Aus der Pressemitteilung:
40. Verhandlungstag – Finanzamt berechnet 200.000 € Erstattung – auf Anordnung des Gerichts
Stuttgart, 4. Juli 2025 – Am 40. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg bestätigte ein Finanzbeamter des Finanzamts Stuttgart II: Eine vom Gericht beauftragte Prüfung für das Jahr 2020 ergab eine Steuererstattung von 200.000 Euro zugunsten Ballwegs. Die Verteidigung forderte daraufhin die sofortige Beendigung der Beweisaufnahme – die Staatsanwaltschaft lehnte ab und beharrte auf der steuerlichen Relevanz von Schenkungen an Ballweg.
Rechtsanwalt Löffler fordert: Beweiserhebung beenden – Rechtsfrage klären
Der Zeuge vom Finanzamt hatte erhebliche Erinnerungslücken und konnte zentrale Fragen zur Erstellung der Probeberechnung, die er vor etwas mehr als zwei Wochen am 18. Juni 2025 erstellt hatte, nicht beantworten. Die Verteidigung stellte deshalb einen Antrag auf Vereidigung – das Gericht lehnte ab.
Rechtsanwalt Reinhard Löffler erklärte:
„Die 200.000 Euro Rückzahlung stehen im Prüfvermerk. Jetzt geht es nur noch um eine Rechtsfrage – ob Schenkungen steuerpflichtig sind. Dafür braucht es keine weiteren Zeugen.“
Auch Rechtsanwalt Gregor Samimi plädierte für eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld nach § 153 StPO, die aber keine Schuldeingeständnis voraussetzt. Die Staatsanwaltschaft verweigerte erneut ihre Zustimmung.
„Alle Seiten könnten gesichtswahrend aus dem Verfahren gehen. Doch die Anklage beharrt auf einer Fortsetzung – trotz entlastender Erkenntnisse.“
Staatsanwaltschaft schlägt Bitcoin-Nutzung zur Lebenssicherung vor
Michael Ballweg informierte über die Auswirkungen der ausbleibenden Steuererstattung: Für das Jahr 2020 liegt ein Steuerbescheid auf Basis einer Schätzung der Steuerfahndung vor. Laut aktueller Proberechnung auf Anordnung des Gerichts müsste das Finanzamt daraus nun 200.000 Euro erstatten. Für die Jahre 2021 und 2022 fehlen die Bescheide bislang – das Finanzamt hat eine Bearbeitung verweigert, obwohl insgesamt über 450.000 Euro gepfändet wurden.
Als Ballweg über seine angespannte finanzielle Lage sprach, schlug Staatsanwältin Dr. Gräfe vor, Ballweg solle doch auf die vermeintlichen Bitcoin-Bestände von QUERDENKEN-711 zurückgreifen. Ballweg reagierte sarkastisch:
„Ich stehe vor Gericht, weil mir vorgeworfen wird, Mittel von QUERDENKEN zweckentfremdet zu haben – und nun schlägt die Staatsanwaltschaft vor, genau das zu tun?“
Zwei weitere Zeugen aus dem Umfeld von QUERDENKEN-711
Zwei weitere Zeugen aus der Bürgerbewegung erschienen überraschend vor Gericht. Einer davon war zur Vorführung durch die Polizei geladen worden, da ein ärztliches Attest zuvor nicht angekommen war. Die Aussagen beider Zeugen trugen keine belastenden Erkenntnisse bei. Vielmehr bestätigte ein Zeuge, dass er Geld von Michael Ballweg erhalten habe, das er für Pavillons und Werbeartikel für Demonstrationen in Heinsberg genutzt hätte.
Verteidigung betont wirtschaftliche Belastung durch Fortsetzung
Rechtsanwalt Hans Böhme erklärte, eine Einstellung nach § 153 StPO sei kein Schuldeingeständnis – sondern eine ökonomisch vernünftige Lösung:
„Die Fortsetzung dieses Verfahrens mit weiteren Verhandlungstagen ist unverhältnismäßig – das ist eines Rechtsstaats nicht würdig.“
Ausblick
Der nächste Verhandlungstag findet am Freitag, 11. Juli 2025, vor dem Landgericht Stuttgart statt. Geladen ist ein weiterer Zeuge aus der Steuerfahndung – zuständig für den umsatzsteuerlichen Teil der Ermittlungen.
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Dieser Beitrag wurde am 4.7.2025 auf dem YouTube-Kanal vom Koppverlag veröffentlicht. Die zugehörige Presseerklärung zum Prozess findet man hier.
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Bildquelle: Kopp-Verlag
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