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Bundestag beschließt Wehrdienstgesetz – Kernpunkte des neuen Wehrdienstgesetzes

Bundestag beschließt Wehrdienstgesetz – Kernpunkte des neuen Wehrdienstgesetzes

Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes beschlossen. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Wehrdienst zunächst freiwillig bleibt, aber mit verpflichtenden Elementen wie der Musterung für Männer ab 2008 und einer Bereitschaftserklärung versehen ist. Sollte die Bundeswehr ihre Personalziele nicht erreichen, kann die Bundesregierung unter strengen Voraussetzungen und mit Zustimmung des Bundestages die verpflichtende Einberufung zum Wehrdienst anordnen.

  • Der neue Wehrdienst soll attraktiver gestaltet werden, um mehr Freiwillige zu gewinnen und die Reserven zu stärken.
  • Die Musterung für junge Männer ab 2008 wird wieder verpflichtend, der eigentliche Dienst bleibt zunächst freiwillig.
  • Die Bundesregierung erhält die Möglichkeit, bei Bedarf und mit Zustimmung des Bundestages eine verpflichtende Einberufung anzuordnen.

Weitere Details

  • Das Gesetz soll ab 1. Januar 2026 in Kraft treten und die Bundeswehr auf die Herausforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung vorbereiten.
  • Die Entscheidung über eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht bleibt parlamentarisch kontrolliert.

Das Gesetz wurde mit 323 gegen 272 Stimmen angenommen und markiert einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Bundeswehr.

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Bildquelle: Mo Photography Berlin / shutterstock


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