Leidet die Demokratie an Depressionen? | Von Christiane Borowy (Podcast)

Ein Kommentar von Christiane Borowy.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier, hat am vergangenen Donnerstag den Verfassungsschutzbericht 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt und alarmierend verkündet, dass die Demokratie unter Druck steht. Hat er damit Recht?

Wenn man zur Abwechslung mal wieder seine Ruhe haben will, sollte man sich in diesen Tagen unter keinen Umständen zwei Fragen stellen, oder diese gar noch in einen Zusammenhang bringen: Was ist Demokratie und was sind Depressionen? Das kann einen sonst ganz schnell runterziehen. Wenn man dann auch noch den Fehler macht, sich angesichts der Innenministerkonferenz vor wenigen Tagen damit zu beschäftigen, was eigentlich der Verfassungsschutz und andere Schutzbehörden, wie beispielsweise der Militärische Abschirmdienst (MAD) tut und sich dafür interessiert, was für Organisationen und demokratische Instrumente das sind, könnte man darauf kommen, dass zwischen Demokratie und Depression ein Zusammenhang besteht – zumal Herr Maier das Thema Niedergedrücktheit ja gewissermaßen ins Spiel gebracht hat. Was ist da dran? Ist die Demokratie unter Druck und wenn ja, von wem? 

Nach ICD-10-Schlüssel, einer von der WHO initiierten internationalen statistischen Klassifikation von Krankheiten, werden als häufigste Symptome bei Depressionen Schuld-, hypochondrischer, nihilistischer, Beziehungs- oder Verfolgungswahn genannt (8,9). In Corona-Zeiten wäre es auch interessant, Hypochondrie einmal näher zu beleuchten, doch hier soll es eher um das Symptom Verfolgungswahn gehen und darum, wer eigentlich darauf achtet, dass durch Organisationen, die vorwiegend im Geheimen arbeiten, nicht auch gleich die Demokratie in der Versenkung verschwindet. 

Verfolgungswahn

Herr Maier macht sich vor allem um die so genannte Früherkennung von Gefährdern Sorgen und behauptet, dies sei eine große Herausforderung. Deshalb fordert er eindringlich „Da müssen wir besser werden, da müssen wir auch technische Fähigkeiten ausbauen“ und Hass und Hetze im Internet sollen strafrechtlich verfolgt werden. Wenn ich solche Sätze lese oder höre, stellen sich mir ad hoc mehrere Fragen. Erstens: Wer ist überhaupt „wir“? Das Volk? Die Demokratie? Deutschland? Zweitens: Was heißt technische Fähigkeiten ausbauen konkret? Bekommen die Geheimagenten jetzt bessere Autos und technisch präparierte Füllfederhalter oder doch eher mehr Macht zur Überwachung der gesamten Bevölkerung? Drittens: Was wird unter Hass und Hetze im Internet überhaupt verstanden und wer definiert diese Inhalte? Das führt zu viertens: Wer wird als Gefährder angesehen? Ist das der schwarze, äh dunkelhäutige oder bärtige Mann, vor dem man sich hier verfolgt fühlt? Und dann kommen wir schließlich zu dem Punkt, weshalb diese Fragen durchaus wichtig sind: Was hat der Verfassungsschutz mit Strafverfolgung zu tun und wie sicher kann man als Bürger sein, dass die Gewaltentrennung aufrecht erhalten bleibt? Denn dies sind Behörden, die getrennt arbeiten müssten, in Wahrheit aber womöglich so eng zusammenarbeiten, dass man möglicherweise nicht mehr von einer klaren Trennung von gesetzgebender und ausübender Gewalt sprechen kann. Wer darf also was und wer kontrolliert die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben? 

Eine Fülle an ernsten Fragen, die alle in den aktuellen Äußerungen von Politik und Medien unbeantwortet bleiben. Maier betont dagegen sehr deutlich, dass Gewalttaten, die als linksextremistisch einzuschätzen seien, von 96 auf 205 Delikte angestiegen seien. Wenn man Zahlen in ihrer Relevanz zu erfassen versucht, bietet sich an, sie in Relation zu setzen: Laut Statistik des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2018 140.755 Opfer vollendeter und versuchter Delikte der Partnerschaftsgewalt erfasst, wovon 81,3 % Frauen betroffen waren. Im Vergleich dazu ist der Anteil an linksextremistisch geltenden Straftaten eher gering. Kommen wir zum Rechtsextremismus. Wie Horst Seehofer laut FAZ sagt, seien die Zahlen zum Rechtsextremismus eine Schande für unser Land. Denn laut Verfassungsschutzbericht gab es im Jahr 2019 insgesamt 925 Gewaltdelikte und 21.290 vollendete und versuchte Straftaten, die einem rechtsextremen Hintergrund zugeordnet werden, oder Gewalttaten darstellen, die „politisch rechts“ einzustufen sind. Letzteres sollte aufhorchen lassen und das Bewusstsein wecken, wie schnell Kritiker der Regierung oder grundsätzlich Andersdenkende einfach als politisch rechts eingestuft werden könnten. Im Vergleich zu den bereits genannten Straftaten, die dem Bereich Partnerschaftsgewalt zuzurechnen sind, sind aber auch diese Zahlen noch immer sehr gering. 

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit

Wenn Demokratie sich per definitionem durch Achtung der Menschenrechte, Gewaltenteilung und so weiter auszeichnet und Gesetze stellvertretend für das Volk erlassen werden, ist es besonders brisant, die im Verfassungsschutzbericht genannten Zahlen zu Gewalt- und Straftaten, die im Zentrum der gut finanzierten Reaktionen stehen, ins Verhältnis zu setzen mit Straftaten gegenüber einer Bevölkerungsgruppe, die immerhin etwas mehr als die Hälfte der Gesellschaft ausmacht. Über 81 Prozent der Opfer von Gewalt- und Straftaten sind Frauen. Begangen werden die Gewaltdelikte allerdings überwiegend von Männern. Das ist besonders interessant, wenn man bedenkt, dass damit die Interessen von mehr als der Hälfte der Bevölkerung politisch nicht beachtet werden. Denn dieses Verhältnis in der Gewaltstatistik wird keineswegs als politisch hochrangig behandelt oder als Schande bezeichnet. Dabei ist ebenfalls mittels Polizeistatistik nachweisbar, wer bei dieser Art von Gewalt- und Straftaten die so genannten Gefährder sind. Warum aber richtet sich das politische und geheimdienstliche Interesse auf einen eher marginalen Anteil der Gewaltdelikte und die gesamte Bevölkerung? Wo ist da die Logik? 

Dies führt zur nächsten Frage: Wie kommt es, dass als politisch rechts geltende Straf- und Gewalttaten derartig im Fokus stehen, dass sie zur Folge haben, dass alle deutschen Geheimdienste mit juristischen, finanziellen und technischen Mitteln ausgestattet werden sollen, welche die demokratischen Grenzen bis zum Anschlag dehnen? Postgeheimnis, Menschenwürde, journalistischer Quellenschutz, Gewaltenteilung, Versammlungsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung, sind nur einige Beispiele für demokratisch grundlegende Rechte, die gefährdet sind, wenn das Justizministerium dem Verfassungsschutz weitere „maßvolle Kompetenzerweiterung“ verschaffen möchte. 

Was jedoch ist maßvoll und verhältnismäßig? Ist der Einsatz eines geheimdienstlichen Trojaners verhältnismäßig, wenn dieser Smartphones und Computer in großem Stil ausspioniert? 

Schutz vor den Schützern

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist ein wichtiger juristischer Grundsatz. Wie ist es also mit der Prüfung dieser Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die vorwiegend im Verborgenen arbeitenden Verfassungsschützer bestellt? Wenn Rechtsextremismus ein so großes Problem ist, und die Kompetenzen der Behörden ausgeweitet werden sollen, wie kann es dann passieren, dass auch immer mehr Fälle von Rechtsextremismus innerhalb der Polizei auftauchen, wie beispielsweise in Hessen? Da kann es dann schon mal vorkommen, dass das entsprechende Innenministerium schweigt. Auch im Zusammenhang mit der Terror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gab und gibt es Vermutungen über Verstrickungen zwischen Geheimdiensten und rechtem Terror, und es wurden scheinbar V-Mann-Akten vernichtet (15). 

Wer schützt in einer Demokratie also die unbescholtenen Bürger vor denjenigen, die den Auftrag haben, die Demokratie zu schützen? Die Antwort lässt sich sogar ganz direkt auf der Internetseite des Verfassungsschutzes recherchieren. Zunächst ist da das Bundesinnenministerium zu nennen, denn es führt die Dienst- und Fachaufsicht – Horst Seehofer ist hier der Hausherr. Wie er zum Verfassungsschutz steht, wurde bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes sehr deutlich: „Wir müssen weiter wachsam und wehrhaft sein“. So klingt niemand, der die Arbeit des Verfassungsschutzes kritisiert. Im Gegenteil will er unter Beifall der hiesigen Mainstream-Presse BKA und Verfassungsschutz ausbauen (5). 

Dann gibt es auch noch die parlamentarische Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium, in das zu Beginn jeder Wahlperiode Mitglieder des Deutschen Bundestages gewählt werden. Dieses Gremium darf Akteneinsicht  verlangen. Mit einer entsprechenden Begründung kann die Bundesregierung jedoch die Herausgabe dieser Akten und Informationen verweigern. 

Ähnlich verhält es sich mit dem Datenschutzbeauftragten. Wenn man gegebenenfalls die Frage hat, ob man abgehört wird, kann man sich an ihn wenden. Ein garantiertes Recht auf Einsicht in die Akten hat man allerdings nicht. 

Da die Kontrollmechanismen also viel eher an einen zahnlosen Tiger erinnern, ist es wichtig, auf die aktuell konsolidierte Gesetzgebung und die öffentliche Meinung zu achten. Juristen müssten sich intensiv mit dieser Frage der Kontrolle der Geheimdienste und deren möglichem Zugriff auf Privat- und Freiheitsrechte auseinandersetzen und es müssten obendrein breite Debatten in der Öffentlichkeit geführt werden. 

Ein wichtiges Kontrollorgan auf dieser Ebene wären also die Medien. Doch auch hier fehlt der Biss der durchaus möglichen Kontrolle, denn die Medien plappern größtenteils einfach nur nach, was ihnen von der Politik vorgegeben wird oder klatschen sogar noch Beifall, wenn politische Verbalmuskelprotze gegen einen konstruierten Feind wettern. 

Wer hat Angst vor dem Verfassungsschutz? Niemand.

Wichtige Privat- und Freiheitsrechte sind also durch den Verfassungsschutz in Gefahr, wenn dieser nicht ausreichend kontrolliert wird. Es ist also für jeden Bürger interessant zu wissen, wer oder was der Verfassungsschutz ist und was er so alles darf. Unser Blick geht ja immer gerne in die USA. Dort kannte vor den Enthüllungen von Edward Snowden kaum jemand die NSA – aber kennen die Deutschen ihren Verfassungsschutz? Das sollten sie, denn wenn es zur Arbeitsplatzbeschreibung gehört, im Verborgenen zu arbeiten, könnte es eben auch sein, dass man überhaupt nicht mitbekommt, dass man schon längst beobachtet wird in allem, was man tut und sagt. Es kann aber auch passieren, dass man fälschlicherweise in das Profil der Ermittler gerät und dann kann man sich ruckzuck von seinen Grundrechten verabschieden und hat gegebenenfalls keinerlei Schutz mehr. Diese Debatte kam Anfang der Woche am 6.7.2020 auf, als Horst Seehofer eine unabhängige wissenschaftliche Studie zum Thema Racial Profiling verweigert hat. Also eine Untersuchung darüber, ob Menschen allein aufgrund ihres Aussehens von der Polizei kontrolliert werden (17). Das sei nicht erlaubt, soll Seehofer argumentativ dünnes Eis betretend gesagt haben. Nicht erlaubt und daher also auch nicht vorhanden – da entscheidet dann im Einzelfall eher das Narrativ, also die in der Öffentlichkeit als gültig angesehene Geschichte vor der erlebten Realität. In diesem konkreten Fall von Racial Profiling hat es von Seiten der Polizei Kritik an Seehofers Äußerungen gegeben, doch was ist, wenn jemand beispielsweise nachweisen muss, dass er nicht politisch rechts ist? Hier ist die Definitionsmacht entscheidend. Es gibt allerdings doch Journalisten, die den Verfassungsschutz in Frage stellen und darauf hinweisen, dass es sich um eine „von Skandalen gebeutelte Behörde“ handele. Die Bundesregierung, so heißt es dort außerdem, unterstützt ganz im Gegenteil den Verfassungsschutz grundsätzlich und wo es nur geht – ganz ohne Begründung (11). Bei der so notwendigen Debatte um gesetzlich legitimierte Staatstrojaner, mit deren Hilfe alle deutschen Geheimdienste jegliche Kommunikation hacken dürften, tritt dieses Prinzip deutlich hervor. Das Verfassungsschutzgesetz soll also aktuell erneuert und die Kompetenzen des Verfassungsschutzes weiter ausgebaut werden. Ist das gesund für die Demokratie? Die Amadeo-Antonio-Stiftung beispielsweise meint ganz genau zu wissen, welches Narrativ von Andersdenkenden „toxisch“ ist und macht in ihrem Schriftstück „Monitoring 2020. Alternative Wirklichkeiten. Monitoring rechts-alternativer Medienstrategien“ Stimmung gegen Andersdenkende und vermeintlich antisemitische und angeblich den Holocaust leugnende Journalisten. Es ist also wichtig, den herrschenden Diskurs, und was von wem als Wahrheit und Wirklichkeit angesehen wird, im Blick zu behalten und zu prüfen. 

Wenn in den Medien nur das berichtet wird, was die Politiker sagen, zum Beispiel, die Demokratie stünde unter Druck, dann macht allein die Frage danach, wer als Urheber des Druckes angesehen wird einen Riesenunterschied. Tatsächlich steht die Demokratie unter Druck, doch der Druck auf die Demokratie wird vielleicht eher durch die Geheimdienste und weniger durch Rechtsextreme ausgeübt.

Die Demokratie leidet womöglich drüber hinaus unter Depressionen. Wie bei vielen Menschen, die unter Depressionen leiden, vermutet das aber zunächst kein Mensch, zumindest so lange noch einigermaßen die Fassade eines normalen Lebens beziehungsweise von funktionierender Demokratie aufrecht erhalten werden kann. 

Ich lade zu einem Gedankenexperiment ein. Stellen Sie sich vor, ich setze als Patient den Fuß in eine psychotherapeutische Praxis und sage dort, dass ich niemandem trauen kann, weil meine gesamte Existenz in Gefahr geraten ist, denn mich würden rechtsextreme Gruppen und reihenweise Salafisten verfolgen. Stellen Sie sich weiter vor, ich würde beschreiben, dass ich diese Sorgen dann auch noch im Internet veröffentliche. Das alles, berichte ich weiter, lässt mich obendrein nachts kaum schlafen, weil ich ständig darüber nachdenken muss, wie ich meine Wohnung technisch besser ausrüsten und in einen digitalen Bunker verwandeln kann. Außerdem würde ich einen dicken Bericht überreichen, in dem ich über ein Jahr lang dokumentiert habe, wer wann wie in meiner Nähe gewesen ist und was dabei kommuniziert wurde. Darin ist auch festgehalten, wie mein Gefährder-Profil aussehen würde. Von allen, die in das Profil meiner Ansicht nach passen, habe ich in diesen Bericht Angaben darüber eingefügt, wer welche Dinge bei Amazon eingekauft hat und welche Krankheiten bei ihnen und ihren Familien vorliegen. Wenn ich weiter den Therapeuten dann noch um Mithilfe bitten würde, meine Nachbarn und Freunde zu befragen, ob sie Menschen in meiner Umgebung beobachtet haben, die hasserfüllt sprechen oder die um mein Haus herumschleichen, sich mit konspirativer Absicht in einer Wohnung treffen, um mich eines Tages zu überfallen und zu vernichten, und behaupten würde, dass ich über Bewaffnung nachdenke, weil die Polizei sowieso nichts tut, können Sie sich vielleicht vorstellen, wie die Diagnose des Therapeuten ausfallen würde. Eigentlich ist sogar fraglich, ob ich an dem Tag wieder nach Hause in meine Wohnung oder vielleicht doch eher in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingewiesen werden würde – für ganz lange Zeit. 

Ein Therapeut würde vermutlich zuallererst diese Frage stellen: Haben Sie dafür Beweise? Wie kommen Sie denn darauf, dass sie verfolgt werden?

Diese oder eine ähnliche Frage hat auf der Innenministerkonferenz meines Wissens niemand gestellt – und das, obwohl die oben genannten Phänomene im ganz großen Stil praktiziert werden sollen. Bei der Innenministerkonferenz werden sie allerdings ohne Rückfrage legitimiert. 

Wenn die Demokratie tatsächlich Depressionen hat, dann ist die Gefahr von Selbstmord nicht gering. Und was bedeutet das, wenn die Demokratie Selbstmord begeht? Überwachungsstaat und Diktatur, ganz genau. Es ist also Wachsamkeit und Kontrolle der Kontrolleure wichtig, denn Diktatur hatten wir in Deutschland schon mal. War doof. 

Quellen:

  1. https://www.welt.de/politik/deutschland/article211313511/Innenministerkonferenz-Chef-Georg-Maier-Demokratie-ist-unter-Druck.html
  2. https://www.faz.net/aktuell/politik/thema/innenministerkonferenz
  3. https://www.ksta.de/politik/verfassungsschutz-seehofer-nennt-rassismus-die–groesste-bedrohung-fuer-die-sicherheit–36987908
  4. https://www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-verfassungsschutz-bericht-1.4961764
  5. https://www.tagesspiegel.de/politik/kampf-gegen-rechtsextremismus-seehofer-will-bka-und-verfassungsschutz-massiv-ausbauen/25051856.html
  6. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2018.html?nn=63476
  7. https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/D/demokratie-245374
  8. https://flexikon.doccheck.com/de/Depression
  9. https://www.spektrum.de/lexikon/psychologie/depression/3249
  10. https://www.t-online.de/region/erfurt/news/id_88201308/innenministerkonferenz-chef-demokratie-ist-unter-druck-.html
  11. https://netzpolitik.org/2020/staatstrojaner-fuer-geheimdienste-tritt-die-regelung-in-kraft-werden-wir-dagegen-klagen/ eine von skandalen gebeutelte Behörde
  12. https://www.deutschlandinzahlen.de/no_cache/tab/deutschland/demografie/bevoelkerung-nach-geschlecht-deutschland?tx_diztables_pi1%5Bstart%5D=45
  13. https://www.tagesschau.de/inland/polizisten-hessen-103.html
  14. https://www.heise.de/tp/features/NSU-und-Verfassungsschutz-und-kein-Ende-4232334.html?seite=all
  15. https://www.nachdenkseiten.de/?p=28942 NSU – Komplex _Interview mit Wolf Wetzel 
  16. https://www.verfassungsschutz.de/de/service/faq
  17. https://www.fr.de/politik/horst-seehofer-studie-racial-profiling-polizei-rassismus-innenministerium-kritik-zr-90007238.html

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Danke an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung.

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Bildquelle: Shutterstock / Brendan van Son

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