Ein Meinungsbeitrag von Günther Burbach.
Manchmal sind es nicht Gesetze, die eine politische Ordnung verändern. Sondern ihre Auslegung. Still, technisch, scheinbar unpolitisch. Genau so entstehen Verschiebungen, die man erst bemerkt, wenn sie längst Wirkung entfaltet haben.
Der jüngste Vorgang in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem Jens Kreutzer, ein kommunal gewählter Wahlbeamter, sein Amt nicht antreten darf, ist so ein Moment. Offiziell geht es um Eignung, Befähigung, Sachkunde. Um Verwaltung, nicht um Politik. Um Recht, nicht um Macht. Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Hier steht mehr auf dem Spiel als eine Personalentscheidung.
Verwaltung ist nie neutral, sie ist immer Ausdruck politischer Ordnung
Der Glaube, Verwaltung sei ein rein technischer Vorgang, ist bequem und falsch. Verwaltung ist die konkrete Umsetzung politischer Ordnung. Sie entscheidet darüber, wer darf, wer kann, wer scheitert, wer zugelassen wird und wer nicht. Gerade deshalb ist sie an strenge Maßstäbe gebunden: Gleichbehandlung, Transparenz, Nachvollziehbarkeit.
Wenn diese Maßstäbe eingehalten werden, ist alles gut. Wenn sie es nicht sind, oder auch nur nicht erkennbar sind, entsteht ein Problem. Denn dann beginnt Verwaltung, Politik nicht mehr umzusetzen, sondern zu ersetzen.
Der Maßstab, der plötzlich enger wird
Niemand bestreitet das Recht der Kommunalaufsicht, Personalentscheidungen zu prüfen. Niemand verlangt einen Freifahrtschein. Doch was irritiert, ist nicht die Prüfung selbst, sondern ihr Maßstab.
Denn plötzlich wird argumentiert, ein Kandidat müsse bei Amtsantritt über nahezu vollständige Fachkenntnisse in allen zugeordneten Bereichen verfügen. Ordnung, Brandschutz, Verwaltung, Recht, Katastrophenschutz, sofort, umfassend, belastbar.
Wer die kommunale Realität kennt, weiß: Dieser Maßstab wurde so bislang nicht angelegt.
Dezernenten, Beigeordnete, Vize-Landräte übernehmen seit Jahrzehnten Ressorts, deren fachliche Breite kein Lebenslauf vollständig abdecken kann. Polizeibeamte verantworten Bau- und Umweltdezernate. Juristen leiten technische Bereiche. Verwaltungsfachleute koordinieren hochspezialisierte Fachämter.
Nicht, weil sie alles wissen. Sondern, weil sie führen, entscheiden, Verantwortung tragen und sich einarbeiten. Diese Praxis war nie ein Skandal. Sie war Normalität.
Wenn Normalität plötzlich nicht mehr genügt
Problematisch wird es dort, wo diese Normalität nicht mehr gilt, ohne dass erklärt wird, warum. Wo ein Maßstab verschärft wird, ohne dass offengelegt wird, für wen er gilt und seit wann. Genau hier beginnt der politische Kern der Debatte.
Denn das Innenministerium wird, erwartbar, einwenden, man habe auch in anderen Fällen eingegriffen. Es habe Beanstandungen gegeben. Das Vorgehen sei keineswegs singulär.
Mag sein. Aber diese Antwort greift zu kurz. Denn sie beantwortet nicht die entscheidende Frage: Wurden bei allen vergleichbaren Positionen dieselben Kriterien angewandt und überprüft? Oder anders formuliert: Wenn heute behauptet wird, bestimmte Fachkenntnisse müssten bei Amtsantritt vollständig vorliegen, wo ist der Nachweis, dass diese Anforderung auch gestern, vorgestern und vor fünf Jahren gegolten hat?
Der Unterschied zwischen Recht und Rechtsgefühl
Rechtsstaat lebt nicht allein vom Gesetzestext. Er lebt vom Rechtsgefühl der Bürger, davon, dass Entscheidungen als fair empfunden werden. Dieses Gefühl entsteht nicht durch formale Begründungen, sondern durch vergleichbare Behandlung.
Wenn neue politische Akteure den Eindruck gewinnen, sie würden strenger geprüft als etablierte Parteien, dann entsteht Misstrauen, selbst dann, wenn jede einzelne Entscheidung formal begründbar ist.
Und genau das ist gefährlich. Nicht, weil hier bewusst ausgegrenzt würde. Sondern weil sich eine informelle Praxis etablieren könnte, die niemand offen beschließt, die aber faktisch wirkt.
Die Lehre aus der AfD-Geschichte
Deutschland hat in den vergangenen Jahren erlebt, wie politische Ausgrenzung nicht nur über Inhalte, sondern über Strukturen funktioniert. Die AfD wurde nicht allein politisch bekämpft. Sie wurde schrittweise aus Verfahren, Gremien, Zugängen gedrängt, oft mit formal korrekten Begründungen, die in der Summe ein klares Muster ergaben.
Man muss die AfD nicht mögen, um daraus eine Lehre zu ziehen: Demokratie beschädigt sich selbst, wenn sie beginnt, politische Konkurrenz über institutionelle Mechanismen zu steuern.
Wenn nun beim Bündnis Sahra Wagenknecht ähnliche Dynamiken auch nur angedeutet werden, nicht offen, nicht laut, sondern leise und administrativ, dann ist Wachsamkeit geboten. Nicht aus Parteinahme. Sondern aus demokratischem Eigeninteresse.
Transparenz wäre die einfachste Lösung
Dabei wäre die Lösung banal und läge vollständig in der Hand des Innenministeriums. Eine Offenlegung:
- welche Kriterien bei der Prüfung kommunaler Wahlbeamter gelten,
- wie diese Kriterien in den letzten Jahren angewandt wurden,
- welche Fälle beanstandet und welche bestätigt wurden,
- und warum.
Das wäre kein Gesichtsverlust. Das wäre ein Signal von Stärke. Denn Transparenz nimmt jedem Verdacht die Grundlage. Sie zeigt: Hier wird nicht selektiert, sondern geprüft. Nicht ausgesiebt, sondern angewandt.
Keine zweite Brandmauer
Was wir nicht brauchen, ist eine zweite Brandmauer. Nicht neben der politischen, nun auch noch eine administrative.
Denn Brandmauern, gleich welcher Art, haben die Eigenschaft, sich zu verselbstständigen. Was heute als Ausnahme gilt, wird morgen zur Regel. Was heute still geschieht, wird morgen selbstverständlich.
Demokratie lebt aber nicht von Abgrenzung, sondern von Zulassung. Von Konkurrenz, nicht von Vorselektion. Von gleichen Regeln, für alle.
Wer neue Maßstäbe setzt, muss sie offenlegen. Wer Transparenz verweigert, erzeugt Misstrauen. Und wer Verwaltung zur stillen Brandmauer macht, darf sich nicht wundern, wenn Demokratie Schaden nimmt.
Wenn das Bündnis Sahra Wagenknecht eines nicht brauchen kann, dann ist es das Schicksal einer Partei, die nicht politisch, sondern administrativ kleingehalten wird. Genau deshalb ist diese Debatte keine Randnotiz, sondern eine Nagelprobe für demokratische Fairness.
Quellen und Anmerkungen
BSW-Politiker darf nicht Vize-Landrat werden – Innenministerium widerspricht Ernennung. https://www.welt.de/article6970e5a60452f09d7ec5db71
Kommunales: BSW-Politiker darf nicht Vize-Landrat werden (dpa-Meldung). https://www.sueddeutsche.de/panorama/kommunales-bsw-politiker-darf-nicht-vize-landrat-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260121-930-577261
VG Schwerin weist Klage ab – Innenministerium durfte Beigeordneten-Wahl beanstanden. https://www.sueddeutsche.de/panorama/schwerin-schweriner-verwaltungsgericht-lehnt-klage-von-landkreis-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200515-99-71829
Beigeordnetenwahl in Schwerin – Innenministerium widerspricht, Stadt klagt nicht. https://schwerin-lokal.de/koalitions-mehrheit-stand-nicht-keine-klage-im-fall-karin-mueller/
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Wahlplakat des BSW 2024
Bildquelle: Karsten Leineke / shutterstock
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