STANDPUNKTE • Corona-Krise und die notwendige Reform der öffentlich rechtlichen Medien (Podcast)

Vor jeder politischen “Demokratisierung” müssen die Informationsmedien reformiert werden

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

Wer am 15. April die Verlautbarungen der deutschen Bundeskanzlerin verfolgte wird festgestellt haben, dass die Außerkraftsetzung der Bürgerrechte damit gerechtfertigt wurde, dass die Gefahr bestand, dass angesichts der Pandemie das deutsche Gesundheitssystem kollabieren könnte (5).

Keiner der bei den Pressekonferenzen anwesenden Journalisten wagte nachzufragen, warum das Gesundheitssystem denn so schlecht und unvorbereitet aufgestellt wäre, dass solche Maßnahmen notwendig waren, obwohl es doch schon seit 2013 bekannt war, dass eine solche Pandemie auftreten würde (2). Auch fragte niemand nach, warum es bis zum 14. April gedauert hatte, bis die Bundesregierung Erkenntnisse verbreitete, die in Asien schon lange bekannt sind, wie zum Beispiel die Nützlichkeit von Alltagsmasken im Öffentlichen Nahverkehr. Und ebenfalls fragte niemand, warum wir die Reproduktionszahl des Virus auf max. R=1 drücken musste, um den Shutdown zu lockern, wo doch diese Reproduktionszahl nach Angaben des Robert-Koch-Institutes schon zu Beginn der Außerkraftsetzung des Grundgesetzes erreicht war. Diese Art von Hofberichtserstattung wirft ein deutliches Licht auf die Rolle der “offiziellen” Medien.

Dr. Wittkowski hatte in seinen Modellen, die auf vergangenen Epidemien basierten (3), nachgewiesen, dass Deutschland seinen Shutdown zu früh eingeleitet hatte, und dass dadurch ein Rebound äußerst wahrscheinlich wurde (4). Insgesamt würde zwar durch die extremen Maßnahmen eine “Überlastung des Gesundheitssystems” verhindert werden, aber die Gesamtzahl der Opfer könnte insgesamt dann sogar noch höher ausfallen, als im Fall eines Eingreifens mit angemessenen Maßnahmen zu einem etwas späteren Zeitpunkt als in Deutschland gesehen. Aber das immer stärker privatisierte und profitarisierte Gesundheitssystem hatte weder ausreichende Vorräte, die man durch kluge Lagerhaltung (first-in – first out) durchaus hätte organisieren können, noch waren Pflegekapazitäten oder Betten vorhanden, um einem erwarteten Ansturm angemessen stand zu halten. Und so hatten die Politiker bei gleichzeitig eintretender, in den Medien erzeugter Panikstimmung keine andere Wahl, als ihre Fehler durch einen weiteren Fehler zu korrigieren. Und niemand in den Qualitätsmedien brachte es auf die Titelseite. Bei den öffentlich-rechtlichen, weil die politischen Parteien die Feder führen, bei den privaten, weil das auch die Privatisierung des Gesundheitswesens hätte kritisch beleuchten müssen. Aber konzentrieren wir uns auf die öffentlich-rechtlichen Medien.

Wie wir in den letzten Monaten dann auch an weiteren Beispielen feststellten, haben die öffentlich-rechtlichen Medien nicht die Interessen der Medienkonsumenten vertreten, und für einen “Markt der Meinungen” gesorgt, auf dem sich die Nutzer selbst eine eigene Meinung bilden können. Schon gar nicht waren sie einer Rolle als “Vierte Gewalt im Staat”, als Teil einer modernen Gewaltenteilung, gerecht geworden. Vielmehr wurden sie als Sprachrohr und zur propagandistischen Verstärkung der Regierungspolitik missbraucht.

Nun wird manch einer sagen, dass dies natürlich viele Menschenleben gerettet hätte. Denn so wären die Menschen brav zu Hause geblieben, statt die vorerkrankten und alten Menschen anzustecken, die dann qualvoll hätten ersticken müssen. Sehen wir einmal davon ab, dass dem inzwischen mehrere dutzend Wissenschaftler widersprechen, allen voran Prof. Bahkdi (13). Dann klingt dieses Argument, als ob man FÜR die Todesstrafe mit dem Abgrund der Tat argumentiert, oder GEGEN die Todesstrafe mit der Lächerlichkeit der Straftat. Dabei geht es tatsächlich um grundsätzliche Prinzipien, um Fragen der Ethik und der Selbstbestimmung der Menschen, um Fragen der Demokratie.

Nun kann man ebenfalls außer acht lassen, dass es ernsthafte Analysen gibt, die behaupten, dass der Shutdown keinerlei Einfluss auf die Verbreitung von COVID-19 hatte (10), oder ob nicht durch die getroffenen Maßnahmen sogar mehr Menschen zu schaden kamen als durch ein Vorgehen, das möglich gewesen wäre, wenn die Regierung auf eine Pandemie vorbereitet gewesen wäre. Denn Dann wäre das Gesundheitswesen vorbereitet worden, hätte die Regierung länger warten können mit Restriktionen. Was einen Rebound, der nun laut Professor Wittkowski wahrscheinlich erscheint, hätte vermieden können (6). Noch einmal: Eine Pandemie war 2013 im Bundestag vorausgesagt worden, aber die Politik hatte dies nicht adäquat umgesetzt, sondern war fixiert auf Privatisierung und Profitarisierung.

Und schließlich versagten Medien in unverantwortlicher Weise, Kritik zu üben um für zukünftige Pandemien eben besser vorbereitet zu sein (7). Ganz zu schweigen von der Totenstille hinsichtlich der dauerhaften Beseitigung des grundgesetzlich garantierten Schutzes der Privatsphäre durch Überwachungs-Apps (9).

Die öffentlich-rechtlichen Medien

Alle wissen, dass die privaten Medien zum allergrößten und wesentlichen Teil die Interessen der Oberschicht repräsentieren. Das war schon bei Gründung der Bundesrepublik klar. Aus diesem Grund hatte man als Gegengewicht den so genannten “öffentlich-rechtlichen Rundfunk” gegründet. Eine Lösung, die es ermöglichte, sowohl den Geist des Kapitalismus frei agieren zu lassen, als auch eine Korrektur in Form eines Gegenwichtes zu realisieren. Es wird Zeit, die guten Ideen des öffentlich-rechtlichen Rundfunk im 21. Jahrhundert umzusetzen, beginnend mit der Umbenennung in “öffentlich-rechtliche Medien”.

Die sich gerade auf dem Höhepunkt befindliche Phase der Hysterie über einen Corona-Virus zeigt eindrücklich, dass Deutschland ohne eine grundlegende Reform der Medien keine Chance hat, eine politische Neuorientierung auf die wirklichen Interessen der Massen zu realisieren. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die privaten Medien vertreten heute weitgehend die gleichen Ideologien und Interessen.

Was im Wesentlichen die Unterstützung der staatstragenden politischen Parteien Deutschlands. Bei den privaten Medien wird das verursacht durch die Tatsache, dass die Regierung die Interessen ihrer Lobbygruppen (also zum Beispiel Privatisierung des Gesundheitswesens) vertritt, und beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil er durch den Konsens der staatstragenden deutschen Parteien kontrolliert wird. So wie diese Parteien die Abgeordneten im Parlament, die Regierung und die Justiz in einem grundsätzlichen Konsens kontrollieren, weshalb die Bezeichnung “Einsäulengewaltenteilung” (1) durchaus vertretbar ist.

Im Fall der Corona-Krise wurde deutlich, wie internationale Organisationen mit ihrem Konzept “Informationen fluten” und “Falschmeldungen diskreditieren” (8) offene Türen bei den deutschen Medien erzeugten, und dadurch medial ein vollkommen einseitiges Bild vermittelten, welches es dem durchschnittlichen Medienkonsumenten unmöglich machte, sich selbst ein unabhängiges Bild der Situation zu verschaffen. Erst als dutzende von namhaften Wissenschaftlern mit der Kritik begonnen hatten, und die Diskreditierung zusehends unwirksam wurde, sah man erste vorsichtige Artikel mit einigen Fragen.

Es wird Zeit, die ursprünglichen Ideen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ernst zu nehmen und zu realisieren. Machen wir aus ihm echte “öffentlich-rechtlichen Medien”. Mit dem Ziel, einen echten und pluralistischen Markt der Meinungen abzubilden, der es mündigen Bürgern ermöglicht, sich eine eigene Meinung zu bilden. Hier die Vorschläge zur Diskussion:

Besinnung auf Grundversorgung

Sportereignisse, Pop-Konzerte, Auftritte von Komikern, kurz Unterhaltung, welche keinen Informationscharakter haben, und auch nicht kultureller Grundversorgung zugerechnet werden können, sollten ausgelagert werden in ein Medienunternehmen, welches auf Dauer ohne Zuschüsse aus den Rundfunkgebühren auskommen muss. Satire als Kunstform ist ausdrücklich davon ausgenommen, da politisches Kabarett neben der Unterhaltung, durchaus auch der Information und Bildung dienen kann. Die Finanzierung dieser neuen Entität kann entweder über Bezahlmodelle, oder aus Werbung erfolgen.
Kontrolle durch Konsumenten

Bisher erfolgt die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Medien weitgehend durch politische Parteien, unter Einflussnahme von Kirchen, Gewerkschaften und anderen Lobby-Organisationen. Es wird höchste Zeit, dass die Kontrolle von den Medienkonsumenten selbst übernommen wird. Da die öffentlich-rechtlichen Medien nach Ländern organisiert sind, also bereits regional, empfiehlt sich die Kontrolle durch Wahl von Delegierten auf Kreis- oder Landesebene, parallel zur Wahl von Kreis- oder Länderparlamenten. Dabei dürfen die sich zur Wahl stellenden Delegierten keine Ämter oder Positionen in politischen Parteien bekleiden. Nur so kann der Einfluss der politischen Parteien auf die Medienberichterstattung zurück gedrängt werden. Die Entsendung in die entsprechenden Kontrollgremien der Sender sollte neben der Wahl zusätzlich durch ein Los- und/oder Rotationsverfahren bestimmt werden, sowie durch Beschränkung der “Amtszeiten” um jede Art von Korrumpierbarkeit zurück zu drängen.

Die Rechte und Pflichten dieses Kontrollgremiums sind zu entwickeln, können sich zu Beginn auf diejenigen der existierenden, bisher von den Parteien maßgeblich beeinflussten Gremien, orientieren.

Meinungsführer

Überregionale Sendungen mit besonderer Reichweite, die von herausragender Bedeutung sind, wie zum Beispiel die Tagesschau, werden durch einen von den Wählern parallel zum Bundestag gewählten Medien-Rat kontrolliert. Auch dessen Vertreter dürfen keine politischen Mandate oder Ämter in politischen Parteien bekleiden und unterliegen weiter oben genannten Regeln.

Reduzierung der Verwaltung

Die Intendanzen der Sender werden zusammen gelegt, soweit dies für Kosten und Effizienz sinnhaftig ist. Dass dies, wie die vorhergehenden Punkte, nicht mit grundgesetzlichen Vorgaben des Föderalismus in Einklang steht, dürfte kein Hindernis sein, wenn man betrachtet, wie leicht Verfassungsänderungen in der Vergangenheit von den Parteien verabschiedet, und wie schnell gerade eben wichtigste Bürgerrechte außer Kraft gesetzt wurden, weil der Parteienkonsens dies für notwendig hielt.

Aufnahme Alternativer Medien

Ein Teil der Sendezeit wird für Alternative Medien reserviert. Die Verteilung erfolgt durch eine Selbstorganisation derselben, ohne Einflussnahme der öffentlich-rechtlichen Organisationen, aber unter der gleichen Kontrolle durch die Mediennutzer wie vorher beschrieben.

Neben der Selbstverwaltung steht gleichberechtigt ein Beratergremium, das aus emeritierten Wissenschaftlern besteht, die sich bereit erklären, insbesondere weniger beachtete Alternative Medien zu beurteilen und ggfls. zu empfehlen. Dass diese Berater weder politische Mandate, noch Ämter in Parteien gleichzeitig ausfüllen dürfen, versteht sich von alleine. Durch den Rat der Wissenschaftler soll verhindert werden, dass ausschließlich Klickzahlen für eine Beurteilung herangezogen werden. Indem keine Wissenschaftler hinzugezogen werden, welche im aktiven Berufsleben stehen, wird verhindert, dass eine durch Karriere oder andere Interessen gefärbte Sicht erfolgt, keine finanzielle Abhängigkeit besteht, und eine ehrenamtliche Tätigkeit möglich ist.

Mitarbeitermitsprache
Neben der Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Medien durch die Konsumenten, wird ein Mitarbeiterrat von den angestellten und den freien Mitarbeitern unterhalb der Abteilungsleiterebene gewählt. Dieser erhält das Recht, Vertreter in die von den Konsumenten bestimmten Kontrollrat zu entsenden. Sollte einer der Vertreter ein Amt bzw. Funktion in einer Gewerkschaft oder anderen Interessenvertretung (z.B. Kirchenrat) bekleiden, muss er dieses für die Dauer des Einsatzes im Mitarbeiterrat ruhen lassen.

Journalisten-Transparenz

Wir haben leider in den letzten Jahren festgestellt, dass es den klassischen, eher theoretischen, neutralen Journalismus nicht mehr gibt. Eigentlich war jeder Journalismus schon immer durch den Vermittler der Nachricht oder des Kommentars gefärbt und bestimmt. Aber in den letzten Jahren war aus dem Laster eine Tugend geworden. Das heißt, ganz offiziell erklärte man sich als Journalist der einen oder anderen Denkrichtung zugehörig. Das ging so weit, dass manche “Faktenchecker” sich bei genauerem Hinsehen als Gesinnungsprüfer zeigten, ohne sich größere Mühe zu geben, dies zu verheimlichen.

Um in den öffentlich-rechtlichen Medien eine ausgewogene und pluralistische Berichterstattung zu ermöglichen, ist es notwendig, diese Denkrichtungen der Journalisten offiziell und transparent zu machen.

Aus diesem Grund müssen sich die Journalisten “erklären” und einer Denkrichtung zuordnen lassen, ja, in eine Schublade stecken lassen. Lehnen Sie das ab, was natürlich möglich ist, wird dann ihre Arbeit durch ein Gremium aus Medien-Konsumenten auf die behauptete Neutralität hin geprüft. Möglicherweise führt dies auf Dauer zurück zu einem weniger Meinung vertretenden Berichterstattung.

Die Redaktionen haben darauf zu achten, möglichst Vertreter aller “Denkrichtungen” zu berücksichtigen. Sinnvoll ist auch, im Vorspann von Sendungen die beteiligten Journalisten mit ihren Selbsteinschätzungen hinsichtlich “Denkrichtung” bzw. Neutralitätserklärung zu benennen.

Abwehr von Lobbyismus

Alle Kontroll- und Lenkungsgremien haben darauf zu achten, dass im genauen Gegensatz zum derzeitigen System, Lobbygruppen wie Vertreter von Religionen, politischen Parteien, Gewerkschaften, Unternehmensverbänden oder ähnlichen Gemeinschaften, keinen Einfluss auf die Sendungen erhalten. Insbesondere der Einfluss von so genannten “Nicht-Regierungs-Organisationen”, die aber in Wahrheit Lobbygruppen, zum Beispiel der politischen Parteien sind, gemeint sind die Partei-Stiftungen, müssen durch die öffentlich-rechtlichen Medien kontrolliert werden. Das wäre dann das Gegenteil zur derzeitigen Politik, welche darin besteht, die Meldungen solcher Parteistiftungen oder privater Stiftungen medial zu verstärken. Wir erinnern uns zum Beispiel daran, wie vor ungefähr einem Jahr die Bertelsmann-Stiftung für stärkere Zentralisierung und Privatisierung des Gesundheitssystems sowie Bettenabbau eintrat, sekundiert durch Medien und Bundespolitik.
Wegfall des Zahlungszwangs für Gebühren

In einer Demokratie ist es unerträglich, dass die Menschen gezwungen werden sollen für Nachrichten zu bezahlen, die sie nie bestellt haben. Da es eine Aufgabe des Staates ist, neutrale, pluralistische und ausgewogene Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine Demokratie überhaupt zu ermöglichen, müssen die Gebühren aus dem Steueraufkommen abgedeckt werden. Die Gegenfinanzierung könnte durch eine drastische Senkung der Zuschüsse für politische Stiftungen und aus dem Verteidigungsbudget erfolgen. Letzteres, da die beste Verteidigung eine aufgeklärte und loyale Bevölkerung ist, und genau das ist das Ziel der Medienreform.

Außerdem ist es dringend angezeigt, den Aufwand für die öffentlich-rechtlichen Medien zu begrenzen. Dies kann einerseits durch Outsourcing von Unterhaltungssendungen (Siehe Punkt 1) erfolgen, andererseits realisiert werden, indem einzelne Formate die Möglichkeit erhalten, sich durch Crowdfunding zusätzliche Recherche- bzw. Sendedienstleistung zu ermöglichen.

Werbung sollte grundsätzlich nicht zur Deckung der Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen werden. Andererseits sollte auf Werbeausgaben der Unternehmen bei privaten Medien eine Steuer erhoben werden, welche gezielt und ausschließlich dazu eingesetzt wird, Werbeaussagen zu überprüfen und medial zu hinterfragen bzw. zu bestätigen, und den Einfluss von Werbung auf Inhalte zu recherchieren und dokumentieren. Auch das ist eine wichtige Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Medien.

Bereitstellung aller Beiträge im Internet

Es ist unerträglich, dass durch den Gebührenzahler, bzw. später in diesem Modell durch den Steuerzahler finanzierte Beiträge nach einiger Zeit nicht mehr verfügbar sind. Neben der eventuellen internationalen Vermarktung müssen alle Beiträge für unbeschränkte Zeit im Internet mindestens für jeden Deutschen abrufbar sein. Und soweit die Rechte bei den öffentlich-rechtlichen Medien liegen, muss die Verwertung im deutschsprachigen Raum unter einer Creative Commons Lizenz zur allgemeinen Verfügung geregelt werden. Eben notfalls ermöglicht durch eine Gesetzesänderung.

Natürlich sind die hier vorgestellten Ideen kein fertiges Konzept. Aber vielleicht eine Anregung zur Diskussion. Und wenn man mich nun fragt, wer denn ein solches Konzept durchsetzen soll, gegen die Interessen der Gruppen, die derzeit den Konsens der Medien bestimmen, kann ich nur antworten: Wer es nicht versucht hat schon verloren.

Revolutionen und Militärputsche

Revolutionen und Militärputsche haben etwas gemeinsam. In beiden Fällen ist eine der ersten Aktionen der Rebellen, die Medien unter ihre Kontrolle zu nehmen. Im Umkehrschluss kann man sagen, dass der Status Quo niemals verändert wird, so lange die herrschenden Strukturen die Medien kontrollieren.

Genau aus diesem Grund macht es keinen Sinn, ernsthafte politische Veränderungen anzustreben, ohne vorher den herrschenden Strukturen die Macht über die Medien wenigstens teilweise genommen zu haben. Durch die Internetmedien mag es zu einem gewissen Aufbruch der Medienkontrolle gekommen sein. In dem Augenblick, wenn dies aber mehr als eine Feigenblattfunktion für “Demokratie” darstellt, wird es geändert werden. Es zeigt sich, dass durch das Verfügen über unbegrenzte Geldmittel, auch das Internet dann unter die Kontrolle derjenigen genommen werden kann, welche die herkömmlichen Medien kontrollieren. Und wie leicht die Beeinflussung auch im 21. Jahrhundert sein kann, zeigte gerade die Berichterstattung über COVID-19.

Fazit

Die in Deutschland Regierenden haben durch den totalen Shutdown ihr eigenes Versagen vertuschen wollen, wurden zusätzlich getrieben von einer in populistischer Berichterstattung in den Medien, und erhalten jetzt von jenen Richtern, die sie sogar selbst handverlesen hatten, Ohrfeigen. Wie im Fall eines Klägers, der gegen das Demonstrationsverbot geklagt hatte, und nicht nur alle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, sondern außerdem indirekt 25.000 Euro Schadenersatz (durch Festsetzung des Streitwertes) zugesprochen erhielt (11). Was natürlich von den Steuerzahlern, und nicht den verantwortlichen Politikern bezahlt werden muss. Aber es ist gleichzeitig eine Ohrfeige für die Medien, die in keiner Weise die Sichtweise des Klägers den Medienkonsumenten nahe gebracht hatten, sondern ausschließlich die Seite der Herrschenden wiederspiegelten.

Natürlich werden gesetzliche Änderungen notwendig werden. Aber wenn eine Regierung mal eben die wichtigsten Teile des Grundgesetzes außer Kraft setzen kann, wie im Fall von COVID-19, sollte es auch möglich sein, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk endlich zu einem “Rundfunk” zu machen, der wirklich den Menschen, den Wählern, dem Souverän, dient, und von ihm selbst kontrolliert wird.

Leider wäre ein solcher Ansatz “nur” im Sinne der Wähler, der Menschen Deutschlands, nicht aber im Sinne der derzeit die Politik bestimmenden Gruppen. Aus diesem Grund ist eine Umsetzung so unwahrscheinlich wie die offizielle Zulassung einer von politischen Parteien unabhängigen Verfassungsgebenden Versammlung und einer Volksabstimmung, über die von dieser vorgeschlagenen Verfassung. Denn auch hier bestünde die Gefahr, dass der Konsens der Parteien, als den die Politik Deutschlands bestimmender Faktor, durch den Willen der Wähler abgelöst werden könnte. So lange die Menschen im Iran oder in Russland über ihre Verfassung und jede Änderung abstimmen dürfen, aber die deutschen Wähler nicht, machen sich die deutschen Politiker lächerlich in ihrer Abwertung dieser Gesellschaftssysteme, ohne dass sich dies aber in den Medien niederschlägt.

Aber vielleicht begreifen die Wähler irgendwann, dass es nur Sinn macht, Parteien zu wählen, die bereit sind, sich dem Willen des Wählers unterzuordnen. Während Parteien, die offiziell das “Primat der Politik” (8) für sich beanspruchen, und auf dem “Gewissen des Abgeordneten” bestehen, statt auf dem Folgen des Wunsches der Bevölkerung, eher niemals bereit sein werden, ihre Macht abzugeben oder nur zu reduzieren.

Mit anderen Worten: Der Wähler wird sich entscheiden müssen, ob er weiter eine Nachfolgeorganisation der Monarchie in Form der Parteienaristokratie wählt, und sich dadurch davon befreit, selbst Entscheidungen fällen zu müssen. Oder ob der Wähler auf seinem Selbstbestimmungsrecht und auf demokratischen Grundprinzipien beharrt. Prinzipien, die aber nur realistisch umsetzbar sind, wenn den Wählern ein “Markt an Meinungen” angeboten wird, der es ihm ermöglicht, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Wir sehen also das klassische Henne – Ei -Problem. Und die Medienreform ist hier das Ei.

Quellen:

  1. https://kenfm.de/standpunkte-%E2%80%A2-die-einsaeulengewaltenteilung/
  2. https://www.zdf.de/politik/frontal-21/versaeumte-pandemie-vorsorge-100.html
  3. https://app.box.com/s/zbvwbjkaxmml1bzqnn3lskonxd7xy5n5
  4. https://kenfm.de/standpunkte-%e2%80%a2-die-politik-und-die-wissenschaft-im-fall-von-covid-19/
  5. https://youtu.be/lBXW5sNmiww?t=2092 bis 36:20
  6. https://app.box.com/s/zbvwbjkaxmml1bzqnn3lskonxd7xy5n5 Seite 18, Fig 15. SIR Model of SARS, Effect of Early Lockdown.
  7. https://kenfm.de/standpunkte-%e2%80%a2-covid-19-das-politische-surfen-auf-der-krise/
  8. https://kenfm.de/standpunkte-%E2%80%A2-das-primat-der-politischen-parteien/
  9. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Coronavirus-Kontaktverfolgung-wird-Teil-von-Android-und-iOS-4702166.html und https://www.grundrechteschutz.de/allgemein/allgemeines-personlichkeitsrecht-260#sphren-theorie
  10. https://www.achgut.com/artikel/der_lockdown_ist_nahezu_wirkungslos_eine_beweisschrift
  11. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rk20140620_1bvr098013.html
  12. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/17_20_SARS-CoV2_vorab.pdf (Seite 14)
  13. https://youtu.be/Y6W-JIMCfmo

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Bildquelle:   Lukassek  / shutterstock

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