Aus dem Klappentext:
Am 28.11.24 begleitete ich vor dem Amtsgericht Bad Kissingen ein Verfahren gegen einen Soldaten, der sich wegen Verweigerung der COVID-Behandlung vor einem zivilen Strafgericht verantworten muss. Wie bekannt, wurde die Duldungspflicht für die COVID-19-Behandlung für Soldaten erst im Mai 2024 nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt, ohne dass der Bundesregierung oder der Bundeswehr jemals verlässliche Zahlen vorlagen, was möglicherweise schon die Einführung der Duldungspflicht verhindert hätte. Die Verweigerung der COVID-Behandlung kann für Soldaten bis zu 3 Jahre Gefängnis nach sich ziehen. Schon mindestens 2 Soldaten haben deswegen Haftstrafen antreten müssen, einer sitzt weiterhin ein. An diesem Tag wurden 2 Zeugen gehört, einmal der Oberstarzt, der für den angeklagten Soldaten zuständig war, und Auskunft darüber geben soll, in welchem Umfang er den Soldaten vor einer COVID-19-Behandlung aufklären konnte, und zum anderen der Disziplinarvorgesetzte des Soldaten, der Auskunft darüber geben soll, welche Maßnahmen er eingeleitet hat, um dem Soldaten bei der Beantwortung seiner Fragen zu helfen. Am 12.12.24 um 11 Uhr ist das Urteil zu erwarten.
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Dieser Beitrag wurde am 2.12.2024 auf dem YouTube-Kanal von Claudia Jaworski veröffentlicht.
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Bildquelle: Claudia Jaworski
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