Eine Erklärung von Bundesverband Arbeiterfotografie und Neue Rheinische Zeitung zur Inhaftierung des Pianisten Arne Schmitt.
Der Bundesverband Arbeiterfotografie und Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) nehmen Stellung zur Inhaftierung des Pianisten Arne Schmitt. Zurzeit läuft ein Berufungsverfahren am Landgericht Berlin – am 3. September 2025 mit dem 12. Prozesstag – wegen angeblichen Landfriedensbruchs bei Protesten gegen das Corona-Manöver (1). Im Rahmen dieses Verhandlungstermins wird der Musiker in Untersuchungshaft verbracht. Die Dauer der Haft ist nach Aussage der Staatsanwaltschaft "nicht prognostizierbar". Der Untersuchungshaftbefehl war durch das Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Herrschaftsmedien schalten sich ein und decken mittels verzerrender Darstellung dieses Vorgehen.
Als Grund für die Inhaftierung wird ein Vorfall angegeben, der sich vor dem Gerichtsgebäude nach dem 11. Prozesstermin am 20. August 2025 abgespielt hat. Arne Schmitt werden Angriffe auf einen Schöffen und einen Justizwachtmeister unterstellt. Da der Beklagte Richter und Schöffen wegen Rechtsbeugung anzuzeigen beabsichtigt, will er deren Namen in Erfahrung bringen. Als einer der Schöffen das Gerichtsgebäude verlässt, versucht Arne Schmitt ihn aufzuhalten und ruft die Polizei zwecks Personalien-Feststellung. Dabei kommt es zu einem Gerangel mit den Justizbeamten, die den Schöffen begleiten. Doch der flieht und entkommt mit seinem Motorroller. Arne Schmitt beruft sich hinsichtlich seines Verhaltens auf § 127 Strafprozessordnung (StPO), in dem es heißt:
"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."
Wie dieser Vorgang zu bewerten sein mag – ob Arne Schmitt tatsächlich befugt war, den Schöffen aufzuhalten – sei dahingestellt. Jedenfalls erscheint die Anordnung der U-Haft absolut überzogen. Dieser Vorgang kann nur als politisch motiviert und der Einschüchterung dienend betrachtet werden. Der Jurist Prof. Martin Schwab sieht den Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) nicht erfüllt.
"Dass es zu einer Körperverletzung gekommen ist, behauptet die Staatsanwaltschaft selbst nicht (...) Noch fragwürdiger ist die Darstellung der Haftgründe."
U-Haft dürfe nur bei Fluchtgefahr oder bei Verdunkelungsgefahr angeordnet werden. "Fluchtgefahr besteht eindeutig nicht." Arne Schmitt "stellt sich seit Wochen dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs. Verdunkelungsgefahr besteht ebenfalls nicht: Es existieren Filmaufnahmen von dem angeblichen Angriff (...) Prozessbeobachter haben das Geschehene (...) mit blankem Entsetzen zur Kenntnis genommen."
Es geht offenbar darum, mit dem Instrument U-Haft kritische Stimmen – wie auch in den Fällen Michael Ballweg und Reiner Füllmich – aus dem Verkehr zu ziehen. Bundesverband Arbeiterfotografie und NRhZ fordern deshalb die sofortige Freilassung des Pianisten Arne Schmitt.
Quellen und Anmerkungen
Zur Vorgeschichte: Arne Schmitt wird Landfriedensbruch vorgeworfen, weil Demonstranten in der Nähe des Brandenburger Tores bei Protesten gegen das Corona-Manöver mit dem Flügel von Arne Schmitt – angeblich von diesem animiert – eine Polizeikette durchbrochen haben sollen. Im April 2023 wurde der Pianist in erster Instanz vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt. Dagegen ist er in Berufung gegangen.
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 9. September 2025 auf nrhz.de.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Straßenmusiker Arne Schmitt spielt in Krakow (Polen)
Bildquelle: Bogdan Khmelnytskyi / shutterstock
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