Finis Germania oder: Deutschlands Demokratie ist verloren – Teil 1

Warum wir zurück in der Zeit der Monarchien und der Aristokratie sind

Von Jochen Mitschka.

Dies ist der erste Teil einer Artikelserie, die Auszüge aus dem gleichnamigen E-Book enthalten. Im ersten Artikel der Serie geht es um die Entstehung des Grundgesetzes und „die Würde des Menschen“, und warum das bestehende System gegen den Geist des Grundgesetzes verstößt.

Die Entwicklung, die wir in den letzten über zwei Jahrzehnten beobachteten, wäre sicher nicht in einer direkten Demokratie möglich gewesen. Nun wurde uns immer gesagt, dass das Grundgesetz keine direkte Demokratie erlaube, damit der Pöbel nicht Politik, wie in der Weimarer Republik, möglich machen kann. Tatsächlich aber hatten die Besatzungsmächte und Verfasser des Grundgesetzes Angst davor, dass die Menschen den Kapitalismus ablehnen und den damals in Konkurrenz stehenden Kommunismus einführen wollten.

1948, als die Beratungen für das Grundgesetz begannen, standen die Zeichen klar auf Trennung. Ein eigener westdeutscher Staat würde geschaffen werden – so wollten es die westlichen Siegermächte. In Deutschland war dieses Ziel unpopulär. Das Volk wünschte eine Vereinigung. In der sowjetisch besetzten Zone wurde dafür offiziell geworben.

Vor diesem Hintergrund fiel im Westen die Entscheidung, bundesweite Volksabstimmungen generell auszuschließen. Im instabilen Gleichgewicht der Großmächte und dem Bemühen deutscher Politiker, zwischen Besatzern, alten und neuen Eliten ihren Platz zu finden, schienen Referenden ein Risiko, insbesondere wenn die Stimmung im Volk erkennbar von den Plänen an der Spitze abwich – was so direkt natürlich nicht offen zugegeben wurde.“ (1)

Das Eigentum, das höchste Gut des Kapitalismus, drohte durch eine Volksabstimmung in Gefahr zu geraten. Schließlich hatten die Menschen in Sachsen 1946 mit 77 % Zustimmung bei 93 % Abstimmungsbeteiligung für die Vergesellschaftung von Betrieben von Naziverbrechern gestimmt(2). Mit der Begründung, das Grundgesetz sei ja nur provisorisch, wurde schon damals auf eine Volksabstimmung verzichtet.

Aber im Jahr 1989 war der Kommunismus keine Gefahr mehr. Trotzdem fürchtete sich das Establishment davor, die Deutschen über eine Verfassung, die sie nun laut Artikel 146 GG erwarteten, abstimmen zu lassen.

Der Grund, warum die Parteien keine Verfassung und Volksabstimmung darüber zulassen wollen, ist die Angst vor dem Volk. Rainer Kahni hat diese Angst schön formuliert:

Dass Schluss ist mit der sogenannten repräsentativen Demokratie, dass plötzlich plebiszitäre Elemente in die Verfassung Einzug halten. Dass die heutige Parteiendiktatur, die Diktatur des Kapitals, der Lobbyisten, der Medienzaren, der Finanzindustrie und der Wirtschaftskapitäne ein Ende haben wird oder zumindest an Einfluss verliert. Das Volk könnte sich auf seine Bürgerrechte besinnen und seinen Anteil am Kapital fordern. Es könnte verlangen, dass über Fragen der Daseinsvorsorge in Volksabstimmungen entschieden wird. Es könnte fordern, dass über die Abgabe von Souveränität an die europäische Union das Volk zu entscheiden hat. Dass bei der Aufnahme von weiteren Mitgliedern in die EU die deutschen Bürger gefragt werden müssen.“(3) Hinzuzufügen ist noch, was in den Augen, ganz besonders der westlichen ehemaligen Besatzungsmächte, ganz schlimm wäre, wenn das Volk verlangen könnte, bei Entscheidungen über Krieg und Ausrichtung der „Verteidigungsaufrüstung“ mitzureden.

Auf Grund des Einflusses der Siegerstaaten des zweiten Weltkrieges, werden die sozialen Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zurückhaltender formuliert als in der Weimarer Verfassung. Letztere enthält im fünften Abschnitt(4) sehr detaillierte soziale Rechte, dagegen übernahmen die Autoren des Grundgesetzes eigentlich nur den Satz, dass Eigentum verpflichtet (Artikel 14, Absatz 2, Satz 1 GG). Die neue Bundesrepublik wird zurückhaltend als „sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Abs. 1 GG) bezeichnet.

Nun sollte man also meinen, dass das Grundgesetz eindeutig von den Eliten für die Eliten geschaffen wurde und daher auch von diesen beachtet werden würde. Leider ist das nicht der Fall. Vielleicht weil das Grundgesetz, damit es von einer möglichst breiten Mehrheit zumindest nicht abgelehnt wird, mit vielen Versprechungen versehen wurde, welche den Menschen Hoffnung versprach. Was aus diesen Versprechungen wurde, will ich in diesem Essay versuchen anzureißen.

Jetzt noch ein Wort zur Überschrift. Kurz nachdem Rolf Peter Sieferle freiwillig aus dem Leben geschieden war, erschien in einem rechten Verlag sein Buch Finis Germania. Das Buch war winzig, eher ein „Reclam-Heftchen“ und bestand aus den Gedanken eines Historikers, der mit dem Leben abgeschlossen hatte. Dieses Buch, quasi ein Selbstgespräch, verschwand aus der Spiegel-Bestsellerliste, wurde von den Buchhändlern boykottiert und von den Medien verteufelt. Was natürlich dem Streisand-Effekt folgend zu einem Geldsegen für den Verlag führte, der eigentlich boykottiert werden sollte. Dabei basierte der Boykott auf einer vollkommenen Über- und Falschbewertung, wie ich nachwies(5).

Besonders falsch fand ich, im Nachhinein betrachtet, seine bemängelte „Sozialdemokratisierung“ Deutschlands, denn was wir derzeit unter dem Banner von angeblich linker Politik betrachten, ist in Wirklichkeit verkleideter Neoliberalismus und Kolonialismus der übelsten Sorte. Aber ganz falsch ist die Überschrift trotzdem nicht. Denn Deutschland ist tatsächlich „am Ende“. Aber aus anderen Gründen.

Was hatten wir Jungen noch damals in den 1960er Jahren an das deutsche Grundgesetz und seine hehren Vorsätze, seinen humanistischen und demokratischen Geist geglaubt und es als Leitlinie für die Politik der Zukunft angesehen.

Verantwortung des Eigentums, Gleichheit vor dem Gesetz, kein Krieg soll mehr von deutschem Boden ausgehen, Sicherung der Privatsphäre, Schutz des Individuums vor dem Staat, und dann die Inspiration der Mitbestimmung in der Montanindustrie, Freiheit der Rede und der Meinung, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Aber was wurde in den nachfolgenden Jahren von diesen Versprechungen, die aus dem Geist des Grundgesetzes stammten, umgesetzt?

Die Würde des Menschen

Bei der Diskussion über dieses Buch mit Freunden schickte mir einer von ihnen einen Text über Art 1. Abs 1. des Grundgesetzes. Es geht um die Würde des Menschen. Aber nicht in dem Sinne, in dem er als Waffe zur Verteidigung illegaler Migration verwandt wird. Die ja alleine deshalb nur Heuchelei ist, weil durch diese deutsche Politik die Würde der Menschen in den Flüchtlings-Lagern der Regierung Syriens und der umliegenden Ländern mit Füßen getreten wird(6).

Es geht also nicht darum, die „Würde des Menschen“ als ideologische Waffe gegen Kritik der Regierungspolitik zu verwenden, sondern aufzuzeigen, dass der derzeitige Stand der Gesellschaft, in der die Märkte die Politik bestimmen, gegen die Würde des Menschen verstoßen. Hier der Nachweis:

In Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieser erste Satz, der als oberste Bedingung aller nachfolgenden Artikel und Bestimmungen den grundlegend humanistischen Charakter des Grundgesetzes ausweist und als Lehre aus zwölf Jahren tiefster Barbarei verstanden werden muss, atmet den Geist der klassischen deutschen Philosophie des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts.

In der gleichen Zeit erhielt mit dem Unabhängigkeitskrieg der Vereinigten Staaten, der Bürgerrevolution im Nachbarland Frankreich und der Sklavenrevolution in der französischen Karibik-Kolonie Saint-Domingue (später Haiti) die Einforderung unveräußerlicher Menschenrechte unmittelbare politische Relevanz. Diese Ereignisse sowie die dabei im Entstehen begriffenen politischen Ideen strahlten wiederum auch auf das Geistesleben im „Land der Dichter und Denker“ aus.

Wenn die Väter des Grundgesetzes gleich zu Beginn die Kategorie der Menschenwürde einführten, nehmen sie dabei unmittelbar Bezug auf die praktische Philosophie Immanuel Kants.

In der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von 1785 spricht Kant von der Würde im Sinne eines „unbedingten, unvergleichbaren Wert[s]“, eines inneren gegenüber eines bloß relativen Wertes. Relativen Wert besitzt, was einen Preis hat und durch ein entsprechendes Äquivalent (ein austauschbares Gleichwertiges) ersetzt werden kann.

Ein Äquivalent, das seine Funktion als Träger eines relativen Werts für ein anderes, für einen außer ihm liegenden Zweck erfüllt, wogegen das, was Würde hat, sich selbst Zweck ist und über allen anderen Zwecken steht.

Der Mensch nun besitzt nach Kant Würde, insofern er ein Vernunftwesen ist, das unter moralischen anstatt nur egoistischen Gesichtspunkten zu handeln imstande ist.

Moralisch handeln (und wollen) bedeutet, dass der Mensch die Handlung um ihrer selbst willen vollzieht und nicht etwa der eigenen Bedürfnisbefriedigung (und sei es auch nur der Abwehr eines „schlechten Gewissens“) als fremdem Zweck unterwirft. Das moralisch motivierte Handeln leitet sich insofern nicht kausal aus subjektiven Triebfedern (Begehrungen, Neigungen usw.) ab, sondern setzt ein frei und autonom agierendes Subjekt voraus, das sich seine Maximen (Handlungsprinzipien) selbst auferlegt (Autonomie als Selbstgesetzgebung).

Diese moralischen Maximen beanspruchen kraft ihrer Objektivität verpflichtenden Gesetzescharakter und damit Allgemeinheit und Notwendigkeit, das heißt, sie gelten kategorisch (unbedingt) für alle vernünftigen Wesen. So lautet denn die erste Formel des kategorischen Imperativs, also des moralischen Gesetzes:

[H]andle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“(7)

Vermögend seiner vernünftigen Anlagen ist es dem Menschen im Gegensatz zum Tier also möglich, die Gründe seiner Handlungen (als praktisch-vernünftige, das heißt, moralische) selbst zu schöpfen und nicht nur von seiner biologischen Natur abhängig und durch sie absolut vorgeformt zu sein.

Insofern ist der Mensch damit Person und an sich selbst seiender, unbedingter Zweck. Von daher lässt sich der kategorische Imperativ auch wie folgt formulieren:

Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“(8)

Damit kehren wir zum Begriff der Menschenwürde zurück, die mithin darin besteht, dass der Mensch selbst Zweck seines vernünftigen Handelns ist. Als Gegenstand der praktischen Vernunft erstreckt sich die Würde auf alle vernünftigen Wesen und damit auch auf alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder sozialem Stand.

Politisch-juristisch ausdekliniert mündet der kategorische Imperativ der unumschränkten Achtung vor der Würde eines jeden Menschen in die Formulierung und die praktische Anerkennung der Menschenrechte.

Auffällig an den heutigen Diskursen ist die Vernachlässigung besonders der sozialen Dimension der im Grundgesetz festgeschriebenen Menschenwürde und der Menschenrechte. Dabei liefert Kant durch die Wahl seiner Begrifflichkeiten selbst Hinweise, die diesen Aspekt sogar ins Zentrum rücken.

Denn wie wir gesehen haben, zeichnet sich die Würde des Menschen gerade dadurch aus, dass der Mensch unbedingten Wert und keinen Preis hat. Was einen Preis (genauer einen Marktpreis) hat, ist nur Mittel für anderes.

Entsprechend beruht aber auch die kapitalistische Funktionalisierung des Menschen zum Träger von mehrwertschöpfender, das heißt, profitgenerierender Arbeitskraft auf einer fehlenden Anerkennung des Menschen als Person.

Dem Menschen wird somit in einer Gesellschaft, deren erster Zweck Profitmaximierung ist, seine Würde abgesprochen. Er wird zum Zahnrad einer auf Ausbeutung, Zerstörung und Krieg fußenden Un-Ordnung degradiert. Der derzeitige Status quo läuft demnach dem Grundgesetz schon in dessen oberster Prämisse zuwider und die Kant’sche Begriffsdefinition der Menschenwürde liefert dafür den Beweis.

Vorschau

Kommen wir nun zur eher praktischen Betrachtung des Grundgesetzes und der darauf basierenden so genannten Demokratie. Im zweiten Artikel der Serie, werde ich nachweisen, dass die „Verantwortung des Eigentums“ längst zur holen Phrase wurde.

Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.heise.de/tp/features/Weshalb-direkte-Demokratie-nicht-im-Grundgesetz-steht-4080019.html

(2) “Über 77 Prozent Ja-Stimmen bei gut 93 Prozent Abstimmungsbeteiligung sind Werte, die bei formal freier und grundsätzlich geheimer Abstimmung nicht wegzudiskutieren sind. Vom Ergebnis her wird man daher jenen sächsischen Maßnahmen das Prädikat ‘demokratisch’ nicht versagen können.” – Jung, Otmar, Grundgesetz und Volksentscheid, a a O, S. 147.

Artikel 157

(1) Die Arbeitskraft steht unter dem besonderen Schutz des Reichs.

Artikel 160

(1) Wer in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis als Angestellter oder Arbeiter steht, hat das Recht auf die zur Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und, soweit dadurch der Betrieb nicht erheblich geschädigt wird, zur Ausübung ihm übertragener öffentlicher Ehrenämter nötige freie Zeit. Wieweit ihm der Anspruch auf Vergütung erhalten bleibt, bestimmt das Gesetz.

Artikel 161

(1) Zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, zum Schutz der Mutterschaft und zur Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Schwäche und Wechselfällen des Lebens schafft das Reich ein umfassendes Versicherungswesen unter maßgebender Mitwirkung der Versicherten.

Artikel 162

(1) Das Reich tritt für eine zwischenstaatliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Arbeiter ein, die für die gesamte arbeitende Klasse der Menschheit ein allgemeines Mindestmaß der sozialen Rechte erstrebt.

Artikel 164

(1) Der selbständige Mittelstand in Landwirtschaft, Gewerbe und Handel ist in Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und gegen Überlastung und Aufsaugung zu schützen.

Artikel 165

(1) Die Arbeiter und Angestellten sind dazu berufen, gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken. Die beiderseitigen Organisationen und ihre Vereinbarungen werden anerkannt.

(2) Die Arbeiter und Angestellten erhalten zur Wahrnehmung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Interessen gesetzliche Vertretungen in Betriebsarbeiterräten sowie in nach Wirtschaftsgebieten gegliederten Bezirksarbeiterräten und in einem Reichsarbeiterrat.

(3) Die Bezirksarbeiterräte und der Reichsarbeiterrat treten zur Erfüllung der gesamten wirtschaftlichen Aufgaben und zur Mitwirkung bei der Ausführung der Sozialisierungsgesetze mit den Vertretungen der Unternehmer und sonst beteiligter Volkskreise zu Bezirkswirtschaftsräten und zu einem Reichswirtschaftsrat zusammen. Die Bezirkswirtschaftsräte und der Reichswirtschaftsrat sind so zu gestalten, daß alle wichtigen Berufsgruppen entsprechend ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung darin vertreten sind.

(4) Sozialpolitische und wirtschaftspolitische Gesetzentwürfe von grundlegender Bedeutung sollen von der Reichsregierung vor ihrer Einbringung dem Reichswirtschaftsrat zur Begutachtung vorgelegt werden. Der Reichswirtschaftsrat hat das Recht, selbst solche Gesetzesvorlagen zu beantragen. Stimmt ihnen die Reichsregierung nicht zu, so hat sie trotzdem die Vorlage unter Darlegung ihres Standpunkts beim Reichstag einzubringen. Der Reichswirtschaftsrat kann die Vorlage durch eines seiner Mitglieder vor dem Reichstag vertreten lassen.

(5) Den Arbeiter- und Wirtschaftsräten können auf den ihnen überwiesenen Gebieten Kontroll- und Verwaltungsbefugnisse übertragen werden.

(6) Aufbau und Aufgabe der Arbeiter- und Wirtschaftsräte sowie ihr Verhältnis zu anderen sozialen Selbstverwaltungskörpern zu regeln, ist ausschließlich Sache des Reichs.

+++

Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung.

+++

KenFM bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Meinungsartikel und Gastbeiträge müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

+++

KenFM jetzt auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommt Ihr zu den Stores von Apple und Google. Hier der Link: https://kenfm.de/kenfm-app/

+++

Dir gefällt unser Programm? Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/

+++

Jetzt kannst Du uns auch mit Bitcoins unterstützen.

BitCoin Adresse: 18FpEnH1Dh83GXXGpRNqSoW5TL1z1PZgZK


Autonomie demokratie Eliten Grundgesetz Kant kapitalismus kolonialismus kommunismus Menschenrechte Neoliberalismus Souveränität Volksabstimmung weimarer republik Würde 

Auch interessant...

Kommentare (5)

Hinterlassen Sie eine Antwort