Verfassungsrecht auf Widerstand? | Von Dirk Pohlmann (Podcast)

Ein Kommentar von Dirk Pohlmann.

Artikel 20 des Grundgesetzes ist einer der wesentlichen Normen des Grundgesetzes. Das bedeutet konkret, dass die ersten 3 Absätze des Artikel 20 in ihrem Bestand und Sinn nie geändert werden dürfen. Das gilt ansonsten nur noch für den Artikel 1, der die Würde des Menschen und die Menschenrechte als Grundlage und Zweck allen staatlichen Handelns festschreibt. 

In den ersten 3 Absätzen des Artikel 20 wird festgelegt, dass Deutschland eine Demokratie mit Wahlen ist, ein Sozialstaat, ein Bundesstaat, in dem die Länder wichtige Regelungen treffen können und eine Republik. Die Umwandlung Deutschlands in eine Monarchie ist also nicht mehr legal möglich.

Wörtlich lautet der Artikel 20:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Den ersten 3 Absätzen wurde 1968 ein vierter hinzugefügt. Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes lautet:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Was bedeutet dieses Recht zum Widerstand gegen die Abschaffung der verfassungsmäßigen Ordnung?

Das Recht auf Widerstand gegen eine tyrannische Herrschaft wurde von verschiedenen Philosophen seit dem Altertum deklariert. Aber dieses Recht ist ein Naturrecht jenseits des kodifizierten Rechts, also eine Idee und kein Gesetzestext. Ein juristisches Recht auf Widerstand gibt es in dieser Form nur in Deutschland. Das hat seine Gründe.

Jede Verfassung steht auf einem hohen Sockel und wird in vielen Sonntagsreden mit geradezu religiöser Inbrunst gleichsam als Zentralheiligtum des jeweiligen Staates beschworen. Wer erfolglos einen Staatsumsturz versucht, wird vom obersten Gericht des weiter bestehendes Staates nicht nur verurteilt, sondern auch als widerlicher Abschaum denunziert, bevor man ihn hinrichtet. Wie papiern der Anschein von staatlicher Ewigkeit ist, dessen Erscheinungsform die Verfassung ist, sieht man an den Schauprozessen gegen die Verschwörer des 20. Juli, die Hitler töten wollten. „Sie sind ja ein schäbiger Lump!“ dröhnte Roland Freisler als Staatsrepräsentant aus seiner edlen Robe, als ihm Graf Schwerin im Volksgerichtshof zur Erniedrigung und Vernichtung vorgeführt wurde.

Wie gesagt, Deutschland ist ein Sonderfall. Wenige Jahre später war Freisler die Symbolfigur eines schäbigen Lumps, und Graf Schwerin ein hochgeehrter Widerstandskämpfer, nach dem Straßen benannt wurden. Es gab eine neue politische Ordnung, Ergebnis eines verlorenen Krieges mit einer neuen Verfassung: dem Grundgesetz. Einerseits. Andererseits war es so: Der deutsche BND Chef und Nazigeneral Gehlen, ein treuer Diener des 3. Reiches und dann der USA , ein schäbiger Lump und erfolgreicher Karrierist, war in Sachen Helden des 20. Juli der Meinung: „Einmal Verräter, immer Verräter“ und ließ die Widerstandskämpfer auch in der BRD überwachen. Der neue Staat machte es ihm möglich. Verfassung hin oder her. So sieht es ungefähr aus, das realexistierende staatliche Zentralheiligtum. Von außen immer prächtig, von innen oft weniger und manchmal stinkt es wie eine Bahnhofsunterführung.

Es nützt nichts, das nur zu beklagen. Damit der Staat nicht verkommt, ist ständige Anstrengung, Wachsamkeit und Reparaturarbeit all seiner Institutionen nötig und in einer Demokratie sind dazu insbesondere auch die Einwohner sowie eine vielgestaltige, lebendige Öffentlichkeit aufgerufen.

Die Verfassung ist zentral, sie ist wichtig, sie muss hochgehalten werden. Aber sie ist im idealen Fall nur die Kodifizierung eines realexistierenden Geisteslebens. Nicht der Text garantiert die Existenz des Geistes, der Geist garantiert die Wirksamkeit der Verfassung.

Das deutsche Grundgesetz ist aber auch die Grundlage aller anderen rechtlichen Vorschriften und insofern tatsächlich höchst wirksam, keinesfalls nur eine Absichtserklärung im Sinne des  Komikers Groucho Marx: „Dies sind meine Prinzipien! Falls Sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch ein paar andere.“ Denn aus der deutschen Verfassung folgen alle anderen juristischen Vorschriften mit Notwendigkeit. Sie ist Manifest und zentrales Regelwerk gleichzeitig.

Die deutsche historische Erfahrung mit Verfassungen ist wegen der Machtübernahme der Nazis einzigartig. Eine außerordentlich vitale Kulturnation verkam in den 30er Jahren innerhalb weniger Jahre zu einem Tiefpunkt der Menscheitsgeschichte. Rückblickend wurde als eine Ursache dieser selbstverschuldeten Katastrophe die Weimarer Verfassung identifiziert. Deswegen wurden im Grundgesetz neue Vorschriften als Brandmauer eingezogen. Das Regieren über den Ausnahmezustand, einer der Faktoren, der die Weimarer Demokratie zerstörte, wurde von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes deshalb in bester Absicht gestrichen. Das Grundgesetz insgesamt ist von gutem Willen geprägt, es ist der ehrliche Versuch eines Neuanfangs. Aber die Bundesrepublik wurde nicht durch den Verfassungstext bestimmt, sondern von der politischen Wirklichkeit, sie veränderte sich durch die Netzwerke alter Nazis in neuen Führungspositionen, durch die Wiederbewaffnung, den Aufbau der Bundeswehr und der Umbenennung der CIA Organisation Gehlen in BND, in einen Staat der teilweisen Restauration des Reiches, vor der das Grundgesetz Deutschland eigentlich schützen sollte. Der Geist des Grundgesetzes war nicht bestimmend, weil er nicht der bestimmende Geist der BRD war.

Der Ausnahmezustand wurde dann 1968 unter der Bezeichung „Notstandsgesetze“ wieder in die Verfassung eingeführt. Das war damals äußerst umstritten. Eine große, außerparlamentarische Opposition aus Studenten, Intellektuellen und Gewerkschaften protestierte vehement gegen die Regierung, gegen die Grundgesetzänderung der Großen Koalition aus CDU und SPD. Die Vergangenheit des Ermächtigungsgesetzes, offiziell hieß es „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ war noch sehr gegenwärtig. Das Gesetz markierte den Beginn der Machtergreifung des Staates, der die Naziverbrechen durchführte. Der Protest gegen die Notstandsgesetze der BRD vereinigte deshalb Gruppen, die ansonsten wenig Gemeinsamkeiten hatten.

Er ähnelt insofern dem außerparlamentarischen Protest gegen das Coronagesetze vom November 2020, das ja ebenfalls ein „Ermächtigungsgesetz“ ist, diesmal zur Behebung der Pandemienot. Es setzt wegen einer angeblich katastrophalen Notlage vier Grundrechte außer Kraft und ermöglicht in einigen Bereichen den Maßnahmenstaat. Genau wegen dieser peinlichen Ähnlichkeit mit 1933 und 1968 betonen die im Parlament vertretenen Parteien und die angeschlossenen Funkhäuser so vehement, dass man diese Gesetze keinesfalls miteinander vergleichen könne und dürfe.

Um 1968 den Protesten gegen die Wiedereinführung des Ausnahmerechts etwas entgegenzusetzen, wurde vom Parlament damals der Absatz 4 den zentralen Vorschriften des Artikel 20 Absatz eins bis drei hinzugefügt, als weiße Salbe, als Beschwichtigungsversuch. Absatz 4 ist eine höchst merkwürdige und verkorkste Konstruktion, dieser politischen Situation geschuldet und seitdem Anlass zu unbegründeten Hoffnungen unter Protestierenden und zu Befürchtungen der Organe des Sicherheitsstaates.

Wer sich auf das Widerstandsrecht gegenüber der Polizei beruft, wird erleben, genau deswegen misshandelt zu werden, was folgerichtig von beiden Seiten als Machtdemonstration verstanden wird, egal ob man sie erleidet oder exekutiert, egal ob in Minsk oder Berlin. Die verbale Inanspruchnahme des Widerstandsrecht wird keinesfalls milderne oder verhindernde Auswirkungen auf Polizisten haben. Es gibt keine Zauberworte, die die Staatsgewalt stoppen. Es gibt nur Gewalt, die sie überwindet, oder Staatsgewalt, die Aufständische unterwirft. Der Staat wird immer dafür sorgen, dass das herrschende Recht das Recht der jeweils Herrschenden ist.

Ein Staatsstreich ist ein Staatsstreich, eine Revolution eine Revolution. Altes Recht wird gebrochen und neues Recht gesetzt. Oder der Versuch scheitert und wird mit Gewalt von der alten Herrschaft beantwortet. Die sich dann meist vor Empörung über die unglaubliche Verderbtheit der Verräter nicht mehr einkriegt, und am liebsten noch die Leichname der abgeurteilten Staatsfeinde auf dem Müll entsorgen will. Das ist eine Funktion des Machtwechsels, keine rechtliche Figur. Jedes Rechtssystem deklariert das Recht des Staates zur gewaltsamen Wiederherstellung der alten Ordnung im Ausnahmerecht, weil es die Abwesenheit einer staatlichen Ordnung als schlimmsten möglichen Fall darstellt, angesichts dessen Gewalt und Einschränkung von Grundrechten das geringere Übel sind.

Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes ist bestenfalls eine Aufforderung an Staat und Staatsbürger, in einem Zwischenbereich vor dem Staatsstreich oder angesichts der Pervertierung der Grundordnung durch den Staat selbst die alte Ordnung kurzfristig wieder herzustellen. Es ist ein Appell, diese Ordnung zu schützen, keine Garantie auf ihren Bestand. Die Garantie ist unmöglich, weil der Bestand der Verfassung letztlich durch den Bereich des Politischen garantiert wird. Wenn der Staat in die Hände von Kräften fällt, die andere Absichten haben, wie es bei den Nationalsozialisten der Fall war, ist Schluss mit den vorher gültigen verfassungsmäßigen Rechten.

Das Widerstandsrecht gilt nach dem Verfassungstext nur, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Dieser Satz ist ein weiteres Eingeständnis, dass die Vorschrift sinnlos ist. Denn solange es Gerichte gibt, vor denen man potentiell sein Recht einklagen kann, auch wenn es faktisch nicht möglich ist, wird der Staat behaupten, dass der Widerstandsfall nicht gegeben ist. Das heißt im Klartext: nie. Es gibt kein vom Staat deklariertes Recht auf Widerstand, es gibt höchstens Handlungen von Citoyens oder auch Staatsbeamten, die ihre Rechtsauffassung gegenüber einer Obrigkeit durchsetzen wollen, der sie den Abfall von der bisher gültigen Rechtsordnung vorwerfen. Solange der Staat mit seiner Rechtsordnung besteht, hat man das Recht, eine Handlung zu stoppen, um dann vor den Gerichten dieses Staates zu klagen. Darauf reduziert sich das Widerstandsrecht des Artikel 20 Absatz vier.

Die verfassungsmäßige Garantie des Artikel 20 Absatz 4 ist von Seiten des Staates weiße Salbe, die Berufung auf das Widerstandsrecht durch die Bürger ist Ausdruck eines Untertanenbewusstseins, das selbst eine Revolution rechtlich geregelt wissen will. Eine Art Bausparermentalität, wie sie auch in der verkünstelten Rechtsauslegung der außenpolitischen Souveränität sichtbar wird, die angeblich gelöst ist, sobald es einen Friedensvertrag gibt. Die außenpolitische Souveränität eines Staates kann durch einen Vertrag kundgetan werden, wenn sie realpolitisch vorhanden ist, aber ein Vertragstext wird niemals die Souveränität erzeugen. Außenpolitische Souveränität gehört nicht zur Rechtssphäre, die jeder Staat, egal ob totalitär oder demokratisch, regeln muss und regelt, wie Kaufverträge, Nutzungsverträge, Strafrecht, all die Dinge des Lebensalltags. Die außenpolitische Souveränität entstammt der Sphäre politischer Macht, man nimmt sich die Souveränität, weil man es kann, oder man besitzt sie nicht.

Die Sache mit dem Widerstandsrecht wird von der Regierung, vom Staat und den Mainstream-Medien eindeutig beantwortet: Zum Beispiel in der Tagesschau unter der Schlagzeile „Mit dem Grundgesetz zum Umsturz? Radikale Aktivisten berufen sich immer wieder auf das Widerstandsrecht. Auch “Corona-Kritiker” behaupten, man könne legal die Regierung stürzen. Doch was genau steht im Artikel 20 des Grundgesetzes? “Wir stürzen unsere Regierung legal”, verkündet der YouTuber Hagen Grell, und Ken Jebsen ruft auf seiner Internetseite zum Widerstand gegen die Regierung auf.“ Dann stellt die Tagesschau nach einigen Argumenten fest: „Ein Fall des Widerstandsrechts aus Artikel 20 Absatz 4 ist also derzeit keinesfalls in Sichtweite. Das heißt aber nicht, dass Bürgerinnen und Bürger mit allen Verboten einverstanden sein und alle Maßnahmen akzeptieren müssen. Sie können, wenn auch mit Auflagen, demonstrieren und sie können sich vor den Gerichten gegen unrechtmäßige Maßnahmen wehren. Das zeigt: Die verfassungsmäßige Ordnung ist nicht in Gefahr.“

Die Tagesschau argumentiert also genau so, wie oben erläutert.

Aber: Mittlerweile gibt es allerdings Aktivitäten, die in die Kategorie Artikel 20 Absatz vier fallen könnten. Drei Beispiele:

1. In einem Brandbrief in der Bild-Zeitung fordert der Humangenetiker und Mitglied des Ethikrats Wolfram Henn Gegner einer Corona-Impfung dazu auf, auf Notfallmaßnahmen im Krankheitsfall zu verzichten. “Wer partout das Impfen verweigern will, der sollte, bitte schön, auch ständig ein Dokument bei sich tragen mit der Aufschrift: Ich will nicht geimpft werden! Ich will den Schutz vor der Krankheit anderen überlassen! Ich will, wenn ich krank werde, mein Intensivbett und mein Beatmungsgerät anderen überlassen.”

Die 26 Mitglieder des Ethikrates werden je zur Hälfte von der Regierung und vom Parlament vorgeschlagen und vom Präsidenten des Deutschen Bundestages ernannt. Es ist also eine Institution mit Staatsnähe.

2. Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, fordert  im Handelsblatt Konsequenzen für Gegner einer Corona-Impfung. “Zu prüfen wäre daher, ob Impfverweigerer wegen der aus ihrem Verhalten resultierenden externen Effekte dadurch sanktioniert werden können, dass bei ihnen kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung besteht”. Hüther bezeichnet eine Impfverweigerung nicht nur  als unsolidarisches Verhalten, weil Impfverweigerer im Krankheitsfall angeblich enorme Kosten für die Allgemeinheit verursachten. Impfgegner aus dem solidarischen Finanzierungsprinzip herauszunehmen, sei deshalb gerechtfertigt. “Natürlich, das geht erst einmal nur in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Und ja, es ist eine teilweise Abkehr des Solidarprinzips. Dem steht aber das Schutzinteresse der Solidargemeinschaft vor übergebührlicher Inanspruchnahme entgegen.”

Das Institut der deutschen Wirtschaft ist ein Sprachrohr der Arbeitgeber. Trägervereine sind die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Deutschen Industrie. Es ist eine wesentliche Institution der Gesellschaft.

Somit kommen aus der Mitte des Staates und eines wesentlichen Verbandes Vorschläge, die originäre Nazi-Ideologie sind.

Ich bin kein Freund von Nazi-Vergleichen, aber in diesen Fällen handelt es sich nicht um weitläufige Ähnlichkeit, sondern um eine Identität der Nazi-Ideologie und der genannten Argumente. Es handelt sich weiterhin um den Versuch, neue Regeln im Sinne dieser Ideologie einzuführen.

Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dass Artikel 1 so lautet, war die bewusste Reaktion auf die Menschenverachtung der Nazis im 2. Weltkrieg. Auf eine rassistische Vernichtungsideologie, der massenhaften Tötung von auf angeblich wissenschaftlicher Grundlage aussortierten Menschen als „lebensunwertes Leben“.

Und jetzt wird man ja noch mal sagen dürfen, dass die Selektion am Beatmungsgerät schon eine gute Idee wäre? Wer sich nicht impfen lassen will, soll doch im Zweifelsfall freiwillig sterben? Das ist verfassungsfeindlich. Mit solchen Vorstellungen wird man in den deutschen Ethikrat berufen? Als Mitglied des Deutschen Ethikrates kann man auf Artikel 1 Grundgesetz pissen? Und auf den Hippokratischen Eid?

Vorzurechnen, wieviel Behinderte und Asoziale die Allgemeinheit kosten, Geld, das gesunden arischen Familien gegeben werden könnte, war originäre Nazi-Ideologie und Grundlage der Aktion T4 zur Ausrottung des erbkranken Nachwuchses und der sogenannten Asozialen. Die Bewertung menschlichen Lebens nach Kosten-Nutzen-Analyse und gesellschaftlicher Wünschbarkeit mag einem Arbeitgeber gut in den Kram passen, ist aber Nazi-Ideologie und verfassungsfeindlich. Mit solchen Vorstellungen kann man Direktor des Institutes der Deutschen Wirtschaft werden und bleiben?

Michael Hüther hat sein Menschenbild noch nicht ausdekliniert. Die Impfgegner sind doch nur eine Gruppe der Asozialen. Es gibt aber noch viel mehr kostenintensive Subjekte, die unsere Krankenhäuser verstopfen. Warum nicht Raucher die teure Krebsbehandlung selbst zahlen lassen? Die sind doch selbst schuld! Eine kostengünstige Spritze zum Einschläfern wäre volkswirtschaftlich sinnvoller! Warum nicht übergewichtige Menschen die Kosten für Rücken und Hüft-OPs, die sie ja selbst zu verantworten haben, auch selbst zahlen lassen? Muss man die überhaupt behandeln? Das sind doch keine wertvollen Arbeitskräfte? Die kosten nur, bringen aber nicht genug in die Kasse. Warum nicht Menschen, die nicht genug Sport getrieben haben, im Alter die Intensivstation bei Herz-Kreislauf-Problemen verweigern? Das hätte die doch selbst verhindern können, mit einem guten Fitness-Programm!

Und dann wären da 3. noch die Schweigemärsche. Deren Teilnehmer halten akribisch 1,5 m Abstand, laufen brav mit Maske, Fahnen und Transparente sind nicht erlaubt. Es gibt nicht einmal Sprechchöre. Die Demonstranten sind die Streber unter den Demonstranten, was sie abliefern, ist sozusagen übelste Gandhi Imitation. Aggressiv pazifistisch mit Nähe zum friedvollen Terrorismus, genau wie dieser bebrillte Fanatiker der Gewaltfreiheit.

Wie wir alle wissen, musste ja die große August-Demonstration in Berlin von der darüber sehr traurigen Polizei notgedrungen aufgelöst werden. Die Polizei drängte erst die Demonstranten zusammen, so dass die den Abstand nicht einhalten konnten und obendrein wurde die Maskenpflicht nicht befolgt. Also wurde die Demo aufgelöst.

Die Schweigemärsche sind ganz anders, werden aber trotzdem verboten. Begründung: Weil sie gegen die Regierungspolitik sind. Sie sind damit ein Experiment auf die Verfassungstreue der Regierungen. Die Demonstranten halten sich an alle Regeln. Nützt es etwas? Nein. Womit bewiesen ist, dass es gar nicht um die Einhaltung der Regeln geht, sondern um die Abschaffung von Demonstrationen, die nicht genehm sind. Was nicht nur als Vergehen, sondern als Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung bezeichnet werden kann.

Es sind drei Angriffe auf die verfassungsmäßige Ordnung, die, würden sie von KenFM geäußert werden, einen Orkan der Entrüstung zur Folge hätten und Minuten später die sofortige Sperrung aller Kanäle von KenFM.

Apropos: Die Löschung der Internetkanäle diverser alternativer Medien ist ein weiterer Beleg für den Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung. Die Meinungsfreiheit, die über YouTube außer Kraft gesetzt wird, ist „schlechthin konstituierend für die Demokratie“, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dass das deutsche Parlament und die Regierung hier nicht regelnd im Sinne des Artikel 5 eingreifen, sondern die Zensur billigend in Kauf nehmen, ist ein Alarmsignal.

Ob die deutschen Gerichte, die deutschen Beamten, die deutschen Politiker, die Regierungen und die Tagesschau wohl jetzt gemeinsam im Sinne des Artikel 20 Absatz 4 dafür sorgen, dass die in den beschriebenen Fällen laufende Abschaffung der verfassungsmäßigen Ordnung gestoppt wird?

Oder wird im Gegenteil demnächst aus der Mitte des Ethikrates und der Tagesschau die Einführung der ethisch qualifizierten Hand gefordert, die bei Impfgegnern und Coronamaßnahmengegnern das Beatmungsgerät abschaltet?

Und wer wäre dann nach Artikel 20 Absatz 4 aufgefordert, die verfassungsmäßige Ordnung wieder herzustellen?

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Die Bücher „Im Auftrag der Eliten“ von Dirk Pohlmann und Überwachtes Deutschland und Verfassungswidrig“ von Josef Foschepoth werden in diesem Zusammenhang empfohlen.

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle:   dagma/ shutterstock

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