STANDPUNKTE • … wer über den Notstand entscheidet (Podcast)

Ein Standpunkt von Dagmar Henn.

Manchmal werden politische Veränderungen eingeleitet wie Dressurakte – man wird so lange mit bestimmten Worten traktiert, bis sie völlig normal scheinen, unschuldig, alltäglich. In den letzten Monaten beschlich mich das unheimliche Gefühl, gerade solch einen Moment mit dem Begriff ‘Notstand’ zu erleben.

Das ist doch nicht böse gemeint, werden da manche einwenden, ‘Klimanotstand’, das ist doch nur Symbolpolitik, weil Länder und Kommunen gar keine Befugnis haben, einen rechtswirksamen Notstand zu erklären – das kann nur der Bundestag. Aber auf entsprechenden Webseiten ist nicht zu finden, dass diese Erklärung nur symbolisch gemeint sei; das ergibt letztlich auch keinen Sinn. So steht auf Fridays for Future.de (1):

„Fridays For Future Deutschland fordert die Regierungen auf Kommunal- Landes- und Bundesebene auf, die Klimakrise als solche zu benennen und sofortige Handlungsinitiative auf allen Ebenen zu ergreifen. Noch haben wir die Chance und damit die Verantwortung, eine Klimakatastrophe abzuwenden. Für den notwendigen Wandel müssen sektorübergreifend grundlegende Veränderungen stattfinden. Vorallem in den Sektoren Energieerzeugung, Wohnen und Bauen, Industrie, Transport und Verkehr sowie Landwirtschaft sind enorme Anstrengungen nötig.“ 

Nehmen wir ein einfaches Beispiel aus dem Bereich Verkehr (2): In Deutschland sind nach wie vor große Teile des Bahnnetzes nicht elektrifiziert, müssen also mit Dieselloks bedient werden. Klar, die Elektrifizierung ist überfällig, schon, um dem europäischen Standard zu entsprechen – aber es gibt dabei ein klitzekleines Problem. Wenn eine Strecke nachträglich elektrifiziert wird, gilt das planungsrechtlich als eine neue Baumaßnahme; das heisst gleichzeitig aber, dass alles um die Bahnstrecke herum nach den aktuellen Vorgaben erstellt werden muss, also beispielsweise Lärmschutzwände errichtet werden müssten, die unter Bestandsschutz nicht nötig waren (3).

Ist doch nur gut, werden manche sagen, dass dann aktuelle Standards eingehalten werden. Allerdings bräuchte es schon massiven politischen Druck, um die Elektrifizierung selbst durchzusetzen; im Jahr 2016 wurden beispielsweise ganze 211 km mit Oberleitung oder Stromschienen versehen, von über 13 000 Streckenkilometern, die noch ausstehen.

Da es einen neuen Bauantrag braucht, mit allen Folgen (eventuell zu bauende Lärmschutzwände, für die in angrenzende Grundstücke eingegriffen werden muss, die eher nicht der Bahn gehören, können allein schon zu jahrelangen Prozessen führen), ist diese Elektrifizierung selbst dann noch, wenn die Haushaltsmittel dafür zur Verfügung gestellt würden, ein zäher Prozess.

Man sollte aber nie vergessen, dass die Langsamkeit der Planungsverfahren eine Folge ihrer Demokratisierung ist, und jede Beschleunigung solcher Verfahren die Bürger um erkämpfte Rechte bringt. Wer sich an die Zeiten von Whyl bis Wackersdorf erinnert, weiß, woher diese Rechte stammen und wozu sie gut waren.

Oder betrachten wir die konkreteren, örtlichen Forderungen aus München (4). Massiver Ausbau der Kapazitäten des öffentlichen Nahverkehrs, aber ab sofort keine Anschaffungen von fossil betriebenen Fahrzeugen mehr… das heisst, normale Busse, mit denen ein Ausbau am einfachsten wäre, weil keine Planungsverfahren ausgelöst würden, sollen nicht mehr gekauft werden. E-Busse sind aber nicht wirklich tauglich, und der gute alte Oberleitungsbus, der eine Lösung wäre, braucht Oberleitungen und Masten, und schon haben wir wieder ein Planungsproblem. Von U- und Trambahnen wollen wir da gar nicht erst reden, hier reden wir von zehn Jahren zwischen Planungsbeginn und Fertigstellung.

Dann wären wir im Jahr 2029, aber bereits 2025 soll der ausgebaute öffentliche Nahverkehr auch noch kostenlos werden, selbstverständlich ohne jede Erwähnung der Geldquelle.

Ich denke, diese beiden Beispiele genügen, um zu belegen, dass unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen diese Forderungen unerfüllbar sind. Damit bleiben zwei Möglichkeiten – entweder, das Ganze ist ein Theater, eine maßlose Vergrößerung sattsam bekannter grüner Symbolpolitik, oder der so lautstark geforderte Notstand ist weitaus ernster gemeint, als viele bisher zuzugeben bereit sind. Denn hat nicht das Nachbarland Frankreich bereits vorgeführt, dass es mindestens den Notstand braucht, um die CO2-Steuer durchzusetzen?

Immerhin hat Emmanuel Macron den durch François Hollande, dem ehemaligen französischen Staatspräsidenten, verhängten Notstand weitgehend zum Normalzustand gemacht und zusätzlich noch das Demonstrationsrecht verschärft (5); das hat den Protest nicht verhindert, aber zumindest die brutalen, verstümmelnden Polizeieinsätze und die willkürlichen Verhaftungen mit einer dünnen Legitimation versehen.

Nehmen wir diese Forderung doch einfach mal beim Wort. Der Bundestag soll den Notstand erklären, und als Begründung dient der Klimawandel. Wo in der politischen Landschaft befinden wir uns dann?

Wolfgang Schäuble, ein bekennender Fan des Politikers Carl Schmitt (1888 – 1985), hat schon 1995 erklärt (6): „Die Verfassung ist immer weniger das Gehege, in dem sich demokratisch legitimierte Politik frei entfalten kann, sondern immer stärker die Kette, die den Bewegungsspielraum der Politik lahmlegt.“ 

Wie Schmitt, der juristische Vordenker des Nazistaats, für den Souveränität derjenige besitzt, der über den Ausnahmezustand entscheidet, für den Politik ein Feld war, das sich klar in Freund und Feind teilt, sehnt sich auch Schäuble nach einem Recht, das seine Begründung aus einem übergesetzlichen Raum herleitet. Die Diktatur – das ist der wahre Name für Notstand und Ausnahmezustand – scheint ihnen die einzig wirkliche, wirkungsvolle Herrschaft.

»Die Demokratie der Bundesrepublik wandelt sich vor unseren Augen. Es werden Wege beschritten, an deren Ende es weder eine Demokratie noch einen freien Bürger geben würde, vielleicht ohne dass die, die sie gehen, dieses wollen.« Dies schrieb der Philosoph Karl Jaspers 1966 in seiner Streitschrift Wohin treibt die Bundesrepublik“ (7).

Der Text gehört in die Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze, mit denen in das Grundgesetz eine Selbstaufhebungsklausel geschrieben wurde. Gegen diese Notstandsgesetze gab es breiten Widerstand, der Kampf gegen die Notstandsgesetze gebar die Studentenbewegung und hätte beinahe einen politischen Generalstreik ausgelöst. Nie wieder in die Nähe eines Ermächtigungsgesetzes zu geraten, das war der Leitgedanke.

Und obwohl die Bewegung letztlich scheiterte und die Notstandsgesetze verabschiedet wurden, blieb diese Erkenntnis doch lange im politischen Denken erhalten; auch die Anti-Terror-Gesetze der 1970er, die Teile des Notstands zum Normalzustand machten, mit Isolationshaft und erweiterten Polizeibefugnissen, trafen auf Widerspruch.

Noch 2007 erklärte der Altliberale Burckhard Hirsch von der FDP , in Erwiderung auf Schäubles Fantasien, eine Regierung, die nach ihrem Ermessen das Kriegsrecht ausrufen könne, „erhebt sich über die Verfassung und macht aus den Bürgern Untertanen“ (8). 

Für das Schicksal der Demokratie ist es unerheblich, ob die Begründung der Diktatur ein äußerer Feind, die Wiedererlangung nationaler Größe oder der Klimawandel ist. Erheblich ist es allerdings, wenn mit solch scheinbarer Naivität Forderungen gestellt werden, die letztlich ihre Abschaffung bedeuten, und wenn sich in der weiten politischen Landschaft keine ernsthaften Stimmen finden, die sich dem entgegenstellen.

Die Forderung nach einem Notstand ist im Kern zutiefst reaktionär, daran ändert sich nichts, wenn sie aus dem Mund in Panik versetzter Kinder ertönt. Wenn man dann noch betrachtet, wie sehr die Forderungen von Fridays for Future mit neoliberalem Denken konform gehen, weil sie nicht auf die Konzerne, sondern auf die besitzlosen

Klassen zielen, weil sie nicht einmal Militär und Rüstung zum Thema machen oder sicherstellen, dass die Einnahmen aus der CO2-Steuer nicht für die Aufrüstung verpulvert werden, weil sie völlig blind sind für die sozialen Misstände dieser Republik, dann kann einem Angst und Bange werden, wenn man sich die daraus resultierende Notstandsregierung und ihre Maßnahmen vorstellt.

Es kann alles auch nur Symbolpolitik und Theater sein. Dann hinterließe es schlimmstenfalls viele politisch frustrierte Jugendliche. Wenn es aber ernst gemeint ist, dann reden wir von einer antidemokratischen Bewegung, die breite Unterstützung in Medien und Politik findet; dann bleibt nur das Widerstandsrecht des Art.20 GG: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ 

In den letzten Jahren wurde der Raum, in dem demokratische Debatte stattfindet, immer weiter verengt; die Welt wurde, vom Krieg gegen Terror über die Kriegspropaganda der NATO über die Migrationsfrage bis zur Klimafrage mit Feinden angefüllt, die eigentlich nur politische Gegner sind; das Vokabular politischer Begegnungen verwandelt sich in Kurzgefechte aus Schützengräben.

Die grundsätzliche Achtung vor dem menschlichen Gegenüber, die nötige Trennung zwischen Wort und Tat sind erodiert bis zur Unkenntlichkeit, und die Gruppe jener, die darauf besteht, man könne über alles reden, aber mit Vernunft und wechselseitigem Respekt, wird stetig kleiner. An die Stelle des Gesprächs treten immer längere Listen aus Sprech- und Wahrnehmungstabus, und jedes noch behandelte Thema wird emotional und moralisch aufgeladen bis zum Siedepunkt.

Der Zustand dieser Demokratie ist ein sehr fragiler.

Darüber sollten alle Beteiligten nachdenken, statt sich in Notstandsfantasien zu ergehen. Denn die Alternative ist alles andere als wünschenswert. Da kann man nochmal aus dem Aufsatz von Karl Jaspers zitieren:

„Wenn man nicht mehr miteinander reden kann, wenn der republikanische Weg des Sichüberzeugens und der Entwicklung der Dinge durch ein Miteinander- und Gegeneinanderreden der in legalen Formen kämpfenden Mächte aufgehoben wird, wenn Politik im eigentlichen Sinne aufhört, dann bleibt Selbstpreisgabe (Ermächtigungsgesetz 1933) oder Bürgerkrieg. 

Gegen die Freigabe der Gewalt an eine absolute Herrschaft kann nur noch die Gewalt ein Schutz sein. Soll eine Minorität verzichten, wenn die Majorität die irreversible Gewalt über sie errichten, sie vernichten will? Ein Volk, das in solchem Falle nicht den Bürgerkrieg der Unfreiheit vorzieht, ist kein freies Volk. Nur der Bürgerkrieg kann in solcher Lage die angemessene Entscheidung bringen.

Unterliegt dann die Freiheit, statt von vornherein auf sie zu verzichten, hat das Volk durch seine Minorität wenigstens bezeugt, was es seinem Wesen nach ist und sein könnte.“ (9)

Quellen:

  1. https://fridaysforfuture.de/forderungen
  2. https://www.bundestag.de/blob/549342/…/wd-5-027-18-pdf-data.pdf
  3. https://www.verkehrsbrief.de/elektrifizierung-der-bahn-mit-oder-ohne- oberleitung/
  4. http://fff-muc.de/forderungen-muenchen.pdf
  5. https://deutsch.rt.com/europa/85663-neues-demonstrationsgesetzt-in-frankreich-tricksereien-des-monsieur-macron/
  6. „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ v. 13. 9. 1996, S. 12.
  7. https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46266482.html
  8. https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2007/februar/schaeubles-quasi-krieg
  9. https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46266482.html

Bildquelle:  Matthias Wehnert/ Shutterstock

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