Des Pudels Kern | Von Friedemann Willemer

Ein Standpunkt von Friedemann Willemer.

Das ist des Pudels Kern der Bundesrepublik Deutschland: Ein totalitärer Parteienstaat, der sich hinter der Fassade des Grundgesetzes verbirgt.

Kernaussage des Grundgesetzes, das nach Aussage seiner Verfasser eine Demokratie in Deutschland garantieren sollte, ist:

Alle Staatsgewalt geht vom deutschen Volke aus, Artikel 20 Abs. 2, Satz 1 Grundgesetz.

Das deutsche Volk soll seine Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ausüben.

Die Parteien haben den Souverän bis heute auf Wahlen reduziert. Ein Akt der Kastration; denn mit den Wahlen, die Volkssouveränität nur simulieren sollen, begibt sich das deutsche Volk freiwillig in die Knechtschaft eines totalitären Parteienstaats. Dieses Ergebnis haben die etablierten Parteien, allen voran CDU/CSU und SPD, seit der ersten Stunde der Bundesrepublik angestrebt und inzwischen zu höchster Vollendung gebracht.

„Diese Unwahrheit aufzuhellen ist Voraussetzung jeder gedeihlichen Entwicklung.

(Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik? 1966)

Um diese, für sie äußerst komfortable, Lage nicht zu gefährden, verweigern die Parteien dem deutschen Volk seit Jahrzehnten die Ausübung seiner vorverfassungsrechtlichen verfassungsgebenden Gewalt; denn eine Verfassungsdebatte könnte die Büchse der Pandora, in den Kreisen der Parteien Volkssouveränität genannt, öffnen, ihre Demokratielüge entlarven und zur direkten Demokratie führen.

„Die Lügen in ihrem Grunde sind das Gift der Staaten.“

 (Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik?)

Die Verweigerung der Verfassungsgebung durch das Volk ist mit der Entstehungsgeschichte des GG unvereinbar.

Die Verweigerung der poivoirs constitués steht im eklatanten Widerspruch zum historischen Hintergrund des Artikels 146 GG a.F. umfassend beschrieben bei Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Artikel 146 Rn. 13 – 18.

Carlo Schmidt stellte zur Schlussbestimmung des Grundgesetzes fest:

„Die letzte Bestimmung des Grundgesetzes ist ein Artikel, in dem gesagt wird, dass das Grundgesetz automatisch an dem Tage außer Kraft tritt, in dem eine Verfassung wirksam wird, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Die neue, die echte Verfassung unseres Volkes, wird also nicht im Wege der Abänderung dieses Grund­gesetzes geschaffen werden, sie wird originär entstehen und nichts in diesem Grundgesetz wird die Freiheit des Gestaltungswillens unseres Volkes beschränken, wenn es sich an diese Verfassung macht. Wann dieser Tag sein wird, wissen wir nicht. Ich für meine Person möchte hoffen, dass ihm der Gründungstag der vereinigten Staaten von Europa auf dem Fuße folgen wird.“

Außerdem erklärte Carlo Schmidt in der 9. Sitzung des Plenums vom 06.05.1949:

„Das Anwendungsgebiet des Grundgesetzes ist nicht geschlossen. Jeder Teil Deutschlands kann ihm beitreten. Aber auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk die Inhalte und Formen seines politischen Lebens in freier Entscheidung bestimmt haben wird.“

Carlo Schmidt hat damit die Prämissen einer die Volkssouveränität anerkennenden Verfassungs­gebung unmissverständlich benannt.

Die Parteien haben mit dem Einigungsvertrag diese Prämissen ad acta gelegt.

„Die Entstehungsgeschichte und die Systematik des Einigungsvertrages dokumentieren ein Verständnis des verfassungsändernden Gesetzgebers, das nach dem endgültigen Abstreifen des Provisorischen aller verfassten Gewalt dem freien, unkonditionierten Rück­griff auf die verfassungsgebende Gewalt keinen Raum gibt“ (Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Artikel 146 Rn. 22).

Der verfassungsändernde Gesetzgeber – Bundestag und Bundesrat – wollte mit dem Einigungsvertrag die verfassungsgebende Gewalt des deutschen Volkes beseitigen und alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind nicht bereit, dem deutschen Volk in Ausübung seiner verfassungs­gebenden Gewalt die Option zu geben, eine spezifische öffentliche Verfassungsdebatte zu führen und über eine Verfassung abzustimmen.

Dieser Zustand ist für eine Republik, die ein totalitärer Parteienstaat ist, ideal. In dieser Republik bestimmen Parteien die Vertreter von Legislative, Exekutive und Judikative und in der Geburtsstunde „ihrer“ Republik „ihre“ Verfassung.

Für eine demokratisch verfasste Staatsordnung ist das jedoch untragbar und verletzt den Souverän in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Abs. I .i. V. m. Artikel 20 Abs. I und II GG; denn die Bundesrepublik Deutschland behauptet, ein demokratischer Bundesstaat sein zu wollen, in dem alle Staatsgewalt  vom Volke ausgeht, das heißt der Staat in den Händen des Volkes und nicht der Parteien.

Die Parteien haben mit dem Einigungsvertrag in Artikel 4 Nr. 6 die Vorschrift des Artikels 146 in höchst zweideutiger Weise neu gefasst, so dass die deutsche Staatslehre von der rätselhaftesten Bestimmung des ganzen Grundgesetzes ausgeht, was Gegenstand einer anhaltenden staatsrechtlichen Kontroverse ist.

Mit diesem unfertigen Orakelspruch offenbaren die Parteien, dass die Staats­gewalt nicht vom deutschen Volke, sondern von den Parteien ausgehen soll, von Parteien, die nach Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 GG lediglich bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken sollen, gemeinsam mit einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sowie gesell­schaftlichen Gruppen, Vereinigungen und Verbänden. Dies kann nur bedeuten, selbst wenn man den Parteien mit dem Bundesverfassungsgericht „Organqualität“ einräumt, dass die Parteien sich auf eine Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes zu beschränken haben und ihr Wirken nicht zu einer Bevormundung des Volkes führen darf, insbesondere indem sie vorschreiben, welche Verfassung der Souverän zu akzeptieren hat.

Die Ausübung der Staatsgewalt beginnt in einer Republik, die sich dem Demokratiegebot untergeordnet hat, mit einem Diskurs und einer Abstimmung der Staatsangehörigen über die zu verfassende Staatsordnung und die Voraussetzungen dafür, sollte der Gesetzgeber nach der Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit ohne schuldhaftes Verzögern schaffen. Stattdessen ein unfertiger, bewusst nebulöser Orakelspruch.

Die verfassungslose Anarchie

Was aber ist, wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nicht nachkommt?  Die staatsrechtlichen Konsequenzen könnten verheerend sein.

Die vom Parlamentarischen Rat aus der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes abgeleitete Legitimation zur Verfassungsgebung, gegenständlich beschränkt auf die Schaffung einer Übergangsverfassung, wurde mit der Wiedervereinigung gegenstandslos. Das kann nur dazu führen, dass nach Vollendung der Einheit Deutschlands das zeitliche und räumliche Provisorium des Grundgesetzes ohne Bestätigung durch den pouvoir constituant seine Legitimität verliert mit der Folge eines verfassungslosen Zustandes.

Damit endet die Legitimation für die verfassungsrechtlichen Institutionen des Grundgesetzes. Ihrem Handeln fehlt die Rechtsgrundlage, d. h. die verfassungsrechtlichen Institutionen agieren, nach Ablauf der Übergangszeit zur Einholung der Entscheidung des Souveräns über seine Verfassung, illegal. Dieses Ergebnis leitet sich zwangsläufig aus der Entscheidung des Grundgesetzes für den pouvoir constituant ab. Nur er ist Träger der verfassungsgebenden Gewalt und nur er kann dem Grundgesetz nach dem Ende der Übergangszeit Legitimität verleihen.

Entsprechend hat der Parlamentarische Rat bei seinem Akt der Notgeschäftsführung für das deutsche Volk die Geltung des übrigen Verfassungsrechts an den pouvoir constituant geknüpft. Ohne Bestätigung des grundgesetzlichen Provisoriums durch das deutsche Volk leben wir in Deutschland spätestens seit Beginn des 21. Jahrhunderts nach Ablauf der Übergangszeit in einer verfassungslosen Anarchie mit der Folge, dass alles staatliche Handeln seitdem illegal wäre.

Die Staatsraison gebietet dem Gesetzgeber, d. h. den Parteien, unverzüglich das verfassungslose Interregnum durch Umsetzung des Artikels 146 GG zu beseitigen und damit zugleich die rätselhafteste Bestimmung des Grundgesetzes zu entschlüsseln.

Es ist unverantwortlich, dass die Parteien in ihrer Absicht, das deutsche Volk unter Verstoß gegen Artikel 20 Abs. 2 S. 2 GG auf Wahlen zu reduzieren, derart katastrophale staatsrechtliche Konsequenzen billigend in Kauf nehmen.

Was hindert die Parteien daran, einen verfassungsrechtlichen Schlussstrich zu ziehen und dem deutschen Volk zu „gestatten“ dem Grundgesetz, „das sich als deutsche Verfassung bewährt hat und in Fachkreisen der Verfassungsrechtler als Markenzeichen für die in Deutschland geltende freiheitliche demokratische Staatsordnung gilt“, so in einer Endlosschleife die Parteienvertreter und ihre Claqueure in den Medien, seinen Segen zu geben.

Fehlt dem deutschen Volk nach über 70 Jahren Bundesrepublik noch immer die nötige politische Reife für diesen „unerlässlichen“ Erkenntnisgewinn im Sinne der politischen Eliten.

Darf deshalb das deutsche Volk unter keinen Umständen in die Prozesse staatlicher Willensbildung, insbesondere der Verfassungsgebung, mit einbezogen werden, sondern muss von den Parteien vor sich selbst bis in alle Ewigkeit geschützt werden?  Ist das der Inhalt des Demokratiegebotes der Bundesrepublik Deutschland?

„Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ (Albert Einstein)

Am 12. September 2023 hat der Autor zusammen mit 37 Bürgern Verfassungsbeschwerde zu Artikel 146 GG erhoben, mit dem Ziel, den Gesetzgeber, also die Parteien, zu verpflichten, dem deutschen Volk Gelegenheit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.

Die Beschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1786/23 rechtshängig. Die Erfolgsaussichten sind gering, da die Richter des Verfassungsgerichts „ihre“ Richter sind, die in einem intransparenten, nicht öffentlichen Verfahren von den Parteien bestimmt wurden.

Die Erfolgsaussichten würden sich jedoch erheblich verbessern, wenn nicht nur 38 Bürger Verfassungsbeschwerde erheben, sondern Millionen Deutsche dem Verfassungsgericht anzeigen, dass sie die Verfassungsbeschwerde unterstützen und über ihre Verfassung diskutieren und abstimmen wollen.

Die Aussichten, dass sich auch nur tausend Deutsche der Verfassungsbeschwerde anschließen, sind jedoch noch geringer als die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde selbst; denn Faulheit und Feigheit sind im Sinne von Immanuel Kant, „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ 1784,  die Ursachen, warum die Mehrheit des deutschen Volkes seit der Geburtsstunde der Bundesrepublik sich freiwillig immer wieder mit den Wahlen in die Knechtschaft der einen – die „ihr“ Volk bevormundende Parteienoligarchie – begibt.

Laut dawum.de Wahltrend vom 07. Januar 2024, wollen 66,9 % des deutschen Volkes weiterhin die Parteien dieser Oligarchie wählen, die das deutsche Volk seit dem 23. Mai 1949 „alle miteinander so behandelt, dass sie Leibeigene und Sklaven sind. Wie könnten wir das nennen? Ist das Feigheit?“ (Étienne de La Boétie, Von der freiwilligen Knechtschaft des Menschen, um 1550) oder die reinste Form des Wahnsinns?

Quellen und Anmerkungen

 

Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: SergeyCo/ Shutterstock.com

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Kommentare (10)

10 Kommentare zu: “Des Pudels Kern | Von Friedemann Willemer

  1. Kamyk sagt:

    Mittlerweile denke ich immer häufiger, daß der Souverän es nicht besser verdient. Tut er doch nichts dagegen, die Situation zu ändern.

    Von direkter Demokratie halte ich aber bei dem gegenwärtigen geistigen Zustand des Volkes nicht viel. Hätten wir 2021 direkte Demokratie, hätten wir 2022 die allgemeine "Impf"pflicht.

    Und die Wahlen an sich sind nicht an der Situation schuld. Nur der verdummte Wähler. Und überhebliche Parteien.

    • Norbert sagt:

      So stimmt das nicht!
      Auch Direkte Demokratie, Voksabstimmungen auf Bundesebene, sind an unser Grundgesetz gebunden!
      Artikel 1 (1) "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Was für ein Satz! Nicht des Politikers, nicht DER Menschen. Jeder einzelne Mensch definiert seine Würde, die er von Geburt an hat, die intrinsisch ist, selbst!
      Artikel 2 (2) "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Der Staat (die Regierung) darf nicht mal anordnen mit einer Nadel in die Haut des Bürgers zu stechen – von Veränderung des Genoms ganz zu schweigen! Auch wenn Bill Gates im Fernsehen sagen darf, dass der menschliche Körper zu seiner eigen Impfstofffabrik gemacht wird, dürfen unsere Politiker und unsere Verwaltung das nicht unterstützen! Gott/Die Natur hat die Körper seit menschengedenken mit einem wunderbaren -an ein Wunder erinnerndes- Immunsystem ausgestattet. Wir brauchen keinen Bill Gates, der nicht mal seine Computer (vor dem Verkauf) mit einer Virensoftware ausstatten konnte.
      Und Politiker, die sich nicht an unser Grundgsetz halten, schon gar nicht.
      www.unsere-verfassung.de

  2. Micha-B sagt:

    Wenn ein Artikel die Möglichkeit der Mitwirkung und Unterstützung der Klage beim BVG benennt, dann bitte auch an prominenter Stelle einen Link für die Unterschrift und die Unterstützungsmöglichkeiten.

  3. Nevyn sagt:

    Wir sind schon viel näher daran, nichts zu besitzen, als wir denken:
    https://www.youtube.com/watch?v=-FyETQS1uQY
    »"The Great Taking" ist ein gemeinnütziger Dokumentarfilm des ehemaligen Hedgefonds-Managers David Rogers Webb, der uns auf die Vorbereitungen der privat kontrollierten Zentralbanken auf den unvermeidlichen Finanzkollaps aufmerksam macht.«

    Der "Umbau" der Eigentumsstrukturen ist offenbar ein über viele Jahrzehnte geplanter und vollzogener Vorgang.
    Wir werden nichts besitzen und andere werden glücklich sein darüber.
    Am Ende geht doch immer nur um Materie. Wie langweilig.

  4. Bruno Gamser sagt:

    Apolut hat doch eine riesige Reichweite. Der demokratische Widerstand hat gemäss Anselm Lenz eine Reichweite in zweistelliger Millionenhöhe. Und da finden sich keine 1000 Demokraten für die Verfassungsklage?

    Gut, die Frage ist dann, ob Herr Willemer und seine 36 Mitstreiter nach Ausarbeitung und Einsetzung der Verfassung nicht lieber das Grundgesetz wieder lieber hätte. Die Verfassung würde wohl nicht nach seinen Wünschen ausfallen.

    • Arzachel sagt:

      Am 13.12.2023 hat doch der von Ihnen Genannte hier geschrieben, dass er "die Macht übernimmt".

      Alles wird gut.

  5. Norbert sagt:

    Sehr wahr, sehr wahr!
    Ist www.unsere-verfassung.de die Lösung?
    Wir wollen unser Grundgesetz erst mal zu Verfassung erheben – unter Einführung der vollumfänglichen Volksabstimmungen nach Artikel 20, dann, ja erst dann, das Grundgestz in einer "verfassungsklärenden Versammlunmg" überarbeiten.
    Sehr richtig wurde in dem Artikek erkannt , dass die Parteien sich anmaßen zu bestimmen! Sie dürfen an der Willensbildung mitarbeiten – mehr nicht!
    Die Legitimation der Parteien und der Re GIER ung MUSS von der Judikative analysiert weren, damit das Interregnum ENDLICH bendet wird!
    Sonst bleibt es : DIE REINSTE FORM DES WAHNSINNS.

  6. zurfall sagt:

    In Deutschland hält sich doch keiner an das Grundgesetz. schon gar nicht unsere Politiker.

  7. Ava Tar sagt:

    Darf ich fragen was die Deutschen daran hindert ihr Recht einzufordern ? Interessenlosigkeit , Wohlstandsverwahrlosung, Obrigkeitshörigkeit, Duckmäusertum ? Man weiss es nicht !

  8. Fensterreiniger sagt:

    Karl Jaspers schrieb 1964:

    "Die Demokratie der Bundesrepublik wandelt sich vor unseren Augen. Es werden Wege beschritten, an deren Ende es weder eine Demokratie noch einen freien Bürger geben würde, vielleicht ohne daß die, die sie gehen, dieses Ende wollen. Diese Wege sind nicht unausweichlich. Aber nur ein zur Freiheit drängendes, seiner selbst darin bewußtes Volk kann die Demokratie in freier republikanischer Verfassung, die bisher nur eine Chance ist, verwirklichen. […] Welcher Wandel vollzieht sich in der Struktur der Bundesrepublik? Es scheint: von der Demokratie zur Parteienoligarchie, von der Parteienoligarchie zur Diktatur."

    • Die Parteien wandeln ihren Sinn. Die Richtung der Wandlung ist diese: Sie waren gemeint als Organe des Volkes, das durch sie seinen Willen kundtut und umgekehrt wieder von ihnen politisch erzogen wird. Aber sie werden zu Organen des Staates, der nunmehr wieder als Obrigkeitsstaat die Untertanen beherrscht.

    • Die Parteien, die keineswegs der Staat sein sollten, machen sich, entzogen dem Volksleben, selber zum Staat. Ursprünglich vielfach autonome Bildungen aus der unbegrenzten Freiheit des Volkes, werden sie in ihrem Bewußtsein zu den Machtträgern selber. Der Staat, das sind die Parteien. Die Staatsführung liegt in den Händen der Parteienoligarchie. Sie usurpiert den Staat.

    • Das Volk ist dem Namen nach der Souverän. Aber es hat keinerlei Einwirkung auf die Entscheidungen, außer durch die Wahlen, in denen nichts entschieden, sondern nur die Existenz der Parteienoligarchie anerkannt wird. Die großen Schicksalsfragen gehen nicht an das Volk. Ihre Beantwortung muß das Volk über sich ergehen lassen, und es merkt oft gar nicht, daß etwas und wie es entschieden wird.

    • Nur ein Symptom dafür, daß die Parteien, statt dem Staat zu dienen, selbst die Staatsherrschaft ergreifen, sich mit dem Staat identifizieren, ist das in der Bundesrepublik erst später aufgetretene Phänomen der Parteienfinanzierung durch den Staat. Die Parteien zeigen damit an, daß die Staatskasse ihre Kasse ist, die Steuergelder etwas, worüber sie nicht nur für Staatszwecke, sondern auch für sich selbst durch Parlamentsbeschluß verfügen.

    Dazu weiter:

    • Demokratie heißt Selbsterziehung und Information des Volkes. Es lernt nachdenken. Es weiß, was geschieht. Es urteilt. Die Demokratie befördert ständig den Prozeß der Aufklärung
    • Parteienoligarchie dagegen heißt: Verachtung des Volkes. Sie neigt dazu, dem Volke Informationen vorzuenthalten. Man will es lieber dumm sein lassen. Das Volk braucht auch die Ziele, die die Oligarchie jeweils sich setzt, wenn sie überhaupt solche hat, nicht zu kennen. Man kann ihm statt dessen erregende Phrasen, allgemeine Redensarten, pompöse Moralforderungen und dergleichen vorsetzen. Es befindet sich ständig in der Passivität seiner Gewohnheiten, seiner Emotionen, seiner ungeprüften Zufallsmeinungen.

    Alt-Bundespräsident Dr. Gustv Heinemann meinte (Internetfund):
    „Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates“. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetzte verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Rechte missachtet.“

    Und Franklin D. Roosevelt (Internetfund):
    „Das einzig sichere Bollwerk für dauerhafte Freiheit besteht in einer Regierung, die stark genug ist, die Interessen der Bevölkerung zu schützen, und einer Bevölkerung, die stark genug und informiert genug ist, ihre souveräne Kontrolle über die Regierung auszuüben.“

    1. Karl Jaspers – Wahrheit, Freiheit und Friede (Rede, 1958)
    https://www.youtube.com/watch?v=xQchgRz45u4

    2. „Der Machtwille macht Lüge zur Wahrheit.“ – Karl Jaspers 1964
    https://www.youtube.com/watch?v=HxR4vZp6S1Y

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