Erhält Jens Spahn sein finales Ermächtigungsgesetz? | Von Bernhard Loyen (Podcast)

Ein Kommentar von Bernhard Loyen.

Am Mittwoch, den 25.03.2020 wurde ein Epochenwandel für dieses Land eingeleitet. Unter Tagesordnungspunkt 1, Unterpunkt C kam es im Deutschen Bundestag zur ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (1). 469 Abgeordnete stimmten für den Antrag, drei lehnten ihn ab, es gab 55 Enthaltungen (2). Bis auf die AFD stimmten alle Fraktionen für das Gesetz. Über drei Nachberatungen erfolgte die finale Umsetzung, durch die notwendige Weiterleitung an den Bundesrat. Am 27.03. erfolgte die Zustimmung, ohne Gegenstimmen (3).

Niemand konnte im März ahnen, dass schon im Mai der Entwurf eines Zweiten Gesetzes erfolgen würde. Der Grund, die Bevölkerung brav erduldend, die Opposition schweigend. In seiner Rede zur Notwendigkeit der Erweiterung dieses Gesetzes erläuterte Minister Jens Spahn im Bundestag, Zitat: Der neue Alltag erfordert eine neue Balance. Soviel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie nötig. (4)

Betrachtet der Bürger die seit dem beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen, seinen neuen Alltag; wirft man einen Blick auf die Entwicklungen in diesem Land, hinsichtlich massiver Einschnitte in das individuelle Dasein, den epochalen Bruch in Millionen Biografien, kann man hinsichtlich der Formulierung “Soviel Normalität wie möglich”, bei Betrachtung der Gegenwart nur noch müde, ja auch mehrheitlich verzweifelt den Kopf schütteln.

Anfang Mai regte sich zumindest zarter Widerspruch seitens der Opposition. Im Rechtsausschuss diskutierten die Abgeordneten über zu weitreichende Kompetenzen für Minister Spahn. Das Thema: Erlass von Rechtsverordnungen. Das Tor wurde im Reichstag dafür weit geöffnet, nun zeigten sich erste Zweifel an dem leichtsinnigen Abnicken. Zitat: Rechtspolitiker der Opposition wollen das nicht akzeptieren und forderten eine Anhörung im Rechtsausschuss, die aber nicht zustande kommt, wie am Mittwoch bekannt wurde: Die GroKo-Vertreter überstimmten die Oppositionsfraktionen. (5).

Dementsprechend fiel die Abstimmung diesmal nicht so eindeutig aus. AFD, FDP, LINKE und sechs Fraktionslose stimmten gegen die forcierte Machterweiterung von Jens Spahn. Die GRÜNEN enthielten sich. Die Koalition nutzte ihre Macht am 14. Mai gnadenlos aus. Schon am 15. Mai wurde das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesrat durchgewunken. (6)

Mit diesem Wissen erklärt es sich dann doch rückblickend, dass fraktionsübergreifend, bis auf die AFD, die Demonstrationen der Monate April, Mai und speziell August, der Protest gegen die Maßnahmen, mit den Höhepunkten am 01. und 29. in Berlin, durchgehend als anmaßend und überflüssig abgekanzelt wurden. Es geht um Machtbefugnisse, Parteiengeplänkel und nicht um die Sorgen der Wähler.

Diese erhielten die bekannten Stempel – Covidioten, Corona-Leugner, Rechte und Reichsbürger, Spinner.

Ermächtigungsgesetz ist ein belasteter Begriff. Ein schweres Wort. Die Definition lautet, Zitat (7):

Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Adolf Hitler überging. Es war die Grundlage zur Aufhebung der Gewaltenteilung und ermöglichte alle darauf folgenden Maßnahmen zur Festigung der nationalsozialistischen Diktatur.

Anmaßender Vergleich, bzw. Hinweis? Modifizieren wir für die Gegenwart:

Das Ermächtigungsgesetz vom 27. März 2020, offiziell das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Jens Spahn überging. Es war die Grundlage zur Aufhebung der Gewaltenteilung und ermöglichte alle darauf folgenden Maßnahmen zur Festigung der epidemiologischen Diktatur.

Der Unterschied, die Macht von Spahn ist vorgetäuscht. Die wahre Macht sitzt in der Willy-Brandt-Straße 1, im Kanzleramt und heißt Angela Merkel. Der schlussendliche Einfluss auf die Politik erfolgt aber in den Hinterzimmern, wo die Kanzlerin auch nur brav die Türklinke drückt um zum Rapport anzutreten.

Anmaßender Vergleich? Immer noch? Das Handelsblatt fasste die politische Realität am 31.10. so zusammen, Zitat: Der Bundestag hat sich in der Corona-Krise entmachten lassen. Die Corona-Maßnahmen beschließt ein Gremium, das im Grundgesetz nicht einmal vorkommt. Das Parlament hat sich die Macht aus den Händen nehmen lassen. (8)

Das im Artikel angesprochene Gremium, das, noch einmal, im Grundgesetz gar nicht existiert, stellt eine Runde aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten in nichtöffentlicher Sitzung dar. Diese unfassbare Verordnungsermächtigung wurde im März im Deutschen Bundestag fahrlässig ausgestellt.

Am 14. Oktober war wieder einmal eine selbstverordnete Telefon-Top-Konferenz. TOP 1: Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie (9).

Am 19. Oktober versendete Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble ein nett gemeintes Papier mit dem Titel: Empfehlenswerte Maßnahmen zur Stärkung des Bundestages gegenüber der Exekutive bei der Bewältigung der Corona-Pandemie (10). Es findet sich folgende Formulierung, Zitat: Es bestehen Bedenken, ob die äußerst intensiven und breit wirkenden Grundrechtseingriffe im Rahmen der Corona-Pandemie auf eine bloße Generalklausel wie §28 Abs.1 S.1 IfSG gestützt werden können.

Die Regierungskoalition und das Gremium terrible zeigten sich wenig beeindruckt und daher erfolgte der bekannte Beschluss, der federführend formuliert im Hause Leopoldina, die aktuelle Schockstarre bei einem Großteil der Bevölkerung auslöste. Seit dem 02. November geht es in Millionen Haushalten in diesem Land nur noch um das nackte Überleben. Reicht das den Allmachtsphantasien eines Jens Spahn? Nein.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fand wie immer die passenden Worte zur individuellen Krise der Bürger, Zitat vom 30.10.: «Trotzdem rate ich uns allen dazu, nicht zu resignieren und vor allen Dingen nicht die Geduld zu verlieren.» (11). Das klingt vermeintlich emphatisch und soll Bürgernähe simulieren. Jens Spahn ließ jedoch am gleichen Tag wissen, Zitat: „Dieses Virus kennt keine Grenzen, wir sollten in seiner Bekämpfung auch keine kennen“ (12). Das meinte er wörtlich und daher veröffentlichte die Bundesregierung, sie werden es ahnen, am 03. November den Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Am 6. 11. soll er in eine erste Lesung des Bundestages gehen. Der Inhalt, die Pläne haben es in sich (13).

  • Es wird einleitend unter Punkt A. Problem und Ziel erneut darauf hingewiesen, dass die Geltung der Maßnahmen im Wesentlichen bis zum 31. März 2021 beschränkt sein sollen.

Wollen wir es hoffen.

  • Der Grund für ein Drittes Gesetz wird dahingehend begründet, dass aufgrund neuerer Erkenntnisse über COVID-19 und in Kürze möglich erscheinender Impfprogramme eine weitere Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen angezeigt sei.
  • Es wird festgestellt, dass die getroffenen notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie teilweise zu erheblichen Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten führen.

Teilweise, ein Begriff der endlosen Dehnbarkeit. Es folgt Punkt B. Lösung.

  • Der Reiseverkehr, bzw. die Reiseregelungen werden dahingehend neu definiert, dass auch eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden kann. Dies dient der besseren Überwachung durch die zuständigen Behörden. Der Begriff des Risikogebiets wird legaldefiniert.

Also verankert. Als Legaldefinition bezeichnet man daher, die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz.

  • Beim RKI werden neuartige Surveillance-Instrumente wie eine virologische und syndromische Surveillance vorgesehen.

Das Fachgebiet Surveillance beim RKI ist vor allem zuständig für die Umsetzung des Meldewesens nach dem Infektionsschutzgesetz – IfSG. Epidemiologische Surveillance ist die fortlaufende systematische Sammlung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Gesundheitsdaten. Hierbei wird seitens RKI schon jetzt darauf hingewiesen, dass der Austausch nicht nur im Öffentlichen Gesundheitsdienst, auf Kreis- und Bundeslandebene in Deutschland erfolgt, sondern auch mit den internationalen Gesundheitsbehörden der EU und der WHO erfolgt (14). Daten sind das neue Öl. Macht über Menschen.

  • SARS-CoV-2-Meldungen sollen zukünftig über bundesweit einheitliche Maßstäbe in einer erforderliche Bund-Länder-übergreifenden Betriebsinfrastruktur übermittelt werden. Dabei werden ab dem 1. Januar 2021 die zuständigen Behörden der Länder verpflichtet, das elektronische Melde- und Informationssystem zu nutzen.

Die Digitalisierung der Behörden schreitet voran. Dazu die gesetzlich verankerte enge Bindung des RKI, Zitat: Das Robert Koch-Institut bestimmt das technische Format der Daten und das technische Verfahren der Datenübermittlung.

  • Es soll der Einsatz von patientennahen Schnelltests, speziell in Arztpraxen forciert werden.

Neue Absatzmärkte für entsprechende Anbieter. Eher als Nebensatz,

  • …bisherige Erfahrungen während der Pandemielage machen des Weiteren Anpassungen der Vorschriften zum Vollzug des Infektions-Schutzgesetzes durch die Bundeswehr notwendig.
  • Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls, soll Zitat: auch dann ausgeschlossen sein, wenn der Absonderung eine vermeidbare Reise in Risikogebiet zugrunde liegt. Es ist bekannt, wer die Vereinbarkeit aktuell definiert

Es findet sich ein Nebelsatz in Punkt E. Erfüllungsaufwand, Zitat: Soweit Rechtsverordnungen durch das Bundesministerium für Gesundheit erlassen werden, könnten für Bürgerinnen und Bürger Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind.

Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird auf 40 Seiten dargelegt. Es ist im Schriftartikel verlinkt und sollte restdenkende Bürger schlussendlich aus der Lethargie reißen. Auf Seite 9 findet sich der Satz, Zitat: Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Folgendes festzulegen…: Es folgen im Entwurf fünf Punkte zum Thema elektronischen Melde- und Informationssysteme.

Exemplarisch sei abschließend die folgende Gesetzes-Ergänzung, Zitat:

Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt: Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 . Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (…) insbesondere auch sein…

Es folgt die exakte Auflistung der aktuellen Gängelungs-Maßnahmen, die seit dem 02. November gelten. Nun sollen sie in ein Gesetz geschmiedet und gegossen werden. Sage und schreibe 15 „Schutzmaßnahmen“ werden gelistet. Der Schutz der Politik vor dem Bürger? Beispiele:

Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten, Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen, Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften, Reisebeschränkungen

Die Satzergänzung „ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen“ findet sich mehrfach im Entwurf. Ein anderes Wort für diese Variante – Blankoscheck. Blankoscheck für Macht. Blankoscheck für Verunsicherung der Menschen. Blankoscheck für Zerstörung von gewachsenen Strukturen. Blankoscheck für den Niedergang unserer Demokratie.

Mit den Erfahrungen der zurückliegenden Monate, können wir Bürger mit Gewissheit davon ausgehen, dass im April 2021 der demokratische Sonnenschein nicht wieder am gesellschaftlichen Himmel erstrahlen wird. Dass diese massiven Einschnitte und Veränderungen, diese neue politische Macht, kommendes Jahr wieder freiwillig im Kanzleramt bis zur nächsten epidemischen Lage von nationaler Tragweite in die Schubladen gelegt werden ist illusorisch. Naiv.

Es gibt zwei Lichtpunkte im momentanen tiefen und dunklen Horrortunnel. Der kleinere erfolgte am 29. Oktober. Es ist ein Parteiübergreifender Appell von mehr als 30 Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern an den baden-württembergischen Ministerpräsident Kretschmann. Der Titel: Das Leben in den Städten schützen (15).

Schaffte es diese Tatsache bis in die Tagesschau? Nein. Warum, weil diese Aufforderung, Zitat: Wir bitten Sie, diese Differenzierungen nochmals zu erwägen, bevor ein allzu pauschaler Lockdown angeordnet wird, natürlich der Sache nicht dienlich ist. Es blieb bei regionaler Berichterstattung. Überraschend? Nein. Protest aus den Kreisen politischer Erfüllungsgehilfen darf es nicht geben, bis alle gewünschten Ziele aus dem Kanzleramt in Gesetzesform gegossen wurden. Ein Großteil der Medien steht Gewehr bei Fuß.

Der große Lichtblick zeigt sich am 07. November in Leipzig. Die Großdemonstration. Sie wird erneut zeigen, ob die Menschen in diesem Land weiterhin still erdulden, weiterhin in großem erschreckenden Prozentsatz die Tortur begleiten und abnicken. Ja, auch gegebenenfalls Mitbürger denunzieren würden. Melden, verraten. Die politische und mediale Diskreditierungsmaschinerie läuft auf Hochtouren.

Lassen sie sich nicht einschüchtern, abschrecken!

Daher: 07. November in Leipzig, 13:00 Uhr Augustusplatz

Denn es geht um unseren Frieden!

Es geht um unsere Freiheit!

Es geht um Demokratie – jetzt oder nie!

Quellen:

  1. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19154.pdf#P.19118
  2. https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/19/abstimmungen/corona-massnahmen-aussetzung-der-schuldenbremse-erster-nachtragshaushalt
  3. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2020/Plenarprotokoll-988.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (Seite 9)
  4. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/covid-19-bevoelkerungsschutz-2.html
  5. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-ifsg-bundestag-anhoerung-rechtsausschuss-gesundheitsauschuss-verordnungen/
  6. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0201-0300/246-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
  7. https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933
  8. https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-der-bundestag-hat-sich-in-der-coronakrise-entmachten-lassen/26580100.html?utm_term=Autofeed&social=ln-hb_hk-li-ne-or-&utm_medium=Social&utm_source=LinkedIn&ticket=ST-5736524-6yvcS1blueF0X7h6evSa-ap5#Echobox=1604246121
  9. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1798920/9448da53f1fa442c24c37abc8b0b2048/2020-10-14-beschluss-mpk-data.pdf?download=1
  10. https://www.bundestag.de/resource/blob/800008/935d55b4b84c5cce286d08247886197b/2020-10-19-Empfehlungen-Corona-data.pdf
  11. https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6341000-958092-steinmeier-ruft-zu-geduld-und-anstrengun.html
  12. https://www.youtube.com/watch?v=6hTPwhUlkv4&feature=youtu.be
  13. https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf
  14. https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Abt3/FG32/FG32_node.htmlAskar
  15. https://www.facebook.com/unserOB/posts/1485067848345865

+++

Danke an den  Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

+++

Bildquelle:   Alexandros Michailidis / shutterstock

+++

KenFM bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Meinungsartikel und Gastbeiträge müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

+++

KenFM jetzt auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommt Ihr zu den Stores von Apple und Google. Hier der Link: https://kenfm.de/kenfm-app/

+++

Abonniere jetzt den KenFM-Newsletter: https://kenfm.de/newsletter/

+++

Jetzt KenFM unterstützen: https://www.patreon.com/KenFMde

+++

Dir gefällt unser Programm? Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten hier: https://kenfm.de/support/kenfm-unterstuetzen/

+++

Jetzt kannst Du uns auch mit Bitcoins unterstützen.

BitCoin Adresse: 18FpEnH1Dh83GXXGpRNqSoW5TL1z1PZgZK

 


§ 28a IfSG 07. November 2020 07. November Augustusplatz Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Corona Schnelltests Corona-Leugner Covidioten Epidemiologische Surveillance epidemische Lage Ermächtigungsgesetz Jens Spahn Reiseregelungen RKI RKI Melde- und Informationssystem Robert-Koch-Institut SARS-Cov2-Pandemie Schutz der Bevölkerung Spahn Ermächtigungsgesetz 

Auch interessant...

Kommentare (0)

Hinterlassen Sie eine Antwort