Medien-Konzern verfolgt Blogger strafrechtlich

Die „Süddeutsche Zeitung“ zeigt Uli Gellermann wegen Beleidigung an

von Ulrich Gellermann.

Nach der Veröffentlichung eines Kommentars in der RATIONALGALERIE, in der ein Artikel der „Süddeutschen Zeitung (SZ)“ kritisch beleuchtet wird (s. Link weiter unten), verfolgt die “Süddeutsche Zeitung” den Herausgeber der Website Uli Gellermann strafrechtlich: Am 15. Juni 2018 soll er, auf Antrag der „Süddeutschen“ wegen „Beleidigung“ vor ein Münchner Gericht. Gellermann, der selbst Journalist ist, unterzieht den betreffenden Artikel mit der Überschrift “Trump und Russland – Goldene Zeiten” primär einer professionellen Analyse. Denn der SZ-Autor bezieht sich in seiner Veröffentlichung wesentlich auf einen ungenannten „ehemaligen britischen Geheimdienstmitarbeiter“. Gern erwähnt der Autor auch ein Sex-Video, das Donald Trump zeigen soll und im Besitz der russischen Regierung sein soll. Im SZ-Artikel wimmelt es von Formulierungen wie “angeblich” – “sein soll” und “gilt als”. Gellermann konstatiert in seinem Kommentar, dass der SZ-Autor ohne jeden Beweis eine Polit-Schmuddel-Story veröffentlicht hat und so, statt sauber zu recherchieren und zu berichten, schlichte Meinungsmache betreibt.

Der SZ-Redakteur Hubert Wetzel garniert sein Elaborat gern mit Sätzen wie “Nichts ist bewiesen, aber die Details reichen klar, um die Dienste in Alarm zu versetzen.” Der erste Teil des Satzes muss als eine Art Rückversicherung gewertet werden. Der zweite Teil, die Berufung auf ungenannte aber alarmierte “Dienste”, ist der schliche Versuch, ausgerechnet interessengesteuerte Geheimdienste als “Beweis” einzuführen. Erst recht gilt das für den nächsten Satz, in dem das Wort “scheinen” nur eine Feigenblatt-Funktion erfüllt: “Damit scheinen die Dokumente genau das zu bestätigen, was die US-Geheimdienste seit Monaten befürchten: Dass die russische Regierung versucht hat, die amerikanische Präsidentenwahl zu manipulieren, um den verhassten Westen zu schwächen.” Wetzels Dokumente liegen nicht vor, eine überprüfbare Quelle wird nicht genannt. Genau deshalb hält Gellermann die Machart des SZ-Artikels für “postfaktisch”.

Immer wieder benutzt der SZ-Autor die selbe Masche: “Allein die Tatsache, dass eine Information in die Briefing-Unterlagen für den US-Präsidenten aufgenommen wird, gibt dieser Information jedoch zumindest einen Hauch von Authentizität.” Das ist der Satz, der die “Echtheit” der Quelle unterstellen soll. Mit dem nächsten Satz nimmt Hubert Wetzel zwar nichts zurück, aber er sichert sich ab: ” Vielleicht sind die Dokumente nur eine Ansammlung kruder Gerüchte, vielleicht stimmen aber auch alle Informationen.” Das beklagt Gellermann als eine JA-Aber-Methode, in der das Wort “Vielleicht” nur zur Verschleierung dient. Es sind dubiose Formulierungen wie “Glaubt man dieser Darstellung, dann ist Trump nicht nur wegen des Sexvideos erpressbar, sondern als Politiker kaum mehr als eine Marionette von Präsident Wladimir Putin”, die den Duktus des Artikels ausmachen. Nach Gellermann verkommt hier der Konjunktiv zum Sprachwerkzeug der Meinungsmache. Genau deshalb kommt er in seiner Überschrift zu folgender Einschätzung: “Donald Trump schlagen und Putin meinen”. Eben diese Wertung Gellermanns möchte die “Süddeutsche” offenkundig unter Strafe stellen. Ein seltsames Verfahren für eine Zeitung, die statt die Kraft ihrer Argumente lieber die Justiz sprechen lassen will. Weit vom Grundgesetz und der dort garantierten Meinungsfreiheit entfernt.

Der Vorwurf der Beleidigung kommt wohl auch deshalb zustande, weil die Redaktion der „Süddeutschen“ anscheinend nicht begreifen will, dass Gellermann, neben der kritischen Text-Analyse, auch eine fiktive Geschichte in seinem Artikel erzählt: Was wäre wenn man die Methode, die der SZ-Autor verwendet bei ihm selbst anwenden würde? Diese Was-Wäre-Wenn-Methode – bekannt aus dem Erdogan-Gedicht von Jan Böhmermann – erlaubt Phantasie-Geschichten über Hubert Wetzel, die nicht schön sind aber erkennbar erfunden. So erfunden, wie jene Stories, die Wetzel aus unbewiesenem Geheimdienst-Material zusammengeschrieben hat. Beleidigung? Nein, Satire. Fraglos klingen Begriffe wie „postfaktisches Arschloch“ oder „Schmierblatt-Sau“ beleidigend. Aber gemeint ist nicht der Redakteur, gemeint ist eine Methode, die den Leser und dessen Intelligenz beleidigt.

Quellen

http://www.rationalgalerie.de/kritik/ein-postfaktisches-arschloch-in-der-sueddeutschen.html

http://www.sueddeutsche.de/politik/usa-haette-putin-trump-in-der-hand-wegen-eines-sexvideos-1.3329730

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung.

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