Finis Germania oder: Deutschlands Demokratie ist verloren – Teil 3

Warum wir zurück in der Zeit der Monarchien und der Aristokratie sind

von Jochen Mitschka.

Dies ist der dritte Teil einer Artikelserie, die Auszüge aus dem gleichnamigen E-Book enthält. Im ersten Teil sprach ich über die Entstehung des Grundgesetzes und über „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Der zweite Teil handelt, logisch darauf aufbauend, über die „Verantwortung des Eigentums“, die im Grundgesetz gefordert wird. Im vorliegenden Artikel beleuchte ich die angeblich vorhandene „Gleichheit vor dem Gesetz“, die ebenfalls ein wichtiger Teil des Geistes des Grundgesetzes ist.

Gleichheit vor dem Gesetz

Aus „Gleichheit vor dem Gesetz“ wurde eine durch Parteienklüngel besetzte Justiz, die bis hoch zum Verfassungsgericht vorwiegend aus Interessenvertretern besteht. Wie zuletzt Hadmut Danisch drastisch beschrieb.

Dass es am Bundesverfassungsgericht kriminell zugeht, habe ich ja nun in den letzten Jahren ausgiebig beschrieben. Und dass das Bundesverfassungsgericht früher mal respektabel und nützlich, inzwischen aber nur noch eine Politfarce ist, auch. In dem Maß, in dem die Parteien zu Korruptionssümpfen wurden (korrupt waren sie eigentlich schon immer, aber inzwischen sind sie nichts anderes mehr, das hebt den Anteil der Korruption an der Parteisubstanz nahe an die 100 %) und es mit dem Wiederausbruch sozialistisch-kommunistischer Denkweise dazu kam, dass es bei Posten nicht mehr um Können und Aufgabe, sondern nur noch um Quoten, Günstlingswirtschaft und Political Correctness mit Installation von Politoffizieren geht, ist auch das Bundesverfassungsgericht qualitativ abgestürzt und zum Loch aus korruptem Morast geworden. Die Posten werden willkürlich nach Parteienproporz und zur Durchsetzung der Parteiziele besetzt, und so läuft es auch im Bundesverfassungsgericht.“ (1)

Wenn man diese Zeilen liest und andererseits weiß, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht Befugnisse und Rechte hat und sich teilweise selbst zuordnete, wie kein anderes höchstes Gericht in der Welt(2), sollte der Rest des Artikels zu denken geben. Insbesondere wenn man sich erinnert, dass auch das Versprechen im Grundgesetz, dass sich das „deutsche Volk“ nach der Wiedervereinigung eine Verfassung geben wird, nie eingelöst wurde. Wie groß muss die Angst der Parteien vor „dem Volk“ sein, dass sie es nicht wagen, es über eine Verfassung selbst bestimmen zu lassen.

Es wurde noch nie gegen einen hoher Politiker, weder des völkerrechtswidrigen Krieges gegen Jugoslawien (3), noch wegen des meiner Meinung nach als Angriffskrieg zu wertenden Syrieneinsatzes (4), jemals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, auch nicht nach expliziten Anzeigen.(5) Das bestätigt eindrücklich, was ein Richter in seinem Blog feststellte:

Zwar hat das Grundgesetz eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen, die Politik ließ aber den 1949 vorgefundenen, aus dem Kaiserreich überkommenen Staatsaufbau unverändert. Bis zum heutigen Tage. (…) Deutschland kennt nur zwei organisatorisch voneinander unabhängige Träger der Staatsgewalt, die Legislative und die Exekutive. In dem gegenwärtigen deutschen Staatsaufbau ist die Judikative in die Exekutive integriert – der gesamte Justizapparat untersteht der Regierung. Die Justizminister arbeiten in Bund und Ländern unter dem Dach einer Regierung, deren Mehrheitsentscheidungen ausgesetzt und zur Regierungsloyalität verpflichtet. (…) Deutschland baut nicht auf die Begrenzung von Macht durch eine organisatorische Dreiteilung der Staatsgewalt. Es beschränkt die Gewaltenteilung des Artikel 20 Grundgesetz auf geschriebene Worte. Die Legislative ist gegenüber der Exekutive organisatorisch selbständig, die Judikative ist es nicht.“ (6) (sic)

Angeblich soll es also, dem Autor Udo Hochschild zufolge immerhin noch zwei unabhängige Einheiten geben, die Exekutive, also die Regierung, und die Legislative, das Parlament. Aber dabei macht er einen Gedankenfehler. Die Regierung wird im Rahmen von Parteienabsprachen im Parlament bestätigt und besteht aus den sie bildenden Parteien, die im Parlament die Mehrheit haben. Wo ist da die Trennung?

Wolfgang J. Koschnik beschreibt die Rolle der Parlamente, die ja angeblich die Exekutive kontrollieren sollen wie folgt:

Die Parlamente haben einen einzigen Zweck: Sie müssen die Entscheidungen der Regierung abnicken, sonst gar nichts. Parlamente in den entwickelten repräsentativen Demokratien sind Abnickvereine. Für etwas anderes sind sie gar nicht da. Dafür allerdings kosten sie einen Haufen Geld. Das könnte man billiger haben.“ (7)

Die Parteien bestimmen die Regierung (also die Exekutive), die Richter (also die Judikative) und sind selbst die Legislative, während es natürlich eine Opposition im Parlament gibt, die aber in grundsätzlichen Fragen niemals gegen die Interessen von Parteien agieren wird – nicht zuletzt weil sie selbst auch mal an die Macht will. Außerdem sind sich die Parteien in Einem einig: Neue müssen ausgeschlossen werden.

Zuerst war es die Partei „Die Linke“, die in jeder Richtung diskriminiert wurde. Nachdem diese aber ihre einst wichtigsten Grundsätze, wie NATO-Ausstieg oder Banken-Kontrolle und Kriegsbeteiligungswiderstand stillschweigend, zumindest gefühlt, begraben hatte, wurde sie zunehmend „regierungsfähig“. Und an den Regierungsbeteiligungen in verschiedenen Landesregierungen kann man sehen, wie sehr sich dann dieses frühere Schreckgespenst dem Mainstream angepasst hatte. Wo sich dann ihre Politik kaum von der anderer Regierungen unterscheidet.

Nun ist es die AfD. Mit allen Mitteln wird versucht, sie von den Trögen der Steueralimentierung fern zu halten, was allerdings vergeblich ist, da die Wut in der Bevölkerung so groß ist, dass sie gerne übersieht, dass die AfD eigentlich gar keine Alternative darstellt. Aber durch das Fokussieren auf die populistisch leicht auszubeutenden Fehler der herrschenden Parteien in der Migrationsfrage sammelt die AfD fleißig Wähler. Und je beharrlicher die Fehler der Politik von den etablierten Parteien, einschließlich der Opposition ohne die AfD verteidigt und die dissidenten Stimmen verunglimpft werden, desto größer wird der Zulauf. (8)

Zurück zum Kern: zur Gewaltenteilung. Auch Wolfgang Koschnik kommt zu dem Schluss, dass es in Deutschland keine Gewaltenteilung mehr gibt und zitiert Roman Herzog mit den Worten:

Wenn sich in der politischen Wirklichkeit eines Staates nicht mehr wie bei Montesquieu Legislative und Exekutive als miteinander echt konkurrierende Gewalten gegenüberstehen, sondern einerseits ein Konglomerat aus Regierung und parlamentarischer Mehrheit und andererseits die Opposition als parlamentarische Minderheit, die zudem durch das Mehrheitsprinzip jederzeit überstimmt werden kann, kann von einer Gewaltenteilung vernünftigerweise nicht mehr die Rede sein.“(9)

Koschnik zeigt so viele Beispiele für das dumpfe Abstimmen von Bundestagsabgeordneten, ohne Ahnung über die Vorgänge zu haben, dass er zur vernichtenden Aussage kommt, dass die Parlamentarier „tumbes Stimmvieh“ wären.(10)

Aber wie soll es eine Gleichheit vor dem Gesetz ohne Gewaltenteilung in der wirklichen Welt geben?

Und wenn man schon bei Gleichheit vor dem Gesetz ist, sollte man die Besteuerung nicht vergessen. Ein großer Teil der Bevölkerung ist gezwungen, 100 % ihres Einkommens für die Ausgaben des Überlebens auszugeben. Und nachdem Steuern, Versicherungen und Zwangsabgaben, wie die für die Rundfunkgebühren, geleistet wurden, fallen praktisch auf alle Ausgaben die Mehrwertsteuer an.

Also auf sowieso versteuertes Einkommen (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätsabgabe) fallen noch mal die Mehrwertsteuer und die anderen Steuern an, die sich so in den Kosten des täglichen Lebens verstecken. Mineralölsteuer, Sektsteuer, Alkoholsteuer, KFZ-Steuer, Versicherungssteuer, dutzende weitere Steuern. Schafft der Mensch dann doch noch im Laufe eines Arbeitslebens so viel Geld zu sparen, dass er mit viel Eigenleistung ein Häuschen bauen oder kaufen kann, fallen die Grunderwerbssteuer an und anschließend die Grundsteuer, die in manchen Fällen wie eine kleine Miete ausfällt.

Muss ich jetzt erklären, dass beim Kauf von Gold und Aktien keinerlei Steuern anfallen, ebenso wenig wie für das Kerosin des privaten Jets? Oder wollen Sie wissen, wie man ohne Mehrwertsteuer eine Luxusjacht kaufen kann?(11)

Oft werden von Besitzenden solche Einwände als „Neiddebatte“ abgetan. Aber die Unverschämtheiten der Selbstbedienung des Establishments haben ein Ausmaß angenommen, wie seit der Zeit der absolutistischen Monarchien nicht mehr. Und so wie damals verstehen die Menschen langsam, dass es nicht um Neid, sondern Fairness geht.

Koschnik stellt lapidar fest, dass die deutschen Gering- und Durchschnittsverdiener die höchste Steuer- und Abgabenlast in ganz Europa tragen. Auch Singles und Doppelverdienerhaushalte werden nirgendwo so hoch besteuert wie in Deutschland – verglichen mit 30 OECD-Staaten. Während bei Spitzenverdienern dagegen eine deutlich niedrigere Belastung zu vermelden ist.(12)

Google hat 2017 knapp 20 Milliarden Euro durch legale Steuerschlupflöcher aus Europa herausgeschleust. Der Mutterkonzern Alphabet transferierte diese Summe über die Niederlande auf die Bermudas, wie aus Dokumenten an die Niederländische Handelskammer hervorgeht.“ (13)

Dort zahlt Google keine Steuern. Und welcher Rechtsordnung unterliegt Bermuda?

Bermuda ist ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs. Das politische System orientiert sich am Westminster-System. Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II., die durch einen von ihr ernannten Gouverneur vertreten wird.“

Auch wenn das Gebiet weitgehend autonom verwaltet wird, obliegt die Außen- und Sicherheitspolitik Großbritannien. Und die soll überhaupt keine Einflussmöglichkeit auf die Steuerpolitik des Landes haben?

Schauen wir uns die „zehn besten Steuerparadiese“ für die Superreichen einmal an. Eine Internetseite für Finanzinteressierte hat eine Rangordnung aufgestellt: (14)

1. Bahamas
2. Andorra
3. Monaco
4. Bulgarien
5. Panama
6. Mauritius
7. Dubai
8. Guernsey
9. Cayman Islands
10. Schweiz

Alle diese Länder, bis auf Dubai, sind im Prinzip abhängig von EU-Politik und der Politik der USA. Wobei die USA ja sogar im eigenen Land Steuerparadiese zulassen, die noch „besser“ sein sollen als Panama, meint zumindest die Zeit.(15) Wobei ich etwas enttäuscht bin, Luxemburg nicht in der Auflistung zu finden. Gab es doch lange Zeit die Möglichkeit, mit einer Briefkastenfirma mit weniger als 1 % Einkommenssteuer auf Gewinne innerhalb der EU legal davon zu kommen.

Diese vertraulichen Steuervereinbarungen boten 343 internationalen Konzernen aus 82 Ländern, darunter Apple, Amazon, eBay Europe S.à r.l., Heinz, Pepsi, Ikea und Deutsche Bank die Möglichkeit, auf Kosten der Nachbarländer “aggressive Steuervermeidungsmodelle” zu realisieren. Ihre Steuern ließen sich so auf unter ein Prozent drücken.“ (16)

Und es ist klar, dass der Kommissionspräsident der EU, der das organisierte(17), dann später erkoren wurde „gegen Steuervermeidung in der EU“ vorzugehen. Und die Parteien mit Milliarden Budgets, den klügsten Beratern und zehntausenden von Akademikern wussten natürlich von Nichts und sind für Nichts verantwortlich. Und alle sind vor dem Gesetz gleich.

Vorschau

Im nächsten Artikel wird es über das Versprechen gehen, dass von deutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen soll. Eines der wichtigsten Grundlagen des Grundgesetzes unter dem Eindruck von zwei furchtbaren Kriegen. Und dabei geht es nicht nur um „Kriege in Europa“, sondern Kriege in der ganzen Welt.

Quellen und Anmerkungen:

(17) http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/luxleaks-juncker-will-nicht-fuer-luxemburger-steueroase-verantwortlich-sein-a-1053392.html

Bildhinweise: www.gewaltenteilung.de

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