Pressemitteilung: Ziviler Ungehorsam gegen Atomwaffen vor Gericht. Verhandlung und Urteil vom 02.12.2020

Pressemitteilung der Gruppe „Büchel17″:

Am 2. Dezember 2020 stand die Sozialpädagogin Ria Makein (68 J. – auf dem Artikelfoto zu sehen) aus Bedburg-Hau vor dem Amtsgericht Cochem, um zu erklären, warum sie am 30.4.2019 in einer Aktion Zivilen Ungehorsams auf dem Militärgelände des Bundeswehr-Flugplatzes Büchel (Eifel) für den Abzug der dort lagernden US-Atombomben eingetreten ist. Wie ihre sechzehn Mitstreiter*innen der Gruppe Büchel17 hatte sie einen Strafbefehl wegen „Hausfriedensbruch” erhalten, gegen den sie Widerspruch einlegte.

Im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe” Deutschlands an den US-Atombomben übt die Bundeswehr mit Tornado-Flugzeugen regelmäßig den Atomkrieg, beispielsweise auch im Rahmen des jährlichen NATO-Manövers „Steadfast Noon”. Die Bundesregierung lehnt es ab, den UN-Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen, der am 22.1.2021 in Kraft treten wird. Dagegen plant sie, für mehrere Milliarden Euro neue, für den Atomkrieg zertifizierte Kampfflugzeuge zu beschaffen.

Ria Makein, die in ihrem Berufsleben mit Menschen mit Behinderungen arbeitete, hält das für Geldverschwendung. Sie kritisiert, dass sie angeklagt werde, während die Bundeswehr bei ihren Atomkriegsübungen auf Straflosigkeit zählen könne:

„Das Gesetz wird genutzt, um die Vorbereitung von Massenmord und Krieg zu schützen. Diejenigen, die auf dieses Unrecht mit friedlichen Mitteln hinweisen und es für eine kurze Zeit unterbrechen, sollen bestraft werden.”

Die Gruppe Büchel17 hatte an zwei Stellen mit Bannern und Plakaten die Umzäunung des Militärgeländes überwunden und mit einer Versammlung den militärischen Übungsbetrieb erfolgreich gestört.

Zum Ende der Verhandlung am 2. Dezember 2020 verurteilte Richter Zimmermann am Amtsgericht Cochem Ria Makein zu einer Strafe von dreißig Tagessätzen, ersatzweise Haft, wegen „Hausfriedensbruchs“.

Rückblickend hatte die Verurteilte am 30.4.2019 gemeinsam mit sechzehn anderen Friedensaktivist*innen ohne Erlaubnis der Bundeswehr den Atombombenstandort Büchel betreten. Damit unterbrach die Gruppe  „Büchel17″ kurzzeitig den Atomkriegsübungsbetrieb.

„Wir bekommen nur dann die Gelegenheit, vor Gericht dagegen zu klagen, wenn wir selbst als Angeklagte vor Gericht stehen”, begründete Ria Makein ihren damaligen Einsatz. Es sei die Justiz, die dafür sorgen müsse, dass ihr Leben nicht durch die Massenvernichtungswaffen bedroht werde, so Makein. „Wenn diese Dinger losgeschickt werden, ist es zu spät, dann gibt es keinen Rechtsstaat mehr.”

Außerdem wies die Angeklagte auf die Schäden hin, die schon jetzt durch den Energie- und Ressourcenverbrauch und die Umweltzerstörung durch das Einüben von Bombenflügen angerichtet werden.  „Ich bin den Jugendlichen der Fridays for Future ausgesprochen dankbar dafür, dass sie den Ressourcenverbrauch in unseren reichen Ländern skandalisieren.”

Staatsanwalt Sterczyk erkannte die ehrenwerten Motive der Beklagten an, wies aber darauf hin, dass das Strafverfahren nicht dafür gedacht sei, die gesellschaftspolitische Dimension zu verhandeln.

Richter Zimmermann folgte dem Plädoyer des Staatsanwalts, da die in Büchel gelagerten US-Atomwaffen „keine gegenwärtige Gefahr” darstellten und daher kein „rechtfertigender Notstand” vorliege. Ria Makein zeigte sich enttäuscht darüber, dass ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens und Eröffnung einer Anklage gegen den Hausherrn des Atomwaffenstandorts Büchel wegen Vorbereitung von Massenmord und Krieg nicht stattgegeben wurde.

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Danke an die  Autorin für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: © Stefanie Intveen. https://flic.kr/p/2kcF5Bb

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