STANDPUNKTE • Die “Einsäulengewaltenteilung” (Podcast)

oder warum Deutschland keine Demokratie, sondern eine Parteienoligarchie ist. 

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

Seit der Aufklärung wissen wir, dass ein moderner Staat mindestens von drei Säulen der Macht kontrolliert werden muss, von denen jede Säule unabhängig von den anderen ist. Dadurch soll eine gegenseitige Kontrolle ermöglicht werden, damit nicht eine Macht die absolute Kontrolle des Staates in die Hände bekommt. Besonders in Deutschland, nach dem Durchmarsch der Nazis durch die Institutionen der Weimarer Republik, wurde auf Gewaltenteilung bei der Erstellung des Grundgesetzes besondere Rücksicht genommen. Leider blieb davon aber lediglich die föderale Struktur und die Aufteilung Deutschlands in Bundesländer übrig. Tatsächlich gibt es in Deutschland weder drei, noch mit den Medien vier Säulen der Macht, sondern nur eine einzige. Und diese Säule ist der Parteienkonsens mit dem der Wille des Wählers für unwesentlich, und das “Primat der Politik” zum eigentlichen Souverän wurde. Schauen wir uns die theoretischen Säulen der Macht näher an.

Säule 1 – Die Exekutive.

Das ist also die Regierung. Die Regierung sollte von den Wählern gewählt werden, damit diese die Gesetze, welche von der Legislative, also dem Bundestag, beschlossen werden, in der Praxis durchsetzen. Man sagte, dass die Regierung natürlich nicht Teil der Legislative sein darf, damit sie nicht die Gesetze so formt, wie sie gerne hätte, und auch, damit das Parlament eine wirksame Kontrolle ausüben kann. Und die Regierung müsse direkt vom Volk gewählt werden, sagte man.

Diese “gewählte Regierung” durchzusetzen, dauerte noch etwas in der Geschichte. Denn die Monarchen sahen die Regierung und den Premierminister bzw. Kanzler zu Beginn hauptsächlich als nützlichen Blitzableiter. Die Regierungsmitglieder mussten vom Monarchen bestätigt werden. Reste erkennt man heute noch an der Ernennung durch den Bundespräsidenten. Wenn etwas schief lief in der Regierung, wurde mit Einführung der von einem Premierminister geführte Regierung nicht mehr der Monarch, sondern der Premierminister für schuldig erklärt, und gefeuert. Das erlaubte den Monarchen zu überleben und bis heute eine Rolle in vielen Staaten zu spielen, auch wenn sie im Laufe der Jahrhunderte den größten Teil ihrer Macht eingebüßt haben. Inzwischen wird in vielen Ländern, die behaupten Demokratien zu sein, der Regierungschef direkt von den Wählern bestimmt. Allerdings in den meisten Fällen erst nach einem sorgfältigen Auswahlprozess der Bewerber innerhalb der politischen Parteien. (Wer kennt nicht die Vorwahlspektakel in den USA.)

Leider wurde in der Bundesrepublik Deutschland diese Direktwahl der Regierungschefs nie eingeführt. Vielmehr traut man dem deutschen Volk einfach nicht zu, eine so wichtige Entscheidung treffen zu können. Und so verlagerte man die Entscheidung auf die politischen Parteien in die so genannten Koalitionsgespräche nach einer Wahl. Das heißt der Wähler hat keine Ahnung, was und wer nach der Wahl die Regierung stellen wird. Was nun in Deutschland unerheblich ist, weil sich die Parteien lediglich in Kleinigkeiten unterscheiden, ähnlich wie die verschiedenen Strömungen innerhalb der Kommunistischen Partei Chinas oder Vietnams. Wobei … in Vietnam gibt es immer mehr unabhängige Abgeordnete, die durch ein in der Verfassung vorgesehenes Verfahren auch ohne Parteimitgliedschaft gewählt werden dürfen. Laut Wikipedia waren nach der Wahl von 2016 immerhin 21 Sitze an Parteilose vergeben worden. Und ich habe persönlich in Vietnam erlebt, wie sehr die Partei bemüht ist, den Erwartungen der Massen gerecht zu werden, um die unabhängigen Bewerber nicht überhand nehmen zu lassen. Wie viele Abgeordnete ohne Parteimitgliedschaft gibt es in Deutschland? Hier sind es fast immer solche Abgeordnete, die nach der Wahl, aus der die Wahl möglich machenden Partei ausgetreten waren. Damit wären wir bei der Säule Nr. 2, der Legislative.

Säule 2 – Die Legislative.

Die Legislative oder “gesetzgebende Versammlung” ist in Deutschland der Bundestag. Als solche Parlamente eingeführt wurden, um dem Bürgertum, den Ständen oder “dem Volk” mehr Mitbestimmung bei der Formung von Gesetzen zu geben, waren die Monarchen natürlich bemüht, die freie Wahl zu umgehen, indem sie die Kandidatur von ihrer Zustimmung abhängig machten.

Das gleiche galt natürlich für die Gesetze, die vom Parlament beschlossen wurden. Auch heute noch müssen vom Parlament beschlossene Gesetze vom Bundespräsidenten bestätigt werden. Nur dass heute der gesamte Prozess durch den Parteienkonsens kontrolliert wird, und nicht von einer echten Gewaltenteilung. Denn sowohl die Abgeordneten, als auch die Regierung, die von den Abgeordneten eingesetzt wird, als auch der Bundespräsident, werden von den Parteien bestimmt. Der Bundespräsident wird zwar offiziell von der Bundesversammlung gewählt, aber in der Praxis durch den Parteienkonsens in Hinterzimmergesprächen vereinbart. Und natürlich ist es ein Politiker. Ausnahmen haben sich als nicht dem Parteienkonsens dienlich erwiesen und dürften daher kaum noch zum Tragen kommen.

Da gibt es in Deutschland zunächst die Bundestags-Direktkandidaten für einen Wahlkreis. Und natürlich treffen die Parteien die Vorauswahl. Das hat zur Folge, dass zum Beispiel in “sicheren Wahlkreisen”, die Ernennung des Kandidaten ganz einfach die Bestimmung des Abgeordneten wird. Und wer jetzt erklärt, dass diese Direktkandidaten ja aber von den Parteimitgliedern gewählt würden, dem würde ich mit einem gewissen Hüsteln entgegnen: Sicher tun sie das, aber wie kamen sie zu der Kandidatur, und wie sind ihre Aussichten, wenn sie nicht vom Parteiestablishment unterstützt werden?

Nun werden aber die meisten Abgeordnetensitze über die Parteilisten vergeben. Das heißt, der Wähler weiß gar nicht, wen er wählt, denn er wählt ja nur eine “Liste”. Also auch hier treffen die Parteien eine Vorauswahl. Und nur wer die Unterstützung einer Handvoll einflussreicher Mitgliedern des Parteikaders sicher hat, kann damit rechnen, auf einen aussichtsreichen Listenplatz gesetzt zu werden. Tatsächlich werden Listenplätze gerne auch für besondere Verdienste vergeben, oder durch Auswahl von ethnischen oder anderen Merkmalen, um bestimmte Wählergruppen zur Stimmabgabe zu bewegen. Mit der eigentlichen Person hat das oft wenig zu tun.

Mit anderen Worten: Was früher die Fürsten, die Aristokratie und der Monarch taten, diese Aufgabe haben nun die Partei-Führungen übernommen. Und wenn man nun sagt, es gibt ja auch Parteibefragungen. Dann sollte man sich anschauen, welche personellen Alternativen, und ob es überhaupt Alternativen sind, der Parteibasis vorgeschlagen werden.

Säule 3 – Die Justiz.

Eigentlich soll die Justiz den Bürger vor der Willkür der Regierung schützen. D.h. die Justiz soll aufpassen, dass die Regierung die Gesetze einhält, die von der Legislative, also dem Bundestag, durch die Vertreter des Volkes, bestimmt wurden. Leider aber ist die Justiz in keiner Weise unabhängig von der Regierung. Staatsanwaltschaften, also jene, die Anklage erheben dürfen, sind weisungsgebunden. Das heißt, die zuständigen Justizminister bestimmen, was die Staatsanwälte tun und lassen. Schön zu sehen, welche Folgen das hat, im CumEx-Skandal (2) oder früher in der Contergan-Affäre. Und die deutschen Parteien ignorieren ganz einfach den Europarat, der die BRD schon im Jahr 2009 (3) aufgefordert hatte, ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen, und die Staatsanwaltschaften unabhängig von den Justizministern zu machen. Was natürlich ebenfalls vom Parteienkonsens ignoriert wurde und nun dazu führte, dass Staatsanwälte keinen EU-Haftbefehl ausstellen dürfen (4).

Kommen wir zu den Richtern, die dann über Anklagen entscheiden, die von den Parteien bzw. den von den Justizministern bestimmten Staatsanwälten eingereicht, oder eben nicht eingereicht werden. Nun Richterernennungen sind hochpolitische Angelegenheiten, und kein Richter wird in sein Amt kommen, wenn er nicht die richtige Neigung oder gleich das passende Parteibuch in der Tasche hat. Das gilt sogar für das oberste aller Gerichte, das Verfassungsgericht. Dort ist der Einfluss der Parteien sogar so krass, dass man dort lieber direkt Politiker als Richter einsetzt, statt sich “nur” auf das Parteibuch oder eine politische Neigung zu verlassen. Selbst die staatstragende “Die Zeit” stellt die Frage “Politiker als Richter?”

Der Fall des CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbath zeigt: Viele Bürgerinnen und Bürger zweifeln daran, ob jemand so schnell vom parteiischen Politiker zum unparteiischen Richter werden kann. Der Rechtswissenschaftler Volker Böhme-Neßler kann den Argwohn nachvollziehen. Im Gastbeitrag erklärt er, warum so ein Wechsel kritisch für die Demokratie und den Rechtsstaat ist.” 

Der Wikipediaeintrag der höchsten Richter Deutschlands stellt freundlicherweise auch gleich bereit, welche Partei den entsprechenden Richter vorgeschlagen hatte (5).

Schauen wir uns die Liste der Richter von Oben nach Unten ein wenig an, nachdem wir die Liste nach “Beginn der Amtszeit” sortiert haben. Als erster d.h. zuletzt ernannter Richter taucht der bereits erwähnte Stephan Harbarth auf. Dann sieht man dort als zweiten Eintrag den von Henning Radtke. Er hat keine politische, sondern lediglich eine juristische Karriere hinter sich. Der nächste Eintrag ist der von Josef Christ. Er war als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundeskanzleramt tätig gewesen, und im Staatsministerium Baden-Württemberg. Er hatte dort als Berater für Ministerpräsiden Günther Oettinger gearbeitet “was ihm eine enge Vernetzung in die Politik einbrachte” (6), wie Wikipedia zutreffend schildert. Dort liest man auch “Bei der überraschend schnellen Beförderung sollen ihm seine Kontakte in die Politik geholfen haben.”

Der nächste Eintrag ist der von Yvonne Ott. Sie hatte im Hessischen Ministerium der Finanzen gearbeitet und war von welcher Partei vorgeschlagen worden? Richtig, der SPD. Der nächste Eintrag ist der von Christine Langenfeld. Sie ist die Tochter des CDU-Politikers und rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Carl-Ludwig Wagner. Sie war die Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration, welche von den wichtigsten deutschen Familienstiftungen finanziert wird, die Deutschland aufzuweisen hat (7). Gehen Sie doch mal selbst weiter auf Suche nach den Lebensdaten der obersten Richter Deutschlands, welche die Bürger gegen die Regierung beschützen sollen, weil mehr Recherche dieses Format sprengen würde. Und überlegen Sie dann, ob diese Richter vollkommen unabhängig sind, und die Regierungen im Auftrag der Wähler kontrollieren, dass diese die Gesetze einhalten.

Sie können allerdings auch auf die Seite www.gewaltenteilung.de gehen und sich anschauen, was der ehemalige Richter Udo Hochschild über die Gewaltenteilung schreibt:

“Die Gewaltenteilung in Deutschland erschöpft sich im Wesentlichen in einem Verfassungsgebot. Ob und in welchem Maße dieses Verfassungsgebot befolgt wird, hängt von dem guten Willen und der Rechtstreue der im Dienst der Öffentlichkeit handelnden Personen ab.” (8)

Allerdings macht Udo Hochschild einen kleinen Fehler, wenn er schreibt “Deutschland kennt nur zwei organisatorisch voneinander unabhängige Träger der Staatsgewalt, die Legislative und die Exekutive.” (9) Denn es gibt keine zwei Säulen. Und hier die Begründung:

Die Regierung wird NICHT vom Volk direkt gewählt. Sie wird von der Legislative, dem Bundestag, in Parteiengesprächen ausgekungelt. Die so entstehende Koalition wird durch den Bundestag eingesetzt, nicht durch den Wähler. Und so wird die Mehrheit des Bundestages wohl kaum eine kritische Kontrolle über etwas ausüben, was sie selbst an die Macht gebracht hat. Wie wir ja auch an der “stabilen” politischen Lage in Deutschland ausgiebig beobachten können, oder an dem Bericht des Abgeordneten Bülow über Fraktionszwang (15), oder wie Gesetze, sogar solche über Krieg und Frieden, zustande kommen (16). Von einer “Kontrolle der Regierung durch das Parlament” zu reden ist einfach lächerlich.

Außerdem werden die Gesetze nicht vom Parlament, sondern von der Regierung, böse Zungen behaupten, von Lobbygruppen und US-Beraterfirmen, geschrieben. Was auch nicht dem ursprünglichen Sinn der Gewaltenteilung entspricht. Weil die Regierung sich die Gesetze nun so gestalten kann, wie sie sie gerne hätte, und nicht, wie die “Vertreter des Volkes” sie definieren, damit sie von der Regierung eingehalten werden. Natürlich können Parlamentarier Gesetzentwürfe einbringen, aber da die Fraktionen, welche die Regierung gewählt haben, das Parlament bestimmen, haben diese Gesetze keine Aussicht auf Erfolg.

Aber das ist noch nicht Alles. Die parlamentarischen Staatsekretäre, Minister und andere politischen Beamte der Regierung dürfen Mitglieder des Bundestages sein. Das heißt, sie sind Kontrolleure und Kontrollierte in Personalunion. Dass dies nicht nur gegen den gesunden Menschenverstand, sondern auch die Verfassung bzw. das Grundgesetz verstößt ist offensichtlich, darf aber nicht offen ausgesprochen werden. Juristen, die das vertreten geraten dann schnell in Gefahr, aus dem Justizbetrieb ausgeschieden zu werden (17).

Alternativ könnte man als “Reichsbürger” verunglimpft werden, wenn man auf das Tillesen Urteil hinweist, indem dargestellt wird, dass alle deutschen Gesetze eigentlich rechtswidrig entstanden, weil es keine Trennung zwischen Parlament und Regierung in Deutschland gibt. Dem Tillessen Urteil des “Tribunal Général In Rastatt”, also eines von der französischen Besatzungsbehörde dominierten Tribunals, erklärte zu den deutschen Gesetzen, dass sie “entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das (infolge der Personalunion von Regierung und Gesetzgebung) eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte, und dass es (durch die Vereinigung der gesetzgebenden Gewalt mit der vollziehenden in der Hand des Bundeskanzlers, Ministerpräsidenten, ihrer Minister und parlamentarischen Staatssekretäre) alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen (insbesondere dem Gewaltentrennungsgebot, Art.20 (2)2 GG) entsprechenden Regierung verletzt.

Aber wir wollen ja sicher nicht behaupten, dass alle Gesetze, die in der Bundesrepublik erlassen wurden, wegen der Missachtung von Art. 20 GG unwirksam sind. Vielmehr ist durch den stillschweigenden Konsens der politischen Parteien eine nicht kodifizierte Änderung des Grundgesetzes erfolgt. Was übrigens nicht nur für den Art. 20 gilt, sondern ebenso für das verfassungsmäßige Verbot von Angriffskriegen (11), die Achtung der Privatsphäre der Bürger (12) bzw. des Briefgeheimnisses und andere Kleinigkeiten.

Also noch einmal das Fazit der Untersuchung der angeblichen drei Säulen des deutschen Staates: Es gibt nur eine Säule, nämlich die des Parteienkonsens bzw. der Parteienkoalition, welche die Regierung stellt, und welche zusammen mit den anderen Parteien, die auch gerne in der Regierung mitarbeiten würden, die Verwaltung der Oligarchie in Deutschland darstellen.

Deutschland mangelt es grundsätzlich an strafrechtlichen Regelungen der im Grundgesetz vorgesehenen Verbote bzw. Einschränkungen. Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben die Parteien im stillschweigenden Einverständnis die Umsetzung von grundgesetzlichen Geboten und Verboten in Strafrecht unterlassen. Eine der letzten strafrechtlichen Bestimmungen, welche das Grundgesetz schützen sollten, war der §80 StGB. Er wurde zum 1.1.2017 gelöscht. Als Begründung wurde die “Harmonisierung mit EU-Recht” angegeben. Und der Parteienkonsens war sich einig, dass das Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges nicht mehr zeitgemäß war. Die “Harmonisierung” ist natürlich kein vollwertiger Ersatz (14), da das Völkerrecht die Bestimmung des Grundgesetzes über Angriffskriege in der für Deutschland entscheidenden Form nicht kennt. Aber immerhin hat der Generalstaatsanwalt jetzt weniger Arbeit, die Anzeigen von besorgten Bürgern wegen der Angriffskriege, an denen Deutschland teilnimmt, abzulehnen.

Was ist aber nun mit der vierten Säule? Den Medien? 

Nun in Deutschland gibt es ein Gesetz für “Tendenzbetriebe”, wozu Medien gehören. Dieses Gesetz schreibt ausdrücklich fest, dass der Eigentümer dieser Betriebe den Mitarbeitern Vorgaben machen darf, welche die Meinungsfreiheit der Mitarbeiter drastisch einschränkt. Das berühmteste Beispiel ist wohl die arbeitsvertragliche Regelung des Springer-Konzerns, nach der Kritik an der Politik Israels und den USA zu unterlassen ist.

Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als man die Vielfalt der Meinungen erhalten wollte. Nur gibt es diese Vielfalt nicht mehr. Die stimmangebenden Medien in Deutschland gehören einer handvoll Familien und einigen wenigen internationalen Konzernen. Die in den westlichen Ländern maßgebenden Medien können auf ganz wenige Eigentümer reduziert werden. Und diese haben eine eindeutige gemeinsame Zielrichtung: Neoliberalismus weltweit durchzusetzen, und damit das Vermögen vom Staat und vom Mittelstand auf einige Wenige zu verlagern. Dass sie diesem Ziel immer näher kommen, und das insbesondere in den so genannten “Demokratien”, wird jährlich wieder “bedauernd” festgestellt. Aber da es die Wähler in den Demokratien ja so wollen, meint man, muss es wohl damit seine Richtigkeit haben. Jede andere Annahme wäre ja ein Bestreiten der Tatsache, dass es Demokratien sind.

Um dieser Gefahr der einseitigen Medienbeeinflussung der Wähler entgegen zu treten, hatten kluge Menschen in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Medien ins Spiel gebracht. Sie sollten einen

Marktplatz der Meinungen” wiederspiegeln und eine pluralistische und demokratische Meinungsbildung, als Gegengewicht gegen die “Tendenzbetriebe” ermöglichen. Nun hat das einen Haken, denn man machte die Ministerpräsidenten der Länder zu wichtigen Kontrolleuren und Regelerstellern. Und diese wiederum werden durch die Parteien bestimmt. Man ahnt, was kommt: Die öffentlich-rechtlichen Medien bilden keinen Marktplatz der Meinungen ab, sondern vertreten die Meinung der Parteien. Eine sehenswerte Sendung, die etwas Einblick in das Thema gibt, ist die Geschichte Nr. 26 aus Wikihausen über die Rufmordkampagne gegen Uwe Steimle (13).

Nun gibt es also die privaten “Tendenzbetriebe” welche eine gewisse gesellschaftliche Zielrichtung verfolgen, und die öffentlich rechtlichen Medien, welche die Position der Parteien vertreten. Wenn es nun einen Konflikt zwischen den beiden Meinungen geben würde, könnte es sogar zu einem ernsthaften Diskurs kommen. Nur … leider gibt es nur marginale Unterschiede zwischen den gesellschaftlichen Zielen der inzwischen dem System angepassten Parteien, und den gesellschaftlichen Zielen der privaten Medienkonzerne. Beide sind natürlich nur dem Wohle der Allgemeinheit zugeneigt. Mit anderen Worten: Was für die Wenigen, die immer reicher werden gut ist, ist auch für die Allgemeinheit gut. Das nennt man “trickle down”-Effekt. Und wurde wissenschaftlich schon mehrfach widerlegt. Aber wen interessiert schon was Wissenschaftler sagen, wenn das nicht dem Narrativ des Mainstreams entspricht.

Und natürlich dienen Ausnahmen dazu, zu suggerieren, dass es doch einen Marktplatz der Meinungen gäbe. So werden ab und zu politische Bauernopfer gebracht (tut mir leid, ich will die Bauern nicht beleidigen, deren Arbeit ich höher einschätze als die mancher Politiker, sondern beziehe mich auf das Schachspiel), Scheingefechte gefochten, oder über Kleinigkeiten ein scheinbar verbitterter Streit ausgetragen. Ganz im Sinne einer unterhaltsamen Volksbühnenvorstellung. Und in den Medien dürfen ab und zu auch Stimmen laut werden, die sogar bis zur Systemkritik reichen. Die dann aber gleich mit zigfacher “Lautstärke” übertönt und relativiert werden.

Mit anderen Worten: Es gibt keine vierte Säule der Gewaltenteilung, es gibt keine vierte Säule der Macht im Staat Deutschland. Und die Parteien tun alles in ihrer Macht Stehende, um diesen Status zu erhalten. Dazu gehört auch die Verweigerung, Deutsche über ihre Verfassung selbst bestimmen zu lassen. Während sogar in der angeblichen “Mullahdiktatur” des Iran die Verfassung und sogar jede Änderung daran durch ein Referendum bestätigt werden muss, wird das Grundgesetz in Deutschland im stillen Konsens der Parteien geändert und ausgehöhlt, und der Wähler hat keinerlei Einfluss darauf. Und damit sich an dieser Macht nichts ändert, darf es keine Diskussion über eine Verfassung geben.

Fazit 

Wenn nach der EU-Wahl (es war keine Europa Wahl, weil nur der kleinere Teil Europas in der EU organisiert ist), von der Leyen, als eine Politikerin die wichtigste Position der EU-Verwaltung bekleidet, die überhaupt nicht zur Wahl stand, und angeblich auch nie für EU-Politik vorgesehen war, ist dies keine Ausnahme oder seltener Missgriff, sondern der Beweis, dass die Wähler in keiner Hinsicht irgendeinen Einfluss auf die Politik Deutschlands haben. Noch weniger Einfluss, was in der EU beschlossen wird, und dann “leider in deutsches Recht übertragen werden muss”, wie anschließend die deutschen Politiker behaupten. Und das wird ja auch ganz offiziell von Angela Merkel als positiv bewertet. Nicht umsonst stellte sie in einer Rede fest, dass alle wichtigen Entscheidungen in Deutschland gegen den Willen der Mehrheit gefällt wurden, und dass dieses Primat der Politik auch gut und richtig wäre. (10)

Möglich ist das Regieren gegen den Willen der Mehrheit, weil die Medien nach den Wahlen Jahre Zeit haben, um die Menschen zu indoktrinieren, dass doch alles zu ihrem Besten entschieden worden wäre. Ja, es gäbe hier und da Korrekturmöglichkeiten, deshalb solle man doch wieder wählen, aber bei den wichtigen Entscheidungen wäre doch in der tollen Demokratie Deutschland alles gut gelaufen.

Es gibt nur eine Möglichkeit, die politischen Parteien zu zwingen, dem Wähler mehr Macht einzuräumen und plebiszitäre Elemente zuzulassen: Indem der Wähler durch Wahlenthaltung die Legitimation des Systems bestreitet. Deshalb wäre eigentlich der richtige Name für Menschen die nicht wählen “Delegitimatoren”, nicht “Nichtwähler”.

Denn dieses Wählen hat, bewusst oder unbewusst, eine Funktion. Sie erlaubt den Parteien zu behaupten, dass sie den Willen der Menschen vertreten. Wenn sie niemand mehr wählt, bricht dieses potemkinsche Dorf zusammen. Aber da vor jeder Wahl Politik und Medien unisono erklären, wie wichtig Wählen ist, oder dass es sogar eine Pflicht wäre, oder wenn behauptet wird, man müsse das “kleinere Übel” stärken, werden weiter politische Parteien die Politik bestimmen, ohne dass der Wähler irgendeinen Einfluss darauf hat.

Quellen:

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalversammlung_(Vietnam)#Wahlen
  2. https://www.tagesschau.de/inland/cumex-111.html
  3. https://www.gewaltenteilung.de/europarat-pressemitteilung/
  4. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Richter_des_Bundesverfassungsgerichts#Liste_aller_Richter
  6. https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Christ_(Jurist)#cite_note-:0-1
  7. https://youtu.be/V9984__hGzc und https://youtu.be/vzUNwWpk6CE
  8. https://www.gewaltenteilung.de/#10
  9. https://www.gewaltenteilung.de/#4
  10. https://kenfm.de/standpunkte-%E2%80%A2-das-primat-der-politischen-parteien/
  11. Siehe mein Buch “Deutschlands Angriffskriege”, das in den nächsten Wochen erscheinen soll.
  12. E-Mails sind die logischen Rechtsnachfolger von Briefen, werden aber vollkommen unterschiedlich behandelt, was eine Aushebelung des Grundgesetzes bedeutet.
  13. https://youtu.be/pi_fxsdL27E
  14. https://www.hintergrund.de/politik/inland/verbot-der-vorbereitung-eines-angriffskrieges/
  15. https://youtu.be/C0e4VpbTxfE
  16. https://youtu.be/T5jCOEJx1eU
  17. http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/Zulassung-entzogen-Stadtrat-Plantiko-nicht-mehr-Rechtsanwalt-article156243.html
  18. und seine Aussagen zur Gewaltenteilung: https:// youtu.be/wRK5uK99R4A

Bildquelle: Dizfoto / shutterstock

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