Wann steht Obama vor dem Internationalen Strafgerichtshof?
Von Ulrich Gellermann.
Geradezu euphorisch notierten die deutschen Medien in diesen Tagen die Verurteilung des ehemaligen bosnisch-serbischen Präsidenten Radovan Karadzic wegen Völkermordes. Die TAGESSCHAU, ein zentraler Taktgeber des bundesrepublikanischen Medien-Orchesters, fragte in einer Überschrift sogar strafverschärfend: „Warum eigentlich nicht lebenslänglich?“ Von solch juristischer Kühnheit sind deutsche Medien in einem anderen Fall völlig frei: Immer wenn das scharfe Schwert des Völkerrechts die USA treffen könnte, schweigt das offizielle und öffentliche Deutschland beredt.
Traditionell begann auch der Irak-Krieg mit einer Lüge. Jener über Massenvernichtungsmittel, die der Irak angeblich besitzen sollte aber nicht besaß. Brav kolportierten die deutschen Medien den Betrug. Eine Entschuldigung steht bis heute ebenso aus wie eine Selbstanalyse der Kriegsbefürworter. Der Krieg endet leider bis heute nicht. Aber die geschätzten Opferzahlen nach dem offiziellen Kriegsende imIrak – von 109.000 Opfern (US-Kriegsministerium) bis zur Studie der Johns Hopkins University, die von 654.965 Toten durch den Krieg und die Kriegsfolgen ausgeht – überschreiten die Zahlen der diversen Jugoslawienkriege bei weitem.
Auch an Grausamkeit lassen sich die USA und ihre Verbündeten nur schwer übertreffen: Vom bekannten Foltergefängnis Abu-Ghuraib, über die düsteren Gefängnisse der US-Behörden im Ausland, bis zum Einsatz von Uranmunition und weißem Phosphor gegen die Männer, Frauen und Kinder eines zivilen Protestes im irakischen Ort Falludscha. Zwei Jahre nach den Angriffen vom Frühjahr 2004 traten dort in sehr großer Zahl, überwiegend bei Kindern, Fälle von Leukämie, Meningitis, Thalassämie, Septicämie, angeborene Missbildungen der Nieren und Gehirntumore auf. Schon bei der psychologischen Vorbereitung des Krieges, den mörderischen Sanktionen der USA gegen die irakische Bevölkerung, erreichten US-Offizielle einen seltenen Höhepunkt des Zynismus. Jene 500.000 irakischen Kinder, die im Ergebnis der Strafsanktionen unter George H. W. Bush und Bill Clinton starben, kommentierte die US-Außenministerin Albright fröhlich mit „ein Preis der es wert war“.
Neben den faktischen Verbrechen sind auch die juristischen nicht unbekannt. Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages vertrat die Auffassung, dass die USA kein Mandat der Vereinten Nationen für ihren Krieg hatten. Oder, um es mit den Worten des Völkerrechtlers Michael Bothe zu sagen: “Hier zeigt sich eine Entwicklung, die dahin geht, dass die USA bewusst das Völkerrecht im Sinne einer hegemonialen Weltordnung umgestalten wollen.” Fraglos brachen die USA und ihr Oberbefehlshaber George W. Bush das Verbot eines Angriffskrieges wie es in der UN-Charta festgelegt ist. Und ebenso fraglos wäre das ein Fall für den „Internationalen Strafgerichtshof“.
Ein weiteres Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages trägt den bedeutenden Titel “Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen” und verurteilt den Einsatz von US-Drohnen als “völkerrechtswidrige Militäroperationen“. Wieder ist es ein US-Oberbefehlshaber, der mit schreckliche Regelmäßigkeit völkerrechtswidrige Anschläge anordnet: Präsident Barack Obama lässt sich regelmäßig eine Liste für gezielte Tötungen vorlegen. Er ist Richter und Henker zugleich. Inzwischen genügt schon der bloße Verdacht auf terroristische Aktivität, um einen Drohnen-Einsatz zu legitimieren. Wie bei den gewöhnlichen Terror-Attentaten, die zur Zeit die Schlagzeilen dominieren, ist die Zahl ziviler Opfer der angeblich gezielten „Operationen“ beträchtlich. Mit Obama drängt sich die nächste Anklage vor dem „Internationalen Strafgerichtshof“ geradezu auf. Allerdings nicht in den deutschen Gewohnheits-Medien.
Und wahrscheinlich auch nicht vor dem Gerichtshof. Obwohl die Institution höchst geeignet wäre. Umfasst ihr Verfolgungsgebiet doch Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord sowie das Delikt des Verbrechens der Aggression. Und so ziemlich all diese Delikte sind bei den erwähnten Präsidenten der USA festzustellen. Aber die USA haben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Verwahrer des Gerichtshof-Statuts bei dessen Gründung mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigen, das Statut zu ratifizieren. Die Vereinigten Staaten verweigern sich schlicht der internationalen Gerichtsbarkeit.
Aber der Fall Karadzic lässt hoffen. Sind dessen Verbrechen doch lange vor Gründung des Gerichtshofes auf dem Territorium eines Staates verübt worden, der das Statut gar nicht hat unterschreiben können. Offenkundig darf das Gericht also auch rückwirkend und gegen Nicht-Unterzeichner tätig werden. Vielleicht kann die TAGESSCHAU dann künftig auch in den Fällen Bush und Obama die Frage stellen: Warum eigentlich nicht lebenslänglich?
Danke an den Autor für das Recht der Zweitverwertung.
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