Tagesdosis

Der falsche und der wahre Verfassungsschutz | Von Tilo Gräser

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Zwei „Verfassungsschutzberichte“: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierter

Ein Kommentar von Tilo Gräser.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit Dienstag in der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins Compact rechtmäßig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche gerechnet wird.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Sie ließ die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem Vereinsrecht verbieten. Das bedeutete eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots des Magazins und des Verlages. Herausgeber Jürgen Elsässer, gegen den gleichzeitig eine medial inszenierte Hausdurchsuchung erfolgte, klagte neben anderen Personen gegen das Verbot.

Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im August 2024 zunächst in einem Eilverfahren außer Vollzug. Drei der fünf Richter entschieden aufgrund der aus ihrer Sicht nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit zugunsten des Magazins. Sie schätzten ein, dass die Beiträge des Magazins mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstanden seien. Darauf machten auch zahlreiche Kritiker des Verbots aufmerksam. Damit konnte das Heft wieder erscheinen, wird aber von manchen Pressevertriebsfirmen anscheinend boykottiert.

Das Bundesinnenministerium stützte sich auf Aussagen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dass die Compact-Magazin GmbH Ende 2021 als „gesichert rechtsextremistische Vereinigung“ eingestuft und seitdem deshalb beobachtet hat. Das Magazin wird auch im aktuellen „Verfassungsschutzbericht 2024“ ins Visier genommen, den am Dienstag der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) gemeinsam mit BfV-Vizepräsident Sinan Selen vorstellte. Und dort heißt es über Compact und dessen Verlag erneut, dieser verbreite in „unterschiedlichen Publikationen und Produkten regelmäßig und seit Jahren antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“. Diese würden sich „damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richten.

Das wird wie gehabt nicht weiter belegt. Nur der angebliche Wille, das politische System zu stürzen, wird mit einem Zitat aus einem Youtube-Interview mit Elsässer vom Juli 2024 versucht zu belegen. In dem erklärte Elsässer, „das Regime muss gestürzt werden“ und verglich die Situation mit der untergehenden DDR 1989/90. Das Interview war eine Reaktion auf das von Faeser erlassene Verbot.

Viel Feind‘ und dennoch keine Ehr‘

Der Verfassungsschutzbericht macht wie nicht anders zu erwarten allerlei Feinde des Staates aus. Die tatsächlichen Feinde und Gefährder der Verfassung, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, lässt er unbeachtet und ungeschoren. Das Beispiel Compact ist nur eines, bei dem sich zeigt, was die Behörde und das ihm vorgesetzte Bundesinnenministerium von Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit halten. Zahlreiche Verfassungsrechtler hatten darauf aufmerksam gemacht, dass das Verbot durch das Bundesinnenministerium gegen die Verfassung verstieß. So hatte unter anderem der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler im Juli 2024 erklärt, das Grundgesetz räume „der freien Meinungsäußerung und damit der Pressefreiheit einen überragenden Stellenwert ein“.

Eigentlich müssten jene, die den offiziellen Auftrag haben, die Verfassung zu schützen, ebensolche Verstöße ahnden. Doch sie nehmen lieber die ins Visier, die auf dem Boden des Grundgesetzes die darin fixierten Grundrechte nutzen. Diese Rechte sollen eigentlich die Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen, insbesondere im Krisenfall. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die staatlichen „Verfassungsschützer“ in solch einem Fall versagen. Schon im April 2020 hatte der ehemalige oberste Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier gewarnt, dass der Rechtsstaat abdankt, wenn die damals begonnen Eingriffe in die Grundrechte lange andauern. Genau das geschah: Die Warnungen wurden ignoriert, jeglicher Widerstand im Namen der Grundrechte diffamiert und mit allen Mitteln des Staates, von Polizei bis Justiz, bekämpft – und die Mehrheit nahm es hin und im Verfassungsschutzbericht taucht dieses Thema bis heute nicht auf.

Dafür werden wie gehabt auch Medien von der anderen Seite des Meinungsspektrums in der Medienlandschaft ins Visier genommen. Die linke Tageszeitung junge Welt erlebt das mit allen Folgen schon seit Jahren und versucht immer wieder dagegen vorzugehen. Und so taucht sie natürlich in der aktuellen Ausgabe des Berichtes in der Rubrik „Linksextremismus“ auf, mit dem Hinweis, sie strebe „die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischem Verständnis“ an. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, sie erkläre sich „nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit“, sondern biete „immer wieder eine öffentliche Plattform für Personen und Organisationen, die politisch motivierte Straftaten befürworten“. Was für ein Staat, der es für notwendig hält, gegen ein Medium mit einer Auflage von über 23.000 Exemplaren vorzugehen.

„Das Grundgesetz schützt auch extreme Meinungen“, hatte Rechtsexperte Boehme-Neßler im Juli vergangenen Jahres in einem Beitrag für das Magazin Cicero festgestellt. Mit Blick auf den Fall Compact stellte er fest, das Magazin sei vor allem „regierungskritisch mit großer Reichweite“.

„Wir beobachten also, dass die Regierung einen Kritiker mit staatlicher Gewalt mundtot macht.“

Das gilt auch für andere Medien, die kritisch gegenüber der regierenden Politik sind. Boehme-Neßler verwies in dem Beitrag auf die „Wunsiedel“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2009, wonach sogar die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts grundsätzlich von der Verfassung geschützt sei. „Die freie geistige Auseinandersetzung ist die wirksamste Waffe gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien“, stellte er fest und fügte hinzu:

„Ohne Meinungs- und Pressefreiheit gibt es keine Demokratie. So einfach ist das.“

Nicht umsonst betone das Bundesverfassungsgericht immer wieder:

„Eine freie, nicht vom Staat kontrollierte und gelenkte Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates. Sie ist für eine Demokratie unentbehrlich. Punkt.“

Der Staatsrechtler erinnerte außerdem an etwas, was im „Verfassungsschutzbericht“ nicht zu finden ist:

„Das Grundgesetz möchte keine Gesellschaft, in der es eine herrschende Meinung gibt, die alle Bürger nachbeten (müssen). Ganz im Gegenteil: In der Demokratie muss der Mainstream immer wieder herausgefordert werden. Das ist der Kern der Demokratie. Es darf in der Demokratie des Grundgesetzes deshalb nicht sein, dass Bürger, die vom Mainstream abweichen, diffamiert, stigmatisiert und eingeschüchtert werden.“

Abweichende Meinungen im Visier

Doch genau das macht die Behörde, die am Dienstag ihren jährlichen Bericht abgab. Und so werden schon allein abweichende Meinungsäußerungen als „Propagandadelikte“ diffamiert und als „Straftaten“ gewertet. Und so kommt der Bericht auf die bemerkenswerte Zahl von 57.701 „Straftaten mit extremistischem Hintergrund“. Das sei eine Steigerung von mehr als 46 Prozent, nachdem 2023 die Zahl von 39.433 gemeldet wurde. Der geringste Teil davon wurde als Gewalttaten gemeldet, mit 2.976 (2023: 2.761).

Wenig überraschend enthält der Bericht ein „phänomenübergreifendes Sonderkapitel zu den Auswirkungen des Nahostkonflikts und zum Antisemitismus“, indem auch Proteste gegen den Völkermord in Gaza durch Israel diffamiert werden. Der „Verfassungsschutz“ berichtet außerdem, „Spionage, Sabotage, Transnationale Repression, illegitime Einflussnahme, Desinformationskampagnen und Cyberangriffe stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit Deutschlands dar“. Als Haupttäter werden ebensowenig überraschend vor allem die Russische Föderation, die Volksrepublik China und die Islamische Republik Iran ausgemacht und dargestellt. Und wie schon mit Blick auf die regierungskritischen Medien erwähnt, geht es auch wieder um Rechts- wie Linksextremismus, um den Islamismus und um den „auslandsbezogenen Extremismus“. Auch der habe zugenommen, so die Behörde.

Natürlich werden in den Reihen der regierenden Politik keinerlei Verfassungsgegner oder -gefährder ausgemacht. Das geschieht schon deshalb nicht, weil der „Verfassungsschutz“ dem Bundesinnenministerium und damit der Regierung untersteht. Wäre es eine tatsächlich unabhängige, nur dem Schutz des Grundgesetzes und der darin beschriebenen Staatsordnung mit den Grundrechten, dem Friedensgebot, dem Sozialstaat und den anderen politischen Zielen verpflichtete Behörde, müsste sie ernstnehmen, was im Kapitel zum 2022 eingeführten Delikt der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ zu lesen ist.

Dort heißt es, die dieses nicht klar definierten Tatbestandes Verdächtigen würden darauf abzielen, „wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Kraft zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen zu beeinträchtigen. Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen verächtlich oder rufen dazu auf, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen zu ignorieren.“ Allein die politisch verursachte Corona-Krise mit den dafür Verantwortlichen bietet da einen großen Kreis der solchen Treibens zu verdächtigenden Personen. Sie hatten bloß Glück oder ähnliches, dass gerade die Gerichte ihrer eigentlichen Aufgabe nicht gerecht wurden und sich auf die Seiten des Staates schlugen, der das Grundgesetz missachtete.

Und wie war das mit Bundesinnenminister Dobrindt, der den Verfassungsschutzbericht am Dienstag vorstellte? Der will ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 2. Juni ignorieren, nach dem Asylsuchende hinter der Grenze auf deutschen Boden nicht abgewiesen werden dürfen. „Merz und Dobrindt setzen auf eine Kraftprobe mit der Justiz“ titelte dazu unter anderem die Münchner Abendzeitung am Folgetag. Ein Fall für den „Verfassungsschutz“? Der wird sich wohl kaum darum kümmern. Aber vielleicht wollen deshalb Verfassungsrechtler und einige Landesjustizminister die vielfach kritisierte Kategorie wieder abschaffen, wie selbst in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) im Februar zu lesen war.

Nicht gekanntes Ausmaß

Es gebe wahrlich genug zu tun für einen echten und nur dem Grundgesetz verpflichteten Verfassungsschutz. Das zeigt seit 1997 der „Grundrechtereport“, der als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ gilt, da er sich der tatsächlichen Lage der Grundrechte, der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland widmet. Am 21. Mai stellten die Herausgeber, Rechtsanwälte und Bürgerrechtsaktivisten sowie beteiligte Organisationen, mit dem „Grundrechtereport 2025“ die 29. Ausgabe vor. Und die zeigt, wie sehr es mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Argen ist.

„Die im Report erläuterten Fälle zeigen deutlich, wie unsere per Grundgesetz geschützten Bürgerrechte zunehmend durch den deutschen Staat eingeschränkt werden.“

Das erklärte Charlotte Ellinghaus, Jura-Studentin und Mitglied im Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), bei der Vorstellung des Reports in Berlin. Er dokumentiere, an welchen Stellen und mit welchen Mitteln diese Entwicklung vorangetrieben werde.

Der „Grundrechtereport 2025“ belegt, wie Deutschland in „bislang nicht gekanntem Ausmaß“ die Kommunikationsgrundrechte „und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter Druck“ stehen. Bestimmte Arten von Versammlungen würden pauschal verboten und Protestcamps mit Gewalt geräumt, die Äußerung von Meinungen wegen ihres Inhalts kriminalisiert, Kulturschaffende und Wissenschaftler unter Generalverdacht gestellt. Maximilian Steinbeis, freier Publizist und Geschäftsführer des Verfassungsblogs, erklärte dazu:

„Wir leben in dunklen Zeiten. Die täglichen Nachrichten aus den USA dürfen nicht überdecken, wie sehr auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes die autoritäre Wende voranschreitet. Das legt der Grundrechte-Report offen. Genau zur richtigen Zeit.“

Anzumerken ist leider, dass das Thema, wie die Grundrechte in der Corona-Krise massiv eingeschränkt und verletzt wurden, bisher für die Herausgeber kaum eine Rolle spielten. 2020 wurden gewissermaßen die Schleusentore für die staatliche Missachtung des Grundgesetzes geöffnet, was anscheinend auch den wahren Verfassungsschützern nicht klar wurde und ist. Nur einer von ihnen, der Rechtsanwalt Rolf Gössner, hatte sich bereits 2022 damit explizit auseinandergesetzt und vor dem Weg in den „autoritären Sicherheitsstaat“ gewarnt.

Der Staat als Verfassungsgegner

Aber in der aktuellen Ausgabe wird klar gesagt, von wem die Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung wirklich ausgeht. Die Herausgeber stellen in ihrem Vorwort fest:

„Wir stehen in Deutschland an einem Punkt, an dem es nicht mehr ausreicht, auf einzelne Bedrohungen von Grundrechten hinzuweisen. Die Ausübung ziviler Freiheiten wird offensiv und mit bislang nie dagewesener Intensität behindert oder verboten.“

Der Staat knüpfe zunehmend entgegen der im Grundgesetz garantierten Meinungsneutralität die Ausübung der bürgerlichen Rechte an bestimmte Überzeugungen. Das wird besonders deutlich im Fall der EU-Sanktionen gegen die in Russland lebenden deutschen Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper. Auf dieses Beispiel geht der aktuelle „Grundrechtereport“ nicht ein, auch nicht auf die Kriminalisierung der Hilfsorganisation „Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe“. Er verweist aber auf das staatliche Vorgehen gegen die junge Welt. Die kann sich wie auch Compact anders als Röper, Lipp und andere Sanktionsbetroffene zumindest gerichtlich wehren beziehungsweise das versuchen.

Die Herausgeber machen deutlich:

„Illiberales Staatshandeln richtet sich nicht mehr nur gegen rechtswidrige oder auch – was problematisch genug wäre – radikale Formen des Freiheitsgebrauchs, sondern immer stärker gegen bestimmte Meinungsinhalte.“

Der Report ist entsprechend der grundlegenden ersten 20 Artikel des Grundgesetzes gegliedert. Die Autoren der einzelnen Beiträge belegen anhand zahlreicher Fälle, wie die Regierung und die Behörden gegen die verfassungsmäßigen Grund- und Freiheitsrechte verstoßen. Der Report behandelt neben der Gefährdung der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG außerdem unter anderem die anhaltende Einschränkung von Rechten Geflüchteter, den Umgang mit Menschen in Haft und Strafvollzug sowie die Militarisierung von Politik und Gesellschaft. Dabei wird auch darauf eingegangen, wie deutsche Behörden im Namen der „Staatsräson“, wonach Israels Sicherheit grundlegend für die deutsche Politik ist, jeglichen Protest gegen den völkerrechtswidrigen und international als Völkermord eingestuften Vernichtungs- und Vertreibungskrieg der israelischen Regierung gegen die Palästinenser versuchen zu unterdrücken und zu behindern. Dabei wird die „Antisemitismus-Keule“ selbst gegen jüdische Friedens- und Menschenrechtsaktivisten geschwungen.

Die Herausgeber des „Grundrechtereports“ sprechen von einer „neuen Gesinnungskontrolle“, wie sie sich im regierungsoffiziellen „Verfassungsschutzbericht“ zeigt. Sie stellen eine „autoritär-populistische Wende“ fest, die durch „enger werdende Freiheitsräume“ gekennzeichnet sei. Sie gehen dabei auch auf die missachteten sozialen Rechte wie das Wohnen sowie die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft ein, die dem Friedensgebot des Grundgesetzes widerspricht. Auf den Staat sei kein Verlass mehr, wenn es um die Bewahrung und Ausweitung von Grund- und Menschenrechten geht, heißt es im „Grundrechtereport“. Das ist an sich nichts Neues, wird aber von dem am Dienstag vorgestellt „Verfassungsschutzbericht 2024“ erschreckend eindrücklich.

Die wenigsten derer, die ins Visier der falschen „Verfassungsschützer“ geraten und sich gegen den übergriffigen Staat wehren und sich dabei auf ihre im Grundgesetz verankerten Grundrechte berufen wollen, können das auch tun. Sie können nicht medienwirksam wie Compact und andere Widerstand leisten und verfügen auch nicht über die notwendigen finanziellen Ressourcen dafür. Und wenn sie es doch tun wie viele in der Corona-Zeit mit dem Grundgesetz in der Hand, rückt auch gegen sie die Staatsmacht, uniformiert, getarnt und verdeckt, an – und bis heute scheint es keinen tatsächlich wirksamen echten Verfassungsschutz zu geben. Die Behörde, die angeblich diese Aufgabe hat, dient eher dem Schutz des Staates vor den Bürgern, gewissermaßen der Staatssicherheit.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Alexander Dobrindt (Bundesinnenminister)
Bildquelle: photocosmos1 / shutterstock


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