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Justizministerin Hubig plant Entzug passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung

Justizministerin Hubig plant Entzug passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Entzug des passiven Wahlrechts für bis zu fünf Jahre ermöglichen, wenn jemand wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt wird. Dies ist Teil eines Referentenentwurfs des Justizministeriums als Reaktion auf den starken Anstieg politisch motivierter Volksverhetzungsfälle – 2024 um 29,6 % im Internet.

Die Höchststrafe für Volksverhetzung soll von drei auf fünf Jahre Haft steigen. Begründung: Solche Taten überschreiten den zulässigen Meinungskampf und bedrohen die demokratische Gesellschaft. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag war ursprünglich ein Entzug nach mehrfacher Verurteilung vorgesehen, nun auch nach einmaliger.

Der Entwurf geht in den kommenden Tagen an Länder und Verbände.

Kritiker des Referentenentwurfs sehen die neue Strafrechtsverschärfung insbesondere gegen Politiker vermeintlicher extremer Parteien gerichtet. Es handle sich um ein Parteiverbot durch die Hintertür.

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Bild: Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig

Bildquelle: Juergen Nowak / shutterstock


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