Tagesdosis 5.9.2017 – Das Comeback der Woche: Lügenbaron mit Software-Update (Podcast)

Ein Kommentar von Mathias Bröckers.

Es war absehbar, deutete sich schon vor einem Jahr an und jetzt rückt das Comeback immer näher: einer der Favoriten im politischen Schmierentheater des Landes, der Lügenbaron zu Guttenberg, Freiherr von Copy zu Paste und Doctor Sub Omni Canone ist wieder da. „Die Rückkehr der Guttenbergs“ brüllt „Bild“ auf der Titelseite und jubiliert, dass 80% der Leser den überführten Hochstapler nach einer Wahlkampfrede jetzt wieder für kanzlertauglich halten. Schon im Oktober 2015 war Guttenberg ja in Seehofers “Kompetenzteam”  berufen worden und hatte erste Vorträge in Deutschland gehalten.  Ohne Gel im Haar und mit “amerikanischer Lässigkeit” zieht er “das Publikum in seinen Bann”,  freute  sich die FAZ.  Ganz der alte Blender bekannte sich der Ex-Minister “abgrundtief schuldig” für seine Verfehlungen, zeigte sich , so die Zeitung, “schuldbewusst, geläutert, gar gereift” und spielte – Zitat – auf dieser „Klaviatur…ungewohnt virtuos”.

Wir merken: Gutti kann jetzt auch Demut. Als er freilich hinterherschob: “Ich habe lange gebraucht um meine Eitelkeit zu überwinden,” war es damit auch schon wieder vorbei. Denn wer wirklich bescheiden ist, kann derart eitles Selbstlob gar nicht vom Stapel lassen. Wie schon bei seiner Selbstverteidigungs-Rede 2011, mit der er als “oberfränkische Wettertanne” noch weiter am Amt klebte und den Vorwurf des Plagiats und der Titel-Erschleichung als „abstrus“ vom Tisch wischte, blieb auch sein “mea culpa” hohl – “wie das Grinsen ohne Katze leer in der Luft.” Er hatte auch in fünf Jahre Amerika nichts wirklich dazu gelernt, war aber beim bajuwarischen Publikum als charismatischer Hochstapler immer noch der Doppelmoralapostel der Herzen. Und insofern natürlich auch wieder minsitrabel und auch  präsidiabel.

Als der Freiherr von Copy zu Paste vor zwei Jahren vom CSU-Patriarchen Seehofer in sein “Kompetenzteam” berufen wurde munkelt es schon aus Bayern, dass es ihm bei der Resozialisierung Guttenbergs vor allem um den Aufbau eines Nachfolgers geht, weil er seinen Vize und Vollpfosten Markus Söder als Ministerpräsidenten verhindern will. Außerdem freilich schien im postfaktischen Zeitalter der Fake News jetzt offenbar auch das Alleinstellungsmerkmal gefragt, dass  “Gutti” als pseudo-promovierter Fake-Experte ohne Frage mitbringt. Ich hatte die Doktorspiele des Lügenbarons seinerzeit nicht nur wegen der besonderen Dreistigkeit ausführlich beobachtet, mit der Guttenberg  abgekupfert und zusammenkopiert hatte und sein Machwerk auch noch wochenlang verteidigte. Sondern auch weil ich weiß, wie viel Arbeit wirkliche Juristen in ihr Studium und eine echte “Summa Cum Laude”- Dissertation stecken müssen, während sich da ein Schnösel mit großzügigen Spenden an die CSU-Universität Buy-reuth ein Puddingexamen und einen Top-Doktortitel kaufte.

Wäre es aber nicht doch an der Zeit, den nun mit einem Software-Update amerikanischer Think-Tanks ausgerüsteten Politik-Boliden wieder für den Verkehr zuzulassen und ihm ein öffentliches Amt anzuvertrauen? Wenn mit dem Wurst-Uli ein Millionenbetrüger beim FC Bayern wieder Präsident werden kann, sollte dann nicht auch Fake-Gutti eine zweite Chance bekommen ? Eher nicht, würde ich sagen. Denn anders als Uli Hoeneß, der seinen Fehltritt sofort zugab und mit Knast büßte, setzte sich der Lügenbaron in die USA ab und lies nur Gras über die Kleinigkeit wachsen, die dieser Betrug in seinen Augen war. Insofern würde ich dem geläuterten Uli sofort wieder die Vereinskasse anvertrauen; für den Blender Karl-Theodor aber gilt weiterhin: Wer einmal derart dreist lügt, dem sollte man auch später nur höchstens so weit trauen, wie man seine Waschmaschine werfen kann. Der Witz, mit dem er nach seinem jüngsten Auftritt gegen „Gazprom-Gerd“  Schröder austeilte und der überall in den Medien zitiert wurde, war denn auch wieder ein Plagiat, es war eine Überschrift aus der FAZ und gilt nicht nur für Putinfreunde sondern auch für Plagiatoren: „Alte Liebe rosneft nicht.“

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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