Wenn Bänker zu Richtern werden | Von Richard Richter (Podcast)

Wie eine regionale Volksbank die republikanischen Grundlagen unserer Gesellschaft infrage stellt.

Von Richard Richter.

Stellen Sie sich vor, Eltern richten für ihren fünfjährigen Sohn bei einer regionalen Bank einer westfälischen Kleinstadt ein Taschengeldkonto ein. Stolz schiebt der Fünfjährige seine ersten gesparten Groschen der Bankangestellten zu. Stellen Sie sich weiter vor, dass die Eltern des Kindes für dieses Taschengeldkonto die regionale Bank der Kleinstadt ausgewählt haben, bei der ihre eigenen Eltern bereits ein Konto besaßen, weshalb der Vater sich auch als Kundenvertreter für die Bank einsetzt.

Stellen Sie sich weiter vor, dass aus dem fünfjährigen Jungen mit der Zeit ein erwachsener Mann und aus dem Taschengeldkonto schließlich ein Geschäfts- und Firmenkonto wird. Von diesem Geschäftskonto wird schließlich eine Firma betrieben, die klein anfängt, zunächst unter großen Mühen Dokumentarfilme produziert, aber mit der Zeit zu einem internationalen Medienunternehmen aufsteigt.

Aus dem 5-Jährigen ist inzwischen ein 48-jähriger Manager geworden. Das über drei Generationen gewachsene Verhältnis zur Bank ist so tief, dass der Gründer des mittlerweile weitverzweigten Medienunternehmens Genossenschaftsanteile der Bank erwirbt. Der Wechsel zu anderen Banken kommt ihm gar nicht in den Sinn. Obwohl die Firma längst die Heimatstadt verlassen hat und zu einer Unternehmensgruppe mit Einzelfirmen in Berlin, Paris, Rom und Köln herangewachsen ist, obwohl internationale Geldtransfers von Großbanken weit besser abgewickelt werden können, bleibt die Firma mit ihren 50 Mitarbeitern der regionalen Bank verbunden.

Bis eines Tages ein Brief ins Haus flattert, in dem die Bank der Firma unerwartet und ohne Begründung die Kündigung ihres wichtigsten Geschäftskontos mitteilt. Erst durch Nachfragen kommt ans Licht, dass sich ein anderer Kunde über die Medienarbeit des Unternehmens beschwert habe. Diese Beschwerde war wiederum durch zwei schlecht recherchierte und teils beleidigende Artikel im Berliner „Tagesspiegel“ ausgelöst worden.

Da das nun gekündigte Konto bereits vielfach in Schrift und Bild beworben wurde und für Spendengelder gedacht war, lässt es sich nicht so einfach durch ein neues ersetzen. Die Finanzierung der Firma droht durch das überraschende Handeln der Bank Schaden zu nehmen: Dem Medienunternehmen droht ein ernsthafter finanzieller Verlust, zugefügt von der Bank des Vertrauens, der eigenen Haus- und Familienbank, von der der Firmenchef eigens Anteile erworben hatte und bei der seine Familie in dritter Generation ihre Konten unterhält.

Was sich wie die Handlung eines schlechten Films ausnimmt, ist tatsächlich passiert. Und zwar nicht in einem diktatorisch-totalitären Staat, sondern in Deutschland, um genau zu sein, im westfälischen Lippstadt. Die regionale Bank, die ihren langjährigen Kunden über Nacht ins Nichts fallen ließ, ist die Volksbank Beckum-Lippstadt und die betroffene Firma heißt OVALmedia.

Geleitet wird sie von Robert Cibis. Da für die Kündigung zwei schlecht recherchierte sowie ehrenrührig und rufmörderisch wirkende Artikel im Berliner „Tagesspiegel“ ausschlaggebend gewesen sind – die wiederum einen Nachahmer in der Lippstädter Regionalpresse gefunden hatten –, hat OVALmedia gegen den „Tagesspiegel“ als Urheber des Affronts Klage erhoben.

Der Fall wird derzeit vor Gericht verhandelt, doch auf eine Gerichtsentscheidung wollte die Volksbank Beckum-Lippstadt nicht warten. Die Volksbank Lippstadt ergriff Partei und kündigte OVALmedia kurzerhand das Konto.

Um die Bedeutung dieser Vorgänge zu verstehen, bedarf es einiger Reflexionen auf die Grundlagen unseres politischen Systems. Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Republik. Es gehört zum Wesen einer republikanischen Ordnung, dass die politische Auseinandersetzung in ihr auf bestimmte Sphären eingegrenzt wird. Diese sind im Wesentlichen das Parlament, die Presse, die Gerichte, Verbände und Vereine und nicht zuletzt auch „die Straße“, nämlich in Form von Demonstrationen, Öffentlichkeitsarbeit etc.

Dabei müssen allerdings bestimmte Formen eingehalten werden, eine Demonstration z. B. muss angemeldet werden, ein Parlamentarier muss gewählt sein und seine Redezeit abwarten, die Presse wiederum darf nicht einfach verleumderisch agieren und muss sich an bestimmte journalistische Standards halten, andernfalls muss sie mit Gerichtsverfahren rechnen. Dieser politischen Sphäre der Republik steht eine unpolitische Sphäre gegenüber, die für ihren Erhalt mindestens ebenso wichtig ist.

Denn damit in einer Republik die politische Auseinandersetzung in geordneten Bahnen verlaufen kann, bedarf es nicht nur der Parlamente, der Wahlen, der Presse und der Gerichte; es bedarf auch einer Sphäre, die ausdrücklich von der politischen Auseinandersetzung ausgenommen ist.

Diese unpolitische Sphäre wird von den zur Erhaltung der Gesellschaft notwendigen Institutionen bestimmt, also den Schulen, den Krankenhäusern, den Geschäften, der Strom- und Wasserversorgung und den Banken. Die Supermärkte zum Beispiel sind für alle Menschen geöffnet, auch für die Wähler extrem rechter oder extrem linker Parteien. Das Gleiche gilt für die Strom- und Wasserversorgung, den Zugang zu Schulen und Krankenhäusern usw.

Die Herausnahme bestimmter gesellschaftlicher Institutionen aus der politischen Auseinandersetzung stiftet überhaupt erst die Gemeinschaft, die dann zur Grundlage der politischen Auseinandersetzung werden kann. Indem darauf verzichtet wird, die alltäglichen Dienstleistungen des gesellschaftlichen Lebens zu politisieren, wird erst die Freiheit ermöglicht, deren genaue Bestimmung dann selbst zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung werden kann.

Dass dies keine Selbstverständlichkeit ist, sieht man allerdings immer wieder an Gesellschaften, deren republikanische Ordnung zerfällt und schließlich in einen Bürgerkrieg übergeht. Hier wird die Herrschaft einer bestimmten politischen Position zur Totalität, die alles in ihrem Einfluss- und Machtbereich ergreift und durchdringt.

Wer beispielsweise vor einigen Jahren im syrischen Bürgerkrieg in einer vom Islamischen Staat (IS) eroberten Stadt lebte, war damit konfrontiert, dass mit einem Mal alle gesellschaftlichen Dienstleistungen vom Einkauf bis zur Strom- und Wasserversorgung an die Bedingung einer Unterordnung unter das fundamentalistische Verständnis des Islams geknüpft wurden. Wer dem Todes- und Opferkult dieser islamischen Sekte nicht folgen konnte, dem wurde durch den Entzug des Zugangs zu öffentlichen Institutionen kurzerhand die Existenzgrundlage entzogen.

Erst vor diesem Hintergrund wird deutlich, welch ein hohes zivilisatorisches Gut die Aufteilung der Gesellschaft in politische und unpolitische Sphären eigentlich bedeutet. Es ist Ausdrucks eines Gesellschaftsvertrages, der jedem Bürger unabhängig von seiner politischen Position, unabhängig auch von seinem materiellen und gesellschaftlichen Status, dieselben Grundrechte zuerkennt.

Doch der Bürgerkrieg ist nicht die einzige Situation, in der die Selbstbegrenzung der politischen Sphäre unvermittelt aufgehoben werden kann. Auch im Zuge der Errichtung einer Diktatur lässt sich vergleichbares beobachten.

Die NS-Herrschaft ist hierfür ein klassisches Beispiel: Lange bevor die Juden in die Konzentrationslager deportiert wurden, wurde ihnen der Zugang zu öffentlichen Institutionen immer weiter erschwert. Wer als Jude im Dritten Reich lebte, musste in ständiger Angst leben, keinen Zutritt mehr zu Geschäften zu erlangen. Ihm konnte die Wohnung gekündigt oder der Strom abgestellt werden, ohne dass besondere Chancen bestanden hätten, juristisch dagegen vorgehen zu können. Die Worte „Kauft nicht bei Juden“ sind ins historische Gedächtnis dieser Nationen eingegangen und gelten bis heute als Ausdruck des barbarischen Charakters der Nazizeit.

Ein Teil der Bevölkerung wurde sozusagen für vogelfrei erklärt. Besonders beängstigend war für die jüdische Bevölkerung die Kündigung von Bankkonten. Deren Vorhandensein bildete nämlich eine der Voraussetzungen, um Geld ins Ausland zu transferieren und so überhaupt in der Lage zu sein, das Dritte Reich rechtzeitig verlassen zu können. Die Politisierung der gesellschaftlichen Existenzsphäre diente somit auch dazu, die Betroffenen wehrlos zu machen, ihnen Schritt für Schritt die Möglichkeit zur Verteidigung ihrer Grundrechte und schließlich sogar die Möglichkeit zu Flucht zu nehmen.

Aus dieser historischen Erfahrung erwuchs das politische Selbstverständnis der Bonner Republik, nämlich eine solche gefährliche Universalisierung des Politischen nie wieder zuzulassen. Bis heute nehmen freiheitlich gesonnene Schriftsteller von Kurt Tucholsky, Hermann Hesse, Erich Kästner und Thomas Mann über Bertolt Brecht und Heinrich Böll bis hin zu Günther Grass sowie Schriftsteller aus der DDR wie Stefan Heym und Christa Wolf einen bevorzugten Platz in deutschen Schulbüchern ein. Nie wieder soll es einen Staat geben, der seine Bürger in Gut und Böse aufteilt und den als unerwünscht Markierten den Zugang zu grundsätzlichen Dienstleistungen der Daseinsversorgung vorenthält.

Der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist nicht ohne Grund der erste unserer Verfassung.

Erst durch diese Zusammenhänge wird deutlich, in welchen ungeschriebenen Gesellschaftsvertrag die Volksbank Beckum-Lippstadt eingegriffen hat. Sie hat im Widerspruch zu den gesellschaftlichen Gepflogenheiten eine im Grunde genommen unpolitische Dienstleistung politisiert. Nun hat der Autor dieses Artikels sich mittels einer Medienagentur mit Fragen an den Vorsitzenden des Vorstandes der Bank, Stefan Hoffmann, gewendet und versucht herauszufinden, wer für diese Entscheidung die Verantwortung trägt. Leider hat die Bank nur sehr ausweichend und lediglich durch Ihren Pressesprecher reagiert. Die Bank wollte keinen Verantwortlichen benennen.

Hätten jene unbekannten Herren und möglicherweise auch Damen von der Volksbank Beckum-Lippstadt, die die Kündigung aussprachen, das Bedürfnis gehabt, sich von der Arbeit OVALmedias zu distanzieren, so hätte der oder die Betreffende das ohne Probleme durch eine öffentliche Stellungnahme, sagen wir einen Zeitungsartikel oder Leserbrief, tun können. Dies wäre das für eine republikanische Gesellschaftsordnung angemessene Handeln gewesen. Die politische Auseinandersetzung hätte dann in der dafür vorgesehenen Sphäre stattgefunden. Die Kündigung eines Kontos unter Inkaufnahme eines erheblichen finanziellen Schadens für die betroffene Firma überschreitet dagegen den Rahmen einer republikanischen Gesellschaftsordnung.

Nun könnte man einwenden, dass die soeben herangezogenen Vergleiche mit dem syrischen Bürgerkrieg und der NS-Zeit überzogen wären. Schließlich könne es immer mal einen Konflikt zwischen einer Bank und einem einzelnen Unternehmen geben, deshalb müsse man nicht gleich einen Vergleich zum Dritten Reich bemühen. Dieser Einwand wäre legitim, wenn es sich wirklich nur um einen Einzelfall handeln würde.

Doch das Vorgehen der Lippstädter Volksbank ist leider keine Ausnahme: Immer häufiger wurden in den letzten Monaten vermeintlich unliebsamen Institutionen oder Personen Konten gekündigt. Ob es sich um den deutschen Ableger von Russia Today handelt, dem russischen Äquivalent zur Deutschen Welle, dem durch Kontokündigung die Arbeit in Deutschland erschwert wurde.

Oder ob es sich um einen im wissenschaftlichen Dienst des Bundestages tätigen Mitarbeiter handelt, der für den vermeintlich „falschen“ Bundestagsabgeordneten forscht. Immer häufiger werden Kontokündigungen zu einem Mittel der politischen Auseinandersetzung. Einzelne alternative Medien wie KenFM sehen sich bereits genötigt, ihre Leser und Zuhörer um Spenden in Bitcoin zu bitten, da sie bereits die Kündigung ihrer Ersatzkonten und damit den Ausschluss von allen Banktransaktionen antizipieren.

Die befürchtete Aufhebung der für eine Republik zentralen Grundsätze ist somit keine Schimäre, sondern nimmt für viele Journalisten, Filmemacher und Medienschaffende immer konkretere Formen an. Steuern wir auf eine Situation zu, in der kritische Journalisten, Publizisten und Filmemacher durch Kontensperrungen nicht länger ihrer Arbeit nachgehen können? Tatsächlich muss man bereits jetzt befürchten, dass nach dem Bankenausschluss womöglich die Stromversorgung oder sogar der Zugang zu Schulen und Kindergärten an politisches Wohlverhalten geknüpft werden könnte. Der Phantasie sind hier tatsächlich keine Grenzen gesetzt; schließlich konnte man sich vor Ausbruch der Coronakrise politisch motivierte Kontenkündigungen auch noch nicht vorstellen.

Nun ist die Tätigkeit der Firma OVALmedia nie rechtlich beanstandet worden. Die Firma hat mit ihren Dokumentarfilmen und Interviewsendungen kein geltendes Gesetz verletzt. Wenn eine Bank sich aber dazu entschließt, rechtlich einwandfreies Verhalten zu sanktionieren, dann stellt sich die Frage, welches andere Kriterium als die juristische Unterscheidung zwischen Legalität und Illegalität dabei zum Tragen kommt. Kommen dabei Wertmaßstäbe außerhalb der Rechtssphäre zur Anwendung, so ist der Diskriminierung auf Basis von weltanschaulichen Kriterien Tür und Tor geöffnet.

Aus diesem Grund hat sich unsere Redaktion mit der Frage an die Bank gewendet, ob nun auch bald Mitglieder einer „falschen“ Partei, Gläubige einer „falschen“ Religion, Träger einer „falschen“ Hautfarbe oder Menschen einer „falschen“ Herkunft/Nationalität mit einer Kontokündigung zu rechnen hätten?

Leider hat die Bank auch auf diese Frage nur sehr ausweichend reagiert, etwa indem sie auf die Hygienestandards verwies, die die Bank einhalte. Weitere Nachfragen wurden nicht mehr beantwortet.

Nun ist anzunehmen, dass jene, die innerhalb der Volksbank Beckum-Lippstadt die Entscheidung zur Kündigung des Kontos zu verantworten haben und die Ihre Identität nicht enthüllen möchten, in dieser Tiefe über die Grundlagen unseres politischen Systems gar nicht nachgedacht haben. Vermutlich sind die Verantwortlichen bei der Volksbank Beckum-Lippstadt einfach nur einer gerade vorherrschenden Tendenz des Zeitgeists gefolgt, als sie der Beschwerde eines Kunden über die Arbeit von OVALmedia stattgaben und das wichtigste Konto der Firma kurzerhand kündigten.

Hatte Twitter nicht unlängst noch Donald Trumps Account kurz vor dem Ende seiner Präsidentschaft sperren lassen? Warum – so  mögen sich die Verantwortlichen bei der Volksbank gedacht haben – soll dann nicht auch eine Regionalbank das Recht haben, einem Kunden, der politisch nicht leicht einzuordnen ist, das Konto zu entziehen? Die Bank scheint sich einem vorherrschenden Trend als dem einfachsten und bequemsten Weg angeschlossen zu haben.

Doch in diesem Fall wären es nicht nur Bequemlichkeit und mangelndes Bewusstsein über die politische Bedeutung des eigenen Handelns, die ein Problem bei der Volksbank Beckum-Lippstadt darstellten. Das Handeln der Bank wäre selbst dann problematisch, wenn man politische Bezüge beiseite ließe und es ausschließlich an den Kriterien des Bankwesens selbst bemäße.

Der Fall zeigt nämlich, wie die Bank allgemein auf Akte der Rufschädigung reagiert. Nun ist Vertrauen die wichtigste Ressource, die einer Bank zur Verfügung steht. Und dieses Vertrauen hat sich vor allem dann zu bewähren, wenn langjährige Kunden der Bank plötzlich verunglimpft werden. Die Konfrontation mit einer Rufschädigung durch Dritte ist sozusagen der Lackmustest und Prüfstein für jede Bank. Wer sich hier nicht bewährt, der hat überhaupt als Bank versagt. Hier zeigt sich, inwiefern eine Bank wirklich eine professionelle Bank ist – also eine Bank des Vertrauens –, oder ob sie dies nur vorgibt zu sein.

Die genannten Artikel über das Medienunternehmen OVALmedia im Berliner „Tagesspiegel“, die vermutlich die Kündigung ausgelöst haben, verstießen gegen eine ganze Reihe journalistischer Standards. Es handelte sich um Artikel, die für einen durchschnittlich intelligenten Leser bereits nach der ersten Lektüre ohne Probleme der Yellow Press zugeordnet werden konnten.

Wie der Autor dieser Zeilen unlängst in dem Text „Der zerbrochene Tagesspiegel“ herausgearbeitet hat, stützen sich die beiden Artikel auf Mutmaßungen und Gerüchte und versuchen, durch eine mehr oder weniger geschickte Montage flüchtiger Eindrücke in Bildzeitungsmanier die Firma OVALmedia in ein ungünstiges Licht zu rücken. Wirkliche Beweise werden hingegen nicht präsentiert.

Alle Robert Cibis in den Mund gelegten Zitate wirken eher harmlos, weshalb sich viele nach Veröffentlichung mit dem angegriffenen Unternehmen solidarisierten.

Die Frage ist nur, warum ausgerechnet die Volksbank Beckum-Lippstadt als langjähriger Geschäftspartner von OVALmedia diese Solidarität vermissen ließ? Warum konnte die Bank nicht wenigstens neutral bleiben und die Gerichtsentscheidung im Rechtsstreit mit dem „Tagesspiegel“ abwarten? Eine andere Möglichkeit hätte darin bestanden, dass der Firmenkundenchef der Bank den Kontakt zu Robert Cibis gesucht hätte – ein persönliches und ergebnisoffenes Gespräch im Vorfeld hätte vieles klären können.

Kurz: Es stand eine Vielzahl alternativer Handlungsmöglichkeiten offen. Stattdessen sieht es so aus als habe sich die Volksbank Beckum-Lippstadt selbst die Rolle eines Gerichts angemaßt? Und das gegenüber einem gut zahlenden und seit Kindheitstagen treuen Kunden und Anteilseigner, dessen Familie – man muss es sich noch einmal vergegenwärtigen – seit drei Generationen mit der Bank verbunden ist.

Wenn sogar ein solches Familienunternehmen mit ca. 50 Mitarbeitern und einem Millionenumsatz vor willkürlichen Sanktionen der eigenen Hausbank nicht sicher sein kann, wer kann dann in Zukunft überhaupt noch seiner Hausbank vertrauen?

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle:    Heinsdorff Jularlak/ shutterstock

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