Schluss bei 8,50

Von Susan Bonath.

Bundesarbeitsgericht gönnt Niedriglöhnern keinen Cent zu viel: Unternehmer dürfen Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit Mindestlohn verrechnen, so das Grundsatzurteil.

7,6 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigte Geringverdiener und fast noch einmal so viele Minijobber schuften für mickrige Löhne und noch mickrigere Rentenaussichten für Deutschlands vielgepriesenen wirtschaftlichen Aufschwung. Während die Bundesregierung unter anderem mit geplanten weiteren Hartz-IV-Verschärfungen dafür sorgt, dass die Sanktionspeitsche der Jobcenter genügend Menschen in den Billiglohnsektor treibt, wacht das Bundesarbeitsgericht in Erfurt darüber, dass Unternehmer kostengünstige Arbeitskräfte behalten. Am Mittwoch stellte es in einem Grundsatzurteil klar: Prämien, Sonderzahlungen, Weihnachts- oder Urlaubsgelder, die tarif- oder arbeitsvertraglich als Entgelt für Arbeitsleistungen geregelt sind, dürfen Firmenchefs auf den Mindestlohn von 8,50 Euro anrechnen.

Bis zur letzten Instanz durchgeklagt hatte sich eine 53jährige Brandenburgerin. Die Vollzeit-Angestellte einer Klinik-Servicegesellschaft erhielt vor dem Mindestlohn 1.391 Euro brutto im Monat. Darin enthalten war eine Sonderzahlung von einer halben Monatsvergütung pro Jahr. Das heißt: Ihr Grundsalär lag unterhalb von 8,50 Euro. Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 stieg ihr Gehalt aber nicht. Das wollte sie nicht hinnehmen und verlangte, die betrieblich vereinbarte Zulage oben draufzulegen. Der Anwalt der Klinik-Servicegesellschaft argumentierte jedoch, das Unternehmen erfülle den Arbeitsvertrag, da 1.391 Euro monatlich insgesamt dem Mindestlohn entsprächen. Etwas anderes verlange das Gesetz auch nicht. Der Klägerin werde mit dieser Regelung auch nichts weggenommen, so der Jurist. Der Richter sprach gegenüber der Nachrichtenagentur dpa von einem »Präzedenzfall«. Mit dem Urteil werde nun eine Gesetzeslücke geschlossen. Denn: Über Sonderzahlungen steht in dem von der SPD hochgelobten Regelwerk kein Wort.

Unterdessen wettert die Wirtschaftslobby wieder einmal gegen den Mindestlohn, obwohl dieser selbst laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bisher zu keinem Stellenabbau geführt hat. Im Gegenteil: Monatlich jubelt die BA über wachsende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Im April hätten rund 31 Millionen Menschen in Deutschland über eine solche Anstellung verfügt. Doch Dominik Groll vom Kieler Institut für Weltwirtschaft posaunte die altbekannte Unternehmerlobbyparole am Dienstag erneut in die Medienwelt: »Vom Mindestlohn betroffene Betriebe« (offensichtlich meint er die Ausbeuter, die vorher fünf oder sechs Euro zahlten) hätten »weniger Stellen neu besetzt als die übrigen«. So kurbele der Mindestlohn zwar – wer hätte das gedacht – den Konsum an. Bedauerlicherweise geschehe dies jedoch, so Groll, auf Kosten der Investitionen. Die Frage, wie weniger Konsum denn Investitionen befeuern solle, stellte dem »Wirtschaftsexperten« bedauerlicherweise niemand.

Dabei ist selbst der Bundesregierung – sie ließ es kürzlich eigens ausrechnen – bekannt, dass der heutige Mindestlohn selbst mit 45 oder gar 50 Arbeitsjahren zu einer Rente weit unterhalb der Grundsicherung und damit zur einer wachsenden Masse mit Sozialhilfe aufstockender Rentner führen wird. CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn, zugleich Staatssekretär in Schäubles Finanzministerium, will diese Abwärtsspirale aber gerne noch beschleunigen: Am Wochenende hatte er verlangt, das Rentenniveau, das ohnehin gerade von einstmals 55 Prozent (1990) bis zum Jahr 2030 auf 43 Prozent gesenkt wird, weiter schrumpfen zu lassen. Die Rente, die heute bei 47,5 Prozent des Einkommens liegt, sei »viel zu teuer«, sagte er der Presse und plädierte, als habe er die Kritik der vergangenen Wochen nicht mitbekommen, ungeniert fürs Riestern und Co. Immerhin: Der Polit-Jungspund, gerade 36 Jahre alt geworden, nebenher noch Mitglied der Atlantik-Brücke sowie zahlreicher Stiftungen und Gesellschaften, dürfte kein Problem haben, ordentlich vorzusorgen für sein Alter und sich gleichsam mit der reicher werdenden Lobby privater Rentenversicherer zu freuen.

 

Bild: Mindestlohn im Arbeitsvertrag, Dirk Vorderstraße (CC BY 3.0)

Danke an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung des Artikels.

KenFM bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Meinungsartikel und Gastbeiträge müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.


Auch interessant...

Kommentare (19)

Hinterlassen Sie eine Antwort