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Am Set: Compact-Verbot gekippt!

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Heute fiel vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil im Verfahren gegen das Verbot des Compact-Magazins (und seiner Teilorganisation Conspect Film), das das Bundesministerium des Inneren am 5. Juni 2024 ausgesprochen hatte. Es war der Tag, an dem der Bademantel seine Unschuld verlor nachdem Jürgen Elsässer, Chefredakteur des Magazins, in eben diesem von der vorab informierten Presse abgelichtet wurde, als er der Polizei die Tür öffnete.

Es folgte eine Beschlagnahmung von Büromaterial, Tischen und Stühlen, die allerdings bereits zwei Monate später wieder zurückgetragen werden mussten, da das Bundesverwaltungsgericht im August 2024, nach eingereichter Klage gegen das Verbot, eine aufschiebende Wirkung anerkannte.

Die Zitterpartie für die Mitarbeiter hatte heute ein Ende: das Verbot war rechtswidrig und wurde aufgehoben.

Dennoch erkennt das Gericht das Vereinsrecht in diesem Fall als anwendbar an! Wie wir uns erinnern, die Compact-Magazin GmbH war kurzerhand zu einer Vereinigung erklärt worden. Damit fühlte sich das Bundesinnenministerium zuständig und verbot nicht etwa die Presseerzeugnisse, sondern gleich die ganze "Vereinigung", denn diese „lehne nach ihren Zwecken und ihrer Tätigkeit die verfassungsmäßige Ordnung ab und weise eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf“, wie der heutigen Pressemitteilung zu entnehmen ist.

Weiter heisst es: „Der aus Jürgen Elsässer als Zentralfigur […] bestehende Personenzusammenschluss („Elsässer-Kreis“) bildet einen Verein […] und hat sich der straffen Willensbildung des Erstgenannten unterworfen.“

Als Beispiel wurde das Remigrationskonzept von Martin Sellner angeführt, das von einer „ethnokulturellen Identität“ ausgehe.

In der Gesamtbetrachtung seien die verbotsrelevanten Teile nicht prägend, will heissen: die Themen der Publikationen sind breiter gestreut. Eine „überspitzte“, aber zulässige Kritik wurde anerkannt.

Allerdings wurde auch klargemacht, dass die Grundüberzeugung entscheidend ist und selbst wenn die „zum Ausdruck gebrachten Äußerungen als solche weder strafbar noch rechtswidrig sind“ diese als Indizien für ein Vereinsverbot herangezogen werden können. Das sei ein „Instrument des präventiven Verfassungsschutzes“ und diene dazu „frühzeitig – und ohne strafbares Handeln abwarten zu müssen – tätig werden zu können.“

Jürgen Elsässer, seine Frau, die Anwälte Ulrich Vosgerau, Laurens Nothdurft und die Mitarbeiter feierten es als großen Sieg für die Pressefreiheit und gaben sich gewohnt kämpferisch.

Wenn man die Begründung des Urteils genau liest, klingt es aber eher wie: gerade noch mal davongekommen.

Am Mittwoch, den 25.6.2025, wird es eine ausführliche Pressekonferenz geben. Wir bleiben dran und berichten weiter.


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