STANDPUNKTE • 5G – Wie sich Bürgerinitiativen bundesweit Gehör verschaffen

Ein Standpunkt von Nicole Wolf.

Der Widerstand gegen 5G, die fünfte Mobilfunkgeneration wächst rapide. Hauptgrund dafür sind die zahlreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Gesundheitsrisiken. DNA Strangbrüche, das Durchdringen der Blut-Hirnschranke, die Verschlechterung der Spermienqualität sind nur einige der vielen Erkenntnisse. Unter der verlinkten Übersicht sind aktuell 490 Studien kategorisiert hinterlegt(1). 365 medizinische/biologische Studien, 71 Reviews/Übersichtsarbeiten und 54 epidemiologische Studien. Von dort kann sich der interessierte Leser bis zur Originalstudie durcharbeiten. Es handelt sich also um alles andere als oberflächliche Ängste, wie den Kritikern gern attestiert wird. Die aktuell dort gelisteten 490 Studien sind nur ein Bruchteil der internalen Studienanzahl.

In der Öffentlichkeit wird 5G propagiert als das Allheilmittel zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands, als die absolut notwendige Infrastruktur für das Internet der Dinge. Völliger Irrsinn in Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Wie undifferenziert Industrie, Politik und Medien auf differenzierte Kritik antworten, veranschaulicht die Kommunikation der Bürgerinitiative STOPP 5G Landkreis Gifhorn mit der TU Braunschweig.

Anlass war ein einseitiges Interview mit Prof. Enders von der TU Braunschweig in der Braunschweiger Zeitung am 6. Mai 2019 unter dem Titel: „Grenzwerte für 5G und E-Mobilität reichen völlig aus“, in dem Prof. Enders eindeutig Falschaussagen tätigte (2). Der Artikel ist verlinkt.

Am 9. Mai 2019 kontaktierte ich, als Sprecherin der Bürgerinitiative STOPP 5G, Landkreis Gifhorn, die TU Braunschweig:

Sehr geehrter Prof. Enders,

mit Erschrecken las ich Ihre Ausführungen im Rahmen des Interviews mit der Braunschweiger Zeitung vom 6. Mai 2019 unter der Überschrift: “Grenzwerte für 5G und E-Mobilität reichen völlig aus” (Anhang).
Besonders erstaunte mich Ihre Aussage: „(…) trotz intensiver Suche und jahrzehntelanger Forschung konnten keine Wirkungen unterhalb der Grenzwerte festgestellt werden.“  (…)

(…) mir standen die Haare zu Berge in Anbetracht derart gravierender Falschmeldungen, welche in Verbindung mit dem beschwichtigenden Titel beim unbedarften Leser zur Folge haben, dass dieser sich nicht mehr kritisch mit dem Thema auseinandersetzt. Schließlich kommen diese Informationen von Professor Enders von der TU Braunschweig, dann muss das ja stimmen.

Würden sie uns bitte beantworten, wie Sie in Anbetracht der vorhandenen Studienlage zu dieser Aussage kommen? Selbst wenn es auch nur eine einzige gäbe, welche zu einem anderen Ergebnis kommt, wäre Ihre Aussage eine Falschaussage! Und ich ergänze: Es gibt hunderte Studien, welche zu einem anderen Ergebnis kommen! (…) erklären Sie uns bitte, wie Sie diese vielen Studien unerwähnt lassen können. (…)

Zur Erklärung des großen E-Mail Verteilers: Am 3. Mai 2019 schrieb ich unseren Bürgermeister Nerlich und Landrat Dr. Ebel an (cc: lokale Presse und Politik) und begründete unsere Forderung nach einem Ausbaustopp mit diesen zahlreichen Studien. Und als ich ihn am 8. Mai bei einer öffentlichen Talkrunde darauf ansprach, antwortete er, er habe in der Braunschweiger Zeitung gelesen, ein Professor von der TU Braunschweig sagte, es gäbe keine Studien, die zu negativen Ergebnissen kämen. Es ist also bereits das eingetreten, was ich oben vorausgesagt habe – auf Basis von Falschmeldungen! Unglaublich! (…)

Die Pressesprecherin der TU Braunschweig, Frau Dr. Hoffmann antwortete am 20. Mai 2019 :

Sehr geehrte Frau Wolf,

im Namen von Herrn Professor Enders und der TU Braunschweig darf ich Ihnen antworten. Wir respektieren Ihre Ansichten und wissen, dass es Ängste bezüglich des Ausbaus der Mobilfunknetze gibt. Allerdings gibt unsere Forschung und wissenschaftliche Bewertung dazu keinen Anlass. Das gilt ebenso für die Resultate anderer renommierter nationaler und internationaler öffentlicher Forschungsinstitutionen. Den Begriff Falschaussage muss ich daher zurückweisen – unsere Ergebnisse sind jederzeit überprüfbar (…)

Interessant ist der Aufbau ihrer Formulierung:

Sie spricht von UNSEREN Ansichten und Ängsten und ihrer Forschung und wissenschaftlicher Bewertung, wie auch der anderer renommierter nationaler und internationaler öffentlicher Forschungseinrichtungen.

Sie verweist dann, wie üblich auf die Veröffentlichungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), des Bundesministerium für Umwelt (BMU) und der ICNIRP (Internationalen Kommission für nichtionisierende Strahlung). Letztere ist ein privater Verein der Mobilfunk-Industrie, der die Behörden speist.

Ich antwortete ihr am 20. Mai 2019:

Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Ausführungen, welche sich jedoch offenbar aus einer selektiven Quellenbasis ableiten.
Ich verwies konkret auf hunderte Studien (…) und bat darum, uns zu erklären, “(…) wie Sie diese vielen Studien unerwähnt lassen können.” Diese Antwort haben Sie noch nicht gegeben, weshalb meine Unterstellung der Falschaussage naturgemäß nicht ausgeräumt ist und noch im Raum steht. Ich bitte um Erklärung (…).

Frau Dr. Hoffmann antwortete am 27. Mai 2019:

Sehr geehrte Frau Wolf,

im Namen von Herrn Professor Enders und der TU Braunschweig darf ich Ihnen nochmals antworten.

Den Begriff Falschaussage muss ich nach wie vor zurückweisen. Bei der wissenschaftlichen Bewertung geht es in erster Linie nicht um die pure Anzahl von Veröffentlichungen, sondern um deren einzelne Qualität und Aussagekraft und dem sich hieraus ergebenden wissenschaftlichen Gesamtbild. (…)

Genau dieser summarische wissenschaftliche Konsens ist von Prof. Enders im von Ihnen kritisierten BZ-Interview wiedergegeben worden (…).

Ich antwortete erneut am 28. Mai 2019:

Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann,

(…)

Die Aussagen von Herrn Prof. Enders waren wie folgt:
“trotz intensiver Suche und jahrzehntelanger Forschung konnten keine Wirkungen unterhalb der Grenzwerte festgestellt werden.” Bei den etablierten Mobilfunk-Frequenzen gab es trotz intensiver Forschung keinen Befund, der negative Auswirkungen unterhalb der Grenzwerte ausweist.”

Bereits in meiner Ursprungsanfrage erwähnte ich: “Selbst wenn es auch nur eine einzige (Studie) gäbe, welche zu einem anderen Ergebnis kommt, wäre Ihre Aussage eine Falschmeldung!“ Hieraus ist ersichtlich, dass ich keine Mengenlehre bemühe, wie von Ihnen vermutet, sondern bei der Bewertung der Aussage des Prof. Enders kategorisierte Einzelstudien heranziehe, die sehr wohl gesundheitliche Effekte belegen. Einzig und allein hieraus leitet sich mein Vorwurf der Falschaussage ab.

Wissenschaftliche Gesamtbewertungen der von Ihnen angebrachten Institutionen sind irrelevant, da diese, sofern sie zum gleichen Schluss kommen, wie Herr Prof. Enders, die Existenz dieser Studien ebenfalls nicht berücksichtigt haben können. (Auf der anderen Seite gibt es durchaus Institutionen, welche unter Berücksichtigung dieser relevanten Studienergebnisse zu anderen wissenschaftlichen Bewertungen kommen.)

Es bleibt also weiterhin die Frage offen:
Warum werden diese Studien bei Ihrer Bewertung nicht berücksichtigt?
Bestreiten Sie die Existenz dieser Studien? Bemängeln Sie deren Qualität?

8. Juni 2019: Erneute Mail meinerseits  an Frau Dr. Hoffmann :

Guten Abend Frau Dr. Hoffmann,
wann darf ich mit Ihrer Antwort auf meine Fragen rechnen:
Warum werden diese Studien bei Ihrer Bewertung nicht berücksichtigt?
Bestreiten Sie die Existenz dieser Studien? Bemängeln Sie deren Qualität?

Solange diese Fragen nicht plausibel beantwortet werden, bestätigt sich unser Vorwurf der selektiven Daten-/Studienauswahl. Sie bekräftigten in Ihren Ausführungen Ihre übliche wissenschaftliche Herangehensweise und die nationaler und internationaler renommierter Institutionen (…).

Wir warten vergeblich bis heute auf eine Antwort und werten dies als Schuldeingeständnis der TU Braunschweig. So oder so ähnlich verlaufen 99% der Diskussionen, wenn man als Kritiker etwas tiefergehende Fragen stellt.

Fakt ist: 

Die gesetzlichen Grenzwerte berücksichtigen nur einen thermischen Effekt. Konkret schützt der gesetzliche Grenzwert für ortsfeste Sendeanlagen davor, dass sich der Körper nach einer 30minütigen Exposition um nicht mehr als 1°C erwärmt. Weitere biochemische Prozesse im Körper, welche unstrittig nachgewiesen sind, werden schlicht und ergreifend nicht berücksichtigt.

Fakt ist: 

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt offen zu, dass 5G noch nicht ausreichend erforscht ist, um Schlussfolgerungen auf gesundheitliche Auswirkungen ziehen zu können, und gibt damit offiziell grünes Licht für einen groß angelegten Feldversuch am Menschen.

Fakt ist: 

Nach Aussage des BfS bezeichnen sich knapp 2% der deutschen Bevölkerung als elektrosensibel und werden damit auf das Abstellgleis gestellt. Sie werden als Spinner und Esoteriker und damit als nicht glaubwürdig abgestempelt.

Fakt ist: 

Mit dem Grundgesetz ist dies nicht zu vereinen. Weder ist die Unantastbarkeit der Würde nach Art. 1 GG, noch das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG gewahrt. Auch das Recht des Einzelnen, dem groß angelegten Menschenversuch zuzustimmen, wird gebrochen.

Die Methode ist immer die gleiche. Contergan in den 60ern, Asbest in den 70ern, Holzschutzmittel in den 80ern, Tabak in den 90ern. All diese Skandale waren geprägt von einem Schweigekartell, welches die belastenden Studien unter den Teppich kehrte, ohne diese inhaltlich zu widerlegen, solange bis der Dreck unter dem Teppich hervorquoll und sich nicht mehr leugnen ließ.

Auch die Justiz macht sich schuldig. Zuletzt wurde eine Verfassungsbeschwerde vor dem  Bundesverfassungsgericht mit der Begründung nicht angenommen, dass es den Beschwerdeführern zumutbar sei, fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Dies ist insofern abwegig, dass sich Fachgerichte an gültigem Recht orientieren, welches glasklar unzureichend ist und die bereits erwähnten Grundrechte der Beschwerdeführer massiv missachtet. Die Verfassungsbeschwerde ist demnach das einzige Mittel.

Bürgerinitiativen formieren sich im ganzen Bundesgebiet. Aktuell haben sich insgesamt 52 auf der Seite www.gegen5G.de (3) registriert, einer Seite, die der Vernetzung dient. Sicher gibt es noch viel mehr. Sie fordern schlicht und ergreifend ihre Grundrechte und fordern die Lokalpolitik auf, sich abseits der Desinformationskampagnen der Industrie mit den kritischen Studien und den Alternativen, die es durchaus gibt, zu beschäftigen.

Am Montag, den 23. September 2019 findet die Anhörung der 5G Petition, welche Anfang April 2019 mit ca. 55.000 Stimmen das Quorum erreichte, vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Diese wird live übertragen (4). Einige Bürgerinitiativen werden ein öffentlichkeitswirksames Public Viewing dieser Liveübertragung organisieren.

Im Vorfeld sollen regionale Mahnwachen und Demonstrationen vom 20. – 21. September darauf hinweisen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Künstlerische Infostände bis hin zu aus dem Fenster hängenden Bettlaken mit entsprechenden Kernbotschaften sind denkbar.

Am Sonntag in einer Woche, dem 22. September ab 13:00 Uhr,  findet die überregionale Demonstration und Kundgebung in Berlin, am Platz der Republik 1 statt (5).

Hierzu erreichte uns eine wunderbare Idee, wie wir all die Elektrosensiblen nach Berlin kriegen, die gern mitfahren wollen, sich das aber wegen des allgegenwärtigen Elektrosmogs in der Stadt und in den Zügen nicht zutrauen! Es ist natürlich paradox, wenn Elektrosmog Menschen davon abhält, gegen Elektrosmog zu kämpfen. Das ist aber die Realität, mit der wir umgehen müssen!

Wir fertigen Pappschilder in Form eines Kopfes, darauf schreiben wir jeweils den Namen und den Wohnort einer Person, die uns gebeten hat, sie symbolisch nach Berlin zu tragen. Diese “Köpfe” gehen dann bei der Demo mit. Dies wäre zugleich eine Demonstration der mangelnden Barrierefreiheit für diese Menschen!

Hier geht es nicht um einen Mehrheitsbeschluss. Selbst wenn die Masse, beeinflusst durch die Desinformationsstrategie der Mobilfunk-Industrie, pro 5G ist, hat sie ihre wirtschaftlichen Interessen hinter die Grundrechte der aktuell noch Wenigen zu stellen, die sich vollumfänglich mit dem Thema auseinandergesetzt haben und darin einen Angriff auf Ihre Grundrechte erkennen.

Quellen:

  1. www.emfdata.org/de/Studienübersicht
  2. https://www.braunschweiger-zeitung.de/mitreden/antworten/article217088733/Grenzwerte-fuer-5G-und-E-Mobilitaet-reichen-voellig-aus.html
  3. https://www.gegen5g.de/
  4. https://www.bundestag.de/mediathek
  5. https://www.strahlend-gesund.de/stopp5g#Stopp5G

Bildquelle:  MyCreative/ shutterstock

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