Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag eine umfassende Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) beschlossen und der Polizei deutlich erweiterte Befugnisse eingeräumt.
Die rund 750 Seiten starke Novelle wurde mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition (CDU/SPD) sowie der AfD-Fraktion gegen die Stimmen von Grünen und Linken angenommen. Kernpunkte sind längere Speicherung von Videoaufnahmen, der massive Ausbau von Videoüberwachung an „kriminalitätsbelasteten Orten“ und der Einsatz von KI, die Live-Bilder auf auffälliges Verhalten auswerten soll.
Zudem werden Eingriffsmöglichkeiten der Polizei vorverlagert: Überwachungsmaßnahmen können sich künftig auch auf Personen erstrecken, die lediglich Kontakt zu Verdächtigen haben; auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel und verlängerte Wohnungsverweise bei häuslicher Gewalt sind vorgesehen.
Die Berliner Polizei darf künftig heimlich Privatwohnungen betreten, um Spionagesoftware zu installieren. Der neue Paragraf 26a des ASOG erlaubt das "verdeckte Betreten von Wohnungen und das heimliche Durchsuchen von Räumen und Sachen". Paragraf 26b gestattet zudem die Online-Durchsuchung von Servern, PCs, Laptops oder auch Smartphones.
Neben der Legalisierung von heimlichen Wohnungsbetretungen erlauben die aktualisierten Vorschriften auch das Hacken von Telefonen und Computern, um die Kommunikation zu überwachen. Die Polizei darf künftig ihre Bodycams in Privatwohnungen einschalten. Das war wegen der vom Grundgesetz garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung bisher nicht erlaubt.
Ebenso erweitert wird die Überwachung im öffentlichen Raum. Die Behörden können nun die Telefondaten aller Personen, die sich an einem bestimmten Ort aufhalten, erfassen, Kennzeichen scannen und Drohnen bekämpfen. Gesichts- und Stimmerkennung dürfen eingesetzt werden, um Personen anhand von Überwachungsbildern zu identifizieren. Dabei darf künftig vermehrt Künstliche Intelligenz eingesetzt werden.
Bei der Überwachung von Telefongesprächen und Chats von Verdächtigen, der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), bekommt die Berliner Polizei mehr Möglichkeiten, die aber überwiegend von Richtern genehmigt werden müssen.
Der Senat spricht von einem der „modernsten und konsequentesten Polizeigesetze“ Deutschlands und verweist auf besseren Schutz vor Terrorismus, organisierter Kriminalität und häuslicher Gewalt. Grüne, Linke und Bürgerrechtsorganisationen warnen hingegen vor einem „Überwachungsstaat“, einer nie dagewesenen Ausweitung von Datenspeicherung und einer Abkehr vom Rechtsstaat.
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Bildquelle: Mo Photography Berlin / shutterstock
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