Am Set

Am Set: Goodbye Nancy! Die Geschichte des Compact-Verbotes

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Große Erleichterung ging durch die alternative Medienszene als am Dienstag, 24. Juni 2025, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot der Compact-Magazin GmbH, beziehungsweise der Vereinigung „Elsässer-Kreis“ aufhob.

Ein Sieg für die Pressefreiheit? Nicht unumwunden, denn das Behandeln der Medienmacher als Vereinigung sah das Gericht als legitim an und monierte gewisse Inhalte als nicht mit Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar, da sie gegen die Menschenwürde verstoßen würden. Es sei nur nicht in ausreichendem Maße prägend, als dass ein Verbot bestand haben könne. Das ist bei Lichte betrachtet ein dürrer Sieg. Die Beobachtungen gehen weiter.

Ein ähnliches Signal geht von dem gleich am nächsten Tag bundesweit durchgeführten „Aktionstag gegen Hass und Hetze im Netz“ aus. Es kam zu 65 Wohnungsdurchsuchungen. 140 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

Das ist wohl der starke Staat, mit dem es der Bürger zu tun bekommt, wenn er ihn "verhöhnt". Man darf sich fragen, wie dünnhäutig dieser geworden ist, wenn er sich durch Meinungsäußerungen, seien sie noch so boshaft, delegitimiert fühlt?

Anderseits springt die Nutzlosigkeit solcher repressiven Maßnahmen ins Auge: Der Verbotsprozess war für Compact eine wunderbare Marketing-Campagne. Auch der Zustimmung der AfD hat die Ausgrenzung und Schmähung im öffentlichen Diskurs kaum Abbruch getan, im Gegenteil.

In diesem Sinne darf der Staat sein wahres Gesicht gerne so offen zeigen, wie er es tut. Der Bademantel liegt bereit!

Wir beleuchten hier noch einmal die ganze Geschichte des Compact-Verbotes und zeigen Ausschnitte der Compact-Pressekonferenz vom 25. Juni 2025 in Potsdam.


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