Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Die Corona-Ausschuss-Sitzung Nr. 25 vom 30. Oktober 2020 trägt den Titel: "Die Gefahr der Gleichschaltung unseres Rechtssystems, Polizeigewalt und Übergriffe von Privaten." (1) Es werden Betroffene von Polizeigewalt wegen Corona angehört sowie Juristen, die zu der Situation befragt werden. Zunächst wurde mit einem Betroffenen, Herrn Bohla und dem Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier gesprochen. Hier geht die Befragung nun weiter.
Herr Bohla berichtete, wie diese Behandlung als Nicht-Maskenträger mit ärztlicher Befreiung einen Menschen psychisch zerstören kann, besonders wenn er, wie Herr Bohla blind und behindert ist, also darauf angewiesen, zum Beispiel von einem Taxi befördert zu werden. Wenn dann der Taxifahrer einfach wieder fährt, weil er niemanden ohne Maske befördern will, ist es das Gefühl von Ohnmacht und Verzweiflung, das überhandnimmt, speziell wenn man weiß, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist.
Herr Bohla erklärte dann auf Nachfrage einen Fall aus dem Jahr 2014, der am 30. Januar 2020 entschieden worden war. Eine blinde Frau wollte die Räume einer orthopädischen Gemeinschaftspraxis durchqueren, um zur angrenzenden Physiotherapie zu gehen. Das wurde ihr verwehrt, weil sie mit einem Blindenhund unterwegs war. Hunde dürften nicht rein, sagte man. Sie verstand das nicht, da sie schon früher unbeanstandet durchgegangen war, worauf man sie körperlich angegriffen hatte. Zivilrechtlich war sie mit Klagen gescheitert, worauf eine verfassungsrechtliche Klage erfolgte.
Diese Klage war erfolgreich und die Klage machte deutlich, dass Hausrecht hinter Menschenrechten zurücktritt. D.h. der Versuch ein Hausrecht gegen Vorschriften des Grundgesetzes durchzusetzen ist unmöglich.
Herr Bohla erklärte, dass in der augenblicklichen gesellschaftlichen Situation Menschenrechte vollkommen ausgehebelt seien, und niemand mehr überhaupt zuhören wolle. "Man dringt mit Substanz und Fakten nicht mehr durch, weil die Indoktrination bereits so durchgedrungen ist (…) und die Lösungskompetenz der Leute ausgeschaltet." RA Sattelmaier bestätigte, dass dies sogar bei Volljuristen der Fall sei und erwähnte ein Beispiel.
Die Juristen würden sogar sagen, ja stimmt, "Aber". Dabei gebe es für Juristen kein "Aber". Dann berufe man sich auf übergesetzlichen Notstand und ähnliche Dinge. Das sei die Folge der Traumatisierung der Gesellschaft. So dass sich Regierungen ganz offen und in eklatantester Art und Weise, wie Sattelmeier es noch nie erlebt habe, gegen Gerichtsentscheidungen stellen. Und damit der Kontrollfunktion der dritten Gewalt den Mittelfinger zeige und sage: "Ihr könnt uns mal".
Viviane Fischer erklärte, dass dies eben auch in Berlin gewesen sei, als zwei Gerichte eine Demo zugelassen hatten, aber die Polizei die Menschen so einkesselte, dass die Einhaltung der Vorgaben unmöglich war, um dann die Demo auflösen zu können.
Herr Bohla berichtete, welche dramatischen Folgen die Corona-Situation für behinderte Menschen generell verursachen. Ebenso sollte man von Menschen sprechen, die von Traumafolgestörungen betroffen sind. Und es gebe unglaublich viele Menschen, die von frühkindlichen Übergriffen traumatisiert wurden.
Vielen dieser Menschen wurden Mund und Nase bis kurz vor dem Ersticken als Kind zugehalten. Wenn eine solche Person nun eine Maske tragen muss, ist sie sofort wieder zurück in ihren traumatischen Erlebnissen. Die meisten Menschen können sich aufgrund ihres Traumas auch nicht konfrontativ mit der Situation auseinanderzusetzen. Schon wenn die an die Maske denken, können sie nicht mehr einkaufen gehen.
Wenn diese Menschen sich dann, weil sie müssen, doch Einkaufen gehen, und dann wegen des falschen Tragens der Maske angeblafft werden, gehe die Reaktion bis hin zu psychogenen Krampfanfällen.
Herr Bohla berichtete, dass Atteste, welche vom Tragen des Mund-Nasenschutzes befreien, inzwischen niemanden mehr interessieren. Er berichtete, wie Polizeibeamte einen Rollstuhlfahrer angesprochen hätten, er solle doch mal aufstehen, es könne sich ja jeder in einen Rollstuhl setzen, und dass ein Epileptiker festgenommen wurde und von der notwendigen Begleitperson getrennt wurde. Bei Demos war gefordert worden, dass sich die Menschen mit Maskenbefreiung in separaten Bereichen aufhalten sollten, getrennt von den Menschen mit Masken.
Dr. Sattelmaier berichtete, dass er vom Landgericht Köln eine Entscheidung im Eilverfahren erwirkt habe. Das Gericht hatte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Kölner Verkehrsbetriebe, bestimmte Ansagen zu unterlassen, abgelehnt, mit der Begründung, dass es ja bekannt sei, dass nicht wenige Menschen aus gesundheitlichen Gründen diese Maske nicht tragen können. Deshalb könne man eine Aussage "Asi", welche benutzt wurde um Nichtmaskenträger zu beleidigen, nicht auf sich beziehen, weil man ja wisse, dass man die Maske aus medizinischen Gründen nicht tragen könne. Das Gericht bescheinigte damit, so Sattelmaier, dass sich nicht wenige Menschen auf den Ausnahmetatbestand berufen können, lehnte aber gleichzeitig den Antrag auf Unterlassung der Beleidigung ab. Das sei Paradox und geltendes Recht werde mit Füßen getreten.
Es gebe diesen Ausnahmetatbestand in jeder Verordnung. Allerdings sei der einzige Grund, warum es ihn gebe, damit sich die Länder gegen etwaige Schadenersatzforderungen freizeichnen können. Wenn Schäden auftreten, können sie immer sagen, dass es ja den Ausnahmetatbestand gab.
Herr Bohla erklärte dann als Betroffener, wenn man in den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sei, und dann Durchsagen Nicht-Maskenträger als Asis bezeichnen, und die Reaktionen der anderen Fahrgäste erlebe, dann geschehe das Gegenteil von dem, was die Richter behaupten. Man werde beschimpft und teilweise sogar bespuckt. "Die Menschen hören nicht mehr zu." Seiner Meinung nach sei eine solche Durchsage eine Volksverhetzung "light".
Der Ausschuss stellte fest, dass es ein pauschales Diffamieren von Nicht-Maskenträgern, nicht nur durch Durchsagen und Plakaten gebe, welche vom Staat gefördert und von der Justiz abgesichert werden, ohne ausreichende Differenzierung. Und der Ausnahmetatbestand, der in den Verordnungen zu finden ist, sei nur dazu da, den Staat vor Schadenersatzforderungen zu schützen, während er gleichzeitig alles tue, damit dieser Ausnahmetatbestand in Wahrheit durch die Öffentlichkeit negiert wird.
Sattelmeier berichtete, dass er eine Angelegenheit auf dem Tisch habe, bei der eine Nicht-Maskenträgerin in Öffentlichen Verkehrsmitteln "zusammengeschlagen wurde", weil sie keine Maske trug. Spucken und beleidigen sei noch das harmloseste, was solchen Menschen angetan werde.
Herr Sattelmaier berichtete aber, dass es auch positive Entscheidungen gebe, wenn man sich auf ja geltendes Recht berufe und entsprechend Druck mache. So habe die Deutsche Bahn in einem Fall eingelenkt und erlaubt, dass ein Fahrgast die Bahn weiter benutzen kann, und sogar noch eine Entschädigung bezahlt. Er stellte die Frage, warum man denn aber immer über Rechtsanwälte gehen müsse, warum immer der Klageweg beschritten werden muss, bevor geltendes Recht und gesunder Menschenverstand sich Bahn brechen kann.
Die Frage beantwortete Herr Bohla, indem er die Vermutung äußerte, dass es Kreise gebe, welche die Justiz mit solchen Dingen derart belasten will, bis sie handlungsunfähig wird. Dem widersprach Dr. Füllmich, weil er sagte, wenn man nur ein oder zwei Präzedenzentscheidungen durchbringe, werde das ganze Kartenhaus zusammenbrechen. Er sei der Meinung, dass einfach getestet werde, wie weit man gehen kann.
Füllmich wiederholte immer wieder, dass man nun, da die WHO sich der Meinung von Ioannidis angeschlossen habe, wisse, dass die Gefährlichkeit von Sars-Cov-2 ähnlich zu der einer normalen Grippe ist. Deshalb gebe es keine Gefahr, denn früher habe man auch keine Maßnahmen gegen die Grippe in diesem Umfang ergriffen. Deshalb müsse der PCR-Test abgeschafft werden, der ausschließlich dazu diene, Panik zu verbreiten.
Als die Forderung aufkam, mehr Verfahren zu führen, um die Menschen vor Verzweiflung zu schützen (Sattelmeier) führte Dr. Füllmich aus, dass die meisten Rechtsanwälte leider "feige in ihren Löchern sitzen" und man sich keine "schnitzen" könne. Mit Corona seien die solche Fälle bearbeitenden Rechtsanwaltskanzleien mehr als ausgelastet und brauchen dringend Verstärkung.
RA Sattelmaier erklärte, dass man sich darauf einstellen müsse, dass diese Verhältnisse noch sehr lange dauern werden, auch wenn man das am Anfang nicht habe wahrnehmen wollen.
Dr. Wodarg fragte, dass die Behörden ja fahrlässig entscheiden, wenn sie diese PCR-Tests für Entscheidungen heranziehen, da klar sei, dass die Tests keine Infektionen nachweisen können. "Diese Tests sind nicht dazu geeignet, solche Entscheidungen zu treffen." Das stehe auf den Packungen und jeder sollte wissen, dass diese Tests einmal für einen ganz anderen Zweck geschaffen wurden.
"Und jeder der diese Tests benutzt, um Menschen ihrer Freiheit zu berauben, wegzusperren oder etwas zu verbieten, der handelt als Arzt falsch, fahrlässig und nicht begründbar." Da seien nun die Ärztekammern und die Ärzteschaft gefragt, und da müsse man nun einmal einen Prozess gegen einen Amtsarzt führen, der das macht. Man müsse alle rechtlichen Mölichkeiten ausschöpfen, um zu einem Verfahren zu kommen in welchem die Beweiserhebung erfolgt und dann ein entsprechendes Urteil gefällt wird. Dr. Füllmich antwortete, dass man diesen Weg auch beschreite, dass man aber Zeit benötige.
Sattelmaier fügte hinzu, dass nicht nur die Vorbereitung Zeit beanspruche, sondern dass die Verfahren schon vor Landgerichten Monate bis Jahre dauern, und damit immer noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen erwirkt werden. Nur bei Strafverfahren gehe es etwas schneller. Aber da müsse man es schaffen, an der Staatsanwaltschaft vorbei zu kommen (2) die ein Handeln, welche man als Strafsache behandelt wissen will, auch als solche bewerten muss, weil man sonst nicht weiterkomme. Die Staatsanwaltschaft nenne sich die "Herrin des Ermittlungsverfahrens".
Dr. Fuellmich führte dann aus, welche rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, um die Verfahren zu beschleunigen, mit denen zum Beispiel Volksverpetzer und Co. gezwungen werden, ihre falschen Behauptungen über Wodarg und Andere zu unterlassen. Aber im Eilverfahren erfolgt keine Beweisaufnahme. Das sei das Problem.
Sattelmeier ergänzte, dass es bei Eilverfahren auch immer ein echtes Bedürfnis nach einer schnellen Entscheidung geben müsse. Daher bittet er darum, neue Lügen gewisser "Faktenfinder" sofort mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zu widersprechen. Es müsse einen zeitlichen Zusammenhang geben, um einen Eilantrag zu rechtfertigen. Es gebe gute Kollegen, die im Bereich solcher Abmahnungen tätig werden können, um am Ende Unterlassungsverfügungen zu erreichen.
Dr. Wodarg fragte, ob es eine Übersicht gebe, wo man recherchieren kann, wo welche Entscheidungen z.B. von Gesundheitsämtern angefochten wurden. Der RA Sattelmaier erklärte, dass die "Rechtsanwälte für Aufklärung" versuchen, solche Strukturen zu schaffen. Dr. Füllmich fügte hinzu, dass man auch erkennen wird, welche Anwälte sich auf welche Dinge spezialisiert haben.
Friederike Pfeifer
Als nächster Gast wurde Friederike Pfeifer begrüßt. Während der Ausschuss noch auf das Zuschalten von Rechtsanwalt Markus Haintz wartete, wurde ein Videoclip eingespielt, der die brutale Verhaftung der beiden am Rande einer Demonstration zeigte.
Frau Pfeifer berichtete, dass es vor der gewaltsamen Verhaftung mit auf den Boden Werfen der beiden ganz ruhig gewesen sei. Die Versammlung war schon beendet, und man wollte vom Alexanderplatz aus mit einer Gruppe, einem Zug loszugehen. Dieser Zug wurde behindert, und nach ca. einer Stunde aufgelöst. Ein Großteil der Teilnehmer hatte den Platz schon verlassen. Markus Haintz und Frau Pfeifer hatten dann entschieden auch zu gehen. Sie hatten an zwei verschiedenen Stellen versucht, den Platz zu verlassen. An einer Stelle sei die Menschenmenge zu groß gewesen. An einer anderen Stelle seien Einsatzkräfte der Polizei aufgetreten und hätten sich aufgestellt. Da entschieden sie dann, lieber nicht in diese Richtung zu gehen.
Daraufhin gingen sie Hand in Hand und ganz ruhig über den Alexanderplatz in süd-östlicher Richtung um den Platz zu verlassen. Kurz vor dem Ausgang des Platzes hatte sich eine Polizeikette aufgestellt. Sie wollten dann links daran vorbei gehen, als plötzlich aus heiterem Himmel von hinten ein Zugriff erfolgte, der Herrn Haintz auf den Boden warf. Dabei hatten zwei Beamte dem RA Haintz den Mund und die Augen zugehalten. Der Rest sei auf dem Video zu sehen.
Dr. Fuellmich fragte, warum man diesen Zugriff gemacht hätte, er habe auf dem Video keinen Anlass erkennen können. Der RA Haintz antwortete, dass aus "gut informierten Kreisen" zwei mögliche Gründe genannt wurden. Das wäre zunächst die Vermeidung von schweren Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Aber was man ihm vorgeworfen habe sei Landfriedensbruch bzw. schwerer Landfriedensbruch. Man werde wohl so argumentieren, dass man ihn hatte davon abhalten müssen, etwas Schlimmes zu tun. Also was man als Polizei eben mache, wenn jemand mit 20 Leuten plündernd durch die Straßen zieht.
Aber das sei schwer zu rechtfertigen. Man hätte ihn ja auch anhalten, nach Personalien befragen und dann einen Platzverweis erteilen können. Er gehe davon aus, dass jemand im Hintergrund gesagt hatte, der da hat das und das gemacht, der ist gefährlich, deshalb Zugriff.
Frau Pfeifer berichtete dann, dass noch zwei weitere Menschen auf dem Alexanderplatz nicht ganz so brutal festgenommen wurden. D.h. die Frau wurde nicht gegen die Wand geschleudert. Aber diese Menschen gingen auch Hand in Hand. Ihr, Friederike, werde nun vorgeworfen Gefangenenbefreiung und Körperverletzung begangen zu haben. Das gleiche werde der anderen Frau vorgeworfen. Auch da wurde rabiat von hinten zu Boden geworfen.
Angeblich sei ein Freiheitsentzug zur Identitätsfeststellung vorgenommen worden. Was natürlich absurd ist, da man den RA Haintz schon sofort mit Namen angesprochen habe. Und da er als Redner auf dem Podium stand, war auch bekannt, wer er war und wo er erreicht werden konnte.
Dr. Füllmich war sich sicher, dass dies der Versuch einer Einschüchterung war. Während RA Haintz noch einmal die Situation erklärte, in der vor ihm fünf Beamte standen und er dann plötzlich von hinten durch vier Polizisten zu Boden geworfen wurde, ohne zu erkennen, wer ihn angriff, was natürlich zu einer instinktiven Notwehrsituation führte, von der er glaubte, dass man sie provozieren wollte, um ihm Gewalt vorwerfen zu können.
Viviane Fischer fragte dann nach Verletzungen, die durch den polizeilichen Überfall entstanden waren. Frau Pfeifer erklärte, in ärztlicher Behandlung zu sein, und dass die Folgen noch einige Zeit andauern würden. Neben der Beule am Kopf und Prellungen habe sie Wirbelsäulenverletzungen, die zur Heilung länger dauern würden.
RA Haintz berichtete dann, dass die Versammlung bereits aufgelöst worden war, weil beobachtet wurde, dass die Fernsehkamerateams nicht mehr vor Ort waren, und befürchtet wurde, dass die Berliner Polizei sich wie bekannt verhalten würde. So dass eigentlich alle auf dem Weg waren, sich in Richtung nach Hause zu verabschieden.
RA Haintz erklärte dann, dass bis dahin keinerlei Gewalt oder Ausschreitungen beobachtet wurden. Dass allerdings die Polizei immer wieder auf Maskenpflicht und Abstandhalten hingewiesen habe, was aber keine Auflage der Demonstration gewesen sei, obwohl das immer wieder behauptet werde.
Es gab dann einen Polizisten, der hat den Durchsagen auf der Bühne ohne Begründung den Ton abgedreht. Aber von der Demonstrationsleitung habe man das lediglich bemängelt und dann beschlossen in einem Demozug den Platz zu verlassen.
RA Haintz berichtete, dass ihm schon klar war, dass sich etwas zusammenbraute, weil die Polizei ihn gefilmt hatte, und die Kamera nach Aufforderung auch nicht ausgeschaltet hatte, was nach Paragraph 12 a und 19 a rechtswidrig war. Deshalb sei er auch bewusst zielgerichtet in eine andere Richtung gegangen als der Demozug um eben eine Konfrontation mit der Polizei zu vermeiden.
Dann hatte die Polizei aber den Platz abgesperrt, ohne dass die Demo aufgelöst war, ohne dass es irgendeinen Anlass dazu gab, was einer Freiheitsberaubung gleich kam, weil die Menschen den Platz nicht verlassen konnten. Eine Demo einzukesseln sei nur erlaubt bei Verdacht auf Straftaten. Das sei dann auch kommuniziert worden, und er habe von der Bühne dann erklärt, dass er davon ausgehe, dass die Polizei die Menschen wenigstens einzeln durchlassen werde. Daraufhin sei er von der Bühne gegangen und eben in die andere Richtung als die Mehrheit.
Viviane Fischer äußerte den Eindruck, dass in Berlin die Polizei eben nur bei Corona-Demos besonders aggressiv sei. In Berlin finden ja immer wieder Demonstrationen statt, aber nie habe man eine derartige Aggressivität gesehen. RA Füllmich ist der Meinung, dass man deutlich sehe, dass die Regierung sich offensichtlich gegen klare Gerichtsentscheidungen stelle. Er glaube, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen Judikative und Exekutive hinauslaufen könne. (3)
Er führte aus, dass er glaube, dass die Exekutive mache was sie wolle, da sie meine, auf Grund des Ermächtigungsgesetzes alles machen zu können und hoffe darauf, dass die Bevölkerung es mitmache. Er meinte, dass sie aber diesmal zu weit gegangen seien und verwies auf eine Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichts. Entscheidend wäre die Frage: "Bleibt die Judikative stehen, oder lässt sie sich gleichschalten?"
Friederike Pfeifer erklärte, dass man deutlich erkennen könne, dass die Tendenz dazu hingehe, jeden, der die Maßnahmen in Frage stellt, als "Gefährder" zu behandeln, woraus sich die unterschiedlichen Verhaltensweisen der Behörde gegenüber anderen Demonstrationen erklären lassen. Dort gebe es regelmäßig keinerlei Probleme hinsichtlich Auflagen, Abstand oder Masken.
Sie habe in dem Polizeibus gehört, wie ein Beamter ihr gegenüber sagte, dass er es für gerechtfertigt empfindet, mit Gewalt gegen Gefährder vorzugehen. Alles was gegen die Maßnahmen und damit gegen die Regierung gerichtet ist, wird also als "Gefährdung" betrachtet. Auf der anderen Seite werden die Teilnehmer an solchen Demonstrationen vollkommen verunsichert, indem die Auflagen unklar seien. Sie berichtete von einem Beispiel aus Oldenburg. Ein Demozug war angemeldet, aber bevor der Zug losgehen durfte, wurde eine dreiviertel Stunde kontrolliert, nicht nur, ob die Menschen ohne Maske vom Tragen befreit waren, sondern auch, und das habe sie bis dahin noch nie erlebt, ob die Qualität der Bedeckung ausreichend war.
Als sie dann gefragt habe, worauf sich das begründe, da in den Auflagen keine Angaben zur Qualität des Mund-Nasenschutzes gemacht worden war, dort stand "eine geeignete textile Barriere", da antwortete der Beamte, dass sein Einsatzleiter entscheiden könne, was geeignet sei und was nicht, und das würde auch so im Auflagenbescheid stehen. Aber das war eine glatte Lüge, das stand nicht in dem Bescheid. Im Gegenteil fand man darin, dass auch Schals, Tücher, selbstgemachte Masken usw. geeignet seien.
Wie geht es weiter?
Die Befragung wird in der nächsten Zusammenfassung fortgesetzt und auch noch Hans Scharpf, ein anwaltlicher Berater, angehört.
Quellen:
Grundsätzlich sei hinsichtlich Quellen auf die Internetseiten des Corona-Ausschusses verwiesen.
- https://2020tube.de/video/sitzung-25-die-gefahr-der-gleichschaltung-unseres-rechtssystems-polizeigewalt-und-uebergriffe-von-privaten/
- Die Staatsanwälte erhalten ihre Weisungen vom Justizminister, also der Regierung, die man ja letztendlich verklagen will. Weshalb in Deutschland auch so wenige Strafverfahren gegen Politiker stattfinden, im Gegensatz zu Ländern, deren Justiz unabhängig ist, wie in Italien, oder Länder, welche auf die Akzeptanz der Massen angewiesen sind, um keine Systemfrage aufkommen zu lassen, wie z.B. China.
- Allerdings hat er hierbei offensichtlich den Einfluss der staatstragenden politischen Parteien auf die Besetzung der Richterstellen und die Weisungsbefugnis der Regierungen gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend berücksichtigt.
+++Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. +++ Bildquelle: © OvalMedia
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoinzahlung
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut