Finis Germania oder: Deutschlands Demokratie ist verloren – Teil 4

Warum wir zurück in der Zeit der Monarchien und der Aristokratie sind

von Jochen Mitschka.

Dies ist der vierte Teil einer Artikelserie, die Auszüge aus dem gleichnamigen E-Book enthält. Im ersten Teil sprach ich über die Entstehung des Grundgesetzes, und über „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Der zweite Teil handelt, logisch darauf aufbauend, von der „Verantwortung des Eigentums“, die im Grundgesetz gefordert wird. Im dritten Artikel beleuchte ich die angeblich vorhandene „Gleichheit vor dem Gesetz“, die ebenfalls ein wichtiger Teil des Geistes des Grundgesetzes ist. Und im vorliegenden Artikel weise ich nach, dass einer der wichtigsten Forderungen des Grundgesetzes, dass von deutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen darf, mit Füßen getreten wird.

Kein Krieg soll mehr von deutschem Boden ausgehen.

„Die Deutschen müssen das Töten lernen“ lautete der Titel des Spiegels, Ausgabe 47/2006. Und genau dieser Tenor verstärkte sich in den darauf folgenden Jahren bis zur Neujahrsansprache 2018/2019 der Bundeskanzlerin – und wird noch oft zu hören sein.

Das Brechen des Versprechens, dass von deutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen soll ist die größte Enttäuschung von allen.

Der völkerrechtswidrige Krieg gegen Jugoslawien war der Sündenfall(1). Möglich gemacht nur durch eine drastische Veränderung der ehemaligen Anti-Kriegs-Partei „Bündnis90/Die Grünen“(2).

„Im Fall Kosovo wurden der Öffentlichkeit ja mit Kriegsbeginn im März 1999 die dreistesten Lügen(24) erzählt. Weder gab es eine „serbische SS“, wie Joschka Fischer behauptete, noch das von Verteidigungsminister Rudolf Scharping behauptete „KZ im Fußballstadion von Pristina“, noch hat sich der ebenfalls von Scharping kolportierte „Hufeisenplan“ als Wahrheit herausgestellt.“(3)

Und da das mit den Lügen so gut geklappt hat, die Anti-Kriegs-Bewegung erfolgreich zertrümmert worden war, ging es dann munter so weiter. Es folgte eine Serie von Militäreinsätzen, bei denen sich Deutschland förmlich aufdrängte, allen voran „die Grünen“.

„Die zwischenzeitlich bekannt gewordene Äußerung des damaligen US-Außenministers Colin Powell, wonach die USA “keine konkrete Hilfe (4) für den Afghanistan-Einsatz verlangt haben, rücken jedoch das Agieren der rot-grünen Bundesregierung in ein anderes Licht, da diese sich offenkundig aufgedrängt hat, mit der Bundeswehr in Afghanistan mitmischen zu dürfen.“ (5)

Denn das deutsche Establishment wollte endlich wieder bei den großen Staaten mitspielen. Und dafür war ihrer Meinung nach Krieg führen eben notwendig. Die Stufen der Militarisierung Deutschland (6) zu beschreiben, würde ein Buch füllen. Aber die meisten werden sich an die Reden von Bundespräsident, NATO-Geschäftsführer, EU-Politikern usw. erinnern, die alle in einer wie abgesprochenen Reihenfolge von Deutschland forderten, wieder zu lernen „Opfer zu bringen“. Und dazu würden eben ein starkes Militär und Auslandseinsätze, natürlich nur im Dienst von Frieden und Demokratie, notwendig. „Deutschland muss wieder mehr Verantwortung übernehmen“. Und Verantwortung übernehmen bedeutet, bereit zu sein, Kriege zu führen.

„Die Einsatzrealität der Bundeswehr hat sich deutlich verändert. Deutschland muss wieder mehr Verantwortung übernehmen.“(7)

Wie verlogen diese „Interventionen“ für Menschenrechte, Demokratie und „Frieden“ sind, habe ich ausführlich in meinem Buch über die Menschenrechtsindustrie im humanitären Angriffskrieg dargelegt(8).

Schließlich führte es so weit, dass man ein Versprechen abgab, zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Rüstung auszugeben. Nach einer Schamfrist ließ man sich an das Versprechen erinnern und erklärte nun dem erstaunten Wähler: „Wir haben es versprochen, jetzt müssen wir es einhalten“. Um das Zwei-Prozent-Ziel zu erreichen, müsste Deutschland insgesamt mehr als 80 Milliarden Euro (80.000.000.000) für das Militär ausgeben(9), was dazu führt, dass Deutschland zu einer Militärmacht aufsteigen wird, die höhere Rüstungskosten ausweist als Russland – ein Land, das über eine Atomstreitmacht verfügt und die größte Fläche aller Staaten der Erde schützen muss. Ein Land, das von einer feindlich eingestellten NATO eingekreist wird, deren das die Politik bestimmende Land (die USA) alleine mehr als zehn Mal so hohe Rüstungsausgaben jährlich aufbringen, wenn man die Ausgaben für die Atomstreitkräfte mit einrechnet; die zudem nicht im Rüstungsbudget, sondern dem des Energieministeriums enthalten sind. (10)

Die immer wieder erwähnten zwei Prozent Rüstungsausgaben waren erstmalig beim NATO-Gipfel in Wales 2014 festgeschrieben worden, und das mit den Stimmen der deutschen Regierungsparteien, ohne die Bevölkerung zu fragen. Die Zustimmung bedeutete eine eindeutige Absage an Abrüstung und Entspannung und eine drastische Kursänderung der Politik. Als Bundesaußenminister war der SPD-Politiker Frank-Walter Steinmeier der Verantwortliche.

„Konkret wurde in Wales beschlossen, dass die NATO-Staaten “darauf abzielen, sich innerhalb von zehn Jahren auf den Richtwert von zwei Prozent zuzubewegen” und mindestens 20 Prozent davon in “neues Großgerät einschließlich damit zusammenhängender Forschung und Entwicklung” zu investieren.“(11)

Das Grundgesetz war schon lange nicht mehr ernst genommen worden von den Regierenden Deutschlands.

„Allerdings fand der Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes nie Berücksichtigung. Er lautet nach wie vor: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes damit erst recht die Führung eines Angriffskrieges unter Strafe stellen wollten, ergibt sich von selbst. Dennoch wurde der unmissverständliche Verfassungsauftrag wie auch die Strafbestimmung des Paragrafen 80 StGB aufgrund der politischen Interessenlage von „staatstragenden“ Juristen einfach außer Kraft gesetzt.“ (12)

Und immer ist auch das Sprachrohr der Grünen, die TAZ an vorderster Medienfront dabei, Militäreinsätze zu fordern, zu denen uns die dortigen Menschen gar nicht eingeladen haben, sondern bei denen es um reines nachkoloniales Herrscherverhalten geht. Basierend auf Lügen.(13)

Und damit die Parteien nicht bei jedem Angriffskrieg der NATO oder einer „Koalition der Willigen“ überlegen müssen, mit welchen neuen hanebüchenen Argumentationen auch immer die Anzeigen von Menschen zurückgewiesen werden, die in ihrer Naivität oder als Widerstandsaktion noch an das Grundgesetz und Rechtstaat glauben, hat man den Strafrechtsparagraf 80 durch eine „Harmonisierung mit EU-Recht“ ersetzt.

„Nach Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz ist schon die Vorbereitung eines Angriffskrieges verfassungswidrig. Die entsprechende Strafbestimmung, der Paragraf 80 des Strafgesetzbuches, wurde gestrichen. Der neu eingefügte § 80a StGB stellt keinen Ersatz dar. (…) Diese Gesetzesbestimmung bietet – im Gegensatz zu Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz und dem bisherigen Paragrafen 80 Strafgesetzbuch – einen weiten Spielraum für Interpretationen (14), zumal die Charta der Vereinten Nationen völkerrechtswidrige “humanitäre Interventionen”, “präventive Selbstverteidigung” oder “Nothilfe” (wie zum Beispiel im Kosovo-Krieg) in der Vergangenheit nicht verhindert hat. Damit ist der Willkür – wie bisher – Tür und Tor geöffnet.“(15)

Durch diesen Schachzug wird dem Generalbundesanwalt viel Arbeit erspart, musste er doch in der Vergangenheit lange und ausschweifende Begründungen schreiben, warum er der Anzeige wg. §80 StGB nicht nachging. Und so wurde ein weiteres Versprechen des Grundgesetzes kurzerhand durch die Parteien außer Kraft gesetzt, ohne das aber mit dem so genannten Volk zu besprechen.

Aber es war wirklich lästig, immer wieder Begründungen zu finden wie: „Führen eines Angriffskrieges“ ist ja nicht gleichbedeutend mit „Vorbereitung eines Angriffskrieges“, um Anzeigen abzuwehren. Obwohl die Väter und Mütter des Grundgesetzes der Meinung waren, dass damit sogar eine Steigerung des Verbots gemeint war, also nicht NUR der Angriffskrieg selbst, sondern SCHON DIE VORBEREITUNG unter Strafe gestellt werden sollte. Aber wenn es nun mal nicht da stand…(16) Gegen die Macht der Parteien gab es nun mal kein Gegenmittel.

„Deutschland muss mehr Verantwortung übernehmen“ wird seit Jahren wie eine Gebetsformel von allen Parteien wiederholt. Natürlich durfte es auch nicht in der Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin fehlen. Hier zwei kurze Auszüge aus der Rede, die nichts Gutes für Deutschland erwarten lassen:

„Das bedeute, dass Deutschland mehr Geld für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe ausgeben wird, aber auch Verteidigungsausgaben.“(17)

Das heißt im Klartext, die 80 Milliarden Euro Rüstungsausgaben, oder zwei Prozent vom BIP, also fast eine Verdopplung, werden kommen. Ihre Formulierung ließ keinen Widerspruch zu.

„Deutschland müsse für eigene Überzeugungen wieder stärker einstehen, argumentieren und kämpfen. (…) Zugleich setze sich die Bundesregierung dafür ein, die Europäische Union robuster und entscheidungsfähiger zu machen.“(18)

Mit anderen Worten: Die EU-Armee wird kommen, und damit sind endgültig alle Schleusen für neue Kriege geöffnet, weil das Grundgesetz damit umgangen wird, und im Zweifel ist der §80 StGB ja endlich entfernt worden.

Und so ist es logisch, dass Deutschland die Speerspitze der NATO-Kräfte an der Grenze zu Russland ist. Ein Land, das wir vor nicht allzu vielen Jahren überfielen und das den Krieg mit dem größten Blutzoll aller Nationen der Welt bezahlen musste – mit fast 30 Millionen Menschenleben.

„Wie im Kalten Krieg setzt die Allianz auf Abschreckung und will Russlands Präsidenten Wladimir Putin klarmachen, dass sie ihre osteuropäischen Mitglieder nicht im Stich lassen wird. Als Reaktion auf die Krim-Annexion beschloss die NATO bei ihrem Gipfel in Wales 2014 den Readiness Action Plan. Am 1. Januar übernimmt Deutschland als sogenannte Rahmennation erneut die Führung der damit verbundenen schnellen Eingreiftruppe.“(19)

Dass die „Ukraine Krise“ nicht durch Russland, sondern die NATO hervorgerufen worden war, hat schon Kees van der Pijl in seinem Buch über MH17 beschrieben.(20) Und dass es unmöglich war, eine andere Entwicklung vorauszusehen, lege ich in meinem großen Buch über die Ukraine dar, das im Februar im NIBE-Verlag erscheinen wird.

Ausblick

Im fünften Teil der Artikelserie weise ich nach, dass die im Grundgesetz verankerte „Privatsphäre“ von Anfang an unterminiert worden war durch Aliierten-Vorbehaltsrechte, dann durch Änderungen des Grundgesetzes, und schließlich durch Rechte der NATO-Verbündeten und der eigenen Sicherheitsbehörden.

Quellen und Anmerkungen:

(4) Der Spiegel: Deutschland drängte sich für Afghanistan-Krieg auf, 04.09.2011

(5) http://www.uweness.eu/oef-als-persilschein.html#_ftnref3

(10) https://www.infosperber.ch/Politik/USA-Russland-Die-weltweiten-Rustungsausgaben-im-Vergleich (USA-Zahlen ohne Kernwaffenentwicklung und Lagerung, da dies unter die Verantwortung des Energieministeriums fällt: https://de.wikipedia.org/wiki/Energieministerium_der_Vereinigten_Staaten )

Bildquelle: Screenshot aus BR24

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