Regierung “beobachtet” Demokraten? Stasi raus! | Von Hendrik Sodenkamp

Über die Drohung mit dem Inlandsgeheimdienst eines Regimes im rechtsfreien Raum

Ein Kommentar von Hendrik Sodenkamp, Herausgeber der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand

Im März 2020 verabschiedet sich die Bundesregierung und der Bundestag von parlamentarischen Verfahren, von Gewaltenteilung und Grundrechten. Es wird der jahrelange Notstand ausgerufen und die Gesellschaft in den Krieg gegen den Virus geschickt. Dagegen bildet sich umgehend eine Opposition, die auf Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und der öffentlichen, demokratischen Aushandlung aller wichtigen Fragen beharrt. Die Demokratiebewegung.

Früh berichtet auch das Nachrichten- und Meinungsportal KenFM über die ersten Demonstrationen dieser Antikriegs- und Verfassungsbewegung. KenFM interviewt wichtige Köpfe und lässt die Protagonisten zu Wort kommen. Darunter sind von Beginn an Menschen mit wissenschaftlicher Ausbildung und Berufserfahrung in Medizin, Verfassungsrecht und Demokratiefragen, die hier ihre Stimme erheben können. Nun wird die Nachrichtenplattform, wie auch die gesamte Demokratiebewegung vom Inlandsgeheimdienst der Regierung überwacht.

Dürfen die das?

An dem Vorgang fällt auf, dass der Geheimdienst eigens eine neue Kategorie erfinden musste, um die eigene Aktivität als legitim erscheinen zu lassen. Bis dato tauchten im Verfassungsschutz nämlich ausschließlich Linksextremismus, Rechtsextremismus, islamistischer Fundamentalismus und die Alien-Sekte Scientology auf. Unter alle diese Kategorien passen die Demokratiebewegung und KenFM nicht. Weder soll eine Diktatur des Proletariats ausgerufen, noch Kaiser Wilhelm wieder ausgegraben, noch die Umma eingeführt, noch durch kostspielige Sitzungen Leute ausgepresst werden. Nein. Die Ziele sind von Anfang an klar: Es geht darum, dass es eine öffentliche Aushandlung über die wichtigen Fragen der Gesellschaft gibt. Das heißt, dass unterschiedliche Positionen zu Wort kommen. Es geht darum, dass die Grundrechte gelten. Und zwar im Wortlaut, so wie sie gemeint sind. Vor allem dann, wenn Herausforderungen anstehen, reale oder eingebildete.

Das jedoch ist für das Merkel-Regime Grund genug, sich in Gefahr zu wähnen. Denn die Pandemie-Geschichte der Regierung ist dermaßen fadenscheinig und unhaltbar, dass jede öffentliche, ergebnisoffene Diskussion zum Ende des Hygiene-Regimes und des gewollten Ausnahmezustandes führen würde.

Der Abschied vom Grundgesetz

Es ist die Regierung und ihr Machtapparat, die sich von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes verabschiedet haben, ohne dass sie in einem demokratischen Verfahren an dessen Stelle eine neue Verfassung gesetzt hätten. Stattdessen putscht die Regierung gegen die eigenen Grundlagen und das sind das Grundgesetz sowie die Leute, die in diesem Land leben. Und weil dem so ist, ist von nun an jeder und jede, die sich auf die Menschenrechte beruft, Teil der neuen Verfassungsschutz-Kategorie “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates”.

Selbst der Tagesschau fiel auf, dass der Begriff sperrig ist. Und das hat auch seine guten Gründe, denn sperrige und unklare Begriffe tauchen dort auf, wo keine Klarheit über den Gegenstand herrscht. Ähnlich ist es bereits mit anderen Begriffen dieser Zeit. Was ist zum Beispiel “eine epidemische Lage von nationaler Tragweite”? Man nehme sich einmal Zeit über diesen Begriff wirklich nachzudenken. Dieser Begriff, der die vermeintliche Grundlage für alle Grundrechtseinschränkungen bildet, ist ein Nicht-Begriff. Ein richtiger Begriff wäre “Seuche” oder “lebensbedrohliche Epidemie” – und solcherlei liegt vor, wenn viel mehr Menschen sterben als sonst. Das ist aber nicht der Fall, sondern stattdessen eine “epidemische Lage”, Worte die beschreiben, was sein könnte und nicht das, was ist. Frei nach dem Sprichwort: “Es kann viel passieren, wenn der Tag lang ist.”.

Kommen wir zur neuen Wortschöpfung “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates”, und fangen mit der zweiten Hälfte des Satzes an. Was delegitimiert denn den Staat? – Wenn er sich nicht an die eigenen Regeln hält. Es gibt das Grundgesetz, in dem klar steht: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.” Dann kommt sogar noch der Zusatz, quasi als Arbeitsauftrag an den Staat: “Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.” Mit der klaren Conclusio: “Eine Zensur findet nicht statt.”

Jetzt haben wir eine staatliche Institution, den Inlandsgeheimdienst, der auf eine publizistische Seite angesetzt wird. Das ist schon an sich ein Eingriff in die Pressefreiheit und somit nicht legal, denn wer als Mensch bei jedem geschriebenen Satz fürchten muss, dass dieser dem mitlesenden Geheimdienstmitarbeiter nicht gefallen und er deshalb herbeizitiert wird, ist nicht mehr frei im Schreiben. Das nennt man dann Zensur, die laut Verfassung nicht stattfinden darf.

Es ist das gute Recht eines jeden Menschen, Handlungen des Staates die Legitimation abzusprechen. Das bedeutet Kritik. Und wenn viele Menschen diese Ansicht dann übernehmen und teilen, nannte man das “demokratische Willensbildung”.

Nun gibt es in Deutschland und anderen liberalen Ländern die starke Stellung der Grundrechte. Diese beinhalten, das Mindestmaß dessen, was jedem Mensch zusteht, auch wenn er der einzige oder die einzige ist, die eine bestimmte Position hat. Keine Mehrheit, kein Staat, kein Unternehmen kann ihm oder ihr diese Rechte nehmen. So darf beispielsweise niemandem verboten werden, weiterhin auf Rechtsstaatlichkeit, Verfassung und Menschenrechte zu beharren, auch wenn sich der gesamte Rest der Gesellschaft einer Sekte angeschlossen hat, sich kostümiert, sich Nadeln in die Arme steckt und wirren Gurus hinterherrennt. Das unterscheidet den liberalen Verfassungsstaat von einer Glaubensgemeinschaft. Denn dort kann man ausgeschlossen werden, wenn man nicht an die Grundsätze des Glaubens glaubt. Wer voller Inbrunst glaubt, dass Angela Merkel die Wiedergeburt von Jesus Christus ist, der hat in der katholischen und auch der evangelischen Kirche nichts zu suchen. Er kann aber dennoch in einer Demokratie mit seiner Partei auf Stimmenfang gehen und damit ganze Zeitungen füllen, wenn er denn unbedingt will.

Kommen wir zum ersten Satzteil “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung”. Was das bedeutet, ist nicht zu verstehen, denn es ist ein Pseudo-Begriff. Warum ist ein Phänomen bedeutsam für den Verfassungsschutz? Eine inhaltliche Begründung hat dieses Wortpaar erst einmal nicht. Die gäbe es, wenn eine Gruppe von Menschen die Demokratie aushebeln möchte, die Gewaltenteilung auflöst und die Grundrechte für ungültig erklärt. Das ist eine Ordnungsvorstellung, die dann der Verfassung widerspricht.

Es scheint so, dass etwas dann für den Inlandsgeheimdienst relevant ist, wenn viele Menschen Handlungen des Staats die Legitimität absprechen oder weil die Argumente dafür so gut sind, dass sie eine Bedeutsamkeit an sich haben. Oder aber: Für den Inlandsgeheimdienst ist dann etwas bedeutsam, wenn der Inlandsgeheimdienst sagt, dass es für ihn bedeutsam sei. Also Willkür, die – Sie haben es erraten – mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

Wenn man sich den gesamten Begriff einmal anschaut, also “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” kommt man zu dem Schluss, dass dieser Nicht-Begriff deshalb geschaffen wurde, weil im C-Regime so viele Menschen der Regierung und dem Staatsapparat die Legitimation absprechen, sodass es eine ernsthafte Bedrohung für diese Regierung gibt. Ist es eine Bedrohung für die Verfassung? Nein, denn die Demokratiebewegung beruft sich von Anfang an auf das Grundgesetz, die Menschenrechte und die Gewaltenteilung. Ein Großteil der Demokratiebewegung kann sich auch noch etwas Besseres als das Grundgesetz vorstellen, nämlich die Ausarbeitung einer Verfassung auf Basis des Grundgesetzes. So wie es in Paragraph 146 des Grundgesetzes niedergeschrieben steht.

Es braucht kein KenFM und keine Demokratiebewegung um den Staat in seinen Handlungen im Hinblick auf die gültige Verfassung zu delegitimieren. Das schafft die Merkel-Seehofer-Spahn-und-Lambrecht-Bande auch allein, die seit 14 Monaten im rechtsfreien Raum agiert. Das zeigt nicht zuletzt die Beobachtung der Demokratiebewegung durch den Verfassungsschutz.

Die Wochenzeitung Demokratischer Widerstand erreicht Menschen, die ansonsten ausschließlich der Gleichschaltungspropaganda in TV, Regierungspresse und Konzernportalen ausgesetzt wären. Die Zeitung ist für diese Arbeit auf Abonnenten und Unterstützung für die Verteileraktionen im ganzen Land auf Spenden angewiesen, siehe demokratischerwiderstand.de/spenden.

+++

Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

+++

Bildquelle: Christin Klose / shutterstock

+++

KenFM bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Meinungsartikel und Gastbeiträge müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

+++

Abonniere jetzt den KenFM-Newsletterhttps://kenfm.de/newsletter/

+++

Jetzt kannst Du uns auch mit Bitcoins unterstützen.

Bitcoin-Account: https://commerce.coinbase.com/checkout/1edba334-ba63-4a88-bfc3-d6a3071efcc8

+++

Dir gefällt unser Programm? Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten findest Du hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/


berichterstattung bundesregierung demokratie Gewaltenteilung Grundrechte Grundrechtseinschränkungen Inlandsgeheimdienst Medizin pressefreiheit Rechtsstaatlichkeit Tagesschau Verfassung Verfassungsrecht verfassungsschutz zensur 

Auch interessant...

Kommentare (5)

Hinterlassen Sie eine Antwort