der Rechtsstaat zum Schutz des Einzelnen errichtet hatte - sie werden abgerissen. Damit setzen Machthaber ihn unter permanenten Rechtfertigungsdruck, provozieren Angst und Resignation: Egal, ob in Geld- oder in Meinungsfragen.
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Bildquelle: RESTOCK images / shutterstock
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