Minister Scheuer und das Strafrecht. Kanzlerin Merkel als Komplizin hinter Gitter!

Von Uli Gellermann.

Betrug ist ein Tatbestand im deutschen Strafrecht. “Wer“, sagt der § 263 des Strafgesetzbuches, „in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Da unterzeichnet der Herr Scheuer Ende des Jahres 2018 einen Vertrag mit den Betreibern eines möglichen PKW-Mautsystems, obwohl zur Zeit des Abschlusses über mehrere Hundert Millionen Euro noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausstand, das wahrscheinlich die deutsche Pkw-Maut für unzulässig erklären würde. Das war allgemein bekannt und auch dem bescheidenen Wissen des Herrn Ministers zugänglich. Prompt entschied das Gericht im Juni 2019, dass die Maut EU-Recht widerspricht. Bis dahin wäre noch Schlamperei oder Fahrlässigkeit am Rande galoppierender Blödheit denkbar.

Doch Scheuer unterschrieb den Maut-Bieterfirmen einen Vertrag über rund drei Milliarden Euro, obwohl der Haushaltsausschuss des Bundestags nur zwei Milliarden Euro für das Geschäft zur Verfügung gestellt hatte. Hier ist der erste Schritt aus der scheinbaren Blödheit in den Betrug erkennbar: Der Gesetzgeber will nur zwei Milliarden ausgeben, falls der Gerichtshof das Verfahren billigen würde, Scheuer, der als Minister dem Gesetzgeber untergeordnet ist, gibt aber eine Milliarde großzügig mehr. Dazu war er in doppelter Hinsicht nicht befugt. Verschafft also “einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil” und beschädigt “durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen” das Vermögen des deutschen Volkes.

Damit nicht genug: Das Parlament, der Dienstherr des Ministers, hat einen Untersuchungsausschuss gebildet, um Licht in die trübe Scheuer-Maut-Affäre zu bringen. Damit alles schön im Dunkeln bleibt, versucht der Maut-Minister seine Machenschaften zu verschleiern, veranlasst Scheuer Beamte des Bundesverkehrsministeriums dazu, Akten zur PKW-Maut aus dem Bundestag zu transportieren und als vertrauliche Verschlusssachen einzustufen. Macht also eidespflichtige Staatsdiener zu Komplizen seiner düsteren Schiebung. Unter § 263 des Strafgesetzbuches fällt auch, wer “seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.” Dieser Missbrauch liegt bei Scheuer auf der Hand.

Doch das Strafrecht kennt noch mehr Unrecht. Den Tatbestand der Untreue: “§ 266 Untreue. Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Obwohl die Untreue des Scheuer mit bloßem Auge zu erkennen ist, betreibt Angela Merkel die öffentliche Vertuschung der Straftat:

„Ich finde dass Andi Scheuer sehr gute Arbeit macht“ (Angela Merkel im Deutschen Bundestag am 18.12.2019).

So macht sich die Kanzlerin zur Komplizin des Ministers.

Würde die deutsche Justiz funktionieren, hätte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof längst einschreiten müssen. Denn “bei einer Straftat gegen Verfassungsorgane”, kann der Generalbundesanwalt auch ohne Antrag tätig werden. Die Behinderung des Parlamentes bei der Aufdeckung der Scheuer-Schiebung durch die Manipulation der betreffenden Akten muss fraglos als eine Straftat gegen ein Verfassungsorgan eingestuft werden. Spätesten seit dem Vertuschungsversuch der Bundeskanzlerin ist zudem die Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht mehr auszuschließen. Die parlamentarische Demokratie gilt ihren Anhängen als Höchstform der Macht-Teilhabe des Volkes. Solange Andreas Scheuer noch frei herum läuft, ist dieser Aberglaube ein schädliches Schlafmittel zur Ruhigstellung der Bevölkerung.

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung.

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Bildquelle: 360b / shutterstock

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Dieser Artikel erschien am  19. Dezember 2019 auf dem Blog Rationalgalerie.

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