Aus dem Klappentext:
Pressemitteilung: 20. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg – Stiftungsthema ohne Substanz für die Anklage
Stuttgart, 11. Februar 2025 – Am 20. Verhandlungstag im Prozess gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart stand die Gründung einer Stiftung im Mittelpunkt. Zwei Zeugen, die Ballweg in diesem Zusammenhang beraten hatten, sagten aus und brachten Klarheit über die Abläufe. Die Staatsanwaltschaft hingegen konnte erneut keine belastbaren Vorwürfe untermauern.
Zeugen bestätigen korrekten Ablauf der Stiftungsgründung
Die beiden geladenen Zeugen, erfahrene Berater im Bereich Stiftungsrecht, zeigten sich bestens vorbereitet und brachten alle relevanten Unterlagen mit. Sie bestätigten, dass Michael Ballweg bei der geplanten Stiftungsgründung nach geltendem Recht gehandelt habe.
Michael Ballweg äußerte sich dazu: „Heute haben wir gesehen, wie Privatwirtschaft funktioniert: Die Zeugen hatten sämtliche Unterlagen dabei, während die Staatsanwaltschaft diese zuvor nicht einmal beschafft hat. Eigentlich wäre es ihre Aufgabe gewesen, entlastende Ermittlungen durchzuführen.“
Staatsanwaltschaft liefert fragwürdige Fragestellungen
Trotz der sachlichen und professionellen Ausführungen der Zeugen entwickelte sich die Befragung teils hitzig. Rechtsanwalt Gregor Samimi beschrieb die Situation: „Die Staatsanwaltschaft verlor sich in Detailfragen zu irrelevanten Aspekten, wie etwa der Dauer von Telefonaten zwischen den Beteiligten. Der Umgang mit den Zeugen war streckenweise konfrontativ, statt auf eine objektive Klärung abzuzielen.“
Samimi betonte zudem, dass sich die Atmosphäre im Gericht mittlerweile entspannt habe: „Nach 20 Verhandlungstagen haben sich die anfänglich eisigen Fronten gelockert. Allerdings ermahnte die Vorsitzende uns heute, nicht mit Prozessbeteiligten auf dem Flur zu sprechen – offenbar gab es Beschwerden von Zeugen.“
Ballweg erneut mit Kontokündigung konfrontiert
Ein weiteres brisantes Thema brachte Michael Ballweg selbst zur Sprache: Die erneute Kündigung seines Bankkontos. „Es ist immer dasselbe: Sobald ich eine Demonstration anmelde, wird mir ein Konto gekündigt. Doch ich mache weiter. Auch dieses Mal wird es eine Demonstration geben, wenn am 13. Februar in Berlin über die Auflösung der Demonstrationen von 2020 verhandelt wird.“
Ausblick: Nächste Verhandlungstage
Am 13. Februar 2025 findet in Berlin eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht statt, bei der es um die rechtswidrige Auflösung der QUERDENKEN-Demonstrationen im August 2020 geht. Michael Ballweg wird vor Ort sein und ruft zur Teilnahme an der begleitenden Demonstration auf.
Der nächste Prozesstag in Stuttgart ist für den 18. Februar 2025 angesetzt. Dann wird die Kriminalhauptkommissarin vernommen, die die Zahlen zu den finanziellen Aspekten des Verfahrens zusammengetragen hat.
Ballweg abschließend: „Es wird spannend sein zu sehen, wie die Kosten für den Berliner Prozess und die Demonstration eingestuft werden. Haben sie etwas mit QUERDENKEN zu tun oder nicht? Wir werden es herausfinden.“
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Dieser Beitrag wurde am 11.2.2025 auf dem YouTube-Kanal vom Koppverlag veröffentlicht. Der zugehörige Textbeitrag findet sich hier.
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Bildquelle: Kopp-Verlag
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