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Bruch des Zwei-Plus-Vier-Vertrages | Von Thomas Röper

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Die NATO will ein neues Hauptquartier in Rostock eröffnen.

Laut Medienberichten will die NATO noch im Oktober ein neues Hauptquartier in Rostock eröffnen. Das wäre ein eindeutiger Bruch des Zwei-Plus-Vier-Vertrages, in dem die deutsche Wiedervereinigung geregelt wurde.

Ein Kommentar von Thomas Röper.

Rostock soll Sitz eines neuen NATO-Kommandozentrums für die Ostsee mit dem Namen Command Task Force Baltic werden. Das neue NATO-Hauptquartier in Rostock soll an das Einsatz- und Führungszentrum der deutschen Marine angegliedert werden und künftig alle Einsätze in und über der Ostsee steuern, schreibt die Ostsee-Zeitung. Ein entscheidender Satz in der Meldung lautet:

„Dafür werden Soldaten aus allen Anrainerstaaten an die Warnow versetzt.“

Außerdem erfahren wir bei der Ostsee-Zeitung auch noch, dass auf dem Gelände von Werften in Warnemünde ebenfalls eine NATO-Basis entstehen soll:

„Zudem soll auf dem Gelände ebenfalls ein Stützpunkt für die Nato entstehen – eine Logistikbasis für das Bündnis. Vom sogenannten „Deployment Hub“ sollen Soldaten und Vorräte, Munition und Kampffahrzeuge jederzeit und schnell verlegt werden können – insbesondere ins Baltikum und nach Skandinavien.“

Der Artikel der Ostseezeitung wurde am 14. Oktober um ca. 3 Uhr nachts veröffentlich. Bisher wurde die Meldung nicht offiziell bestätigt, aber dementiert wurde sie bis zum Abend des 14. Oktobers auch nicht, was darauf hindeutet, dass sie der Wahrheit entspricht, denn normalerweise sind NATO und Bundesverteidigungsministerium schnell mit Dementis bei der Hand.

Der Bruch des Zwei-Plus-Vier-Vertrages

Die Errichtung dieser NATO-Standorte wäre ein klarer Bruch des Zwei-Plus-Vier-Vertrages, in dem die deutsche Wiedervereinigung geregelt wurde. In Artikel 5 des Vertrages wird der Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus der ehemaligen DDR geregelt und auch, dass auf dem Gebiet der DDR niemals ausländische Streitkräfte stationiert werden dürfen, sondern nur Kräfte der Bundeswehr. Am Ende von Artikel 5 Absatz 3 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages heißt es unmissverständlich:

„Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“

Den zweiten Teil des Satzes, dass ausländische Streitkräfte nicht in das Gebiet der ehemaligen DDR „verlegt“ werden dürfen, kann man streng genommen sogar so interpretieren, dass schon der Transport ausländischer Streitkräfte durch das Gebiet der ehemaligen DDR verboten ist, was ja schon lange gängige Praxis ist, wenn Deutschland in NATO-Manövern beispielsweise als Hub dient, um US-Truppen und US-Waffen nach Westdeutschland und von dort aus per Bahn und Straße durch das Gebiet der ehemaligen DDR nach Osteuropa zu verlegen.

Während man über den Transport von ausländischen Truppen durch das Gebiet der ehemaligen DDR noch streiten kann, ist der Zwei-Plus-Vier-Vertrag bei der Einrichtung von NATO-Basen inklusive der Stationierung ausländischer Soldaten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hingegen eindeutig: Das verbietet der Zwei-Plus-Vier-Vertrag ohne Wenn und Aber.

Das scheint man in der deutschen Regierung und der Bundeswehr auch sehr genau zu wissen, denn die Ostsee-Zeitung schreibt auch noch, dass deutsche Stellen sich dazu, offenbar aus gutem Grund, nicht äußern wollen: Während sich die Deutsche Marine auf OZ-Anfrage zurückhält zum neuen Hauptquartier, schwärmen die Bündnispartner in Schweden bereits:

„Mit der CTF Baltic werden wir besser koordiniert und ausgerichtet sein, wenn wir gemeinsam in der Ostsee operieren“,

so Patrik Gardesten, stellvertretender Chef der schwedischen Marine.

„Aufgrund einer sich zunehmend verschlechternden Sicherheitslage ist eine klarere Koordinierung der Seestreitkräfte in der Ostsee und den umliegenden Gewässern erforderlich“,

heißt es in einer Mitteilung der Schweden.

Welche Folgen ein Bruch des Vertrages haben könnte

Vor dem Hintergrund von Meldungen aus skandinavischen und baltischen Ländern, die NATO solle Russland, das mit St. Petersburg und Kaliningrad immerhin zwei große Städte an der Ostsee hat, den Zugang zur Ostsee verwehren, ist klar, dass Russland die Einrichtung des NATO-Stützpunktes in Rostock als feindlichen Schritt empfinden dürfte.

In Russland, das bei der deutschen Wiedervereinigung eine entscheidende Rolle gespielt hat, weil vor allem Frankreich und Großbritannien anfangs strikt gegen die deutsche Wiedervereinigung waren und es die Sowjetunion war, die sich für die Wiedervereinigung eingesetzt hat, dürfte das den Stimmen, die offen darüber nachdenken, die Anerkennung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages zurückzuziehen, weiteren Auftrieb geben. Welche Folgen das haben könnte, ist kaum abzusehen, denn auch andere Länder könnten sich diesem Schritt aus unterschiedlichen Gründen anschließen.

Mir fällt dabei zum Beispiel spontan Polen ein, dass von Deutschland über eine Billiarde Euro Reparationen für die Schäden des Zweiten Weltkriegs fordert. Deutschland argumentiert unter anderem damit, dass mit in Kraft treten des Zwei-Plus-Vier-Vertrages alle Ansprüche abgegolten sind. Würde sich Polen, zusammen mit anderen Staaten, die auch gerne Geld von Deutschland nehmen würden, mit Hilfe von irgendeinem juristisch-politischen Trick einer Nicht-Anerkennung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages anschließen, was nicht jetzt, sondern auch erst in zehn Jahren passieren könnte, könnte das für Deutschland sehr teuer werden.

Die Bundesregierung spielt hier also mit einem langfristig gefährlichen Feuer, um die aktuelle anti-russische Politik zu befriedigen.

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt natürlich Spekulation, aber das ist eines der möglichen Szenarien, wenn Russland aufgrund dieses sehr offenen Verstoßes – und der früheren Verstöße – Deutschlands gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag beschließt, seine Unterschrift und die Anerkennung des Vertrages zurückzuziehen.

Frühere Verstöße Deutschlands gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag

Ich habe bereits vor einigen Monaten über die Verstöße Deutschlands gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag berichtet und wiederhole das aus aktuellem Anlass noch einmal.

Die verschiedenen Bundesregierungen haben danach aber immer wieder gegen Bestimmungen aus dem Vertrag verstoßen. Artikel 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages lautet beispielsweise:

„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“

Der Krieg der NATO gegen Jugoslawien 1999, an dem Deutschland sich beteiligt hat, war unzweifelhaft ein Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, denn laut der UN-Charta darf militärische Gewalt gegen einen anderen Staat nur zur Selbstverteidigung bei einem Angriff oder mit Erlaubnis des UN-Sicherheitsrates eingesetzt werden. Jugoslawien hatte aber weder einen anderen Staat (und schon gar keinen NATO-Staat) angegriffen und der UN-Sicherheitsrat hat den Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien nicht erlaubt. Der damalige Bundeskanzler Schröder hat Jahre später selbst offen zugegeben, dass er damit gegen das Völkerrecht verstoßen hat.

Übrigens hat Deutschland auch beim Minsker Abkommen gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag verstoßen. Oder wie lässt sich Merkels Eingeständnis, sie habe das Minsker Abkommen nie umsetzen, sondern nur Zeit gewinnen wollen, um die Ukraine für einen Krieg gegen Russland zu bewaffnen, mit der Aussage im Zwei-Plus-Vier-Vertrag, „daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen“ werde, in Einklang bringen?

Das waren nur Beispiele für klare Verstöße gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag, die Liste ließe sich fortsetzen.

Verstöße gegen die Präambel

Solche Verträge haben Präambeln, also eine Art Vorwort, die nicht Teil des Vertrages sind, aber als Absichtserklärung für die Interpretation des Vertragstextes wichtig sind. In der Präambel des Zwei-Plus-Vier-Vertrages steht beispielsweise, die Unterzeichner, also auch das wiedervereinigte Deutschland, seien:

„ENTSCHLOSSEN, die Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen, ÜBERZEUGT von der Notwendigkeit, Gegensätze endgültig zu überwinden und die Zusammenarbeit in Europa fortzuentwickeln“

Das Problem ist, dass Deutschland zu den Staaten gehört, die die Sicherheitsinteressen Russlands ignorieren. Ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass der wohl wichtigste Grund für Russlands militärisches Eingreifen in der Ukraine die – von Deutschland unterstützte – Entschlossenheit des Westens war, die Ukraine in die NATO zu ziehen. Russland fühlt sich dadurch in seiner Sicherheit so sehr bedroht, dass es keinen anderen Weg mehr gesehen hat, den NATO-Beitritt der Ukraine gewaltsam zu verhindern.

Man muss diese Sichtweise nicht teilen, aber wer völkerrechtlich rechtsverbindlich unterschreibt, „ENTSCHLOSSEN“ zu sein, „die Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen“, der kann die Sicherheitsinteressen anderer Staaten nicht einfach ignorieren, wie Deutschland es 2021 und 2022 vor der Eskalation in der Ukraine getan hat. Russland hat schließlich bis zuletzt Gespräche über gegenseitige Sicherheitsgarantien gefordert, während der Westen es sogar abgelehnt hat, darüber auch nur zu verhandeln.

Hätte Deutschland sich entsprechend der Präambel des Zwei-Plus-Vier-Vertrages verhalten und die Sicherheitsinteressen Russlands berücksichtigt, indem Deutschland den drohenden NATO-Beitritt der Ukraine verhindert oder die USA und die NATO wenigstens dazu gedrängt hätte, ernsthaft mit Russland zu verhandeln, hätte es die Eskalation des Bürgerkrieges in der Ukraine im Februar 2022 nicht gegeben.

Mehr noch: Die deutsche Bundesregierung erklärt heute, über die Sicherheitsordnung in Europa müsse ohne Russland gesprochen werden. Auch das ist ein klarer Vertragsbruch, denn das bedeutet, dass Deutschland eine Sicherheit gegen Russland schaffen will, anstatt eine gemeinsame Sicherheit auf dem europäischen Kontinent zu schaffen. Wie ist das mit der im Zwei-Plus-Vier-Vertrag verkündeten ENTSCHLOSSENheit, „die Sicherheitsinteressen eines jeden“ – also auch Russlands – „zu berücksichtigen“, vereinbar?

Deutschland hat also ganz eindeutig schon lange gegen die Präambel des Zwei-Plus-Vier-Vertrages verstoßen. Nun kommt ein weiterer offener und grober Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen selbst hinzu.

+++ Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. +++ Dieser Beitrag erschien zuerst am 14. Oktober 2024 bei anti-spiegel.ru +++ Bildquelle: Alexandre Rotenberg / shutterstock


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