Ein Meinungsbeitrag von Matthias Müller.
Nach vielen Jahren von Gesetzesänderungen und meinungsbildenden Maßnahmen der Medien zur Förderung der “erneuerbaren Energien” hat sich in den letzten Jahren ein Wandel unserer gewachsenen Kulturlandschaft vollzogen. Ganze Regionen sind nach dem Ausbau der “erneuerbaren Energien” nicht mehr zu erkennen. Neben den Landschaftsveränderungen sind die Folgen mittlerweile bei den Einwohnern in der Bundesrepublik und auch im Freistaat Sachsen in unterschiedlicher Form zu spüren. Die Jahrzehnte lange Förderung mit unterschiedlichen Maßnahmen und den einschneidenden Gesetzesänderungen der Ampelregierung haben unser Land gravierend verändert. Langezeit streng geschützte und mit großer Hingabe gepflegte Naturräume, Wälder, einzigartige Landschaften, wertvolle Flora und Fauna werden nahezu flächendeckend unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Klimaschutzes, rücksichtslos dem Ausbau der “erneuerbaren Energien” geopfert.
Schon der gewählte Begriff “erneuerbare Energie” sollte den Trugschluss mit grundlegender physikalischer Bildung offenlegen. Nach dem Energieerhaltungssatz kann Energie weder erzeugt noch vernichtet, sondern nur in eine andere Form umgewandelt werden.
Windenergieanlagen erzeugen keine Energie, sie entziehen der Atmosphäre Bewegungsenergie und verändern lokal Luftströmungen und mikroklimatische Prozesse. Dennoch werden diese Effekte in Genehmigungsverfahren regelmäßig verharmlost oder vollständig ausgeblendet – mit absehbaren Folgen für Mensch und Umwelt.
Die Liste der Belastungen ist lang und wissenschaftlich dokumentiert: Dauerhafter Lärm, Infraschall, Schlagschatten, massiver Flächenverbrauch, Bodenverdichtung und Versiegelung, Eingriffe in Grundwasserstrukturen sowie Abrieb von hochgiftigen Ewigkeitschemikalien. Besonders gravierend sind die katastrophalen Auswirkungen auf die Tierwelt. Der millionenfache Tod von Vögeln und Insekten sowie das qualvolle Verenden von Fledermäusen durch extreme Druckschwankungen werden billigend in Kauf genommen – trotz eindeutiger artenschutzrechtlicher Vorgaben. Was hier stattfindet, ist kein Naturschutz, sondern dessen systematische Aushöhlung.
Gleichzeitig wird der Rechtsstaat gezielt unter Druck gesetzt. Durch politisch verordnete Genehmigungsbeschleunigungen und Sonderregelungen sind die zuständigen Behörden hoffnungslos überlastet. Eine ernsthafte Prüfung entsprechend der komplexen Gesetzeslage, z.B. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Naturschutzgesetz und zahlreiche weiterer, ist faktisch nicht mehr möglich. Anträge müssen binnen drei Monaten nach Vollständigkeit durchgewunken werden, andernfalls drohen Klagen durch die Antragssteller mit erheblichen Kostenrisiken für die in schwere finanzielle Schieflage geratenen sächsischen Landkreise.
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Im Zusammenhang mit diesem Artikel verweist die apolut-Redaktion auf die Pressemitteilung des Bundesverbands Landschaftsschutz (BLS) e.V. vom 7.12.2025. Hier zum Download:
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Bildquelle: Tobias Arhelger / shutterstock
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